Schnell ist eine Marke angemeldet und viele glauben damit sei nun alles unbegrenzt geschützt. Das dem nicht so ist durfte der Comedian Dieter Nuhr nun in einem Urteil nachlesen. Er klagte gegen den Onlinehändler vanVerden.com wegen der Verwendung dieses Spruchs ›Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!‹. Denn genau diesen Spruch hatte sich der Kabarettist als Wortmarke schützen lassen. Umsonst wie das Landgericht Stuttgart urteilt (17 O 354/20).
Dieter Nuhr vs. vanverden.com: Was war passiert?
Nuhr meldete für diesen Ausspruch eine Wortmarke an und der Händler vanVerden aus Hessen verwendete diesen Spruch auf T-Shirts, die er unter anderem auf Amazon anbietet. Darin sah der Komiker seine Markenrechte verletzt. Er mahnte ab und klagte.
Und die Richter sahen das so:
Die Klage sei zwar zulässig, aber es fehle an einer markenmäßigen Verwendung durch den Händler. Die Richter sehen also in dem T-Shirt-Aufdruck keine markenmäßige Verwendung. Wird – wie hier geschehen – die Marke nur zu Dekorationszwecken genutzt, dann stellt das nur keine Verletzung dar, weil die Nutzer es nur als Verzierung auffassen, so das Landgericht in der Urteilsbegründung. Im Ergebnis war deshalb die Klage mangels Markenverletzung abzuweisen.
Ein gleichzeitig vom Händler geführtes Löschungsverfahren beim DPMA berührt dieses Verfahren nicht. Der Streitwert wurde von 50.000€ auf 1.900€ herabgesetzt. Das ist wichtig, da sich danach die Gebühren der Anwälte und die Gerichtskosten berechnen.
Was bedeutet das nun?
Glück gehabt, wäre eine kurze Meinung. Die Urteilsbegründung reflektiert eine sehr individuelle Meinung der Richter. Ob von dieser Entscheidung Signalwirkung ausgeht, ist eher zu verneinen. Auf der einen Seite zeigt sich, dass bei gefüllter Kriegskasse ein Kampf lohnt. Auf der anderen Seite war dieser Rechtsstreit aber auch mit einem hohen Kostenrisiko für den Händler verbunden.
Jeder Unternehmer sollte für sich – und immer pro Fall – entscheiden, ob sich ein Kampf lohnen kann oder welche Risiken im Raum stehen. Großartig ist das Urteil aber auch deshalb, weil ein Dieter Nuhr und vielleicht auch andere Protagonisten welche sich eine Wortmarke angemeldet haben wirtschaftlicher entscheiden. Warum abmahnen und klagen? Wäre ein Gespräch über Lizenzen nicht smarter gewesen?
Das Urteil im Volltext findet ihr hier.
Das OLG Stuttgart hat die Berufung von Dieter Nuhr zurückgewiesen und das Urteil des LG Stuttgart bestätigt:
https://ll-ip.com/aktuelles/wenn-man-keine-ahnung-hat/