Seit über einem Jahr ist der Digital Services Act (DSA, Digitale-Dienste-Gesetz) eines der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben der Europäischen Union. Der DSA steht für einen fairen Wettbewerb und strengere Regeln digitaler Dienste. Er wurde Ende 2020 zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA, Digitale-Märkte-Gesetz) veröffentlicht.
Was ist der Digital Service Act (DSA)?
Beim Digital Services Act, kurz DSA, handelt es sich um einen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020, der als Bestandteil des Digital Services Act Packages zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) veröffentlicht wurde. Das EU-Parlament hat dem Digital Service Act (DSA oder auch Digitale-Dienste-Gesetz) nun vor wenigen Tagen zugestimmt.
Die Verordnungsentwürfe richten sich eigentlich an große Internetkonzerne, Dienste- und Plattformanbieter sowie Tech-Giganten. Aber auch für den Onlinehandel kann der DSA unabhängig der Unternehmengrösse durchaus interessant sein. Im Fokus steht nämlich eine verbesserte Transparenz und Haftung, sprich ein fairerer Wettbewerb. Aber auch ein besserer Schutz der Verbraucher und ihrer Rechte.
Der DSA gilt hier im Gegensatz zum DMA für alle Unternehmen – egal wie groß oder klein. Darunter fallen Marktplätze oder Social-Media-Plattformen, Internetprovider, Vergleichs- und Buchungsportale, App Stores sowie Cloud- und Webhosting-Services. Dennoch gibt es mehr Regeln für digitale Dienste.
Das sollte der Onlinehandel wissen
Interessant für den Onlinehandel wären folgende Punkte des Digital Service Act:
Identitätsprüfung auf Marktplätzen: Online-Marktplätze sollen ihre geschäftlichen Nutzer kennen. Das heisst die auf ihnen tätigen Händler müssen identifiziert und zurückverfolgt werden können. Hier erhofft man sich mehr Produktsicherheit.
Vorgehen gegen Produktfälschungen: Markeninhaber sollen einfacher gegen Produktfälschungen vorgehen können. Hier soll es auch Programme auch für Markeninhaber geben. Behörden sollen hier auch schneller agieren können, damit gefälschte Produkte direkt offline genommen werden können..
Risikobewertungen von Plattformen: Große Plattformen wie Amazon sollen eine Risikobewertung für sich selbst vornehmen. Rechtswidrige Produkte, welche gewerblich gehandelt werden sollen schneller gelöscht werden. Zudem sollen Datenbanken das einstellen der Produkte direkt verhindern können.
Transparenz von Algorithmen: Suchergebnisse auf Plattformen und in Suchmaschinen sollen verständlicher gemacht werden.
Dark Pattern sollen verboten werden: Diese Praktiken sollen direkt verboten werden. Dark Pattern bewegen Kunden zu einer bestimmten Entscheidung oder Kauf. Sie sollen auch nicht für die Datensammlung zu Werbezwecken genutzt werden.
Personalisierte Werbung: Nutzer sollen selbst entscheiden dürfen ob sie personalisierte Werbung sehen wollen oder nicht. Minderjährigen darf auch nicht eine solche Werbung angezeigt und die Daten gesammelt werden.
Beschwerderecht für Nutzer: Kunden können hier noch einfach gegen Kontosperrungen und Löschung von Inhalten Widerspruch einlegen.
Bußgelder: Verstöße sollen mit Bußgeldern geahndet werden. Diese betragen bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.
Der Vorgaben sollen für alle gelten, die Online-Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten. Die Niederlassung des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Verstöße gegen den Digital Services Act können mit Bußgeldern geahndet werden (bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes).
Was muss ich als Händler jetzt tun?
Aktuell besteht noch kein Handlungsbedarf. Man sollte aber zumindest davon gehört haben. Denn ein bisschen Zeit bleibt noch. Erstmal beginnen noch die Trilog-Verhandlungen. Darin sind Vertreter der Mitgliedstaaten, des Parlaments und der Kommission. Bis die Verhandlungen abgeschloßen sind wird es wohl noch dauern. Frühestens Ende 2022 ist damit zu rechnen. Inkrafttreten könnten DMA und DSA dann frühestens 2023.
Zudem fordern Verbände schon eine Überarbeitung, da zum Beispiel ein Verbot des Targetings gegenüber Minderjährigen gar nicht umsetzbar ist. Wie soll ein System wissen wer gerade am Computer sitzt? Es bleibt also spannend wie am Ende das Paket aussehen wird.