Gastbeitrag von Dr. Roger Gothmann, Co-Founder von TAXDOO und ehemaliger Betriebsprüfer

Dropshipping klingt nach dem einfachsten Geschäftsmodell der Welt: kein Lager, kein Versand, schnelle Skalierung. Genau diese Leichtigkeit ist das Problem. Weil die Ware nie dein eigenes Lager berührt, fühlt sich das Ganze steuerlich harmlos an – bis das Finanzamt Fragen stellt.

Dann die böse Überraschung: Du schuldest Umsatzsteuer in einem Land, in dem du sie deinem Kunden nie berechnet hast. Nachzahlen musst du sie trotzdem – aus eigener Tasche. Bei den schmalen Margen im Dropshipping kann eine einzige übersehene Umsatzsteuer-Pflicht deinen kompletten Gewinn auffressen. Und gemerkt wird das oft erst Wochen später, wenn die Zahlen längst veraltet sind.

Ich habe über zehn Jahre als Betriebsprüfer im Finanzamt und beim Bundeszentralamt für Steuern auf der anderen Seite des Tisches gesessen. Diese Fälle landen häufiger auf dem Prüferschreibtisch, als dir lieb sein kann.

Warum der OSS dich im Stich lässt

Der Denkfehler Nummer eins: „Der One-Stop-Shop regelt das schon.“ Tut er beim Dropshipping in vielen Konstellationen schlicht nicht. Dein typischer Aufbau ist umsatzsteuerlich ein Reihengeschäft – und sobald die Kette über eine Grenze läuft, kann es passieren, dass du dich lokal im Ausland registrieren musst. Pro Land. Mit allem, was dazugehört.

Und das ist erst der Anfang. Im Worst Case fällt die Umsatzsteuer doppelt an: einmal dort, wo sie hingehört, und einmal als gesetzlich fingierte Strafsteuer in Deutschland – ohne Vorsteuerabzug, bis du das Gegenteil nachweist. Ich nenne das den Umsatzsteuer-Hammer. Beide Beteiligten – Lieferant und Händler – können am Ende auf einem Berg nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuer sitzenbleiben.

Bei Dropshipping-Margen ist das nicht „ärgerlich“. Das ist existenzbedrohend.

Die Top 3 Steuer-Fehler

In der Praxis sehe ich immer dieselben drei Muster:

  • Übersehene Umsatzsteuer-Pflicht im (EU-)Ausland – die du dem Kunden nicht mehr nachberechnen kannst und selbst draufzahlst.
  • Blindes Vertrauen in den OSS und/oder IOSS – beide decken längst nicht alle Dropshipping-Fälle ab.
  • Weitere Steuerpflichten im Ausland, von denen du bisher noch nie etwas gehört hast – zum Beispiel innergemeinschaftliche Erwerbe und sogar fingierte innergemeinschaftliche Erwerbe.

Jeder einzelne kann fünf- bis sechsstellig werden.

Wie du sie rechtzeitig erkennst

Diese drei – und zwei weitere teure Fehler – gehe ich in einem kostenlosen 30-Minuten-Webinar an konkreten Fällen durch: woran du sie früh erkennst und wie du jederzeit weißt, ob dein Geschäft wirklich profitabel ist. Für Händler, die über Shopify, WooCommerce oder Amazon ohne eigenes Lager verkaufen – ob im Nebengewerbe oder auf dem Weg zur Skalierung.

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Dr. Roger Gothmann hat als Betriebsprüfer über zehn Jahre Unternehmen geprüft, gründete TAXDOO aus der Universität Hamburg heraus und baute es zum Marktführer für Umsatzsteuer-Compliance im E-Commerce auf, bevor er es in einem radikalen Schritt in Richtung Buchhaltung und Steuerberatung transformierte. (Steuerberatungsleistungen werden dabei über eine angeschlossene Steuerberatungsgesellschaft erbracht.)

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