DSGVO Abmahnung: Du kennst das sicher: Kaum ist deine Webseite online, ploppt irgendwo ein „DSGVO-Problem“ auf – manchmal berechtigt, manchmal absurd. Aber was passiert, wenn jemand die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht zum Schutz der Nutzer nutzt, sondern zum Abkassieren? Das Amtsgericht Mainz (88 C 200/24) hat jetzt einen Fall entschieden, der wie aus einem Drehbuch für einen DSGVO-Abmahn-Thriller klingt – und dabei zeigt, wie schmal der Grat zwischen Datenschutz und Geschäftemacherei ist.
🎭 Der Fall: Zahnärzte, Datenschutz & Design
Ein Webdesigner – spezialisiert auf Zahnarzt-Webseiten – schrieb einen Zahnarzt per E-Mail an und teilte ihm mit, dass seine Website massive DSGVO-Verstöße enthalte. Aber hey, kein Grund zur Panik! Die gute Nachricht kam direkt hinterher:
„Wir möchten Ihnen eine Lösung anbieten und Ihre Webpräsenz cookiefrei und DSGVO-konform auf einem deutschen Server neu aufsetzen.“
Ein bisschen wie: „Dein Auto verliert Bremsflüssigkeit. Ich bin übrigens Mechaniker und hab heute Zeit.”
Doch damit nicht genug: Als der Zahnarzt auf das Angebot nicht reagierte, drehte der Webdesigner richtig auf. Er machte einen DSGVO-Auskunftsanspruch geltend und ließ – Überraschung – von seinem Bruder, mit dem er geschäftlich verbandelt ist, ein technisches „Gutachten“ für über 1.160 € anfertigen, das die angeblichen Datenschutzverstöße belegen sollte.
⚖️ Das Urteil: Rechtsmissbrauch – und zwar ganz klar
Das Amtsgericht Mainz (Urt. v. 27.03.2025 – 88 C 200/24) hat diesem Treiben nun eine klare Absage erteilt: rechtsmissbräuchlich. Punkt.
Die Begründung liest sich wie eine Mischung aus Krimi und Comedy:
- Der Kläger sei nicht als Betroffener aufgetreten – sondern klar als Geschäftemacher.
- Die DSGVO-Verstöße dienten nicht dem Datenschutz, sondern sollten als Türöffner für Kundenakquise oder monetäre Forderungen dienen.
- Das Gutachten sei weder notwendig noch verhältnismäßig, sondern ein Mittel zur unlauteren Beweissicherung.
- Die enge Verbindung zum Bruder und Geschäftspartner mache die Sache nicht besser – im Gegenteil.
Das Gericht kommt zu dem Schluss:
„Der Kläger hat den Verstoß genutzt, um Einnahmen zu erzielen. Wenn schon nicht durch Vertragsabschluss, dann wenigstens mit monetären Forderungen – als Geschäftsmodell.”
🧠 DSGVO Abmahnung Einordnung: DSGVO-Businessmodelle – die Geister, die sie riefen
Klingt skurril? Ist es. Aber leider ist der Fall kein Einzelfall. Die DSGVO ist zu einer Goldgrube für Leute geworden, die weniger Interesse an Datenschutz, aber umso mehr an schnellem Geld haben. Bereits 2018 hat Wortfilter das Thema mit einem ironischen Beitrag aufgespießt:
„Anleitung: DSGVO-Abmahnverein gründen. Passives Einkommen mit der DSGVO-Abmahnung.“
Darin wurde mit bitterem Humor erklärt, wie du als gewiefter „Unternehmer“ mit Abmahnungen richtig reich wirst – natürlich ganz legal und ohne Startkapital. Spoiler: Es war eine Satire. Aber wie das so ist – einige haben den Text vermutlich als Anleitung verstanden.
Und siehe da: Was damals ein Witz war, ist heute bittere Realität. Ganze Heerscharen selbsternannter DSGVO-Wächter streifen durchs Netz auf der Suche nach formalen Fehlern – nicht, um dich zu schützen, sondern um dich zu schröpfen. Mal mit Abmahnung, mal mit Beratungsangebot, mal mit beidem. 🤡
📌 Was bedeutet das DSGVO Abmahnung Urteil für dich als Händler?
- Abwehrchance bei Missbrauch:
Wenn jemand dir mit angeblichen Datenschutzverstößen kommt und gleichzeitig kostenpflichtige Lösungen anbietet – Achtung! Das kann rechtsmissbräuchlich sein. Lass das rechtlich prüfen, bevor du zahlst oder reagierst. - Nicht jede DSGVO-Anfrage ist ehrlich gemeint:
Gerade wenn zusätzlich Gutachten, Beratungsangebote oder “Sonderaktionen” auftauchen, solltest du skeptisch sein. - Gerichte schauen genauer hin:
Der „Abmahnverein-Charme“ ist bei vielen Richtern nicht mehr wohlgelitten. Das Urteil aus Mainz ist ein starkes Zeichen dafür. - Selbstschutz durch saubere Webseiten:
Natürlich sollte deine Seite DSGVO-konform sein – aber aus eigenem Interesse, nicht aus Angst vor Geschäftemachern.
🧨 DSGVO: Schutzschild oder Waffe?
Was ursprünglich als Bollwerk gegen Datenmissbrauch gedacht war, ist in Teilen zur Eintrittskarte ins passive Einkommen für Abmahnspezialisten geworden. Und genau deshalb ist das Urteil aus Mainz so wichtig: Es zieht die rote Linie zwischen berechtigtem Datenschutz und strategischer Erpressung mit Paragraphen.
Oder wie wir bei Wortfilter sagen:
💬 „Wer DSGVO nur als Geschäftsmodell sieht, landet hoffentlich bald vor Gericht – und nicht beim Zahnarzt.“
📝 Fazit
Der Fall zeigt: Datenschutz ist wichtig. Aber er darf nicht zur Waffe gegen Unternehmen pervertiert werden. Das AG Mainz hat ein deutliches Zeichen gesetzt – und das war längst überfällig. Denn klar ist auch: Ein Markt, in dem man mit Angst Geschäfte macht, ist kein gesunder Markt.
Und an alle DSGVO-Möchtegern-Business-Ninjas da draußen:
Der Weg ins passive Einkommen ist nicht das Abmahnwesen. Sondern ehrliche Arbeit. Oder wenigstens ein sinnvoller Onlineshop.