E-Zigaretten und E-Liquids: Online-Marktplätze sollen zu Kontrollen verpflichtet werden

In der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 wird mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel mit E-Zigaretten & E-Liquids gefordert.

Der Bundesrat möchte Betreiber von Online-Marktplätzen rechtlich verpflichten, Kontrollen des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids durchzuführen. Nicht-rechtskonforme Produkte gälte es dann nach Vorstellung des Bundesrats durch den Marktplatz selbst zu entfernen.

Verbraucherinnen und Verbraucher gälte es besser vor illegalen importierten E-Zigaretten zu schützen. Am 9. Oktober 2020 forderte er die Bundesregierung auf, sich mit seinen Vorschlägen zu befassen. Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Onlinehandel im Fokus

Angebote im Onlinehandel sollen künftig genauso gekennzeichnet werden wie Produkte im stationären Handel. Der Bundesrat möchte Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichten, Eigenkontrollen zur Überprüfung der Produktangebote an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und illegale Produkte zu entfernen. Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Möglichkeit verstärkter Zoll-Kontrollen gegen die Einfuhr illegaler E-Zigaretten zu prüfen.

Verbotene Inhaltsstoffe und toxische Wirkungen

Mängel bei E-Zigaretten, die die Gesundheit gefährden können, seien insbesondere verbotene Inhaltsstoffe, falsche Kennzeichnungen oder fehlende Informationen über toxikologische Wirkungen, warnt der Bundesrat.

Verbraucherschutz auch bei Importen

Die bisherigen Maßnahmen der Behörden gegen Anbieter seien häufig nicht erfolgreich gewesen, weil viele Unternehmen ihren Sitz im Ausland hätten: Ein erheblicher Teil des Handels mit E-Zigaretten entfalle auf den internationalen Onlinehandel. Verbraucherschutz sei aber auch bei Importen zu gewährleisten, fordern die Länder in ihrer Entschließung.

Beschlussdrucksache: Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten (PDF, 108KB, nicht barrierefrei)

Quelle: bundesrat@newsletter.bund.de
Quelle Foto: dpa

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Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

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Ein Gedanke zu „E-Zigaretten und E-Liquids: Online-Marktplätze sollen zu Kontrollen verpflichtet werden

  1. ProductIP Günter

    Sehr merkwürdig, was der Bundesrat da immer so macht, wo doch längst die neue Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 genau diese Punkte alle regelt. Die tritt im April 2021 in Kraft. Wenn die Behörden mit genügend Personal (das ist übrigens in der Verordnung auch vorgegeben) das auch schön umsetzen, dann gibt es keine Produkte mehr online zu kaufen, für die es nicht einen Verantwortlichen in der EU gibt! Und wenn ein Fulfillment Provider oder ein online Shop trotzdem Produkte für EU Kunden verfügbar macht, auf denen keine EU Adresse steht, dann werden sie automatisch selbst zum Verantwortlichen. Zudem bekommt der Zoll explizit das Recht, die Ware einfach zu vernichten, wenn sie den Verantwortlichen in der EU nicht ermitteln kann. Das wird sehr sehr interessant nächstes Jahr.

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