Die Gerüchte haben sich bestätigt. Amazon und die EU-Kommission haben sich im Rahmen eines Vergleichs geeinigt und ihre Streitigkeiten beigelegt. Amazon wird nun keine >privaten< Händlerdaten verwenden und einen gleichberechtigten Zugang den Händlern zur Buybox und zum Prime-Programm gewähren. Händler reagieren kaum auf diesen Vergleich.

“Die heutige Entscheidung legt neue Regeln dafür fest, wie Amazon sein Geschäft in Europa betreibt. Amazon kann seine Doppelrolle nicht länger missbrauchen und wird mehrere Geschäftspraktiken ändern müssen. Sie umfassen die Nutzung von Daten, die Auswahl von Verkäufern in der Buy Box und die Bedingungen für den Zugang zum Amazon-Prime-Programm. Konkurrierende unabhängige Einzelhändler und Spediteure sowie Verbraucher werden von diesen Änderungen profitieren, die neue Möglichkeiten und Wahlmöglichkeiten eröffnen”, so Margrethe Vestager, Vizepräsidentin für Wettbewerbspolitik.

Das was nun als großer Erfolg gefeiert wird, löst bei Händlern kaum Reaktionen aus. Das zeigt, wie sehr diese Entscheidung an der täglichen Händlerpraxis und am Händlerverlangen vorbei geht.

Das war passiert

Im Juli 2019 leitete die Kommission eine förmliche Untersuchung der Nutzung nicht öffentlicher Daten seiner Marktplatzverkäufer durch Amazon ein. Am 10. November 2020 nahm die Kommission an, dass Amazon auf dem französischen und deutschen Markt für die Bereitstellung von Online-Marktplatzdiensten für Drittverkäufer marktbeherrschend sei. Sie stellte auch fest, dass das Vertrauen von Amazon auf die nicht öffentlichen Geschäftsdaten von Marktplatzverkäufern zur Feststellung seiner Einzelhandelsentscheidungen den fairen Wettbewerb auf seiner Plattform verzerrte und einen wirksamen Wettbewerb verhinderte.

Parallel dazu leitete die Kommission am 10. November 2020 eine zweite Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die Kriterien, die Amazon festlegt, um den Gewinner der Buybox auszuwählen und es Verkäufern zu ermöglichen, Produkte im Rahmen seines Prime-Programms anzubieten , zu einer Vorzugsbehandlung des Eigengeschäfts von Amazon führe oder der Verkäufer, die die Logistik- und Lieferdienste von Amazon nutzen.

In der zweiten Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass Amazon seine marktbeherrschende Stellung auf dem französischen, deutschen und spanischen Markt für die Bereitstellung von Online-Marktplatzdiensten für Drittanbieter missbraucht hat.

Es kam auch zu dem Schluss, dass die Regeln und Kriterien von Amazon für die Buy Box und das Prime-Programm das eigene Handelsgeschäft sowie Marktplatzverkäufer, die die Logistik- und Lieferdienste von Amazon nutzen, unangemessen begünstigen.

Dazu verpflichtet sich Amazon nun

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf beide Untersuchungen auszuräumen, bot Amazon zunächst die folgenden Verpflichtungszusagen an:

– Um die Bedenken hinsichtlich der Datennutzung auszuräumen, schlug Amazon vor, sich zu verpflichten:

  • keine nicht-öffentlichen Daten, die sich auf die Aktivitäten der unabhängigen Verkäufer auf seinem Marktplatz beziehen oder daraus stammen, für sein Einzelhandelsgeschäft zu verwenden. Dies gilt sowohl für die automatisierten Tools von Amazon als auch für Mitarbeiter, die die Daten von Amazon Marketplace für Einzelhandelsentscheidungen verwenden könnten;
  • solche Daten nicht zum Zwecke des Verkaufs von Markenartikeln sowie Eigenmarkenprodukten zu verwenden.

– Um die Sorge um die Buy Box auszuräumen, schlug Amazon vor, sich zu Folgendem zu verpflichten:

  • alle Verkäufer bei der Rangfolge der Angebote zum Zwecke der Auswahl des Buy-Box-Gewinners gleich behandeln;
  • dem Buy-Box-Gewinner ein zweites konkurrierendes Angebot anzeigen, wenn es ein zweites Angebot eines anderen Verkäufers gibt, das sich in Preis und/oder Lieferung ausreichend vom ersten unterscheidet. Beide Angebote zeigen die gleichen beschreibenden Informationen an und bieten das gleiche Einkaufserlebnis.

– Um die Bedenken von Prime auszuräumen, schlug Amazon vor, sich zu verpflichten:

  • diskriminierungsfreie Bedingungen und Kriterien für die Qualifizierung von Marketplace-Verkäufern und Angeboten an Prime festlegen;
  • Prime-Verkäufern die freie Wahl eines Spediteurs für ihre Logistik- und Lieferdienste ermöglichen und die Bedingungen direkt mit dem Spediteur ihrer Wahl aushandeln;
  • keine über Prime erhaltenen Informationen über die Bedingungen und Leistungen von Drittanbietern für seine eigenen Logistikdienste verwenden.

Zwischen dem 14. Juli 2022 und dem 9. September 2022 testete die Kommission die Zusagen von Amazon auf dem Markt und konsultierte alle interessierten Dritten, um zu prüfen, ob sie ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausräumen würden. Angesichts des Ergebnisses dieses Markttests änderte Amazon den ursprünglichen Vorschlag und verpflichtete sich zu Folgendem:

  • Verbesserung der Präsentation des zweiten konkurrierenden Buy-Box-Angebots , indem es prominenter gemacht und ein Überprüfungsmechanismus eingebaut wird, falls die Präsentation nicht die angemessene Aufmerksamkeit der Verbraucher erregt;
  • Erhöhung der Transparenz und des frühzeitigen Informationsflusses zu Verkäufern und Spediteuren über die Verpflichtungen und ihre neu erworbenen Rechte, wodurch unter anderem ein frühzeitiger Wechsel von Verkäufern zu unabhängigen Spediteuren ermöglicht wird;
  • Bereitstellung von Mitteln für unabhängige Spediteure zur direkten Kontaktaufnahme mit ihren Amazon-Kunden im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen, damit sie gleichwertige Lieferdienste wie die von Amazon anbieten können;
  • Verbessern Sie den Schutz der Spediteurdaten vor der Nutzung durch konkurrierende Logistikdienste von Amazon, insbesondere in Bezug auf Frachtprofilinformationen;
  • Erweiterung der Befugnisse des Überwachungstreuhänders durch Einführung weiterer Meldepflichten;
  • Einführung eines zentralisierten Beschwerdemechanismus , der allen Verkäufern und Spediteuren im Falle einer mutmaßlichen Nichteinhaltung der Verpflichtungen offen steht.
  • Verlängerung der Laufzeit der Verpflichtungen in Bezug auf Prime und das zweite konkurrierende Buy-Box-Angebot auf sieben Jahre statt der ursprünglich vorgeschlagenen fünf Jahre .

Die Kommission stellte fest, dass die endgültigen Verpflichtungszusagen von Amazon sicherstellen werden, dass Amazon keine Marktplatz-Verkäuferdaten für seine eigenen Einzelhandelsgeschäfte verwendet und dass Amazon diskriminierungsfreien Zugang zu Buy Box und Prime gewährt. Die Kommission beschloss, sie für Amazon rechtsverbindlich zu machen.

Die angebotenen Verpflichtungen decken alle aktuellen und zukünftigen Marktplätze von Amazon im Europäischen Wirtschaftsraum ab. Sie schließen Italien für die Verpflichtungen in Bezug auf die Buy Box und Prime im Hinblick auf die Entscheidung der italienischen Wettbewerbsbehörde vom 30. November 2021 aus, Amazon in Bezug auf den italienischen Markt Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen.

Die endgültigen Verpflichtungen bleiben für sieben Jahre in Bezug auf Prime und die Anzeige des zweiten konkurrierenden Buy-Box-Angebots und fünf Jahre für die verbleibenden Teile der Verpflichtungen in Kraft. Unter der Aufsicht der Kommission wird ein unabhängiger Treuhänder für die Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Verpflichtungen zuständig sein.

(Quelle: EU-Kommission)

Sollte Amazon gegen die Zusagen verstoßen, könnte die Kommission eine Geldbuße von bis zu 10 % des gesamten Jahresumsatzes von Amazon verhängen, ohne einen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht feststellen zu müssen, oder ein Zwangsgeld in Höhe von 5 % des Tagesumsatzes von Amazon pro Tag verhängen jeden Tag der Nichteinhaltung.

Hintergründe

Amazon nimmt als Plattform eine Doppelrolle ein. Das Unternehmen betreibt einen Marktplatz, auf dem unabhängige Verkäufer Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können, und verkauft gleichzeitig Produkte auf seiner Plattform als Einzelhändler im Wettbewerb mit diesen unabhängigen Verkäufern. Als Ergebnis dieser Doppelposition hat Amazon Zugriff auf große Datensätze über die Aktivitäten der unabhängigen Verkäufer auf seiner Plattform, einschließlich nicht öffentlicher Geschäftsdaten.

Die Buy Box von Amazon zeigt das Angebot eines einzelnen Verkäufers prominent an und ermöglicht den schnellen Kauf von Produkten durch direktes Klicken auf eine Kaufen-Schaltfläche. Das Prime-Programm von Amazon bietet Kunden kostenpflichtige Premium-Dienste und ermöglicht es unabhängigen Verkäufern, unter bestimmten Bedingungen an Prime-Kunden zu verkaufen.

EU-Gesetzte verbieten den Missbrauch einer Markt beherrschenden Stellung und die Wettbewerbsbehörden können dagegen vorgehen. Der EU ist es erlaubt einen Vergleich mit dem betroffenem Unternehmen zu schließen. dadurch wegen Kosten eines teuren Rechtsstreits vermieden.

Das sagt Amazon zum Vergleich

Amazon hat durch einen Sprecher unmittelbar nach Veröffentlichung der EU Mitteilung geäußert „Wir freuen uns, dass wir die Bedenken der Europäischen Kommission ausgeräumt und diese Fragen geklärt haben. Obwohl wir unverändert mit etlichen vorläufigen Einschätzungen der Europäischen Kommission nicht einverstanden sind, haben wir konstruktiv mit ihr zusammengearbeitet, um weiterhin für Kund:innen in ganz Europa da zu sein und die 225.000 europäischen kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen, die in unseren Stores verkaufen.”

Nicht ohne zu betonen, dass Amazon seit je her ein Partner der kleinen und mittleren Händler sei. “Die erste Investition von Amazon in Europa erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Im Laufe der Jahre haben wir massiv in den Aufbau unserer Geschäfte in 20 EU-Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich investiert. Allein von 2010 bis 2020 haben wir mehr als 100 Milliarden Euro in das Wachstum von Amazon in der EU und im Vereinigten Königreich investiert.” und “Europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bis heute über 650.000 Arbeitsplätze in Europa geschaffen, um ihre Geschäfte online zu unterstützen, und haben im Jahr 2021 mehr als 2,2 Milliarden Produkte im Amazon Store in Europa verkauft.”