EU-Forderungen eintreiben: Warum viele Onlinehändler Geld liegen lassen – und wie Du es besser machst
Eine Bestellung aus dem EU-Ausland läuft schief. Die Rückgabe zieht sich, die Plattform reguliert teilweise oder komplett gegen Dich, der Kunde reagiert nicht mehr oder stellt sich quer. Am Ende bleibt eine offene Forderung. Und dann kommt dieser Gedanke, den fast jeder Onlinehändler hat: „Das verfolge ich jetzt nicht weiter – Ausland, teuer, kompliziert, bringt eh nichts.“
Inhaltsverzeichnis
- EU-Forderungen eintreiben: Warum viele Onlinehändler Geld liegen lassen – und wie Du es besser machst
- Überblick: Zwei EU-Verfahren, zwei unterschiedliche Einsatzzwecke
- Teil 1: Das europäische Mahnverfahren – der unterschätzte Klassiker für Händler
- Teil 2: Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen („Small Claims“)
- Schritt-für-Schritt: Small-Claims-Verfahren für Onlinehändler
- Bewertungsthema: So schützt Du Dich vor negativen Bewertungen
- Unterstützung & Beratung: Kostenlose Hilfe nutzen
- Fazit: EU-Forderungen nicht mehr kampflos abschreiben
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
EU-Forderungen entstehen im Onlinehandel ständig – vor allem:
- bei nicht ordnungsgemäßen Rücksendungen
- bei Teilrückerstattungen nach Plattformentscheidungen
- bei Waren, die beschädigt oder unvollständig zurückkommen
- bei Rückbuchungen, obwohl der Kunde die Ware behalten hat
Dazu kommt ein psychologischer Faktor: die Angst vor negativen Bewertungen. Viele Händler verzichten bewusst auf die Durchsetzung ihrer Forderung, um keinen weiteren Ärger zu provozieren.
Der Tipp vorweg:
Du kannst dieses Risiko elegant umgehen, indem Du erst nach Ablauf des Bewertungszeitraums das Mahnverfahren einleitest. Dann ist die Bewertung erledigt – und Deine Forderung bleibt trotzdem durchsetzbar.
Was viele nicht wissen: Die EU hat genau für solche Fälle zwei vereinfachte Verfahren geschaffen, die explizit auch ohne Anwalt, grenzüberschreitend und vergleichsweise kostengünstig funktionieren:
- Das europäische Mahnverfahren (Europäischer Zahlungsbefehl)
- Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen („Small Claims“)
Beide Verfahren lernst Du jetzt aus Sicht eines Onlinehändlers kennen – inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung, typischer Praxisfallen und Entscheidungshilfe, welches Verfahren wann sinnvoll ist.
Überblick: Zwei EU-Verfahren, zwei unterschiedliche Einsatzzwecke
Diese beiden Verfahren sind keine Alternativen zueinander, sondern Werkzeuge für unterschiedliche Zwecke.
Kurzvergleich für Händler
| Kriterium | Europäisches Mahnverfahren | Small-Claims-Verfahren |
|---|---|---|
| Forderungsart | Unbestrittene Geldforderung | Geld, Schadensersatz, Entschädigung |
| Maximaler Streitwert | keine Obergrenze | bis 5.000 € |
| Typischer Einsatz | Rechnung, Rückgabe, Nichterstattung | Streit über Anspruch |
| Anwalt nötig? | Nein | Nein |
| Verfahren | rein schriftlich | schriftlich, ggf. mündlich |
| Ergebnis | Zahlungsbefehl | Urteil |
👉 Merksatz für Händler:
- Kein Streit, nur Nichtzahlung? → Europäisches Mahnverfahren
- Streit über Anspruch oder Schaden? → Small Claims
Teil 1: Das europäische Mahnverfahren – der unterschätzte Klassiker für Händler
Was ist das europäische Mahnverfahren?
Das europäische Mahnverfahren (auch Europäischer Zahlungsbefehl) ist dafür gedacht, unbestrittene Geldforderungen innerhalb der EU schnell und formalisiert durchzusetzen.
Typischer Händlerfall:
- Kunde hat Ware erhalte, Rücksendung ist mangelhaft oder unvollständig, Du hast korrekt abgerechnet, Kunde zahlt nicht oder reagiert nicht mehr
Solange der Kunde nicht aktiv widerspricht, ist dieses Verfahren ideal.
Voraussetzungen für das europäische Mahnverfahren
Bevor Du startest, prüfe diese Punkte:
- Schuldner sitzt in einem anderen EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark)
- Es handelt sich um Zivil- oder Handelssachen
- Es geht um eine konkrete Geldforderung
- Die Forderung ist fällig
- Es gibt keinen aktiven Streit über den Anspruch
👉 Wichtig für Onlinehändler:
Plattformregulierungen schließen das Verfahren nicht aus. Entscheidend ist, ob der Kunde der Forderung widersprochen hat – nicht, was Amazon, eBay oder Etsy entschieden haben. Das in Deutschland zuständige Gericht ist das Amtsgericht Wedding
.
Schritt-für-Schritt: Europäisches Mahnverfahren aus Händlersicht
1. Vorbereitung der Unterlagen
Sammle alles, was Deine Forderung belegt:
- Bestellbestätigung
- Rechnung
- Versandnachweis
- Rücksendedokumentation
- E-Mail-Verkehr
- Plattformkommunikation
Je sauberer Deine Unterlagen, desto reibungsloser das Verfahren.
2. Antrag stellen (Formblatt A)
Der Antrag erfolgt über Formblatt A des europäischen Mahnverfahrens.
Die Formulare findest Du auf dem Europäisches Justizportal
in allen EU-Sprachen.
Du gibst an:
- Deine Daten
- Daten des Kunden
- Höhe der Forderung
- Begründung
- Zinsen und Kosten
👉 Praxistipp:
Bleib sachlich, kurz und juristisch nüchtern. Keine Emotionen, keine Plattform-Rants.
3. Zustellung an den Schuldner
Das zuständige Gericht
prüft formal und stellt den Antrag dem Kunden zu.
Der Schuldner hat 30 Tage Zeit, um zu reagieren.
Mögliche Szenarien:
- Keine Reaktion → Zahlungsbefehl wird erlassen
- Widerspruch → Verfahren endet, andere Wege möglich
4. Der europäische Zahlungsbefehl
Erfolgt kein Widerspruch, erhältst Du einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl, der EU-weit anerkannt ist.
Du kannst damit:
- nationale Vollstreckung einleiten
- Gerichtsvollzieher beauftragen
- Kontopfändung beantragen
👉 Für viele Händler endet es schon vorher: Der Zahlungsbefehl wirkt oft allein abschreckend genug.
Vorteile des europäischen Mahnverfahrens für Onlinehändler
- Kein Anwalt erforderlich
- Geringe Kosten
- Schnelles Verfahren
- EU-weite Durchsetzbarkeit
- Ideal für Serienfälle
Genau deshalb ist dieses Verfahren für Händler viel relevanter, als es in der Praxis genutzt wird.
Teil 2: Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen („Small Claims“)
Wann Small Claims statt Mahnverfahren?
Sobald der Kunde den Anspruch bestreitet, reicht ein Mahnverfahren nicht mehr.
Genau hier greift das Small-Claims-Verfahren.
Typische Händlerfälle:
- Kunde behauptet, Ware sei defekt gewesen
- Streit über Höhe der Erstattung
- Schadensersatzforderungen
- Rückgabe mit beschädigter Ware
Voraussetzungen für Small Claims
- Grenzüberschreitender EU-Fall (außer Dänemark)
- Zivil- oder Handelssache
- Streitwert bis maximal 5.000 €
- Kläger und Beklagter in unterschiedlichen EU-Staaten
Zuständiges Gericht – wichtig für Händler
Hier geht es zu der Gerichtssuche . Grundregel:
Du klagst dort, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
Besonderheit im Onlinehandel:
- Richtest Du Dich gezielt an Kunden im EU-Ausland (Sprache, Versand, Marketing), kann auch Dein Gericht zuständig sein.
Schritt-für-Schritt: Small-Claims-Verfahren für Onlinehändler
1. Formblatt A – Klageeinreichung
Auch hier startet alles mit Formblatt A
.
Es wird postalisch beim zuständigen Gericht eingereicht (per Einschreiben empfohlen).
Beifügen solltest Du:
- Verträge
- Rechnungen
- Fotos
- E-Mails
- Plattformentscheidungen
👉 Händler-Tipp:
Beschreibe den Sachverhalt chronologisch, sachlich, ohne Bewertungen.
2. Prüfung durch das Gericht
Das Gericht kann:
- den Antrag ablehnen
- Nachbesserung verlangen (Formblatt B)
- den Antrag zustellen
3. Stellungnahme des Kunden
Der Kunde hat 30 Tage Zeit zur Antwort (Formblatt C).
- Keine Antwort → Entscheidung ohne Anhörung
- Antwort → Stellungnahme möglich
- Gegenforderung → ebenfalls geregelt
4. Entscheidung und Vollstreckung
Nach Abschluss des Schriftwechsels entscheidet das Gericht:
- Urteil wird schriftlich zugestellt
- Urteil ist EU-weit vollstreckbar
- Formblatt D dient als Vollstreckungsbescheinigung
Kosten: Was Händler realistisch einplanen müssen
Deutschland:
- ca. 114 € (500 € Streitwert)
- bis ca. 483 € (5.000 € Streitwert)
Frankreich:
- keine Gerichtskosten
Zusätzliche Kosten entstehen nur bei:
- Anwalt
- Übersetzungen
- mündlicher Verhandlung
Bewertungsthema: So schützt Du Dich vor negativen Bewertungen
Ein ganz entscheidender Punkt im Onlinehandel:
Starte das Verfahren erst nach Ablauf des Bewertungszeitraums.
Warum?
- Kunden können dann nicht mehr reagieren
- Plattform-Eskalatiosnrisiken sinken
- Psychologischer Druck wirkt stärker
Das ist kein Missbrauch, sondern legitime strategische Planung. Der Amazon-Bewertungszeitraum enden nach 90 Tagen.
Unterstützung & Beratung: Kostenlose Hilfe nutzen
Wenn Du unsicher bist, kannst Du Dir Hilfe holen – kostenlos.
Beispielsweise über:
- Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
- Europäische Beratungsstellen wie „Justice Bridge 2026“
Diese Stellen helfen:
- bei der Einordnung
- bei Formularen
- bei Zuständigkeiten
Fazit: EU-Forderungen nicht mehr kampflos abschreiben
Viele Onlinehändler verschenken jedes Jahr vier- bis fünfstellige Beträge, weil sie EU-Forderungen aus Bequemlichkeit oder Angst nicht verfolgen.
Dabei gilt:
- Die Verfahren sind standardisiert
- Die Kosten sind überschaubar
- Die Erfolgschancen sind realistisch
- Die Wirkung ist abschreckend
Wenn Du professionell handelst, solltest Du auch professionell durchsetzen. EU-Recht ist hier nicht Dein Gegner, sondern Dein Werkzeug.





