Mit mindestens vier Fakeshops hat ein 37-Jähriger aus Rösrath bei Köln zwischen 2021 und 2025 Millionen erbeutet – und über 380 Strohleute gewaschen. Das melden Staatsanwaltschaft und Polizei Köln nach der Razzia am 20. Mai 2026. Der Fakeshop-Betrug lief vier Jahre lang unbemerkt, weil der Beschuldigte die Geldwäsche über fremde Bankkonten und Kryptowährungen abwickelte. Die Strohleute wurden über vermeintliche Nebenjobs als App-Tester rekrutiert. Für Onlinehändler zeigt der Fall, mit welcher Professionalität Fakeshop-Betreiber inzwischen arbeiten.
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Razzia in Rösrath und im Friseursalon in Köln-Niehl
Am Mittwochmorgen, 20. Mai 2026, durchsuchten Einsatzkräfte von Polizei und Steuerfahndung ein Wohnhaus in Rösrath im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie einen Friseurbetrieb im Kölner Stadtteil Niehl. Der Beschuldigte: ein 37-jähriger Mann, gegen den die Staatsanwaltschaft Köln wegen Warenbetrugs, Steuerhinterziehung und Geldwäsche ermittelt. Eine Festnahme gab es nicht.
Beteiligt waren laut Pressemitteilung speziell geschulte Krypto- und Finanzermittler der Polizei und der Steuerfahndung. Die Beamten stellten Beweismittel sicher und pfändeten Geld sowie Wertsachen. Die Auswertung der Datenträger dauert an.
Vier Jahre, vier Fakeshops , null Lieferungen
Zwischen 2021 und 2025 soll der 37-Jährige mindestens vier Fakeshops im Internet betrieben haben. Das Geschäftsmodell: Kunden bestellten und bezahlten Ware, die nie verschickt wurde. Vier Jahre Laufzeit zeigen, wie lange ein professionell aufgesetzter Fakeshop unter dem Radar von Zahlungsdienstleistern, Hostern und Strafverfolgern bleiben kann. Wie viele Käufer geschädigt wurden und wie hoch der Gesamtschaden ist, hat die Staatsanwaltschaft bisher nicht beziffert.
380 vermeintliche App-Tester – in Wahrheit Strohleute
Der zweite Strang des Falls ist der spannendere: Parallel zu den Fakeshops schaltete der Beschuldigte Stellenanzeigen für angeblich lukrative Nebenjobs als App-Tester. Mindestens 380 Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet meldeten sich. In der Annahme, Software zu testen, eröffneten sie auf Anweisung neue Bankkonten – die Kontrolle übernahm anschließend der Beschuldigte.
Über genau diese 380 Konten soll er die Einnahmen aus den Fakeshops gewaschen und in Kryptowährungen transferiert haben. Die Methode hat zwei Vorteile: Sie verschleiert den Geldfluss und sie verschiebt das Risiko auf die ahnungslosen Strohleute, deren Namen auf den Konten stehen.
Was Onlinehändler aus dem Fall mitnehmen
Für seriöse Onlinehändler ist der Fall in zwei Punkten relevant. Erstens: Fakeshops drücken das Vertrauen in den gesamten Online-Handel und verstärken das Sicherheitsbedürfnis der Kunden. Wer eine bekannte Marke oder bekannte Produkte verkauft, muss damit rechnen, dass Käufer skeptischer prüfen – Impressum, SSL-Zertifikat, Zahlungsmittel, Bewertungen.
Zweitens: Wer einen Nebenjob im Internet annimmt und dafür ein Bankkonto eröffnet, das von einer dritten Person genutzt wird, macht sich strafbar. Auch wenn die 380 Geschädigten in diesem Verfahren bislang nur als Zeugen geführt werden, drohen in vergleichbaren Konstellationen Anzeigen wegen Beihilfe zur Geldwäsche.
Krypto-Ermittler werden zur Standardausstattung
Bemerkenswert ist die personelle Aufstellung der Durchsuchung: Speziell geschulte Krypto- und Finanzermittler waren von Anfang an dabei. Vor wenigen Jahren wäre das die Ausnahme gewesen, heute ist es bei Verfahren dieser Größe Standard. Die Wahrnehmung, Krypto sei ein anonymer Hafen für Geldwäscher, wird zunehmend ein Mythos – die Spuren in der Blockchain sind dauerhaft, und die Werkzeuge zur Auswertung liegen längst bei den Behörden.
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizei Köln vom 20. Mai 2026




