FIU-Betrugsmails landen derzeit massenhaft in deutschen Postfächern, und die Absender geben sich als Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls aus. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hat ihre Warnung am 25. August 2026 aktualisiert und listet inzwischen 29 gefälschte Absenderadressen auf. Die Täter fordern Ausweiskopien, Kontounterlagen und Überweisungen für erfundene „AML-Gebühren“. Zahlt das Opfer nicht, drohen sie mit der Sperrung angeblicher Guthaben. Für Onlinehändler, die ohnehin regelmäßig echte Compliance-Anfragen ihrer Zahlungsdienstleister bekommen, ist das eine gefährliche Mischung.

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

29 Absender, ein Ziel: dein Geschäftskonto

Die FIU sammelt seit Monaten Hinweise von Betroffenen. Die Absenderadressen wechseln dabei ständig. Manche kommen von Freemail-Diensten wie t-online.de, gmail.com oder web.de. Andere nutzen Domains, die echten Behörden täuschend ähnlich sehen.

Besonders perfide sind die Tippfehler-Domains. Aus zoll.de wird zolil.de, aus fiu.bund.de wird fiu-europa.eu. Auch Namen echter EU-Institutionen tauchen auf: fatf-gafi.eu, ecb-europa.org oder europa-fisma.org. Wer die Absenderzeile nur überfliegt, erkennt den Unterschied nicht.

Diese 29 Adressen hat die FIU aktuell dokumentiert:

„AML-Gebühr“ und „Rückerstattungsverfahren“ – so läuft die Masche

Die angebliche Behörde meldet sich per E-Mail und verlangt zunächst Unterlagen: persönliche Daten, Bankunterlagen, Zahlungsnachweise, Kopien von Personalausweis oder Reisepass. Damit sammeln die Täter alles ein, was für Identitätsdiebstahl taugt.

Im zweiten Schritt kommt die Zahlungsaufforderung. Die Empfänger sollen „AML-Gebühren“ oder „Sicherheitsleistungen“ überweisen. AML steht für Anti-Money-Laundering, also Geldwäschebekämpfung – ein Begriff, den viele aus echten Compliance-Prozessen kennen. Zusätzlich behaupten die Täter, es laufe bereits ein „Rückerstattungsverfahren“ zugunsten des Opfers.

Dann drohen die Absender damit, Transaktionen zu blockieren oder weitere Prüfungen einzuleiten. Genau dieser Druck bringt Betroffene zum Zahlen, weil eine Kontosperrung im laufenden Geschäft existenzbedrohend wirkt.

Nur @fiu.bund.de ist echt – alles andere ist gefälscht

Die FIU Deutschland kommuniziert ausschließlich über E-Mail-Adressen mit der Endung @fiu.bund.de. Jede Nachricht außerhalb dieser Domain stammt nicht von der Behörde. Dieser eine Prüfschritt entlarvt alle 29 gelisteten Adressen sofort.

Dazu kommen zwei weitere Regeln der Behörde. Die FIU fordert im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben niemals personenbezogene Daten per E-Mail an. Und sie stellt keine Zahlungsaufforderungen. Wer also eine Rechnung oder eine Gebührenforderung „der FIU“ im Postfach hat, hält eine Fälschung in der Hand.

Auch die EU-Generaldirektion FISMA und die Europäische Zentralbank warnen vor Betrugsversuchen in ihrem Namen. Die Täter arbeiten also mit einem ganzen Baukasten europäischer Behördennamen.

Warum Onlinehändler besonders schnell anbeißen

Händler bekommen echte Compliance-Post im Wochentakt. Payment-Provider verlangen KYC-Nachweise (Know Your Customer), Marktplätze prüfen Identitäten, Banken fragen Herkunftsnachweise ab. Eine Mail mit dem Wort „AML“ fällt in diesem Alltag nicht unbedingt auf.

Dazu kommt der zweite Faktor: eingefrorene Guthaben. Wer schon einmal auf eine gesperrte Marktplatz-Auszahlung oder eine PSP-Reserve gewartet hat, kennt das Gefühl. Wenn dann eine Mail behauptet, ein „Rückerstattungsverfahren“ laufe bereits, klingt das eher plausibel statt verdächtig.

Buchhaltung und Kundenservice bearbeiten solche Mails oft ohne Rückfrage, weil Behördenpost dringend aussieht. Ein kurzer Domain-Check gehört deshalb in jede Arbeitsanweisung.

Mail im Postfach? Das machst du jetzt

Nicht antworten und keine persönlichen Daten herausgeben, keine Anhänge öffnen und keine Links anklicken, keine geforderten Beträge überweisen. Danach folgt der Weg zur Polizei. Betroffene können bei ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder online Anzeige erstatten.

Prüfe bei jeder Behördenmail zuerst die Domain hinter dem @-Zeichen, nicht den angezeigten Namen. Leite verdächtige Nachrichten intern an eine Stelle weiter, statt sie einzeln zu beantworten. Und dokumentiere jeden Fall, falls später doch Geld abfließt.

Wer Mitarbeiter schulen will, findet beim BSI eine Anleitung zum Erkennen von Phishing-Mails . Die Punkte lassen sich in zehn Minuten durchgehen.

Die Liste ist eine Momentaufnahme – die nächste Welle läuft schon

Tatsächlich ist die Liste nur der Stand von heute. Neue Domains sind in Minuten registriert, und die FIU erweitert ihre Warnung seit Monaten immer wieder.

Wer Absenderadressen auswendig lernt, verliert dieses Rennen. Wer dagegen eine feste Regel im Betrieb verankert, gewinnt es dauerhaft. Behördenpost per E-Mail mit Zahlungsaufforderung gibt es nicht – wer trotzdem überweist, überweist an Kriminelle.

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