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Bibel drucken? Kein Problem. Onlinehandel? Total-Versagen.
Was Johannes Gutenberg einst mit beweglichen Lettern revolutionierte, schafft seine Stiftung heute mit Klicks und Kartons wieder zunichte.

Ich erzähl dir, was passiert ist: Eine nette Händlerin wollte mir als kleines Dankeschön eine Flasche Spätburgunder der Gutenberg-Stiftung schicken. Netter Gedanke, schöner Wein, klang nach einem guten Plan – bis die Realität des Gutenberg-Onlineshops zuschlug.


Verpackung: Beamtenstyle mit Schwerkraftbonus

Die Flasche kam in einem länglichen Karton, nur mit ein bisschen Luftpolsterfolie umwickelt.
Faltkarton. Oben zugeklebt. Unten? Offen.
Ja, richtig gelesen: offen.

Das Paket stand irgendwann am Samstag einfach vor der Tür. Kein Klingeln, kein Zettel, nix.
Heute früh mach ich die Tür auf, will das Ding hochheben – platsch.
Wein. Überall.
Der Karton war feucht, die Flasche fiel raus, Flasche kaputt.

So viel zum Thema „Druckkunst trifft Versandkompetenz“.


Kundenservice: Der Geist von Mainz lässt grüßen

Ich ruf also an. Freundlich, wirklich, freundlich.
Antwort?
So, wie man’s halt von halbstaatlichen Stiftungen kennt: freundlich-belehrend, leicht überfordert, naturarrogant.
„Wir machen das immer so.“
Na dann.

Ich dachte mir: Vielleicht kann man ja lernen, wie man Flaschen sicher verschickt.
Aber bei Stiftungen ist das wohl so eine Sache.
Die schicken lieber neue Flaschen, statt neue Ideen zuzulassen.


Alkohol im Gutenberg Shop
(Screenshot gutenberg-shop.de | 10. Nov. 2025 9:30 Uhr))

Das eigentliche Problem: Jugendschutz? Fehlanzeige!

Und jetzt kommt der Hammer.
Ich hab’s getestet: Der Gutenberg-Shop verkauft Wein – ohne Altersverifikation.
Das ist ja noch nicht schlimm. Aber bei Übergabe wird die Altersprüfung zwingend.

Und bei der Lieferung? Keine Kontrolle. Sonst hätte die Flasche ja auch nicht einfach abgelegt werden dürfen.
Kein „Ident-Check“, kein „Übergabe nur an Volljährige“.
Offenbar auch kein DHL, sondern irgendein anderer Versender.

Das ist kein kleiner Patzer – das ist ein klarer Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Und das kann richtig teuer werden.

Ich hab der Dame am Telefon erklärt, wie das funktioniert:
Wenn du an der Tanke Bier kaufst, wirst du nach dem Ausweis gefragt.
Im Onlineshop gilt dasselbe.
Nur: Das hat in Mainz offenbar noch keiner gehört.

🧾 Faktenbox: Jugendschutz & Alkoholversand im Onlinehandel

Thema: Versand von alkoholhaltigen Getränken im Onlinehandel & Einhaltung der Jugendschutzvorschriften

Rechtsgrundlage:
Nach § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Das gilt auch für den Versandhandel. Händler müssen sicherstellen, dass alkoholische Produkte ausschließlich an volljährige Personen abgegeben werden.

Altersgrenzen:
– Bier, Wein, weinähnliche Getränke: keine Abgabe unter 16 Jahren.
– Spirituosen und Mischgetränke: keine Abgabe unter 18 Jahren.

Muss die Altersverifikation schon im Shop erfolgen?
Eine Pflicht zur Altersprüfung direkt beim Checkout ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Allerdings sind Händler verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass keine Lieferung an Minderjährige erfolgt. Eine einfache Checkbox oder Altersabfrage („Ich bin über 18“) genügt nicht. Empfehlenswert ist daher ein technisches Prüfverfahren im Bestellprozess (z. B. Ausweisprüfung oder Anbindung an einen Altersverifikationsdienst).

Wie kann die Alterskontrolle beim Versand umgesetzt werden?

  • Vor dem Versand: Plausibilitätsprüfung des Alters anhand der eingegebenen Daten oder einer ID-Prüfung.
  • Bei der Zustellung: Zustellung ausschließlich mit Altersprüfung durch den Versanddienstleister. Die Paketübergabe erfolgt nur an volljährige Empfänger gegen Vorlage eines Ausweises (z. B. DHL Ident-Check oder Hermes Alterssichtprüfung).
  • Dokumentation: Der Händler muss das Verfahren nachweisen können, also protokollieren oder vertraglich absichern, dass eine Kontrolle stattfindet.

Was reicht nicht aus?
– Checkbox „Ich bin volljährig“ ✅❌
– Altersabfrage ohne technische Prüfung ❌
– Versand als normales Standardpaket ohne Alterskontrolle ❌

Empfohlene Vorgehensweise für Händler:

  1. Verwende beim Checkout ein geprüftes Altersverifikationssystem.
  2. Nutze beim Versand verpflichtend die Altersprüfung (z. B. DHL Ident-Check).
  3. Informiere in den AGB und im Checkout deutlich über den Versand nur an Volljährige.
  4. Dokumentiere die Umsetzung zur Beweisführung im Streitfall.

Konsequenzen bei Verstößen:
Fehlende oder fehlerhafte Alterskontrolle kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Bußgeldern führen (§ 28 JuSchG). Händler haften auch, wenn der Zusteller die Kontrolle versäumt – sie müssen also ein verlässliches Verfahren wählen.

Fazit:
Eine rechtssichere Altersprüfung ist Pflicht. Sie sollte idealerweise zweistufig erfolgen – zuerst beim Kauf (technische Altersprüfung) und dann nochmals beim Versand (Altersnachweis durch Zusteller). Nur so kann der Onlinehändler seiner Verantwortung nach dem Jugendschutzgesetz vollständig nachkommen.

Fazit: Lasst das mit dem Onlinehandel

Liebe Gutenberg-Stiftung, macht bitte, was ihr könnt: das Erbe Gutenbergs bewahren, das Museum am Laufen halten, vielleicht mal ein paar Schulklassen begeistern.
Aber Onlinehandel? Nein.
Das könnt ihr schlicht nicht.

Und falls ihr glaubt, das sei übertrieben – ich hab’s am eigenen Fußboden gesehen.
Rotweinrot.


Nachtrag

Die Ersatzflasche ist unterwegs. Mal sehen, ob die diesmal heil ankommt – und ob der Zusteller wenigstens alt genug ist, um sie abzugeben.

(Screenshot gutenberg-shop.de | 10. Nov. 2025 12:49 Uhr | Alkoholika sind offline genommen)

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