Der Abmahnverband IDO Verband e.V. hat vor dem BGH einen Sieg errungen. Und zwar ging es um die Frage ob der Verband ohne Klagebefugnis Ordnungsmittelanträge stellen darf. Die Vorinstanzen fanden, dass das nicht mehr funktioniere. Der BGH urteilt anders (Az.: I ZB 42/23). Nun muss die Vorinstanz, also das OLG Hamm neu entscheiden.
Keine Unterlassungserklärung = Unterwerfung ggü. dem Gericht
Wer nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben möchte, der wird in der Regel vom gegner verklagt oder erhält eine Einstweilige Verfügung derer er sich mit einer Abschlußerklärung unterwirft.
Verstößt der Abgemahnte danach gegen seine Abschlußerklärung oder gegen das Urteil/Beschluss, dann kann der Abmahner ein Ordnungsmittelverfahren anstreben und Ordnungsgeld beantragen. Auch noch Jahre später.
Jetzt hat sich aber durch das Anti-Abmahn-Gesetz einiges geändert und nicht jeder darf mehr abmahnen. Der IDO Verband hat keine Klagebefugnis mehr. Die Frage war nun, ob er denn aus Alturteilen noch Ordnungsmittel beantragen kann. Alle Gerichte bis zum BGH sagten nein. Der BGH entschied anders und stimmte der Auffassung vom IDO Verband zu.
Das hat aber nichts mit Unterlassungserklärungen zu tun
Wer gegenüber dem Abmahnverband, wie dem IDO Verband eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat weiterhin Unklarheit. Denn dieses Urteil ist darauf nicht anzuwenden. Es steht aber zu befürchten, dass hier das oberste Gericht ähnlich urteilen wird, wenn ihm ein solcher Fall vorliegt.
Wie könnt ihr euch wehren?
Ohne Anwalt geht nichts. Im Grunde solltet ihr versuchen solche unangenehmen Unterlassungserklärungen oder Unterwerfungen loszuwerden. Befragt euren Anwalt was euch der Spaß kostet und wie eure Erfolgschancen sind. Unterlassungserklärungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen aufkündigen.
“Nach den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Dezember 2020 dürfen ausschließlich Verbände abmahnen, die ab dem 01. Dezember 2021 auf der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände stehen. Der IDO Verband hat es nicht auf diese Liste geschafft, sodass ihm nun die Aktivlegitimation für künftige Abmahnungen fehlt. Dieser Umstand wirkt sich auch auf bereits abgegebene Unterlassungserklärungen aus, denn diese können nun gegebenenfalls gekündigt werden.”, so Dr. Carsten Föhlisch von Trusted Shops.
Bitte bedenkt, dass Unterlassungserklärungen gegen die ihr verstoßt schnell in recht teuren Vertragsstrafen enden können. Aus eigner Erfahrung kann der Autor berichten, dass Vertragsstrafen mitunter das Aus für Händler bedeuten.
Und Abmahner haben ein Interesse diese einzufordern, denn sie landen direkt in deren Taschen! Das ist dann auch der Unterschied zu Ordnungsgeldern. Diese bekommt der Staat. Abmahner haben daher weniger Interesse solche Verfahren zu führen.