Der deutsche und europäische Zoll hat in den vergangenen Wochen mehrere bedeutende Erfolge gegen Produktpiraterie, Markenfälschungen und illegale Parallelimporte erzielt. Fünf aktuelle Fälle zeigen, wie Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Belgien und auf europäischer Ebene gegen den Handel mit gefälschten Waren vorgehen – mit teils spektakulären Ergebnissen.

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Belgien: Nur 0,006 Prozent aller Pakete werden kontrolliert

Am Flughafen Lüttich (Liège Airport) – Belgiens größtem Cargo-Drehkreuz – stellte der Zoll im vergangenen Jahr über 25.000 Fälschungen sicher. Das klingt nach viel, ist aber erschreckend wenig: Kontrolliert wurde dabei lediglich 0,006 Prozent aller Sendungen. Zoll-Chef Kristian Vanderwaeren brachte die Lage auf den Punkt: Mehr sei schlicht nicht möglich. Hintergrund sind explodierende Importzahlen. 2024 bearbeitete der Lütticher Zoll über 1,3 Milliarden Zolldokumente – rund 3,6 Millionen pro Tag. Zum Vergleich: 2023 waren es noch weniger als 400 Millionen. Rund 20 Prozent der in der EU online gekauften Nicht-EU-Waren laufen über Lüttich ein. Die Dunkelziffer bei nicht entdeckten Fälschungen dürfte enorm sein.

Niederlande: Showroom mit Dior, Prada und Louis Vuitton ausgehoben

Anfang März entdeckten Zoll, Gemeindeverwaltung Nimwegen und die niederländische Arbeitsaufsicht in einem Industriegebiet einen komplett eingerichteten Showroom für gefälschte Luxusmode. Rund 11.000 Plagiate wurden sichergestellt – darunter gefälschte Kleidung, Schuhe und Accessoires der Marken Dior, Prada und Louis Vuitton. In einem Seecontainer auf dem Gelände lagerten weitere Kartons voller Fälschungen. In einer nahegelegenen Wohnung stieß das Einsatzteam zusätzlich auf Betäubungsmittel. Den Fall übernehmen jetzt die Ermittler des FIOD, des niederländischen Finanzfahndungsdiensts.

Bayern: 15 Tonnen gefälschte Bettwäsche aus der Türkei beschlagnahmt

Bei einer Lkw-Kontrolle auf der Route aus der Türkei beschlagnahmten Fahnder des Zollamts Garching-Hochbrück bei München mehr als 15 Tonnen Bettwäsche. Ein Großteil der Sendung verletzte Rechte von 47 Marken – darunter Motive von Fußballvereinen sowie aus Kinderserien und -filmen. Fast alle hinzugezogenen Markeninhaber bestätigten die Fälschungen. Ein weiterer Teil der Lieferung wurde wegen fehlender Textilkennzeichnung zurückgehalten. Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, erklärte: Dieser Aufgriff zeige, wie wichtig konsequente Kontrollen im internationalen Warenverkehr seien.

Baden-Württemberg: 2.100 JBL-Produkte als illegale Parallelimporte gestoppt

Das Zollamt Donautal hat eine Lieferung aus China mit über 2.100 JBL-Kopfhörern und -Lautsprechern aufgehalten. Die Waren – rund 750 Kopfhörer und 1.400 Lautsprecher – waren für einen Technikvertrieb im Landkreis Augsburg bestimmt. Besonderheit: Es handelte sich nicht um Fälschungen, sondern um Originalprodukte. Der Markeninhaber bestätigte jedoch, dass die Waren ohne seine Zustimmung in die EU eingeführt wurden. Solche Parallelimporte (auch Graumarktwaren genannt) sind in der EU unzulässig, auch wenn die Produkte echt sind. Ob die Ware vernichtet oder re-exportiert wird, war zum Zeitpunkt der Meldung noch offen.

Der Fall ist für Online-Händler besonders relevant: Wer günstige Markenware aus Drittstaaten bezieht, riskiert, unwissentlich in den Graumarkt involviert zu sein. Fehlende Zustimmung des Markeninhabers zum EU-Import kann teuer werden – auch für Abnehmer in der Lieferkette.

Europol: Operation SHIELD VI – 33 Millionen Euro Pharmafälschungen sichergestellt

Zwischen April und November 2025 führten Behörden aus 30 Ländern die Operation SHIELD VI durch – koordiniert von Europol, unter Beteiligung von OLAF, EUIPO, Frontex, INTERPOL und der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA. Ergebnis: Gefälschte und missbräuchlich verwendete Arzneimittel sowie illegale Dopingmittel und Nahrungsergänzungsmittel im Gesamtwert von rund 33 Millionen Euro wurden beschlagnahmt. Über 900 Ermittlungen wurden eingeleitet, 43 kriminelle Organisationen untersucht, mehr als 4.100 Inspektionen durchgeführt.

Was bedeutet das für Online-Händler?

Die aktuellen Fälle machen drei Dinge deutlich: Erstens ist die Kontrolldichte beim Zoll – trotz spektakulärer Einzelfunde zu gering, um das Problem flächendeckend einzudämmen. Zweitens zeigen die Fälle Bayern und Baden-Württemberg, dass der Zoll gezielt auch größere B2B-Lieferungen ins Visier nimmt. Drittens ist der JBL-Fall ein Weckruf: Auch wer bewusst keine Fälschungen kauft, kann durch Graumarkteinkäufe in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Wer als Händler Ware aus Drittstaaten bezieht, sollte die Lieferkette sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass der Markeninhaber dem EU-Import zugestimmt hat.

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