Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.


Kommentar: Der DSA wirkt. Und zwar da, wo Händler ihn brauchen.

Der Digital Services Act (DSA) legt eine ordentliche Schippe Regulierung auf Online-Plattformen drauf. Und genau darum geht es in diesem Urteil (noch nicht rechtskräftig): Amazon wollte nicht als „Very Large Online Platform“ (VLOP) eingestuft werden – also als Plattform mit besonderen Pflichten, strenger Regulierung und voller Verantwortung für systemische Risiken. Der EuG (Gericht der Europäischen Union) hat die Klage am 19. November 2025 abgewiesen.

Damit bleibt Amazon VLOP. Und das ist – aus Händlersicht – eine gute Nachricht.

Denn viel zu häufig landet man als Händler in der Mühle zwischen Plattform und Gesetz. Haftungsfragen, Datenzugang, Transparenzpflichten, Empfehlungsalgorithmen, Moderation, illegale Inhalte, Fake-Produkte – all das betrifft nicht nur Amazon, sondern am Ende vor allem die, die auf dem Marktplatz verkaufen.

Bevor wir tiefer eintauchen, lies gern diese beiden Grundlagenartikel (sie sind wichtig, um ein Gefühl für den Hintergrund zu haben):

🔗 https://wortfilter.de/digital-services-act-was-ist-das-und-was-bedeutet-das-fuer-den-haendler/
🔗 https://wortfilter.de/amazon-plattformhaftung/


Was ist passiert?

Die EU-Kommission hatte Amazon Store 2023 als „sehr große Online-Plattform“ im Sinne des Digital Services Act eingestuft. Dafür gelten Schwellenwerte:

  • 45 Millionen Nutzer (10 % der EU-Bevölkerung)
  • systemische Relevanz für Risiken wie illegale Inhalte, Betrug, Grundrechtsverletzungen
  • besondere Pflichten zur Überwachung, Transparenz, Forschungsschnittstellen, Werbe-Transparenz usw.

Amazon wollte das nicht akzeptieren. Man argumentierte, dass diese Einstufung unverhältnismäßig sei, Grundrechte verletze und nicht zum Geschäftsmodell passe.

Aber:
Der EuG hat alles abgelehnt. Punkt für die EU. Punkt für den DSA. Punkt für Händler.


Faktenbox: Was ist der Digital Services Act (DSA)?

  • • Der Digital Services Act (DSA) ist ein EU-Gesetz, das digitale Plattformen stärker reguliert.
  • • Ziel: Schutz der Nutzer, Fairness im Wettbewerb, weniger illegale Inhalte.
  • • Gilt für Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke und App-Stores.
  • • Ab 45 Mio. EU-Nutzern gelten Unternehmen als „Very Large Online Platform“ (VLOP) mit besonders strengen Pflichten.
  • • Plattformen müssen Risiken analysieren, minimieren und transparent dokumentieren.
  • • Händler profitieren von klareren Regeln, mehr Transparenz und stärkerer Haftung der Plattformen.
  • • Kernpflichten:
    • – Transparente Empfehlungssysteme (inkl. Option ohne Profiling)
    • – Strenge Regeln für Werbung & Targeting
    • – Leichter beschwerbare Moderationsentscheidungen
    • – Forscherzugang zu Daten (kontrolliert & sicher)
    • – Pflicht zur Bekämpfung illegaler Inhalte / Händlerbetrug
  • • Der DSA stärkt die Rechte von Verbrauchern und Händlern gegenüber Plattformen.
  • • Amazon, Zalando, Booking, TikTok, Meta & Co. stehen unter VLOP-Aufsicht der EU-Kommission.

Warum die Entscheidung für Händler wichtig ist

Das wird gern verdrängt: Große Plattformen haben massiv Einfluss auf das Risiko ihrer Händler. Und die Händler tragen einen Großteil der operativen Konsequenzen, wenn die Plattform Risiken nicht ordentlich managt.

Als Händler sitzt du immer mit im Boot – egal wie groß die Plattform ist.

Und genau deswegen ist das Urteil ein Gewinn.

1. Endlich mehr Transparenz bei Empfehlungs-Algorithmen

Der DSA verpflichtet VLOPs zu:

  • einer Option, die ohne Profiling auskommt
  • Offenlegung von Funktionsprinzipien
  • Risikoanalysen ihrer Empfehlungssysteme

Das bedeutet für Händler:

  • bessere Chancen, Sichtbarkeit zu verstehen
  • weniger Blackbox
  • potenziell weniger Willkür
  • mehr Kontrolle über die Regeln, nach denen Produkte ausgespielt werden

Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich Händler seit Jahren in komplexen und intransparenten Katalog- und Rankingstrukturen verlieren. Der DSA zwingt Amazon hier zu mehr Klarheit.

2. Stärkere Verantwortung der Plattform für illegale Inhalte und Händlerbetrug

Illegale Ware, dubiose Drittlandhändler, Verletzungen von Verbraucherrechten – das kennen Händler zur Genüge. Und so oft waren Plattformen dabei nicht die schnellsten Partner.

Jetzt gilt:
Amazon muss diese Risiken aktiv managen – und zwar deutlich rigider.

Das schafft fairere Wettbewerbsbedingungen:

  • weniger Trittbrettfahrer aus Drittländern
  • weniger Fake-Angebote
  • weniger Wettbewerbsverzerrung durch Händler, die „unter dem Radar“ operieren

3. Größerer Druck auf Amazon, Daten für Forschung und Aufsicht verfügbar zu machen

Der DSA verpflichtet VLOPs dazu, Forscherzugänge zu gewähren.
Das bedeutet:

  • externe Kontrolle
  • weniger Geklüngel
  • weniger Intransparenz

Für Händler ist das wichtig, weil das gesamte Ökosystem dadurch berechenbarer wird.

4. Mehr Rechtssicherheit durch klare Zuständigkeiten

Das ist der zentrale Punkt aus Sicht der Praxis:
Der DSA zwingt große Plattformen zur Verantwortung – sie können sich nicht mehr wegducken.

Und ja: Das ist wichtig.
Denn Händler brauchen Ansprechpartner. Und zwar verlässliche.

Gerade bei Amazon war das einer der größten Schwachpunkte:

  • undurchsichtige Prozesse
  • undurchsichtige Entscheidungen
  • undurchsichtige Verantwortlichkeiten

Mit der VLOP-Einstufung wird das schwerer.


Was Amazon gegen das Urteil eingewendet hat – und warum der EuG das alles abgeräumt hat

Amazon hat im Grunde vier große Argumente vorgebracht:

1. Verletzung der unternehmerischen Freiheit

Amazon meinte:
Die Pflichten des DSA seien so umfangreich, dass sie das Geschäftsmodell einschränken.

Der EuG sagt:
Ja, es ist ein Eingriff.
Aber: Der Eingriff ist gerechtfertigt.
Denn große Plattformen bergen systemische Risiken.

2. Verletzung des Eigentumsrechts

Amazon argumentierte, dass die Pflichten quasi in ihr Eigentum eingreifen.

Der EuG sagt:
Nein.
Es sind administrative Pflichten, keine Enteignung.

3. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

Amazon sagte:
Wir sind ein Marktplatz und kein soziales Netzwerk, warum sollten wir gleich behandelt werden?

Der EuG sagt:
Weil sowohl Marktplätze als auch Social Media systemische Risiken haben können.
Und weil Nutzerzahlen ein legitimes und nicht willkürliches Kriterium sind.

4. Einschränkung der Meinungsfreiheit

Amazon argumentierte, dass die Empfehlungssysteme reguliert würden.

Der EuG sagt:
Die Einschränkung ist minimal und dem Verbraucherschutz geschuldet.
Völlig okay.

Kurz: Alles, was Amazon vorbrachte, prallte ab.


Die Kritik des bevh – und warum sie an der Realität der Händler vorbeigeht

Der bevh schrieb in seiner Stellungnahme:

„Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen.“

Aus Händlersicht muss man sagen:
Das Gegenteil ist der Fall.

Der bevh kritisiert:

  • Marktplätze würden behandelt wie Social Media
  • das Risikoprofil sei anders
  • Händler und Plattformen würden unsachgemäß gleichgestellt

Aber genau das ist die Sicht aus der Verbandsperspektive – nicht aus der Händlerperspektive.

Denn Händler haben seit Jahren ein enormes Risiko, das von Plattformen erzeugt wird:

  • fehlerhafte Produktzuordnungen
  • plötzlich gesperrte Listings
  • Intransparenz
  • fehlende Ansprechpartner
  • überforderte Supportstrukturen
  • illegale Konkurrenz aus Drittländern
  • undurchsichtige Kataloglogik
  • algorithmische Verzerrungen

Diese Risiken sind real – und sie sind systemischer Natur.

Und weil Amazon 45+ Millionen EU-Nutzer erreicht, multiplizieren sich diese Risiken potenziell millionenfach.

DAS ist systemrelevant.

DAS schafft ein VLOP-Profil.

Einige große Verbände haben hier eine andere Sicht, weil Plattformen selbst Mitglied sind oder eng kooperieren.

Aber die Realität des gehäuteten Alltags im E-Commerce zeigt: Das Urteil ist händlerfreundlich.


Wortfilter-Einordnung

Ich formuliere es mal deutlich:

Die Kritik des bevh und teilweise auch des HDE ist aus Händlersicht schlicht nicht nachvollziehbar.

Vielleicht liegt es daran, dass Plattformen dort Mitglied sind. Vielleicht liegt es daran, dass man keine Konflikte riskieren will. Vielleicht aus strategischer Zurückhaltung.

Aber klar ist:

👉 Dieses Urteil ist gut.

👉 Dieses Urteil schafft Sicherheit.

👉 Dieses Urteil schafft Verantwortlichkeit.

👉 Dieses Urteil ist ein Gewinn für Händler – nicht für Plattformen.

Denn Händler brauchen:

  • klare Ansprechpartner
  • garantierte Transparenz
  • nachvollziehbare Prozesse
  • Systeme, die nicht willkürlich oder zufällig wirken
  • Schutz gegen Drittland-Wildwuchs
  • bessere Governance
  • weniger Chaos, weniger Blackbox, weniger Risiko

Und all das liefert der DSA – mit der VLOP-Einstufung als Fundament.

Wer heute Marktplatzhändler ist, weiß:
Plattformen sind keine „neutralen Marktplätze“.
Sie sind Akteure.
Sie haben Macht.
Und sie haben Verantwortung.

Der DSA sorgt erstmals dafür, dass diese Verantwortung durchgesetzt wird.


Was Händler jetzt wissen sollten – praktisch und kompakt

1. Amazon muss seine Prozesse weiter anpassen

Das wird zu Änderungen führen:

  • bei Empfehlungssystemen
  • bei Produktzuordnungen
  • bei Kataloglogik
  • bei algorithmischen Entscheidungen

2. Beschwerden und Konflikte könnten besser adressierbar werden

Weil Amazon EU-weit eine klar dokumentierte governance-Struktur einführen muss.

3. Mehr Transparenz bei Werbung

Händler werden künftig besser sehen können:

  • warum ein Produkt angezeigt wird
  • welcher Algorithmus dahinter steht
  • welche Targeting-Kriterien greifen

4. Drittlandhändler werden stärker reguliert

Und das ist ein riesiger Gewinn.

5. Plattformhaftung wird schärfer

Siehe Wortfilter-Analyse:
🔗 https://wortfilter.de/amazon-plattformhaftung/

Plattformen stehen nun deutlich stärker in der Verantwortung, illegale Inhalte zu verhindern und Händler zu schützen.


Fazit: Ein Urteil, das Händler stärkt – und Plattformen in die Pflicht nimmt

Dieses Urteil ist kein theoretischer Rechtsstreit.
Es ist ein echter Fortschritt für Händler.

Ja, Amazon hat verloren.
Aber die Händler haben gewonnen.

Denn die Einstufung als VLOP bedeutet:

  • Verantwortung
  • Transparenz
  • Kontrolle
  • Schutz
  • Nachvollziehbarkeit

Und genau das braucht der europäische Handel.


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