Im Oktober 2025 sperrte Facebook meinen Account teilweise – wegen eines Beitrags, der harmloser kaum sein könnte. Was danach folgte, war ein fünfmonatiger Prozess, der zeigt, wie der Artikel 21 Digital Services Act in der Praxis funktioniert – und wie nicht. Spoiler: 5 Monate sind 5 Monate zu viel.
Inhaltsverzeichnis
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
Der Stein des Anstoßes: ein geteilter Artikel
Am 7. Oktober 2025 teilte ich auf meinem Facebook-Profil einen Beitrag. Der Inhalt: der Screenshot eines Knöllchens mit meinen Adressaten. Facebook entfernte den Beitrag mit der Begründung, er könnte „private Informationen enthalten“ und zu „Identitätsdiebstahl“ oder „Gewalt“ führen. Das Konto wurde mit Einschränkungen belegt: u.a. keine Werbeanzeigen, keine Live-Videos, keine Anrufe.

Am selben Tag, dem 9. Oktober, hatte Facebook den Beitrag nach eigener Überprüfung bereits wiederhergestellt. Die Einschränkungen blieben trotzdem bestehen. Das ist der Punkt, an dem der normale Nutzerpfad endet – und mein DSA-Verfahren begann.
Artikel 21 DSA: die Beschwerdestelle als letzter Ausweg
Der Digital Services Act (Verordnung EU 2022/2065) verpflichtet große Plattformen wie Meta dazu, Nutzern ein internes Beschwerdesystem anzubieten. Wenn das nicht hilft oder die Plattform nicht reagiert, können EU-Nutzer eine akkreditierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle einschalten.
Ich wandte mich am 13. Oktober 2025 an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) in Wien. Die RTR ist von der österreichischen KommAustria als DSA-Streitbeilegungsstelle akkreditiert und für alle EU-Nutzer zugänglich, die Probleme mit in Irland ansässigen Plattformen wie Meta haben.
Das Verfahren läuft so: Du erhältst von Facebook eine Fallnummer. Die RTR leitet die Beschwerde an die Plattform weiter. Meta hat dann die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Wenn sich keine Einigung ergibt, fällt die Schlichtungsstelle eine Sachentscheidung – die allerdings nicht bindend ist.
Meta hat sich nicht gemeldet
Die RTR schrieb mir bereits kurz nach Eingang meiner Beschwerde: „Bitte beachten Sie, dass die Fallbearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen kann, da die Plattform ihren Kooperationsverpflichtungen nicht vollständig nachkommt.“
Artikel 21 Digital Services Act (DSA) – Außergerichtliche Streitbeilegung
Status:Geltendes EU-Recht
- Regelung: Art. 21 DSA
- Gilt für: Nutzer und Online-Plattformen
- Ziel: Schnelle Streitlösung ohne Gericht
- Voraussetzung: Vorherige interne Beschwerde (Art. 20 DSA)
Was regelt Artikel 21 DSA?
Artikel 21 des Digital Services Act verpflichtet Online-Plattformen dazu, Nutzern Zugang zu unabhängigen, zertifizierten Streitbeilegungsstellen zu ermöglichen. Nutzer können Entscheidungen der Plattform – etwa Sperrungen oder Löschungen – extern überprüfen lassen.
Für wen ist das relevant?
- Händler auf Marktplätzen (Amazon, eBay etc.)
- Content Creator und Social-Media-Nutzer
- Alle Nutzer, deren Inhalte oder Accounts eingeschränkt wurden
Typische Anwendungsfälle
- Account-Sperrung oder Deaktivierung
- Löschung von Listings oder Inhalten
- Shadowbanning oder Reichweitenbeschränkung
- Ablehnung von Meldungen über rechtswidrige Inhalte
Wie läuft das Verfahren ab?
- Interne Beschwerde bei der Plattform (Art. 20 DSA)
- Auswahl einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle
- Prüfung durch unabhängige Stelle
- Ergebnis ist nicht bindend, wird aber stark berücksichtigt
Bedeutung für Händler
Artikel 21 DSA stärkt deine Position gegenüber Plattformen erheblich. Du bist nicht mehr ausschließlich auf interne Prozesse angewiesen, sondern kannst Entscheidungen extern überprüfen lassen – schneller und oft kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
Meta hat in diesem Verfahren keine Stellungnahme abgegeben. Nicht einmal eine Reaktion. Nach Artikel 21 DSA sind sehr große Online-Plattformen (VLOPs) zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Meta hat diese Verpflichtung schlicht ignoriert.
Ob das auch der Grund ist, warum das Verfahren 5 Monate dauerte – von Oktober 2025 bis März 2026? Wir wissen es nicht. Die Schlichtungsstelle kann nur auf Basis der vorliegenden Informationen entscheiden. Wenn die Plattform keine Nachweise liefert, die meine Darstellung widerlegen, gilt meine Darstellung.
Die Entscheidung der RTR: Meta liegt falsch
Am 31. März 2026 kam die Sachentscheidung der Schlichterin Johanna Franek MA. Das Ergebnis ist eindeutig:
I. Die Entscheidung der Plattform erscheint als nicht nachvollziehbar.
II. Die Moderationsentscheidung sollte abgeändert werden.
Zur Begründung hält die RTR fest: Ich habe glaubhaft dargelegt, keinen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards begangen zu haben. Meta hat keine Gegenbeweise vorgelegt. Und nach Artikel 14 DSA müssen Plattformen bei der Durchsetzung ihrer Regeln „sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig“ vorgehen – und dabei die Grundrechte der Nutzer, insbesondere die Meinungsfreiheit nach Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, berücksichtigen.
Sachentscheidung-RMBS-0909_25Noch bevor die RTR-Entscheidung ankam, hatte Meta die Einschränkungen meines Kontos bereits aufgehoben. Der Fall ist also für mich erledigt. Trotzdem ist die Entscheidung wichtig – sie dokumentiert, wie Meta mit einem berechtigten Nutzer umgegangen ist und wie machtlos der DSA ist.
Was das für Onlinehändler bedeutet
Für viele Onlinehändler ist Facebook auch ein Vertriebskanal. Reichweite, die über Jahre aufgebaut wurde, hängt an einem Konto. Werbeanzeigen, Kundengruppen, Seiten – alles ist mit dem Hauptkonto verknüpft. Wird dieses Konto gesperrt oder eingeschränkt, ist das ein wirtschaftlicher Schaden.
Und Reichweite aufzubauen ist nicht einfach. Wer einmal 50.000 Follower auf einer Facebook-Seite hat, weiß wie viel Arbeit das war. Eine ungerechtfertigte Sperre von Wochen, Tagen oder Monaten trifft einen gewerblichen Nutzer anders als einen Privatanwender.
Was du tun kannst, wenn Meta dich unberechtigterweise sperrt
1. Interne Beschwerde nutzen – Facebook bietet ein Beschwerdesystem an. Nutze es zuerst. Es gibt Fälle, in denen der Beitrag schnell wiederhergestellt wird – wie bei mir.
2. RTR-Beschwerde einreichen – Wenn das nicht reicht oder Einschränkungen bleiben, wende dich an die RTR-GmbH unter [email protected] . Das Verfahren ist kostenlos.
3. Alles dokumentieren – Screenshots der Sperrung, Datum, Uhrzeit, betroffener Inhalt. Du brauchst diese Belege für das Verfahren.
4. Geduld mitbringen – Das Verfahren dauert. In meinem Fall 5 Monate. Das ist zu lang, aber es ist der einzige formale Weg außerhalb einer Klage.
Der Digital Services Act ist kein echter Fortschritt. Erstmals haben Nutzer zwar ein rechtlich verankertes Instrument gegen willkürliche Plattformentscheidungen. Aber solange Plattformen wie Meta nicht einmal an Schlichtungsverfahren teilnehmen, zeigt das Instrument seine Grenzen. Die RTR kann empfehlen – erzwingen kann sie nichts.





