Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 23. April 2026 das Urteil des Landgerichts Frankfurt aus erster Instanz bestätigt: Die Stiftung Warentest haftet für die wirtschaftlichen Folgen eines fehlerhaften Produkttests. wortfilter.de hatte über das erstinstanzliche Urteil berichtet . Die Berufung der Stiftung blieb damit ohne Erfolg.

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Der Test war falsch – und hat Pyrexx ruiniert

Hintergrund ist ein Warentest aus dem Jahr 2020. Die Stiftung Warentest beauftragte ein externes Labor mit der Prüfung eines Rauchmelders des Berliner Herstellers Pyrexx. Das Ergebnis: Note „mangelhaft“. Das Labor hatte das Gerät unter Bedingungen getestet, die zu einer Benachteiligung des Produkts führten. Pyrexx zweifelte das Ergebnis an. 2024 zog die Stiftung Warentest die Benotung zurück.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Schäden bereits eingetreten. Pyrexx beziffert Umsatzrückgänge und Vertrauensverlust auf 7,7 Millionen Euro. Das Landgericht Frankfurt sprach dem Unternehmen im März 2025 dem Grunde nach Schadenersatz zu. Die Stiftung legte Berufung ein.

Kein Freifahrtschein, aber keine Haftung für externe Fehler

Das OLG Frankfurt hat die Berufung der Stiftung Warentest zurückgewiesen. Die Bewertung eines Produkts mit „mangelhaft“ in einem vergleichenden Warentest stelle einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar, wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruhe. So lautet die Begründung des Gerichts (Az: 16 U 38/25).

Zugleich stellte das OLG klar, dass die Stiftung nicht für Fehler des beauftragten externen Prüfinstituts haftet – nur für die eigene Pflichtverletzung. Eine Ausweitung der sogenannten Fiktionshaftung ohne eigenes Verschulden, wie sie das Landgericht vorgenommen hatte, sei nicht sachgerecht. Die Stiftung Warentest erklärte, die Entscheidung zu akzeptieren, und begrüßte diesen Teil des Urteils ausdrücklich.

Höhe des Schadenersatzes bleibt offen

Über die konkrete Höhe des Schadenersatzes wird das Landgericht Frankfurt erneut entscheiden. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist möglich.

Die Stiftung Warentest erklärte, sich ihrer Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst zu sein. Bereits 2024 seien Abläufe und die Zusammenarbeit mit Prüfinstituten angepasst worden.

Was das für Onlinehändler bedeutet

Für Onlinehändler, deren Produkte in Warentests schlecht abschneiden, ist das Urteil eine Hoffnung: Eine fehlerhafte „mangelhaft“-Bewertung kann Schadenersatzansprüche begründen – wenn der Test nachweislich nicht sachgerecht durchgeführt wurde. Der Weg dahin ist lang und teuer. Pyrexx hat dafür Jahre benötigt.

Das Urteil setzt keine generelle Haftung für externe Prüfinstitute durch. Es begrenzt die Haftung auf die Stiftung selbst und deren eigene Pflichtverletzung. Welche konkreten Pflichten Testveranstalter dabei treffen, wird das weitere Verfahren zeigen.

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