Die Paketsteuer Frankreich ist nach vier Monaten Geschichte: Zum 1. Juli 2026 setzt Paris die nationale Abgabe von zwei Euro auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten aus. Geplant waren 400 Millionen Euro im Jahr, tatsächlich kamen 2,3 Millionen Euro im Monat zusammen. Am selben Tag greift der neue EU-Zoll von drei Euro pro Warengruppe, der auch für deutsche Onlinehändler und ihre Kunden gilt. Wer Ware aus China bezieht oder gegen Temu und Shein konkurriert, sieht am französischen Beispiel, wie schnell ein nationaler Alleingang im Binnenmarkt verpufft.
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Zwei Euro, die kaum jemand zahlte
Seit dem 1. März 2026 erhob Frankreich zwei Euro pro Warengruppe (Artikelkategorie) auf Sendungen unter 150 Euro aus Ländern außerhalb der EU. Ziel war, den Zustrom billiger Pakete von Shein, Temu und AliExpress zu bremsen. Der Ertrag blieb aus: Der französische Zoll bezifferte die Einnahmen Mitte Mai auf 2,3 Millionen Euro pro Monat – der Haushalt 2026 hatte mit 400 Millionen Euro im Jahr gerechnet, wie die französische Tageszeitung Le Monde berichtet.
Zolldirektor Florian Colas registrierte seit dem 1. März einen Volumenrückgang von rund 90 Prozent. Die Ware verschwand nicht – sie nahm einen anderen Weg.
Belgien kassierte, Frankreich ging leer aus
Die Plattformen umgingen die Abgabe, indem sie ihre Ware per Luftfracht in andere EU-Länder brachten und von dort per Lkw nach Frankreich transportierten. Beim Weiterversand innerhalb des Binnenmarkts fallen keine französischen Abgaben mehr an. Belgien wurde zur Drehscheibe.
Das Büro von Handelsminister Serge Papin formulierte es so: Man schätze die belgischen Freunde, aber es sei nicht in Ordnung, dass nur diese die Folgen der Maßnahme trügen, während die Pakete in Frankreich weiter ankämen. Italien hatte seine eigene Zwei-Euro-Abgabe bereits zuvor ausgesetzt.
Aus fünf Euro werden drei
Ursprünglich sollte die Paketsteuer Frankreich ab Juli parallel zum EU-Zoll laufen – zusammen fünf Euro pro Warengruppe. Ab November war ohnehin ein europäisches Verfahren geplant, das die nationale Steuer ersetzt. Paris zog die Konsequenz und setzte die eigene Abgabe früher aus.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt EU-weit ein pauschaler Zoll von drei Euro je Warengruppe auf Sendungen bis 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten. Bislang waren diese Pakete zollfrei; Einfuhrumsatzsteuer und Zollanmeldung blieben davon unberührt. Enthält ein Paket mehrere Artikelkategorien, fällt der Zoll mehrfach an: Ein T-Shirt und ein Paar Schuhe ergeben zwei Kategorien und damit sechs Euro. Die Regel gilt vorläufig bis Juli 2028.
Im November 2026 kommt eine EU-Bearbeitungsgebühr hinzu. Handelsminister Serge Papin beziffert sie auf rund zwei Euro pro Sendung.
Was der Alleingang die Nachbarn lehrt
Paris verbucht die kurze Laufzeit der Paketsteuer Frankreich dennoch als Erfolg: Ziel sei gewesen, Europa zum Handeln zu bewegen, und das sei gelungen. Ob die Rechnung aufgeht, hängt am EU-Zoll selbst. Er verlagert die Last auf Plattformen und Verkäufer, die als Importeure gelten, lässt sich aber an die Endkunden weiterreichen.
Für Onlinehändler in Deutschland ändert sich die Kalkulation bei jedem Direktbezug aus Nicht-EU-Staaten. Wer Waren mit vielen Einzelpositionen und niedrigem Wert importiert, zahlt pro Warengruppe, nicht pro Sendung. Das trifft Sammelbestellungen und Dropshipping härter als hochpreisige Einzelware. Der Preisvorsprung der Asien-Plattformen schrumpft: Drei Euro auf ein 15-Euro-Shirt wiegen leichter als drei Euro auf ein 5-Euro-Shirt.




