Österreich plant eine Paketsteuer von 2 Euro pro Bestellung bei großen Versandhändlern – und die Grenze ist mit 100 Millionen Euro Jahresumsatz so niedrig gesetzt, dass es nicht nur Amazon, Temu oder Shein trifft. Auch deutsche Mittelständler wie Klarstein (ehemals BBG), ATP Autoteile und auch Snocks fallen unter die neue Abgabe. Der Gesetzesentwurf vom 11. Mai 2026 soll bereits ab dem 1. Oktober 2026 greifen. Wer ab Herbst ein paar Socken nach Österreich verschickt, zahlt die E-Commerce-Strafe direkt mit. Das ist nicht durchdacht – und schadet dem europäischen Onlinehandel.
Inhaltsverzeichnis
- 2 Euro pro Paket – Click-and-Collect bleibt verschont
- 100 Millionen Euro – die Grenze ist gefährlich niedrig
- Plattformfiktion – der Marktplatz haftet, nicht der Verkäufer
- Die E-Commerce-Strafe landet beim Kunden
- Italien ist gescheitert, Österreich macht trotzdem weiter
- Eine Steuer ohne Ziel – außer Einnahmen
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2 Euro pro Paket – Click-and-Collect bleibt verschont
Die neue Abgabe trifft jede Zustellung an Endkunden in Österreich, die im Rahmen eines Fernabsatzvertrags ausgelöst wurde. Egal ob Onlineshop, Telefon- oder Katalogbestellung: 2 Euro pro Paket werden fällig, sobald die Ware beim Verbraucher ankommt. Auch B2B-Bestellungen bleiben außen vor, ebenso Lieferungen, die vor Ort im Geschäft aufgegeben wurden. Click-and-Collect ist laut EY-Steuernachricht vom 20. Mai 2026 explizit ausgenommen.
Woher die Ware verschickt wird, spielt keine Rolle. Ein Händler aus München, Wien oder Shenzhen wird gleich behandelt – sofern er die Umsatzschwelle überschreitet. Die Steuerschuld entsteht bereits mit Annahme der Zahlung und kann auch durch Retouren nicht mehr entfallen.
100 Millionen Euro – die Grenze ist gefährlich niedrig
Hier liegt der eigentliche Sprengstoff. Die Paketsteuer greift, sobald der Jahresumsatz aus dem Versandhandel 100 Millionen Euro übersteigt. Das klingt nach einer Hürde, die nur die ganz Großen reißen. Tatsächlich liegen mehrere deutsche KMU-Onlinehändler genau in diesem Bereich oder darüber.
Klarstein (ehemals Berlin Brands Group, heute wieder Chal-Tec) wird zuletzt mit einem geschätzten Umsatz von rund 400 Millionen Euro geführt – weit oberhalb der Schwelle. ATP Autoteile aus Pressath liegt seit Jahren bei über 100 Millionen Euro Jahresumsatz, aktuell rund 110 Millionen. Und Snocks von Johannes Kliesch knackte 2024 die 83-Millionen-Marke, peilt mit der Übernahme von Oceansapart und Femtis die 100-Millionen-Schwelle aktiv an und dürfte sie spätestens 2026 reißen.
Auch Marken wie Bandel, Notino, Reuter oder Babymarkt bewegen sich in dieser Größenordnung. Wer in den letzten Jahren erfolgreich gewachsen ist, wird in Österreich künftig bestraft. Die Schwelle trifft genau die Schicht, die der deutsche Mittelstand im E-Commerce mühsam aufgebaut hat.
Plattformfiktion – der Marktplatz haftet, nicht der Verkäufer
Wer eine Plattform betreibt, haftet für die Steuer auch für Drittanbieter-Umsätze. Der Versandhändler wird zum Steuerschuldner („deemed supplier“), unabhängig davon, wo der eigentliche Verkäufer sitzt. Damit zieht Österreich die Logik der EU-Plattformhaftung weiter und macht Marktplätze zur Inkassostelle.
Drittstaaten-Händler trifft die neue Regelung doppelt: Ab 1. Juni 2026 gilt bereits der EU-Pauschalzoll von 3 Euro auf Pakete unter 150 Euro. Die österreichische Paketsteuer kommt obendrauf. Für ein 30-Euro-Paket aus China summieren sich Zoll und Paketsteuer auf 5 Euro – ein spürbarer Aufschlag.
Die E-Commerce-Strafe landet beim Kunden
Bei einem Warenkorb von 20 oder 30 Euro sind das aber 7 bis 10 Prozent zusätzlich – pro Bestellung. Kein Händler im umkämpften Konsumgüter-Onlinehandel kann diese Kosten dauerhaft selbst tragen. Die Steuer landet eingepreist im Verkaufspreis. Wer bei Snocks ein Sockenpaket bestellt, zahlt künftig die Paketsteuer mit.
Damit benachteiligt die Regelung nicht die großen Versender, sondern deren Kunden. Der Konsument in Wien zahlt drauf, weil sein Lieferant zu erfolgreich war. Gleichzeitig bleibt der lokale stationäre Handel, der per Click-and-Collect arbeitet, ausgenommen. Es ist eine Steuer mit Schlagseite – formal gegen Großhändler, faktisch gegen Onlinehandel insgesamt.
Italien ist gescheitert, Österreich macht trotzdem weiter
Italien hatte eine ähnliche Paketsteuer auf den Weg gebracht und musste sie nach EU-rechtlichen Bedenken wieder einkassieren (wortfilter.de berichtete ). Brüssel sieht in derartigen nationalen Alleingängen einen Verstoß gegen die Binnenmarkt-Logik. Österreich wagt den Vorstoß trotzdem und riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren.
Das eigentliche Problem ist die Fragmentierung. Wenn jeder EU-Mitgliedstaat eigene Paket- oder Versandabgaben einführt, entsteht ein Flickenteppich aus 27 Sondersteuern. Für mittelständische Onlinehändler wird grenzüberschreitender Verkauf zur Compliance-Hölle. Die Idee des Digital Single Market wird Schritt für Schritt zerlegt.
Eine Steuer ohne Ziel – außer Einnahmen
Die offizielle Begründung lautet, große Versandhändler stärker an den Kosten der Paketlogistik und der Infrastruktur zu beteiligen. Das ist eine Erzählung. Tatsächlich ist die Paketsteuer eine reine Einnahmenmaßnahme, die den Wettbewerb verzerrt und den Konsum verteuert.
Sie schützt weder die heimische Wirtschaft – Klarstein, ATP und Snocks sind keine Temu-Konkurrenten – noch wirkt sie ökologisch. Click-and-Collect erzeugt eine zusätzliche Autofahrt, ist aber befreit. Die Paketsteuer ist nicht durchdacht und schadet dem europäischen Onlinehandel.




