PayPal-Verkäuferschutz Fall: Die Ware wird fristgerecht verschickt, der Kunde holt sie nicht ab, das Paket geht zurück – und PayPal erstattet den Betrag an den Käufer. Besonders ärgerlich ist das für Händler verderblicher Waren, die solche Retouren nicht weiterverkaufen können. Im aktuellen Fall wurde ein Paket mit Käse an eine Packstation geliefert, dort nicht abgeholt und später an den Händler retourniert. Der Kunde meldete bei PayPal einen „nicht erhaltenen Artikel“, woraufhin PayPal den Betrag erstattete – trotz Versandnachweis und eindeutiger Benachrichtigung.
Der Händler beschwerte sich daraufhin lautstark über PayPal, doch das Problem liegt nicht beim Zahlungsdienstleister, sondern an der fehlenden Vorbereitung des Verkäufers. Denn in den PayPal-Richtlinien steht ganz klar, dass eine Filialhinterlegung nur bedingt als zugestellte Ware gilt. Wer sich jetzt also aufregt, hätte einfach vorher die eigenen Geschäftsbedingungen lesen sollen.
Warum erkennt PayPal eine Filialhinterlegung nicht wirklich an?
PayPal schützt Käufer im Rahmen seines Käuferschutzprogramms – was aus Händlersicht oft unfair erscheinen mag, aber letztendlich in den eigenen Richtlinien glasklar geregelt ist.
( Quelle: paypal.com)
Für den PayPal-Verkäuferschutz muss ein Händler einen gültigen Zustellnachweis erbringen. Dieser muss laut PayPal folgende Kriterien erfüllen:
✅ Status „ausgeliefert“ (oder vergleichbare Formulierung) mit einem nachverfolgbaren Zustelldatum
✅ Empfängeradresse muss klar ersichtlich sein (mindestens Stadt, Land oder Postleitzahl)
Das bedeutet: Wenn die Sendung nur in einer Filiale hinterlegt wurde, zählt sie laut PayPal nicht unbedingt als zugestellt. Der Kunde könnte argumentieren, dass er nie eine Zustellung erhalten hat – und PayPal gibt ihm recht.
Diese Regel ist keine neue Willkürentscheidung von PayPal, sondern steht in den AGB. Wer sich also jetzt darüber aufregt, hat entweder die Bedingungen nie gelesen oder nicht über die Konsequenzen nachgedacht.
PayPal-Verkäuferschutz: Wie lässt sich dieses Problem vermeiden?
Wer verderbliche Waren verkauft und auf PayPal setzt, sollte Maßnahmen ergreifen, um solche Fälle zu verhindern. Und die Lösung ist ganz einfach:
🛑 Filialhinterlegung oder Packstation für verderbliche Waren mit dem Versanddienstleister ausschließen!
✅ Direkte Zustellung an den Empfänger sicherstellen: Viele Versanddienstleister bieten die Möglichkeit, eine Filialhinterlegung oder Packstationszustellung zu deaktivieren. Nutze diese Funktion!
✅ Klare Versandrichtlinien kommunizieren: Informiere Kunden schon während des Bestellprozesses, dass verderbliche Waren direkt zugestellt werden müssen.
✅ Eindeutige Versanddokumentation führen: Achte darauf, dass der Tracking-Status eine direkte Übergabe an den Empfänger oder eine autorisierte Person ausweist.
Mit diesen simplen Maßnahmen wäre das Problem im aktuellen Fall nie entstanden.
Fazit: Selbst schuld!
Das Verhalten von PayPal ist in deren AGB festgelegt. Diesen hast du als Händler zugestimmt. Also wusstest du vorher, wie ein solcher Fall ausgeht. Kommt davon, wenn man nicht liest.
Das nächste Problem: Wenn du aus den AGB weißt, dass eine Filialhinterlegung von PayPal nicht als Zustellung anerkannt wird, dann schließe doch mit deinem Versanddienstleister die Filialhinterlegung aus. Und schon hast du dein Problem gelöst.
Ist eigentlich nicht so schwer. Das zeigt hier aber auch deutlich die Eingeschränktheit mancher Teilnehmer im E-Commerce. 😏
Das BGB zählt in AGB von Zahlungsdiensleistern und Plattformen gerne nicht… eine Ausnahme bildet dabei http://www.hood.de, die bei in ihrer FAQ / Portalen auch regelmäßig auf das geltende BGB verweisen !!
..daher gibt es auch AGB um eben die Wirkung des BGB zu gestalten bzw. einzuschränken.
https://www.e-recht24.de/ecommerce/7479-schadensersatz-wegen-nichterfuellung.html
Ein “unwesentliches” Detail; der Käufer hat seinen Vertragsteil gebrochen, und ist damit verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Da es sich bei Käse bekanntermaßen um verderbliche Lebensmittel handelt, dürfte eine voller Ersatz rechtens sein.
Das ist unabhängig von PayPal als Zahlungsdienstleister; ähnliche Spielchen gibt es ja auch bei Amazon FBM (mit “Lieferfrist nicht eingehalten”).