Meine Behauptung in diesem Artikel 80 Onlineshops pleite, auch fahrrad.de der Onlinehändler DefShop sei auch von der Insolvenz der Signa Sports United betroffen ist falsch.
Das möchte ich richtigstellen. Und es ist mir ein ganz persönliches Anliegen dieses Thema gerade zu rücken, weil ich mit meiner Berichterstattung einen Händler-Kollegen in eine missliche Lage gebracht habe.
An dieser Stelle daher auch ein herzliches Dankeschön an den Unternehmer und seine ihn beratende Anwaltskanzlei Denes aus Berlin für die ruhige, sachliche und zielgerichtete Kommunikation.
Was war passiert?
Ich habe ungeprüft die Liste der insolventen Shops von mtb-news.de übernommen ohne diese selbst zu prüfen. Dieser Fehler ist mir dann auf die Füße gefallen, denn DefShop steht mit der SSU in keinerlei Verbindung. Tatsächlich wurde aber dann der Wortfilter-Beitrag geteilt und Kunden äußerten sich fälschlicherweise skeptisch über den Onlinehändler.
Kreditgefährdung, Schadenersatz und mehr…
Als Blogger ist mir damit ein wirklich schwerwiegender Fehler unterlaufen und ich kann glücklich sein, dass hier der Shopbetreiber ruhig reagiert hat. Solche Falschbehauptungen wie sie mir passiert sind können sehr teuer sein.
§824 BGB: (1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
Tatsächlich bedeuten also solche Falschbehauptungen wie sie mir passiert sind ein erhebliches Risiko.
Gegendarstellung
Ich habe auf meiner Webseite unter der URL: https://wortfilter.de/80-onlineshops-pleite-auch-fahrrad-de/ verbreitet, dass der Online-Händler DefShop von der Insolvenz bzw. der Krise des österreichischen Investors Rene Benko und seiner Signa Gruppe betroffen sei.
Diese Behauptung ist unzutreffend.
Zutreffend ist, dass der Online-Händler DefShop in keinerlei Beziehung zu Herrn Benko und/oder der Signa-Gruppe steht. Zutreffend ist weiter, dass der Online-Händler DefShop nicht von der Krise und/oder der Insolvenz der Signa-Gruppe betroffen ist.
Reaktion des Händlers ist eine Blaupause für euch
Auch wenn die Wut erst einmal groß sein mag, wenn ihr Opfer einer falschen Berichterstattung seid, wichtig ist es einen kühlen Kopf zu bewahren. Hier einen Anwalt einzuschalten der mit allem was er hat auf den oder die Falschverbreiter schießt ist selten hilfreich. Euer Ziel muss es sein den Schaden so klein wie möglich zu halten. Das geht am besten mit Kooperationsbereitschaft. Diese gewinnt ihr sicherlich nicht, wenn ihr direkt aggressiv auf den >Täter< losgeht. Daher ist das Verhalten dieses Onlinehändlers genau richtig und angemessen. Einen Anwalt einzuschalten war gut. Eine Richtigstellung zu verlangen war richtig.