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Veränderungen: Händlerbund & ITB Rechtsanwaltskanzlei

Die ›ehemalige‹ Partnerkanzlei des Händlerbunds, die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH scheint sich aufzulösen. Jedenfalls ist die Internetseite nur noch sehr reduziert verfügbar und auf dem Internetauftritt des Händlerbunds finden sich keine wesentlichen Hinweise mehr. Hingegen tritt nun ein anderer Partner nach vorne, die HB E-Commerce Kanzlei. Die ehemaligen ITB-Rechtsanwälte und ein Ex-Geschäftsführer werden nun in der neuen HB E-Commerce Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt. In laufenden Verfahren teilt ein ITB-Rechtsanwalt mit, dass die ITB Rechtsanwaltskanzlei das Verfahren nicht mehr führen werde, sondern, dass die ›neue‹ Kanzlei mit dem gleichen Rechtsanwalt den Prozess weiter betreibe.

 ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Kanzleiseite www.itb-recht.de wirkt verlassen. Einzig ein Kontaktformular ist verfügbar. Laut aktuellen Registermitteilungen ist nun der einzige Geschäftsführer Andreas Arlt. Zuletzt ist Rechtsanwalt Christian Hartert aus der Geschäftsführung ausgeschieden, und zwar am 01.03.2021.

(Quelle: Aktueller Screenshot der Seite itb-recht.de)

Auch er findet sich bei der HB E-Commerce Kanzlei wieder. Gesellschafter der ITB sind laut aktueller Creditreform-Auskunft: Andreas Arlt mit einem Anteil von 20.000 €, Tino Kroupa mit 3.750 € und Annegret Mayer mit 1.250 €. Ein 2017 nicht durch Eigenkapital gedeckter bilanzlicher Fehlbetrag in Höhe von 47.972 € wurde mit dem Geschäftsergebnis aus 2018, in Höhe von 66.054 €, ausgeglichen. Die Creditreform weist der ITB einen Bonitätsindex von 266 zu, das bedeutet ›mittlere Bonität‹.

HB E-Commerce Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Laut Unternehmensregister ist diese Gesellschaft am 12.04.2021 neu in das Handelsregister eingetragen worden. Andreas Arlt ist einziger Geschäftsführer und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Crefo führt ihn als alleinigen Gesellschafter.

(Quelle: Screenshot vom 12.05.2021 | In der Vergangenheit wurde hier die ITB Kanzlei geführt)

Auf den Internetseiten des Händlerbunds wird die neue Gesellschaft als ›Kanzlei des Händlerbunds‹ geführt. Hier finden sich dann auch die ›alten‹ Namen wieder. Einen eigenen Internetauftritt hat die HB E-Commerce Kanzlei allerdings noch nicht.

(Quelle: Screenshot vom 12.05.2021)

Händlerbund Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Diese Rechtsanwaltsgesellschaft wurde 2018 gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist Andreas Arlt. Geschäftsführer sind Andreas Arlt und Annegret Mayer. Die Creditreform bescheinigt dieser Gesellschaft eine ›mäßige Bonität‹. Laut Crefo sind hier nur die beiden Geschäftsführer beschäftigt, die Eigenkapitalquote liegt für das Geschäftsjahr 2018 bei -1.928,33% (!). Creditreform weist in der Analysebilanz für 2018 ein negatives bereinigtes Eigenkapital in Höhe von -81.692,64 € aus. In den Tiefen des Händlerbund-Kosmos finden sich diese Angaben zu der Gesellschaft. Sie widersprechen sich allerdings mit den Angaben aus der aktuellen Creditreform-Auskunft, dass nur zwei Personen beschäftigt seien. Annegret Mayer wird auf der Seite als Geschäftsführerin einer ›HB Recht mbH‹ geführt. Diese Gesellschaft ist jedoch nicht existent.

Hintergründe

Auf eine Presseanfrage von Wortfilter an Andreas und Tim Arlt sowie vom Händlerbund gibt es bis zur Veröffentlichung dieses Beitrages keine Rückmeldung. Daher dürfen wir alle über diese ›recht komischen‹ Veränderungen spekulieren.

Die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzpflicht ist mittlerweile vollständig aufgehoben worden, sodass insolvenzreife Unternehmen nun auch wieder verpflichtet sind, eine Insolvenz anzumelden. Also, falls sie betroffen sind.

Händlerbund erkennt das Königreich Deutschland an

Yopedo.de ist ein kleiner Marktplatz. 150 Händler haben dort mehr als 1 Millionen Produkte gelistet (Quelle: Eigenangabe Yopedo). Der Marktplatz wirbt auf der Startseite mit seiner Mitgliedschaft beim Händlerbund und vermittelt somit Händlern und Konsumenten rechtssicher und geprüft zu sein. Ein Blick in das Impressum offenbart jedoch, dass der Betreiber ein höfischer Diener ist. Vielleicht ist er ja königlicher Hoflieferant?

(Quelle: Screenshot yopedo.de)

Zuerst der Spaß: Der Händlerbund und das Königreich Deutschland

Ja, wenn der Händlerbund schon das Königreich Deutschland anerkennt, dann muss es das ja auch geben. Wer hätte gedacht, dass man auf Yopedo sofort in den internationalen Handel einsteigt? Wie sieht da das Porto aus? Wie ist der Kurs zur Reichsmark gerade und werden eigentlich Zölle&Steuern fällig?

Reicht, oder? – Die Anerkennung des Königreichs Deutschland ist mit Sicherheit ein Versehen, und das Logo wird in den kommenden Tagen vom Betreiber entfernt werden müssen. Aber: Ich habe Tränen gelacht! Hat mir den Tag versüßt.

Da wird nicht sauber gearbeitet

Nicht nur der Händler-Bund, sondern auch andere bekannte Gütesiegel-Anbieter, haben die Herausforderung, die Nutzung ihrer Logos nicht aus den Händen gleiten zu lassen. Grundsätzlich sollten Anbieter von Dienstleistungen, vor allem wenn sie stark mit ihrer Marke und ihrem Logo werben, Mitglieder und die Verwendung ihrer Siegel prüfen. Mit dieser Verantwortlichkeit beschäftigt sich auch Daniel Brückner in seinem Blog toptestsieger.de. Er stellt die Frage: “Sind Trusted Shops noch TRUSTED Shops?” Auch ich habe mehrmals in meinen eigenen Recherchen festgestellt, das diese Dienstleister faktisch kaum ihre Partner oder die Verwendung ihrer Siegel/Logos kontrollieren. Wie in diesem Fall kann das dann schon sehr “hinterweltlerisch” wirken. Das wäre ja auch uneingeschränkt lustig, wäre da nicht die Gefahr für die Händler.

Warnung: Händler auf Yopedo sind abmahngefährdet!

Ich gestatte mir einmal die Frage, was sich die 150 auf Yopedo handelnden Unternehmer dabei dachten, mit einem Marktplatzbetreiber mit Sitz im Königreich Deutschland Verträge abzuschließen?

Jeder Konsument MUSS, um einen Artikel auf dem Marktplatz zu erwerben, die AGB bestätigen. Diese sind nicht rechtskonform. (Das hätte auch der Händlerbund erkennen können.) Am Rande: Es ist auch nicht gestattet, die Einverständniserklärung für den Newsletter-Versand im Default einzuholen.

“Wer sich auf yopedo als Händler bewegt, risikiert hier, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.

Das beginnt bei der Vergabe des – völlig nichtssagenden und damit gefährlichen – Yopedo-Siegels und endet nicht zuletzt bei fehlenden Grundpreisangaben und äußerst fragwürdigen Werbeaussagen der Plattform selbst.

Denn die versprochenen „über eine Million Produkte“ sind dort schlicht nicht zu finden.

Die Krone setzt dem ganzen aber das Impressum der Plattform auf. Wer meint, über seine Verkaufsgebühren eine steuerlich ansetzbare Rechnung aus dem „Königreich Deutschland“ erhalten zu können, der kann sich auf dieses Spiel ruhig einlassen.”, so ein befragter Rechtsanwalt

Delistet eure Angebote sofort!

Kein Händler tut gut daran, mit diesem Angebot in Verbindung gebracht zu werden. Das wirkt einfach nur “dämlich”. Natürlich setzt ihr euch einer unglaublichen Gefahr einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall einer Vertragsstrafe aus! Nämlich dann, wenn ihr wegen AGB-Verstößen schon einmal abgemahnt wurdet und ihr eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Gegner abgegeben habt. Ganz zu Schweigen von dem Image, das dem (scheinbar) real existierenden Königreich anhaftet und das ihr auf euch übertragt.

Am Ende ist es dann doch nicht witzig

Man kann alles spaßig sehen, wie beispielsweise die Frage, ob ein Vertrag mit Yopedo überhaupt rechtskräftig ist, schließlich wurde das Königreich Deutschland bisher international nicht anerkannt. Aber Spaß beiseite: Natürlich gehen von Siegeln und Logos der Dienstleister Vertrauensvorschüsse aus, auch wenn diese nur unterschwellig wahrgenommen werden und sie auch NUR dazu führen, dass man eben nicht die AGB des Partners liest. Fakt ist aber: Ihr als Händler seid in den Hintern gekniffen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert (es sei denn, ein guter Rechtsanwalt kriegt den Vertrag mit seiner Majestät annulliert). Aber wieso das Risiko dieser Dummheit eingehen? Abmahnungen sind nicht billig! Sowohl Trusted Shops, der Händlerbund, der EHI und auch alle anderen Dienstleister müssen sich mehr ihrer Verantwortung stellen, regelmäßig Partner und die Verwendung ihrer Markenzeichen, Logos und Siegel zu prüfen. Die RAL, (Bundes-)Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., die das RAL-Gütesiegel vergibt, schafft das doch auch. Durch dieses scheinbare Unterlassen schaden die Dienstleister enorm den Händlern. Und das ist nicht mehr lustig!

Händlerbund bestätigt Mitgliedschaft

Vorstand Tim Arlt hat die Mitgliedschaft des Marktplatzes yopedo.de schriftlich bestätigt. Er weist darauf hin, dass sich der Betreiber mit anderen Daten angemeldet hat.

(Der Beitrag würde ursprünglich veröffentlicht, am Mittwoch, 11. Januar 2017)

Recap: Bund Länder-Ausschuss Binnenhandel

Am 6. Und 7. März fand in Frankfurt der Bund-Länder-Ausschuss ›Binnenhandel‹ statt. Ausrichter war die IHK Frankfurt und man tagte in der zur IHK gehörenden Börse Frankfurt. Die IHK ist eine Selbstorganisation der Wirtschaft, in der nahezu alle Unternehmen, bis auf ein paar Ausnahmen, per Gesetz Mitglied sind. Es gibt 79 Kammern in Deutschland. Der Dachverband ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Kammern verfolgen immer noch die Ideen der Selbsthilfe und der Interessensvertretung gegenüber der Politik.

(Quelle: Folien Bund Länder Ausschuss Binnenhandel)

Die Mitgliedschaft wird häufig von euch als Zwang oder teures Abo, in Anspielung auf die IHK-Zeitschrift, wahrgenommen. Damit drückt ihr aus, dass ihr euch von den Kammern weder abgeholt noch repräsentiert fühlt.  Das ist bittere Realität, denn nur die wenigsten von euch engagieren sich in den Kammern oder nutzen die meist kostenlosen Angebote.

(Quelle: Folien Bund Länder Ausschuss Binnenhandel)

Was ist das also, der Bund-Länder-Ausschuss ›Binnenhandel‹?

Im Bund-Länder-Ausschuss ›Binnenhandel‹ treffen ich Vertreter des Handels, also die Kammern und/oder auch deren Dachorganisation des DIHK, sowie Vertreter aus den Landeswirtschaftsministerien. Solche Ausschüsse gibt es natürlich auch für andere Fachbereiche und nicht nur für den Handel bzw. Binnenhandel.

(Quelle: Folien Bund Länder Ausschuss Binnenhandel)

Warum gibt es so etwas?

Diese Ausschüsse dienen zum Wissenstransfer und zum Austausch von Positionen. Meistens werden an den Tagen Vorträge zu verschiedenen Themen gehalten. Natürlich haben solche Tage auch einen hohen Netzwerkcharakter. Sie dienen der Meinungsbildung auf beiden Seiten. 

(Quelle: Folien Bund Länder Ausschuss Binnenhandel)

Was macht man da?

Reden, diskutieren, netzwerken und zuhören. In Frankfurt stellte Florian Ismaier vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung den Endbericht der AG Onlinehandel des Ausschusses der MKRO (Ministerkonferenz für Raumordnung) „Auswirkungen des Onlinehandels auf stationären Handel, Siedlungsstruktur, Verkehr und Logistik – Steuerungsmöglichkeiten der Raumordnung“ vor.

(Quelle: Folien Bund Länder Ausschuss Binnenhandel)

Ich hielt einen Vortrag über „Online- und Marktplatzhandel: Aktuelles Marktumfeld & Trends sowie Probleme und Herausforderungen in der Praxis“.

Anschließend erhielten wir während eines Rundgangs durch die Frankfurter Innenstadt Einblicke in die aktuelle Handelssituation und die neu gestaltete Altstadt.

(Quelle: Folien Bund Länder Ausschuss Binnenhandel)

Abends trafen wir uns noch zu einem netten Abendessen mit der Möglichkeit, sich noch einmal auszutauschen.

Warum sind diese Ausschüsse wichtig?

Damit sich der Handel und die Politik austauschen können. Sämtliche Vertreter und Referenten reden miteinander und es darf und soll diskutiert werden. Und das wird es. In knapp 20 Folien habe ich versucht, die Akteure für den Online- und Marktplatzhandel und für die Händler damit verbundenen Herausforderungen zu sensibilisieren.

(Quelle: Folien Bund Länder Ausschuss Binnenhandel)

Aber es war mir auch wichtig, zu erklären, dass alle Akteure lernen müssen, ihre Basis – also euch – zu verstehen und mit euch zu kommunizieren. Es ist ja nicht so, dass die Politik oder die Kammern per se schlecht sind. Im Gegenteil. Nur irgendwie schaffen es weder sie noch die anderen Akteure, mit ihren meist kostenlosen Dienstleistungen bei euch anzukommen. Das sollte sich ändern.

Warum ihr auch mitmachen solltet?

Überlasst die Aktivitäten nicht nur den Großen. Ihr seid das Rückgrat der Wirtschaft. Nicht die wenigen Großen, die sich mir ihren Ressourcen die Möglichkeit schaffen, laut zu sein.  Wenn ihr nicht sprecht, hört euch auch niemand.

KMU Unternehmen

Wendet euch doch einmal an eure IHK und nehmt z. B. am Handelsausschuss teil. Nutzt solche Veranstaltungen zum Netzwerken und ladet andere Händler eurer Region ein.

Und wenn euch auch das zu viel ist, schreibt eine Mail an eure Kammer. Weist sie auf eure Probleme und Herausforderungen hin.

„[…] Er muss noch den Kammerton lernen […]“, so ein teilnehmender Vertreter einer IHK.

Nein, das muss er nicht. Bei diesem Kammer-Vertreter ist noch ein falsches Gedankengut verhaftet. Die Kammern dienen dem Handel. Ergo haben diese sich dem Handel und dessen ‚Wording‘ anzupassen. Kundenzentrierung!

OLG Hamburg: ‘Fairer Handeln’-Initiativen greifen nicht

Langsam wird die Vermutung, dass sämtliche ›Fairness im Handel‹-Initiativen als Schutz gegen Abmahnungen nichts bringen klar. Das bestätigen nach und nach Urteile verschiedener LG und OLG. Aktuell hat das OLG Hamburg entschieden, dass die Geltendmachung eines gerichtlichen Anspruchs trotz Teilnahme an einer Initiative möglich sei.

Die Initiativen waren schön gedacht, helfen in der Praxis aber nicht

Die Grundidee dieser Konstrukte war es, dass teilnehmende Mitglieder sich nicht mehr gegenseitig abmahnen können. Hierdurch sollte die Abmahnwut vieler Händler untereinander eingedämmt werden. In der Praxis kann sich diese Idee nicht durchsetzen. (OLG Hamburg, Beschl. v. 26.04.2018 – Az.: 3 W 39/18)

Händlerbund & IT Recht Kanzlei München betroffen

Beide Rechtstextedienstleister haben sich stark für das Thema engagiert und diese Initiativen versucht, zu etablieren: FairCommerce nennt es der Händlerbund und ‘Fairness im Handel‘ die IT Recht Kanzlei aus München von Rechtsanwalt Max-Lion Keller.

(Quelle: Händlerbund & IT Recht Kanzlei München)

Das aktuelle Urteil des OLG Hamburg, Beschl. v. 26.04.2018 – Az.: 3 W 39/18 betrifft das Angebot der IT Recht Kanzlei. Allerdings dürfte der Inhalt des Beschlusses auch 1 zu 1 auf das Angebot des Händlerbunds übertragbar sein.

Wie sieht es das OLG Hamburg?

Die auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Bahr berichtet in ihrem Newsletter:

Die Beklagten boten auf eBay als Händler entsprechende Waren an. Sie wiesen dabei zwar auf die OS-Schlichtungsplattform hin, gestalteten den Hinweis jedoch nicht als klickbaren Link, sondern nur als reinen Text. Hiergegen ging die Klägerin vor.

Die Beklagten wandten ein, dass das Verhalten der Klägerin rechtsmissbräuchlich sei. Denn beide Parteien seien Mitglied der eCommerce-Initiative “Fairness im Handel”. Nach § 4 der Satzung hätten sich beide verpflichtet, vor einer außergerichtlichen Abmahnung unentgeltlich und informell auf die Rechtsverletzung hinzuweisen.

§ 4 Abs.2 der Satzung lautet:

“Kommt es gleichwohl einmal zu einer Rechtsverletzung, so verpflichten sich die Teilnehmer wechselseitig, denjenigen Teilnehmer, der die Rechtsverletzung begangen hat bzw. der für die Rechtsverletzung haftet, vor Einleitung kostenpflichtiger außergerichtlicher oder gerichtlicher Maßnahmen zunächst unentgeltlich und informell auf die bestehende Rechtsverletzung hinzuweisen und diesem binnen einer Frist von sieben Tagen Gelegenheit zur Beseitigung des festgestellten Verstoßes zu geben.”Das OLG Hamburg bejahte den Unterlassungsanspruch der Klägerin.

[…]

Auch der Umstand, dass beide Parteien Mitglieder in der Initiative “Fairness im Handel” seien, führe zu keiner Änderung.

Denn die Teilnahme an der Initiative stehe der Geltendmachung des gerichtlichen Unterlassungsanspruchs nicht entgegen. Denn in der Satzung werde klargestellt, dass mit der Mitgliedschaft kein Verzicht auf den Unterlassungsanspruch verbunden sei. Insofern sei der Einwand unerheblich.

Ausser Spesen nix gewesen? Doch, Kosten!

Da beide Angebote sich in der Praxis wenig bis gar nicht bewähren und den Händlern mehr Arbeit als Nutzen bringen, ist dem so. Bereits in der Vergangenheit wurde ja schon von verschiedenen Herausforderungen mit solchen Initiativen berichtet. Als Beispiel nenne ich hier die nicht grundsatzkonforme Linksetzung in eBay Listings. Ausgebadet wurde das meist auf den Rücken der Händler.

Wie auch in o. g. Fall haben sich Händler auf die Rechtmäßigkeit dieser Initiativen verlassen und sich gewehrt, leider aber verloren. Die Kosten tragen vermutlich nicht die initiativen Anbieter, sondern Händler. In einem weiteren mir bekannten Fall hat der Rechtstexteanbieter von vorneherein versucht, seinen Hals aus der Schlinge zu ziehen. Der Händler blieb auf einem Schaden von über 4.500 € sitzen.

Verantwortungsloses Handeln

In meinen Augen handeln Dienstleister verantwortungslos gegenüber den Händlern. Sie versprechen Sicherheit und Schutz vor Abmahnungen. Dieser ist jedoch nicht gegeben.

Die Initiative zielt darauf ab, dass von den Teilnehmern der Initiative untereinander festgestellte Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtsverletzungen schnell, mit geringem Aufwand und ohne Kosten beseitigt werden. ( Quelle: haendlerbund.de)

Händler, die sich auf die Werbeaussagen verlassen und denken, dass sie sich erfolgreich gegen Abmahnungen wehren können, verlieren viel Geld, wenn ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung nicht anerkennt. Genau so, wie im aktuellen Fall vor dem OLG Hamburg geschehen.

(Quelle hanedlerbund.de | Das hier getätigte Versprechen ist in meinen Augen irreführend und falsch)

Aus Anwaltskreisen war bereits kurz nach dem Start solcher Angebote zu hören, sie erwarten nicht, dass diese Vereinbarungen bei gerichtlicher Prüfung Bestand habe. Ein Rechtsanwalt einer größeren Kanzlei äußerte sich gegenüber Wortfilter: »Solche Urteile waren eigentlich zu erwarten. Schade, dass es die Händler nun ausbaden müssen und es nicht die Dienstanbieter trifft«.

2.) Mehr Sorglosigkeit

Der gegenseitige Verzicht auf sofortige kostenpflichtige Abmahnungen trägt zu einer Auflösung der bestehenden Spannungs- und Angstlage bei, die derzeit mit einer gewerblichen Tätigkeit im E-Commerce verbunden ist. Kann sich der Online-Händler nämlich sicher sein, bei etwaigen Rechtsverstößen zunächst einen kostenfreien Hinweis zu erhalten, muss er sich nicht mehr der stetigen Erwartung ausgesetzt sehen, hierfür unmittelbar zur finanziell belastenden Rechenschaft gezogen zu werden. Dies relativiert gleichsam die Furcht vor der geltenden Rechtslage, weil das Bewusstsein gestärkt wird, bei Umsetzungsfehlern auf mildere rechtliche Konsequenzen hoffen zu können und zunächst mit einer Schonfrist zur Nachbesserung bedacht zu werden.

Die „Fairness im Handel“-Initiative trägt so dazu bei, dass Online-Händler ihrer Tätigkeit wieder sorgloser nachgehen können und konkurrierende Unternehmen nicht als kampflustige Feinde wahrnehmen müssen, sondern sie als Spieler im eigenen Team des fairen Wettbewerbs wissen dürfen. (Quelle: it-recht-kanzlei.de)

All about PR

Unglücklicherweise scheint sich bei den Anbietern solcher Initiativen weniger der juristische Sachverstand als eher der Gedanke an geile PR durchgesetzt zu haben. Wieder mal haben hier die Händler das Nachsehen. Schade.

Was ihr jetzt wissen müsst und wie ihr euch jetzt verhalten solltet

Wenn ihr Teilnehmer solcher Initiativen seid, dann vergesst bitte ganz schnell, dass sie euch absichern, wenn ihr von einem Mit-Teilnehmer kostenpflichtig abgemahnt werdet. Den ultimativen Schutz, den euch die beiden initiativen ›Faircommerce‹ und ›Fairness im Handel‹ vom Händlerbund und von der IT Recht Kanzlei versprechen, gibt es nicht.

Erhaltet ihr also eine Abmahnung, lasst euch nicht wegen beidseitiger Teilnahme an der Initiative auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ein. Die Chancen zu unterliegen sind wahrscheinlich sehr groß.

Ich glaube nicht, dass es nötig ist, eure Teilnahme zu kündigen. De facto ist eure Teilnahme nicht schädlich.

Fazit und was ich mir wünschen würde

Liebe Dienstleister, handelt bitte verantwortungsvoll. So smart und PR-mäßig sexy auch eure Versprechen waren, im Fokus steht die Sicherheit der Händler, nicht der Erfolg eurer PR-Aktionen. Wenn die Möglichkeit besteht, dass Händler auf eure Aussagen vertrauen und sich deswegen auf einen Prozess einlassen in dem sie schlussendlich unterlegen sind, dann übernehmt bitte die Kosten oder stampft ganz schnell diese Angebote ein.

Selbst wenn einige Gerichte eure Initiativen stützen. Das ist zwar schön, aber das löst nicht die Risikoumgebung auf in der sich Händler begeben, wenn sie versuchen, sich juristisch zu wehren.

Fazit: Eure Angebote schaden den Händlern mehr als sie nutzen. Sie stellen eine zusätzliche Gefahr dar und wiegen die Teilnehmer in nicht vorhandener Sicherheit. Bitte stampft sie endlich ein.

Schlappe für den Händlerbund: Verfahren gegen Wortfilter nicht gewonnen

Der Händlerbund hatte auf Grund der Berichterstattung auf Wortfilter, in den Live Morning News und in den Sozialen Medien eine Abmahnung versendet und versucht, eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Es ging darum, dass ein Händlerbund-Mitglied unter anderem wegen vermuteter falscher, aber individuell für den Händler erstellter AGB (Der Händlerbund hat die AGB mitlerweile abgeändert) abgemahnt worden ist. Und ich stellte diese Frage: ‘Entzieht sich der Händlerbund der Haftung für seine Rechtstexte?‘.

Abmahnung von Andreas Arlt, Vorstand des Händlerbund

Ich erhielt diese Abmahnung am 10. Januar abends um 19:43 Uhr mit einer Frist zum nächsten Tag 11:00 Uhr.

“Sehr geehrter Herr Steier,

wir wenden uns an Sie wegen verschiedener Aussagen, welche Sie in einem Facebook Thread in der Facebook Gruppe: eCommerce Küche am gestrigen sowie heutigen Tag gemacht haben.

Inhaltgleiche Angaben finden sich auch in Ihrem „Live morning news“ – Video vom 10.01.18, veröffentlicht auf der Webseite wortfilter.de.

In dem besagten Facebook Thread sowie im Video wurde über vermeintlich falsche Rechtstexte vom Händlerbund sowie darüber diskutiert, dass der Händlerbund sich etwaiger Haftungsansprüche entziehen würde.

Im Rahmen der Veröffentlichungen haben Sie selbst folgenden Aussagen getroffen:

„Diese (die Rechtstexte) wurden laut eurem Schriftsatz nach Tiefenprüfung individuell erstellt …“

Ihr entzieht euch im Schriftsatz 05.01.2017 eurer Haftung …“

[…]

„Dieses (euer Haftungsversprechen) haltet ihr NICHT ein. Ihr schadet damit nicht nur den Händlern.“

Inhaltsgleiche Erklärungen finden sich in dem oben angegebenen Video, indem Sie neben den bereits genannten Aussagen behaupten, der Händlerbund habe in einer Email im Bezug auf eine Vertretung vor Gericht darauf verwiesen, diese sei beim Händlerbund „eh“ kostenpflichtig.  

Alle von Ihnen getätigten Aussagen sind falsche Tatsachenbehauptungen.

Weder hat der Händlerbund bei dem betreffenden Mitglied eine Shop-Tiefenprüfung mit individueller Klauselerstellung durchgeführt noch hat sich der Händlerbund zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Haftung entzogen. Das Gegenteil ist der Fall, eine Haftung mit Übernahme aller Kosten für die vom Abmahner als fehlerhaft behauptete AGB-Klausel wurde ausdrücklich bestätigt.

Das dies selbstverständlich ist, braucht nicht diskutiert werden.

Ob die Klausel tatsächlich fehlerhaft ist, wie Sie frei weg behaupten, wird sich herausstellen.

Dass Sie es mit der Wahrheit insgesamt nicht sonderlich genau nehmen, zeigen auch Ihre unzutreffenden Behauptungen bezüglich der Uhrzeit der Versendung einer Email der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Sie in Ihrem ergänzend auf Ihrer Webseite veröffentlichten Artikel verbreiten. Das gegebenenfalls zu werten, wird Sache der dort tätigen Rechtsanwälte sein.

Wir haben Sie aufzufordern, ab sofort die oben angeführten Aussagen nicht weiter zu verbreiten und die bereits getätigten Aussagen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 11.01.2018, 14:00 Uhr, in den gleichen Medien zu widerrufen, in denen sie verbreitet wurden.

Hiernach würden wir die Sache als erledigt betrachten.

Anderenfalls werden wir unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.”

Ich reagierte knapp:

“[…] na, dann mal los. Ich kann ihnen sicher sagen, dass ihr Weg der falsche ist mich zu etwas zu bewegen. […]”

Und mit der Einstweiligen Verfügung wollte es dann nicht so recht klappen

Der Versuch, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, ging in die Hose. Sie wurde nicht erlassen, sondern es wurde terminiert. Auch entsprach das Gericht nicht dem Wunsch des Händlerbund:

Eine Einstweilige Verfügung bekam der Händlerbund für die Punkte a) bis e) nicht:

(Quelle: Auszug aus dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Händlerbund durch die ITB Kanzlei vom 11.01.2018)

Es wurde terminiert und gewonnen hat der Händlerbund nicht

Nachdem der Termin in Leipzig stattgefunden hat, berichtete Rechtsanwalt Malte Mörger von der Kölner Kanzlei HKMW, dass es nicht gut für den Händlerbund aussähe. Und das zeigte sich jetzt auch in dem Urteil. Die Punkte b, c, d und e wurden abgelehnt.

Die wesentliche Berichterstattung bleibt also unberührt: “Ihr habt FALSCHE Rechtstexte geliefert […]” ; “Ihr entzieht euch im Schriftsatz 05.01.2018 eurer Haftung[…]” usw.

Das war der falsche Weg, lieber Händlerbund

Ich hatte es in meiner Mailantwort an Andreas Arlt angedeutet und in einen der Morning News kritisiert. Euer Weg war falsch!

An Kosten habt ihr nun knapp 4.000€ produziert. Dieses Geld hättet ihr in euer Mitglied stecken sollen. Nicht nur, dass er sich bei euch dann gut aufgehoben gefühlt hätte, er wäre auch euer größter Fan geworden.

Selbst wenn eure anfängliche Kommunikation gegenüber dem Händler unglücklich war, diese hätte man mit einem geschickten ‘Move’ noch drehen können, ála “…wir entschuldigen uns für das Missverständnis… selbstverständlich übernehmen wir…”

Und dieser Weg wäre richtig gewesen. Nicht nur, dass ihr der Berichterstattung allen Wind aus den Segeln genommen hättet, ihr hättet euch öffentlich bekannt, dass bei euch die Mitglieder und deren Schutz im Vordergrund stehen. Das wäre wichtig gewesen.

Schade!

Keine Reaktion auf die Friedenspfeife

Die Schlappe für den Händlerbund deutete sich ja nach dem Termin bereits an. Trotzdem wollte ich nichts unversucht lassen, die Karre noch aus dem Dreck zu ziehen. Daher wandte ich mich am 07. Februar mit folgender Mail an Andreas und Tim Arlt:

Hallo Herr Arlt, hallo Tim,

das EV Verfahren entwickelt sich ja gerade nicht in eurem Sinn. Und auch die Stellungnahme des Gerichts zur Faircommerce war nicht gut. Und wie ihr mich ja kennt, liegt es nicht in meiner Absicht euch zu schädigen, sondern mein Herz schlägt für die Händler. Daher meine Frage an euch: Wäre es nicht sinnvoller daraus eine gute Geschichte für den Händler zu machen? Was haltet ihr davon?

Gerne könnt ihr ja ein paar Vorschläge machen, ich bin da sehr offen.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Steier

Es kam keine Reaktion. Schade! – Mich macht diese Geschichte traurig. Solltet ihr nicht eigentlich als Händlervereinigung für eure Mitglieder da sein?

4. Wortfilter-Händler-Talk: Abmahnungen, Händlerbund und der IDO

Gestern fand der 4. Wortfilter-Händler-Talk statt. Gestreamt wurde aus dem Kölner Startplatz. Mit am Start waren Rechtsanwalt Christian Solmecke und Dr. Carsten Föhlich von Trusted Shops. In den ersten 5 Minuten gab Christian Gas: “…da wird eine Scheiße abgemahnt. Das muss man auch einmal so deutlich sagen”, war sein deutliches Statement. Carsten konstatierte im Kontext der Frage, warum sich denn Trusted Shops gegenüber dem Händlerbund bei eBay durchgesetzt hat: “[…] ich habe Händlerbund-Kollegen noch nicht einmal auf einer Fachanwalts-Fortbildungsveranstaltung gesehen […]”

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Und auch der IDO bekam sein Fett weg.

Mit dauerhaft über 100 Live-Zuschauern war auch der 4. Wortfilter-Händler-Talk ein großartiger Erfolg. Die Reichweitenzahlen sind unfassbar.

(Reichweite direkt nach dem Talk)

Anschließend trafen wir uns alle noch im Kandinsky zum After-Talk. Die letzten wurden um 00:30 Uhr ausgekehrt. Christian Solmecke und Dr. Carsten Föhlisch waren auch noch bis fast 22.00 Uhr mit dabei. Ganz besonders krass fand ich die 3 Gymnasiasten, gerade einmal 18 (!) Jahre alt, die aus dem Ruhrpott angereist waren. Alle 3 sind erfolgreiche Marktplatz-Händler und haben beeindruckende Geschichten zu erzählen. Dazu aber mehr in einem eigenen Artikel.

Es war ein fantastischer Abend. Ganz lieben Dank an die Gäste, Christian und Carsten, aber auch an Andreas Gebhardt.

Eine Frage noch zum Abschluss

Auf welchen Themen habt ihr Lust?

Welche Gäste möchtet ihr sehen?

Bitte kommentiert fleißig. Gerne gebe ich alles eure Ideen umzusetzen.

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https://www.ecommercebytes.com/2018/01/10/ebay-continues-press-sellers-shipping-returns-policies/
 
https://www.ecommercebytes.com/2018/01/10/amazon-attracts-300000-new-sellers-2017/
 
https://www.forbes.com/sites/pamdanziger/2018/01/10/amazons-customer-loyalty-is-astounding/#10d4db3211fe
 
https://www.amazon.eu/p/feature/b9cbxqr69dy68kb
 
http://technode.com/2018/01/11/aws-innovation-center-taiwan/
 
http://www.cbc.ca/radio/spark/379-integrated-shopping-leaving-silicon-valley-wifi-enabled-plastic-and-more-1.4474658/want-to-see-the-future-of-shopping-look-to-china-1.4474665
 
http://technode.com/2018/01/10/apple-icloud-guizhou/
 
https://t3n.de/news/facebook-portal-smart-home-assistent-906726/

Entzieht sich der Händlerbund der Haftung für seine Rechtstexte?

Der Händlerbund gibt an, der größte Onlinehandelsverband in Deutschland zu sein, und behauptet, dass er über 60.000 Internetpräsenzen absichere. In der Vergangenheit stand der Händlerbund und die mit ihm verbunden Unternehmen öfters in der Kritik. Medien kritisierten ‘Content-Diebstahl’, eine Rechtanwaltskanzlei beklagt ‘Rechtstexte-Klau‘ und Händler ärgerten sich über sogenannte ‘Cold-Calls‘. Jetzt steht der Händlerbund erneut in der Kritik, da er sich scheinbar der Haftung für seine eigenen Rechtstexte entzieht.

Was war passiert?

Ein Onlinehändler erhielt eine Abmahnung. Neben 3 weiteren Verstößen wurden auch die individuell vom Händlerbund erstellten AGB abgemahnt.

(Quelle: Screenshot Abmahnung)

Zunächst wurde das Händlerbund-Mitglied darum gebeten, sich selbst um die Sache zu kümmern und eine Fristverlängerung zu beantragen, da die Abmahnung erst bei der ITB Rechtanwaltsgesellschaft, der Partner-Kanzlei des Händlerbundes, nach 16:30 Uhr eingegangen sei. Das kann jedoch nicht sein, da diese Mail von der ITB den Zeitstempel 16.10 Uhr trägt.

“[…] wir haben Ihre Unterlagen über den Händlerbund dankend erhalten. Bei Durchsicht der Dokumente ist uns aufgefallen, dass die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung bereits heute endet. Da Ihre E-Mail jedoch erst nach 16:30 Uhr bei uns einging, ist die Bearbeitung der Sache heute nicht mehr möglich. Wir bitten Sie daher höflichst, noch heuteselbstständig bei der Gegenseite eine Fristverlängerung zu beantragen (bis Mittwoch, den 13.12.2017). Wir bitten danach um Rückmeldung. Sobald wir diese von Ihnen erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen um einen Telefontermin mit Ihnen und einen unserer Rechtsanwälte zu vereinbaren. Vielen Dank.”

Eine E-Mail kann nicht nach 16:30 Uhr eingegangen sein, wenn sie bereits um 16:10 Uhr beantwortet wurde. In der Folge bestellte sich die Partner-Kanzlei des Händlerbunds nun gegenüber dem Gegner und reagierte mit einem Schriftsatz auch auf den Vorwurf der unzulässigen AGB.

(Quelle: Auszug aus dem Erwiderungsschreiben der ITB Rechtsanwaltskanzlei)

Die Gegenseite beantragte nun eine Einstweilige Verfügung. Diese wurde verwehrt und es soll nun terminiert werden. Die Dokumente gingen der ITB zu und diese reagierte mit folgender Mail, die ich auszugsweise wiedergebe:

” […] Wir würden Ihnen dringend empfehlen, sich vor Ort einen Fachanwalt zu suchen, der Sie in dem Verfahren begleitet. Natürlich können Sie auch uns beauftragen, allerdings wäre dies kostenpflichtig und obendrein würden noch Reisekosten von Leipzig nach Stuttgart zu dem bzw. den Termin(en) hinzukommen. Letztere müssten Sie auch im Falle des Obsiegens tragen. Zudem muss ich bereits am 18.01.2018 einen Gerichtstermin in Leipzig wahrnehmen, sodass ich ohnehin einen Unterbevollmächtigten zum Termin schicken müsste. […]”

Nunmehr insistierte das Händlerbund-Mitglied auf die Haftungsübernahme “[…] bitte ich drum, mir einen Anwalt zu stellen, da ja wie bereits besprochen, der Händlerbund für die AGB Klausel als Dienstleister unserer Rechtstexte Begründungen und Haftungsansprüche finden muss.”.

Darauf lies sich der Händlerbund sowie die ITB Kanzlei nicht ein, sondern sie antwortete: ” […]Wenn Sie uns dennoch in der Sache beauftragen möchten, so wäre dies kostenpflichtig; der Händlerbund beteiligt sich im Falle des Unterliegens mit ¼ an den Kosten. Bei Obsiegen trägt die Gegenseite die Kosten. […]”.

Für den Händler war der Sachverhalt nicht geklärt, so dass er sich an eine Facebook-Gruppe wandte und um Hilfe und Einschätzung des Sachverhalts bat.

Sind die Händlerbund AGB nun zulässig?

Hierzu erhielt ich nachfolgende Stellungnahme einer bekannten großen Rechtsanwaltskanzlei:

Vor dem Hintergrund des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes stellt sich die Klausel als rechtlich problematisch dar. Denn gemäß § 17 Abs. 2 UrhG ist die Weiterverbreitung des Originals bzw. der Vervielfältigungsstücke des Werkes – mit Ausnahme der Vermietung – zulässig, soweit diese mit Zustimmung des Berechtigten im Gebiet der EU bzw. des EWR im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden sind. Sinn und Zweck der Erschöpfung ist, dass das Werk in diesem Fall frei zirkulieren kann. Der Erschöpfungsgrundsatz beschränkt nur das Verbreitungs- nicht jedoch das Vervielfältigungsrecht des Urhebers, der weiterhin eine Vervielfältigung zugunsten Dritter verbieten kann.

Die vorstehende Klausel ist allerdings zu allgemein formuliert und bezieht sich nicht nur auf Vervielfältigungshandlungen, sondern eine „Zurverfügungstellung“ zugunsten Dritter, was nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen eben auch das Verbreiten des Werkes mit umfassen dürfte. Soweit also die Klausel in Fällen verwendet wird, in denen der Händler ein geschütztes Werk veräußert, also das Eigentum daran überträgt, dürfte sie unwirksam sein, weil sie den Erschöpfungsgrundsatz auszuschließen versucht, was per AGB gerade nicht möglich ist (s. LG Hamburg, Urt. v. 29.06.2006 – Az.: 315 O 343/06). Anders kann es nur liegen, wenn das Werk nur leihweise, also vorübergehend zur Verfügung gestellt wird. In diesen Fällen liegt nämlich keine Veräußerung vor.

Da jedoch etwa in Onlineshops die Warenveräußerung der Standardfall ist, dürfte die Verwendung der obigen Klausel mit Abmahnrisiken behaftet sein.

Und damit wäre es dann tatsächlich so, dass der Händlerbund diesem Händler fehlerhafte AGB ausgeliefert hat.

Wie hätte sich der Händlerbund verhalten sollen?

Die Warnehmung vieler Händlerbund-Mitglieder ist, dass diese sich geschützt fühlen und im Fall der Fälle abgesichert sind und der Händlerbund haftet. So reagierte ein Händler:

” […]Ich nutze ja die Texte auch und in den AGB steht ja eindeutig: “Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen.” Dann müsste man wohl im Falle eines Falles den Händlerbund auf Vertragserfüllung verklagen. […]”

Und es wurde die Erwartungshaltung formuliert:

” […]sich so aus der Verantwortung zu stehlen, ist schon grenz wertig. Normalerweise hätte kommen müssen: “Kein Problem, wir kümmern uns drum”. […]

Und ihr?

Was würdet ihr erwarten? Ist die Reaktion des Händlerbundes falsch? Sind solche ‘Haftungsaussagen’ überhaupt etwas wert? Wie schätzt ihr die Situation ein?

Meine Meinung

Fehler passieren. Über den möglichen Fehler möchte ich daher gar nicht urteilen. Jedoch empfinde ich die Reaktion des Händlerbundes als sehr bedrückend, erschreckend und befremdlich. Diese hätte ich so nicht erwartet.

In meinen Augen stellt sich dadurch auch die Frage, ob so günstige Rechtstexteanbieter wie der Händlerbund im ‘Schadensfall’ überhaupt in der Lage und potent genug sind, ihr Haftunsversprechen einzulösen?

Und daraus folgt dann auch die zweite Frage, ob der Händlerbund, der meines Erachtens in der Vergangenheit durch sein aggressives und teilweise unzulässiges Marketing einiges dazu beigetragen hat, dass sich die Preisspirale nach unten dreht, sich nicht gerade selbst sehr beschädigt?

DPD bevorzugt Amazon bei der Paketbeförderung

Heute erschien auf der internetworld.de ein Interview mit DPD CEO Boris Winkelmann von Ingrid Lommer. Erstaunlich war seine Offenheit hinsichtlich der Bevorzugung von Großversender und Schwergewicht Amazon. Da es wahrscheinlich auch ähnliche Vereinbarungen mit DHL und Hermes geben wird, ist das ein Schlag ins Gesicht für alle selbst versendenden Händlern. Und leider ist es auch eine Bestätigung der Vermutung vieler Händler.

Auszug aus dem Interview

[…] Manche Marktbeobachter erwarten, dass auch im schlimmsten Paketkollaps die Pakete von Amazon wohl noch pünktlich ankommen würden, weil der Marktplatz spezielle Vereinbarungen mit seinen Logistik-Partnern pflegt […].

Winkelmann: “Sagen wir so: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der größte E-Commerce-Player, mit der Marktmacht, die er nun einmal hat und angesichts der Paketmenge, die er in Umlauf bringt, in den Verhandlungen gewichtiger auftreten kann. Amazon stellt sehr hohe Ansprüche an seine Partner. Die Pakete stehen in einem besonderen Fokus. Allerdings ist daran nichts Ungewöhnliches: Bei den Top 10 Kunden ist es nicht ungewöhnlich, dass wir mit großen Kunden ein bestimmtes Servicelevel verbindlich vereinbaren […].”

Winkelmann verkennt, wer ihm das Geld bringt

Und verkennt, wer für die gleichmäßige Auslastung seiner Depots sorgt. Das ist nicht Amazon. Das ist die Vielzahl an kleinen, mittleren und auch größeren Versendern, die über das ganze Bundesgebiet verteilt für die Auslastung, den Umsatz und den Ertrag von DPD sorgen.

Denn nach wie vor haben die KMU-Versender den größten Anteil an den täglich circa 10 Mio. versendeten Paketen und nicht Amazon. Für gerade diese Versender ist die Bevorzugung ein Schlag ins Gesicht, tragen sie doch am Meisten zum Ergebnis der KEP-Branche und damit auch von DPD bei.

Fakten: Die Frankfurter Gruppe vereint 20 Händler. Sie beschäftigen 1.800 Mitarbeiter und versenden jährlich über 14 Mio. Pakete, so ihr Sprecher Oliver Prothmann.

Dieses Ungleichgewicht ist nicht hinnehmbar, stellt es doch eine starke Benachteiligung der KMU-Händler dar.

Der Händler steht mal wieder im Regen

Während der Großversender die Paketdienste DPD, Hermes und DHL mit individuellen Verträgen knebeln kann, haben die kleinen und mittleren Versandhändler keine Chance. Und leider fehlt es wie so oft an einer Stimme, die den Händlern Gewicht gibt.

Es darf nicht sein, dass wenige Großversender ihre Macht bei den Paketdienstleistern so zum Nachteil der KMU gebrauchen.

Und wer kann helfen?

Die Verbände und auch die Plattformbetreiber, wie z. B. eBay, Rakuten, real und Hood. Wie schon so oft scheinen sowohl die großen Verbände wie HDE, bevh, BVOH und der Händlerbund schlicht zu versagen. Aber auch die anderen Marktplätze stehen dem in nichts nach.

eBay: Positioniert sich gerne als Partner des Handels. Wenn es aber darauf ankommt, mehr als ein Lippenbekenntnis zu erwarten, dann wird es schwer. Warum schafft es der Marktplatz, der ja gerne spielt, nicht selbst mit Waren zu handeln nicht einen Rahmenvertrag auf die Beine zu stellen?

Oder warum gelingt es eBay nicht einmal, die Paketzahlen der Top 100 Händler abzufragen und zu kommunizieren?

Rakuten, real,  Hood u.a.: Man könnte meinen, dass ihnen die Schicksale und die Herausforderungen seiner Partner völlig egal sind. Noch nie habe ich von diesen Marktplätzen der 3. und 4. Reihe wahrgenommen, dass sie Händler unterstützen.

HDE: Vertritt der HDE denn überhaupt den KMU-Versandhandel oder ist das ausschließlich ein Spielplatz der Großen und Alten aus der Branche?

bevh: Den Zusammneschluß mit dem KMU starken Verband BVOH haben sie ja verkackt und das, was jetzt an kleinen und mittleren Händlern in dem Verband vertreten ist, ist nicht mehr als eine knappe Hand voll (an der ein paar Finger fehlen).

BVOH: Der Verband ist viel zu klein und kann sich kaum jedes Themas annehmen.

Händlerbund: Ist eher ein Alibiverband und ein Steigbügelhalter für das Projekt ‘Mache die Familie A. reich’.

Alles in allem ein Armutszeugnis, was sich die Partner der Händler ausstellen. Schade, sehr schade.

Was muss sich ändern?

Liebe Verbände, Marktplätze und Plattformen, bekommt doch endlich einmal euren Hinter hoch und tut etwas. Nehmt euch der Herausforderungen und der Themen der KMU-Händler an. Bitte.

Ihr Politiker da draußen, bitte seht, dass unsere Wirtschaft und der Handel nicht von Amazon getragen werden. Die Arbeitsplätze, die Steuern und auch die Innovationen kommen von den KMU. Wir brauchen einen starken Mittelstand und es muss vermieden werden, dass die Verhandlungsmacht bei wenigen Großen liegt und Entscheidungen zulasten der gesamten Händlerschaft getroffen werden. Ihr könnt für Fairness sorgen.

Händler, meldet euch, tobt, schreit, meckert! Nur eines solltet ihr nicht tun: still sein! Jedes ‘Das ist aber scheiße’ ist mehr Wert, als dass ihr euch nicht mit einer Meinung an den Dingen beteiligt. Resigniert nicht, sondern meckert und seid laut.

Das fordere ich

Lieber Devin, lieber Eben, lieber Denis, setzt euch bitte gegenüber der KEP-Branche für eure Verkäufer ein. Sorgt dafür, dass sie gegenüber einzelnen großen Versendern bei den Paketdienstleistern nicht benachteiligt werden. Bitte sammelt und veröffentlicht Daten, die Transparenz und Verständnis über die Versandvolumina eurer Verkäufer schaffen. Stellt euch als Rahmen-Partner zur Verfügung.

Liebe Verbände, Alibibünde und Kleinstansammlungen, bitte gebt Statements ab. Bitte problematisiert die Paketherausforderungen in der Politik und in den Leitmedien.

 

Bild: pistonheads.com

Kommentar: eBays kostenloser Abmahschutz mit Trusted Shops

Das was eBay und Trusted Shops auf die Straße gesetzt haben, ist schon kein Beben mehr. Da explodiert mal eben eine ganze Branche, und zwar die der Abo-Modelle von Rechtstexten. Ein Wisch und weg ist sie. Das wird viele Kanzleien und Vereine hart treffen. Wer braucht noch ein Rechtstexte-Abo und wer will dafür noch Geld zahlen? Keiner. Gut so!

Der große Showdown

Heute kündigten eBay und Trusted Shops eine Kooperation an. Der Dienstleister aus Köln liefert für alle eBay-Shop-Nutzer kostenlos ein großes Rechtstextepaket mit Haftungsübernahme und Support. Für lau, für ümme. Für die Händler ist das eine Kostenersparnis. Aber was bedeutet das für die ganze Dienstleisterbranche um Rechtstexte?

Das ist mal eine Ohrfeige

Für die größeren und großen Akteure – ganz vorne der Händlerbund, die IT Rechtkanzlei in München und auch Janolaw und Protected Shops – ist das ein Schlag ins Gesicht, nein, eher ein Treffer mitten in die Eingeweide. Gerade der Händlerbund, der sich sehr nahe an eBay positioniert, hat hier den Kürzeren gezogen. War er nicht in der Lage, die Leistung zu erbringen? Wirkt da noch die Vergangenheit? (Nicht nur einmal rollte der HB falsche Texte aus!) Hat der Marktplatzbetreiber kein Vertrauen in die anderen Dienstleister? – Disqualifikation durch eine kleine, kurze Pressemeldung. Natürlich ist es so, dass sich die Plattform den Partner sucht, der nachhaltig und qualitativ hochwertig liefern kann. Der muss aber auch in der Lage sein, Garantien wie die Haftungsübernahme zu stemmen. Und das ist eben Trusted Shops, nicht der Händlerbund oder die Kanzlei um Max Lion Keller. Das hat Signalwirkung.

Warum sollte ein Händler noch ein Abo benötigen?

Da kann man vielleicht noch den internationalen Handel mit aufs Spielfeld werfen. Auch da werden Rechtstexte benötigt. Aber sind wir mal ehrlich, wenn ich als Händler bereits Trusted Shops-Kunde bin, dann gehe ich auch zunächst erst einmal dorthin. Es ist nun auch bekannt, dass Trusted Shops mit die besten internationalen Rechtstexte anbietet. Auch ist in der Branche bekannt, dass kleinere und mittlere Dienstleister sich die Rechtstexte als ‘White Label-Produkt’ einkaufen, sie also gar nicht mehr selbst erstellen.

Bringen wir aber noch den kostenlosen Rechtstexter von Trusted Shops (kurz TS) mit in die Schlacht, dann wird die Waffenungleichheit deutlich. Da kann es nur einen Gewinner geben.

Kurz und knapp: Händler brauchen solche Abos nicht mehr. Wozu auch?

Und weg ist die Geschäftsgrundlage

Gerade die Kanzleien und Dienstleister, die sich auf kleine und mittlere Händler gestützt haben, werden diesen sehr smarten Move von TS zu spüren bekommen. Deutlich. Nehmen wir als Beispiel einmal den nach eigenen Angaben größten Player der Branche, den Händlerbund. Seine Abos beginnen bei 9.90€. Das Trusted Shops-Paket entspricht aber eher dem Händlerbund-Premium-Angebot für 24.95€ monatlich.

Es gibt rund 120.000 aktive gewerbliche Händler. Circa 60.000 haben mindestens den Bronze-Status, also einen Umsatz ab 1.000€ monatlich. Hinzuzurechnen sind dann noch die paar tausend Händler, die ihr Business – zuerst und zunächst – ausschließlich auf Amazon gestartet haben. Die machen den Kohl aber auch nicht mehr fett. Der Markt ist also nicht besonders groß und damit anfällig.

Subjektiv gingen dem Händlerbund meist die kleinen Fische ins Netz. Daher wird er wohl auch am deutlichsten die Auswirkungen zu spüren bekommen.

Wer am Ende des Tages auf der Strecke bleibt, kann ich nicht vorhersehen. Federn werden alle lassen müssen und ich wäre nicht überrascht, wenn einige sogar gegrillt werden. Das kann schnell gehen. Die Händlerbund Management AG wies zuletzt noch ein positives Ergebnis von 63.800,74€ aus. Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH veröffentlichte einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i. H. v. 8.695,51€. Viel Futter ist da nicht. Da bläst es doch schon eher sehr zugig durch die Rippen.

Schonfrist gibt es – aber wenig

Da die Händler ja häufig Jahres-Abos abgeschlossen haben, wird das große Jammern wohl noch etwas warten müssen. Selbst wenn ein erheblicher Teil der Händler ihren Dienstleistern nun kündigt, so wirkt das erst zum Ablauf des Abos. Nennt man das Galgenfrist?

Aus Händlersicht ist die Entwicklung zu begrüßen

Bringen wir es auf den Punkt. Nur wenige Abo-Dienstleister haben wirklich gute Rechtstexte geliefert. Viele Anbieter mussten nicht nur einmal ihre Veröffentlichungen revidieren. Sie haben damit den Händlern viel Arbeit gemacht. Und wenig Geld haben sie ihnen auch nicht aus der Tasche gezogen. Gut, das ist nun vorbei.

Außer Spesen nichts gewesen

Die großen Abmahner hatten ihre Zeit, die Texteanbieter auch. Die Daumenschrauben werden stärker angelegt und langsam kann auch jeder Depp erkennen, dass die aktuellen Aktivitäten gegen das missbräuchliche Abmahnunwesen langsam Wirkung zeigen. Es ist nicht die eine Maßnahme, die es der ‘Abmahnindustrie’ – und zu der zählen die Rechtstexteanbieter – das Überleben schwer macht. Es sind die einzelnen Puzzelstücke, die ihr nach und nach den Garaus machen. Auch das ist gut. Hier und jetzt sind es einfach nur die Entlastung der Händlerkassen und der Entzug einer Geschäftsgrundlage für Rechtstextedienstleister.

Content-Diebstahl: Carpathia.ch gegen Statista und Händlerbund

Einige Medien geraten wegen ihrer sehr kruden Einstellung zum geistigen Eigentum in Kritik. Dazu gehören der Händlerbund und der Dienstleister Statista. Mit großer Verwunderung habe ich heute den Verweis auf unterschiedliche CC Lizenzen des bekannten Schweizer Blogs carpathia.ch gelesen.

Carpathia wehrt sich

Recht deutlich nennt der Blog carpathia.ch dann auch Ross und Reiter und klagt offen an:

Unsere Beiträge sind als Werke geschützt unter einer Dual-Creative-Commons-Lizenz wie folgt:

Warum dem leider so sein muss

Wir bei Carpathia betreiben diesen Blog mit viel Leidenschaft und Herzblut, investieren Woche für Woche Stunden um Neuigkeiten rund um den Digitalen Wandel im Handel und der Gesellschaft zu dokumentieren, kommentieren und auch konstruktiv zu kritisieren. Ein Grossteil der Beiträge entsteht in der Freizeit.

Auch freuen wir uns ausserordentlich, wenn unsere Themen aufgenommen werden und in renommierten Tages- und Wirtschaftspublikationen fortgeführt und vertieft werden. Dies ist eine zusätzliche Motivation für uns.

Der überwiegende Teil dieser Medien zitiert uns korrekt und verweist auf die Quelle. In letzter Zeit haben verschiedene Medien wiederholt – so unter anderem 20 Minuten – unsere teilweise aufwändig recherchierten Beiträge ungefragt übernommen.

Andere wiederum kopieren unsere Inhalte und bieten sie gar kostenpflichtig (!) deren Lesern an, so beispielsweise das Portal Statista wo man ungeniert unsere aufwändigen Recherchen zu den Zalando-Zahlen, zu den Onlineshop- vs. Shopping-Center-Umsätzenund weiteres erneut publiziert. Ungefragt und ohne Quellen-Angabe im öffentlichen Teil. Wer die Details wissen will, muss zahlen.

Wir finden das stossend und veröffentlichen neu alle unsere Inhalte unter einer Dual-Lizenzvgl. oben, weil dies uns mehr Handhabe gegen dieses unseres Erachtens unlautere Vorgehen gibt.

Und konkret

Konkret bedeutet dies, dass unsere Beiträge als Werk lizenziert sind unter einer Creative Commons Namensnennung was so viel heisst wie:

  • Für die Medien 20minuten, Händlerbund und Statista gilt eine Kopier- und Zitiereinschränkung nach der BY-NC Lizenz

onlinemarktplatz.de ist nicht zimperlich

Frank Weyermann, Betreiber von onlinemarktplatz.de, beklagt sich über die ungefragte Nutzung und Vermarktung seiner eBay-Zahlen die er seit 11 Jahren erfasst und kostenlos veröffentlicht.

Die durch uns seit 11 Jahren erhobenen Zahlen werden durch Statista ohne Rückfrage und ohne Genehmigung für deren kostenpflichtigen Premium-Bereich genutzt. Wir haben viel Zeit und auch Geld in die Erhebung gesteckt und haben die Zahlen bisher zum Nutzen unserer Leserschaft kostenfrei angeboten. Statista hingegen hat die Zahlen dreist 1:1 kopiert und verkauft sie in deren kostenpflichtigen Premium-Bereich.

Unsere Rückfrage an den Statista-Kundendienst, warum dies ohne Rückfrage geschieht, hatte direkt Post von einem Anwalt zur Folge, der uns darüber aufklärte, dass die Verwendung rechtmäßig sei. Ich habe die Rechtmäßigkeit der Verwendung durch einen Anwalt prüfen lassen, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Daten sehr wohl dem Urheberschutz unterliegen, ich scheue jedoch das Kostenrisiko einer Klage.

t3n.de hat es dann auch erwischt

Das Medium t3n.de hat es dann smart für sich genutzt und einen tollen Artikel zur Reaktion auf Inhalteklau geschrieben: Hässlich geklaut bei t3n.de oder: Wie man Content-Diebstahl kreativ für sich nutzen kann

Mit E-Commerce hat das nichts zu tun

Blogs und Medien leben davon, dass sie Reichweite haben und zitiert werden. Oft sitzen die Autoren Stunden und Tage über ihren Artikeln. Ich finde es schade, wenn dann Inhalte einfach und ohne Verweis geklaut werden. Das muss nicht sein. Ich freue mich über jede Erwähnung und jeden Backlink. Wenn ich Artikel von Gastautoren veröffentliche oder Inhalte anderer Blogs übernehmen, verweise ich auf die Originale. Das gehört sich so. Lediglich auf Pressemitteilungen weise ist nicht immer hin.

Das aber ein Händlerbund und Statista so schmutzig handeln, ist in meinen Augen ein No-Go. Gerade der Händlerbund mit der ‘eigenen’ Kanzlei ITB Rechtsanwaltsgesellschaft und auch Statista sollten doch genau wissen, wie unlauter dieses Verhalten ist.

[UPDATE mit eBay Stellungnahme] eBay Hinweis: Verbotene Links im Impressum & den AGB

EBay hat im Rahmen der News für gewerbliche Verkäufer, Frühling 2017, auch seinen Grundsatz für die Verwendung von Links angepasst. Viele Händler verwenden jedoch in ‘Rechtliche Informationen des Verkäufers’ und ihren AGB solch verbotene Verweise.

Diese Links sind verboten

(Quelle: Impressum nach Händlerbund Empfehlung eines ebay-Händlers)

In den AGB des Händlerbunds z.B. findet sich ein Werbelink, der nach dem neuen eBay-Grundsatz nicht gestattet ist. Die Gefahr besteht, dass der eBay-Suchalgorithmus diese Links als ‘verboten’ identifiziert und ihr eine Verwarnung erhaltet.

(Quelle: Händlerbund AGB eines eBay Händlers)

eBay-Grundsatz ist eindeutig

Vor fast 4 Wochen hat eBay seinen Grundsatz zur Verwendung von Links angepasst. Dieser ist eindeutig.

Unser Grundsatz

Links, durch die Kunden auf andere Websites als eBay geleitet werden, sind verboten, mit Ausnahme von Links zu:

  • Produktvideos

  • Sonstigen rechtlich relevanten Informationen

Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob der Link anklickbar ist, und umfasst jeglichen Versuch, Kunden von einer Seite wegzuleiten. Er erstreckt sich auf alle von Mitgliedern erstellten Inhalte wie Angebote, Shop-Seiten, Shop-Überschriften, Verkäuferprofilseiten, Newsletter, Bilder usw.

Links, die Kunden auf andere eBay-Seiten leiten, sind erlaubt. Dazu gehören auch Links zu Nachrichten, anderen eBay-Artikeln oder Shop-Seiten sowie für die Funktion „Einem Verkäufer folgen“ und zum Hinzufügen zu den bevorzugten Verkäufern. (Quelle: ebay.de)

EBay verfolgt Verstöße gegen Grundsätze aktuell sehr streng. Einige Händler berichteten bereits von Verwarnungen und Sperrungen im Zusammenhang mit fehlerhaften Impressen in den eBay Nachrichten. Mit der Nutzung der Händlerbund-AGB riskieren die Händler somit eine Verwarnung. Mehrfache Verwarnungen können zur Suspendierung eures Accounts und zum Ausschluss vom eBay-Handel führen.

Der Händlerbund gibt eine falsche Empfehlung

Aktuell hat der Händlerbund die Änderung des Grundsatzes noch NICHT umgesetzt. Auch wurden die Mitglieder der Händlerbund-Initiative ‘Fair-Commerce’ noch nicht informiert bzw. gewarnt.

Folgende Empfehlung wird derzeit noch ausgesprochen:

Wie viele Händler sind betroffen?

(Quelle: Google.de)

Google wirft über 1 Mio. Treffer aus. Das bedeutet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit weit mehr als 1 Mio. eBay-Angebote von den Marktplatzhändlern betroffen sind. Ich habe ja hier nur die Seite ‘ebay.de’ untersucht. Auf ‘ebay.it’ habe ich auch noch 375.000 Ergebnisse gefunden.

Was sollen betroffene Händler nun machen?

Wichtig ist, dass sich die Händler zunächst einmal beim Händlerbund melden. Denn er ist Gründer der Initiative und Verursacher der Herausforderung. Vielleicht hat der Händlerbund die Möglichkeit eine Karenzzeit mit eBay auszuhandeln, innerhalb derer ihr den Link entfernen müsst.

Ihr könnt die Angaben über diesen Link ändern: http://cgi4.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RegisterBizSellerInfo

Wenn ihr laufende Angebote ändern möchtet, beachtet bitte diese Hinweise:

https://pages.ebay.de/help/sell/businessinformation.html#bearbeiten

http://pages.ebay.de/help/sell/edit_listing.html

https://pages.ebay.de/help/sell/contactdetails.html

Händler, die nur von den Händlerbund-AGB betroffen sind

Der Händlerbund bietet seine AGB Schnittstelle leider nicht für eBay an, sodass ihr auch hier manuell eure AGB ändern müsst. Ich hoffe, der Händlerbund wird Anfang der Woche ein Update veröffentlichen.

Link: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service/agb/agb-ebay

Alle Händler sollten achtsam sein

Bitte prüft alle einmal eure AGB, ob sich dort ein Link versteckt. Nicht nur der Händlerbund kann einen Link gesetzt haben.

[UPDATE] Stellungnahme des Händlerbund & eBay

Ich habe sowohl den Händlerbund wie auch eBay um Stellungnahme gebeten. Hier nun beide Stellungnahmen. Zunächst die vom Händlerbund:

Wir haben eine Rückmeldung von eBay erhalten und möchten deshalb ein kurzes Update geben.

Die angesprochenen neuen Richtlinien für Links treten ab September 2017 in Kraft. Unter http://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2017-fruehling/grundsaetze#aenderungen kann man nachlesen, dass sich die Regeln für Links zu externen Websites erst ab September 2017 ändern. Das hat eBay auch uns gegenüber bestätigt.

Bisher ist der Stand der Kommunikation so, dass die Links ab September entfernt werden müssen. Wir befinden uns vor allem im Bezug auf unsere FairCommerce-Initiative im Moment im Austausch mit eBay und versuchen, eine geeignete Lösung für unsere Händler zu erzielen.

Im Zuge des nächsten Updates der eBay-Rechtstexte zur Änderung der Rückgabebestimmungen werden wir eine Verfahrensweise bereitstellen, die mit eBay abgestimmt ist.

Bis dahin bleibt alles beim Alten und stellt für keine unserer Mitglieder eine Gefahr da, weder hinsichtlich Abmahnungen oder Sperrungen von eBay-Konten.

eBay Stellungnahme

Grundsätzlich sind keinerlei Links irgendwo gestattet, mit der Ausnahme von Produktvideos und rechtlich erforderlichen Informationen.

Wenn beispielsweise die AGB-Texte von einem Drittanbieter erstellt wurden, muss dort nicht zwingend ein Link verwendet werden. Man kann auch sagen „Dieser Service ist erstellt von Anbieter XYZ.“ Damit wird das Copyright eingehalten.

In dem Screenshot [Anm. von mir: s.o.] unten ist nur der Link zu https://ec.europa.eu/odr rechtlich erforderlich. Diese Domain werden wir whitelisten.

Da der Händler mit diesem Link seine rechtlichen Pflichten bereits erfüllt hat, ist der Verweis auf die eigene Webseite nicht rechtlich erforderlich und somit nicht zulässig.

Welches Datum ist nun richtig?

(Quelle: http://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2017-fruehling/grundsaetze)

Der Händlerbund versicherte mir, dass sie die Bestätigung von eBay in Schriftform vorliegen haben, daher gehe ich davon aus, dass es eine Karenzzeit bis September gibt.