Eine Regierungskommission hat vergangene Woche ein neues Modell ins Spiel gebracht: die sogenannte Teilkrankschreibung. Wer krank ist, soll künftig nicht mehr automatisch zu 100 Prozent ausfallen, sondern nur noch zu 75, 50 oder 25 Prozent. Was das für dich als Arbeitgeber konkret bedeutet – und wo die Risiken liegen.

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

Was ist die Teilkrankschreibung?

Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Kommission empfiehlt, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeit künftig in Abstufungen von 100, 75, 50 oder 25 Prozent beurteilen – jeweils in enger Absprache mit dem betroffenen Patienten.

Derzeit kennt das deutsche Sozialrecht nur zwei Zustände: voll arbeitsfähig oder vollständig arbeitsunfähig. Das soll sich ändern. Das Modell orientiert sich an skandinavischen Ländern, wo eine abgestufte Arbeitsunfähigkeit bereits seit Jahren existiert.

Die Expertenkommission rechnet bis 2030 mit Einsparungen von knapp 320 Millionen Euro. Eingebettet ist der Vorschlag in einen umfangreicheren Bericht mit insgesamt 66 Reformideen zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeitragssätze. Über die Pläne berichteten unter anderem ZDF heute und die Berliner Zeitung .

Was ändert sich für Online-Händler als Arbeitgeber?

Für dich als Onlinehändler mit Mitarbeitern – im Lager, im Kundenservice, in der Buchhaltung – bringt eine Teilkrankschreibung sowohl Chancen als auch handfeste neue Pflichten.

Die Chance: Statt einem kompletten Ausfall steht dir ein Mitarbeiter zumindest begrenzt zur Verfügung. Flexibilität in der Personalplanung wäre ein klarer Vorteil: Arbeitskräfte könnten trotz Erkrankung teilweise im Betrieb bleiben. Gerade in der Hochsaison oder bei kleinen Teams ist das ein echter Unterschied.

Die Herausforderung: Arbeitgeber müssten Arbeitszeiten und Lohnabrechnungen flexibel anpassen – das bedeutet erhöhten Verwaltungsaufwand. Wer seine Gehaltsabrechnung selbst macht oder ein kleines Steuerbüro nutzt, wird das spüren. Stundenpläne, Entgeltabrechnung, Krankengeldzuschüsse – all das muss bei einer 50-prozentigen Krankschreibung neu kalkuliert werden.

Hinzu kommt ein praktisches Problem: Die Aufteilung einzelner Tätigkeiten oder Schichten ist häufig unmöglich – die Arbeitsfähigkeit lässt sich nicht sinnvoll portionieren. Die Beschäftigung teilweise arbeitsunfähiger Mitarbeiter kann zu Mehrbelastungen im restlichen Team führen und den Betriebsablauf stören. Wer im Lager arbeitet, kann das nicht zu 50 Prozent tun, wenn die andere Hälfte unbesetzt bleibt.

Lohnfortzahlung: Wer zahlt was?

Das ist die Frage – und der Gesetzgeber hat sie noch nicht beantwortet. Die genauen Auswirkungen auf Krankengeldzahlungen hängen von der konkreten Ausgestaltung ab. Denkbar ist, dass bei einer Teilkrankschreibung anteiliges Krankengeld gezahlt wird – entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit.

Beim bestehenden Hamburger Modell (stufenweise Wiedereingliederung) gilt: Während dieser Phase besteht formal weiterhin Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitnehmer erhält Krankengeld, und der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Ob dieses Prinzip auf die neue Teilkrankschreibung übertragen wird, ist offen.

Für Onlinehändler heißt das: Abwarten und die Gesetzgebung genau beobachten, bevor interne Prozesse umgestellt werden. Eine erfolgreiche Umsetzung braucht klare Richtlinien und enge Abstimmung zwischen Ärzten, Arbeitnehmern und Unternehmen.

Das Druckproblem: Wo Arbeitgeber aufpassen müssen

Die Kommission selbst weist auf eine kritische Schwachstelle hin: Arbeitgeber könnten Druck ausüben, damit Mitarbeiter trotz Erkrankung zumindest teilweise arbeiten. Das kann zur Verschleppung von Krankheiten und zur Chronifizierung führen.

Der Sozialverband Deutschland lehnt das Modell ab: „Wer zu früh wieder einsteigt, steigert damit das Risiko längerer oder schwerer Erkrankungen. Das kann auch nicht im Interesse der Arbeitgeber sein, denn in der Endabrechnung summieren sich so die Fehlzeiten nur noch mehr.“ Auch der DGB spricht sich gegen Teilkrankschreibungen aus. Wer als Arbeitgeber hier zu früh pusht, riskiert arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen – und am Ende mehr Ausfalltage, nicht weniger.

Wann kommt die Teilkrankschreibung?

Im deutschen Arbeitsrecht existiert die Teilkrankschreibung bislang nicht. Es gibt keine gesetzliche Regelung. Der Kommissionsbericht ist ein Empfehlungsdokument – kein Gesetz. Bis zur Umsetzung dürften noch Monate, wenn nicht Jahre vergehen.

Entscheidend ist laut Kommission: Die Einstufung muss ausschließlich auf medizinischer Grundlage erfolgen und die Zustimmung des Betroffenen voraussetzen. Ein Arbeitgeber kann die Teilkrankschreibung nicht einfordern oder erzwingen.

Fazit: Kein Handlungsbedarf jetzt – aber Radar an

Für Onlinehändler gibt es aktuell nichts umzusetzen. Kein Gesetz, keine neuen Pflichten. Aber das Thema wird kommen. Nordeuropäische Länder zeigen seit Jahren positive Effekte: schnellere Rückkehr in den Beruf, höhere Wahrscheinlichkeit für eine vollständige Wiederaufnahme der Arbeit – und weniger Frühverrentungen.

Wer Mitarbeiter hat und plant, sollte die Diskussion verfolgen. Denn wenn das Modell kommt, ändert es Personalplanung, Abrechnung und Fürsorgepflicht gleichzeitig.

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