Amazon und eBay machen es sich offensichtlich einfach und interpretieren den Willen der Verordnung. Während der Artikel 24 Abs. 2 die Plattformen zur Nennung der Nutzerzahlen eigentlich verpflichtet, drücken sich die beiden großen transaktionalen Plattformen eBay und Amazon vor der Angabe der Kundenzahlen.
Amazon braucht 2 Zeilen im Impressum
Diese Onlineplattform benötigt gar nur zwei Zeilen im Impressum um die Vorgaben des DSA zu erfüllen.
“Amazon schätzt, dass es in der Europäischen Union mehr als 45 Millionen aktive Nutzer, im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (“Digital Services Act”), hat.” (Quelle: Impressum Amazon)
Ob eBays und Amazons eigenwillige Interpretation auf Dauer Bestand haben, wird sich in den folgenden Meldezeiträumen herausstellen. Beide Unternehmen sind der Meinung, dass der Sinn der Nutzerangabe darin liegt, dass die jeweilige Plattform als VLOP, also sehr große Onlineplattform, einzuordnen ist oder eben nicht. Dazu würden die Angaben der Nutzerzahlen größer oder kleiner 45 Millionen ausreichen.
Fragen über Fragen
Wie sehr Amazon nun oberhalb der Grenze liegt und wie viele Nutzer eBay zur Erreichung der Grenze fehlen, bleibt offen. Oder anders ausgedrückt: Wir wissen nun, dass eBay eine kleine und Amazon eine große Frittenbude ist.
Hintergrund: Europäische Kommission PRESS RELEASE | Veröffentlichung 17 Februar 2023 Gesetz über digitale Dienste: Kommission leitet die Nutzernummern der Plattform ein und konsultiert deren Überwachungs- und Untersuchungsverfahren
Mit dieser Anforderung soll festgestellt werden, ob es sich bei Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste um sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen handeln kann, die mehr als 10 % der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen Nutzer erreichen. Für diese großen Plattformen und Suchmaschinen werden zusätzliche Verpflichtungen gelten, wie z. B. eine Risikobewertung und entsprechende Risikominderungsmaßnahmen, die hier hervorgehoben werden.
Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/news/digital-services-act-commission-starts-collecting-platforms-user-numbers-and-consults-its
Meinung: WELT „DIGITAL SERVICES ACT“ veröffentlicht am 28.01.2023 Wenn der Kampf gegen „Desinformation“ dazu dient, Meinungen zu unterdrücken (Paywall)
Fast unbemerkt ist der „Digital Services Act“ der EU in Kraft getreten. Offiziell soll er Internetnutzer vor „Hassrede“ und „Desinformation“ schützen. Tatsächlich ist er eine Blaupause zur Ausübung von Zensur. Autokratische Staaten in aller Welt kopieren das Instrument bereits.
Quelle: https://www.welt.de/kultur/plus243372175/Digital-Services-Act-Wenn-der-Kampf-gegen-Desinformation-dazu-dient-Meinungen-zu-unterdruecken.html