Neues EuGH Urteil zum Urheberrecht bei Gebrauchsgegenständen wie zum Beispiel Möbeln. Und deshalb ist es auch für Händlerwichtig: wenn ihr aus China importiert, dann könnt ihr leicht in die „Design“-Falle tappen.
Worum geht es?
Die Meldung berichtet über eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Möbelstücken.
Inhaltsverzeichnis
Zwei Möbelhersteller – einer aus Schweden und einer aus der Schweiz – werfen verschiedenen Unternehmen vor, Möbeldesigns kopiert zu haben. Die Frage war, ob und unter welchen Bedingungen solche Möbel als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt werden können.
Der EuGH stellt klar:
- Auch Gebrauchsgegenstände wie Möbel können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie originell und kreativ gestaltet sind.
- Es gibt kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Designrecht (Geschmacksmusterrecht) und Urheberrecht. Beides kann gleichzeitig gelten.
- Entscheidend für den Schutz ist die Originalität, also ob sich im Design persönliche, kreative Entscheidungen des Urhebers zeigen.
- Technische Vorgaben oder rein funktionale Entscheidungen gelten nicht als urheberrechtlich relevante Kreativität.
- Für eine Urheberrechtsverletzung kommt es darauf an, ob erkennbare kreative Elemente übernommen wurden – nicht auf den Gesamteindruck oder die „Gestaltungshöhe“.
Zwei konkrete Fälle lagen zugrunde:
1️⃣ Schwedischer Hersteller vs. schwedischer Möbelkonzern (Ess- und Schreibtische)
2️⃣ Schweizer Hersteller USM vs. deutscher Händler konektra (modulares Möbelsystem)
Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung stärkt den Schutz kreativer Produktdesigns – auch bei Alltagsgegenständen. Damit steigen die Risiken für Copycats und Importeure, die sich bisher auf funktionale Ähnlichkeit berufen haben.
Kurz:
👉 Auch praktische Produkte können Kunst sein – und dürfen kopierfrei bleiben.
Meinung
Und genau hier wird es für euch richtig relevant, denn so ein Urteil kann euch jederzeit selbst treffen – vor allem dann, wenn ihr Waren aus China importiert. Es müssen nicht nur Möbel sein: Auch auffällig designte Alltagsprodukte wie Küchenutensilien, Lampen, Spielzeuge oder meinetwegen Knoblauchpressen können urheberrechtlich geschützt sein.
Wichtig ist, das Risiko zu minimieren. Lasst euch stets vom Hersteller oder Importeur schriftlich bestätigen, dass keine fremden Designs verletzt werden. Überprüft auch selbst: Fotografiert das Produkt, nutzt Google Lens, schaut euch Vergleichsbilder an. Wenn dort plötzlich bekannte Marken auftauchen, deren Designs eurem verdächtig nah kommen, dann solltet ihr hellhörig werden und lieber einmal einen spezialisierten Anwalt draufschauen lassen – Urheber-, Marken- oder Patentrecht.
Ignoriert das Thema nicht, denn die Konsequenzen sind bitter: Schadenersatz, Herausgabe der Gewinne, Vernichtung der Ware. Ein Albtraum, den ihr mit einfachen Prüfschritten vermeiden könnt. Also: Augen auf beim Import.





