Verpackungsgesetz und Import: Wer ist eigentlich wann zuständig?

Dank des Onlinehandels haben wir Zugang zu Produkten auf der ganzen Welt. Egal, ob auf direktem Wege oder über Zwischenhändler: Viele der online verfügbaren Produkte sind aus dem Ausland importiert.  Neben dem Produkt an sich landet so auch die importierte Verpackung bei uns im Müll. Damit auch diese Verpackungen bestmöglich recycelt werden können, sieht das deutsche Verpackungsgesetz auch für importierte Verpackungen Pflichten und Regelungen vor. Dabei ist oft gar nicht so leicht zu durchblicken, wer konkret für welche Verpackungen zuständig ist. Wir verschaffen dir einen Überblick!

Import und Verpackungen: Diese Regelungen gelten

Das Verpackungsgesetz  (VerpackG) gilt bereits seit 2019. Es wurde im Jahr 2021 zum ersten Mal novelliert und regelt die Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Verpackungsabfällen, damit Ressourcen bestmöglich geschont und Wertstoffe im Kreislauf geführt werden können. Inverkehrbringer gelten als sogenannte „Hersteller“ von Verpackungen und sind dazu verpflichtet, die Kosten für den Verwertungsprozess und das Recycling der Verpackungsabfälle über ein Lizenzentgelt zu tragen. Außerdem musst du als Onlinehändler:in seit Juli 2022 bei Verkäufen über Marktplätze nachweisen, dass du deine Pflichten erfüllt hast. Doch wer gilt beim Import als „Hersteller“?

Im Importfall bist du klassischerweise für die VerpackG-Pflichterfüllung verantwortlich, wenn du verpackte Produkte aus dem Ausland bestellst und diese dann direkt oder mit von dir hinzugefügtem zusätzlichem Verpackungsmaterial weiterverkaufst. Beim Import kommt es aber auch auf die Vertragsgestaltung an. Wir schauen uns verschiedene Fälle an:

Der Vertrag ist entscheidend

Du bestellst Produkte bei deinem ausländischen Produzenten, um sie hier in Deutschland weiterzuverkaufen. Habt ihr im Vertrag den Kauf „ab Werk“ vereinbart, legt die rechtliche Verantwortung ab dem Zeitpunkt, ab dem die Produkte das Lager verlassen, bei dir. Damit bist du auch dafür zuständig, dass bei Grenzübertritt die VerpackG-Pflichten erfüllt sind. Du musst also alle Verpackungen, die nach Deutschland eingeführt werden inklusive derer, die du ggf. noch selbst hinzufügst, lizenzieren.

Würdest du genau die gleichen Produkte bei deinem ausländischen Produzenten bestellen, ihr hättet vertraglich aber „Delivered at Place“ vereinbart, ist dein Produzent für die Erfüllung aller Pflichten bis zu dir zuständig. Er muss dann auch alle mit nach Deutschland eingeführten Verpackungsmaterialien lizenzieren. Du bist lediglich für die Verpackungen zuständig, die du selbst noch hinzufügst und mit zum Endverbraucher versendest.  Da du aber in jedem Fall Letztvertreiber bist und damit eine Nachweispflicht hast, solltest du im öffentlichen Register der ZSVR nachprüfen, ob dein Vertragspartner registriert ist bzw. dir dies von ihm schriftlich bestätigen lassen.

Wenn keine spezifische vertragliche Regelung festgehalten wird, bist in der Regel du als Importeur:in für die Pflichterfüllung zuständig und musst alle Verpackungen lizenzieren, die auf Grund deiner Tätigkeit in den deutschen Geltungsbereich eingeführt werden. Das gilt übrigens auch für den Fall, dass du mit Fulfilment-Dienstleistern zusammenarbeitest. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Pflichten aus dem VerpackG schnell und einfach erfüllen

Solltest du jetzt festgestellt haben, dass du nach VerpackG verpflichtet bist, haben wir dir noch mal zusammengefasst, wie du die VerpackG-Pflichten erfüllst.

  1. Registrierung: Registriere dich im Register LUCID der ZSVR. Im Anschluss daran erhältst du deine persönliche LUCID-Registrierungsnummer (diese gilt auch als Nachweis für deinen Marktplatz oder andere Kontrollen).2. Lizenzierung: Außerdem musst du deine Verpackungen bei einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero) beteiligen (“lizenzieren”). Nach Abschluss deines Lizenzvertrages erhältst du einen Nachweis des dualen Systems über deine Beteiligung (diesen brauchst du ebenfalls, um deine Pflichterfüllung nachzuweisen).3. Datenmeldung: Trage außerdem deine Verpackungsmengen und dein ausgewähltes duales System an LUCID ein.

Fazit

Wenn du deine Waren aus dem Ausland importierst, solltest du mit deinen Vertragspartner:innen unbedingt schriftlich festhalten, wer zu welchem Zeitpunkt die rechtliche Verantwortung für das Produkt und zugehörige Verpackungen trägt, denn danach bestimmt sich auch, wer die Vorgaben des VerpackG erfüllen muss. Grundsätzlich, d.h. wenn nicht anders vertraglich geregelt, giltst ansonsten du als Importeur:in als „Hersteller“ der Verpackungen und musst die Pflichten aus dem VerpackG erfüllen.

Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte, VerpackG-konforme Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als offizieller Partner für die VerpackG-Novelle zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh drückt, und supporten umfassend.

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