Für Händler, die aus dem Ausland nach Österreich versenden, ändert sich ab 2023 einiges. Woran das liegt? Auch Österreich hat seine Verpackungsgesetzgebung umfassend überarbeitet (ähnlich wie in Deutschland schon 2021/2022 geschehen). Konkret wurden sowohl das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket) als auch die österreichische Verpackungsverordnung (VerpackVO Novelle 2021) angepasst. Wir fassen zusammen, welche Änderungen sich ab Januar 2023 für ausländische Händler, beim Versand nach Österreich, ergeben. 

Neue Regelung für ausländische Händler: Verpflichtende Benennung eines Bevollmächtigten beim Versand nach Österreich

Ab dem 01. Januar 2023 müssen ausländische Versandhändler einen Bevollmächtigten bestellen, sobald sie Verpackungen nach Österreich einführen. Sie dürfen die Pflichterfüllung dann nicht mehr selbst übernehmen. Das gilt für all jene Händler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und Produkte (inklusive Verpackungen) in Österreich an private Endverbraucher vertreiben. Der Bevollmächtigte ist dann für die Pflichterfüllung des ausländischen Versandhändlers zuständig und tritt als Vertreter in Österreich auf.  

Als Bevollmächtigter kann jede natürliche oder juristische Person bestellt werden, die 

  • einen Sitz in Österreich hat, 
  • über eine österreichische Adresse verfügt, 
  • für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften nach §9 des österreichischen Verwaltungsstrafgesetzes verantwortlich ist und 
  • durch eine notariell beglaubigte Vollmacht bestellt ist. 

Neue Kontrollmechanismen greifen auf elektronischen Marktplätzen und im Fulfilment 

Ebenso wie in Deutschland bereits seit Juli 2022, müssen in Österreich Marktplatzbetreiber und Fulfilment-Dienstleister ab Januar 2023 einer Kontrollpflicht nachkommen. Konkret heißt das, dass Händler nur noch über elektronische Marktplätze verkaufen oder mit Fulfilment-Dienstleistern zusammenarbeiten dürfen, wenn sie Nachweise über die ordnungsgemäße Pflichterfüllung der VerpackVO vorlegen können. Können diese Nachweise nicht vorgelegt werden, müssen Marktplatzbetreiber Händler von ihren Plattformen ausschließen und auch Fulfilment-Dienstleister dürfen keine Leistungen mehr für den betreffenden Händler erbringen.  

Neue Meldeverpflichtungen für Inverkehrbringer 

Inverkehrbringer von Verpackungen müssen immer zum 15.03. eines Folgejahres (erstmalig am 15.03.2023) einer Meldepflicht nachkommen. Das gilt für Inverkehrbringer von wiederverwendbaren Verpackungen, Verkaufsverpackungen und für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. 

Neue Pflichten für Inverkehrbringer gewerblicher Verpackungen 

Ebenfalls ab Januar 2023 sind Inverkehrbringer von gewerblichen Verpackungen, also den Verpackungen, die nicht an private Endkunden, sondern an andere Händler/ Unternehmen (wie Zwischenhändler o.Ä.) versendet werden, zur Teilnahme an einem System verpflichtet. Dabei bilden lediglich Großanfallstellen und Eigenimporte eine Ausnahme. 

Neue Bestimmungen bei Einwegkunststoffprodukten 

Solltest du Einwegkunststoffprodukte wie beispielsweise Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte oder Fischereigeräte nach Österreich einführen, ist ab Januar 2023 ebenfalls die Benennung eines Bevollmächtigten verpflichtend. Außerdem besteht auch für diese Produkte ab diesem Zeitpunkt eine Pflicht zur Teilnahme an einem System.  

Wichtig: Für Kunststoffeinwegprodukte wie Wattestäbchen, Einwegbesteck, Einweggeschirr, Trinkhalme, Luftballonstäbe sowie Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol gilt bereits seit dem 03. Juli 2021 ein umfassendes Einfuhrverbot.  

 

Einen Check, unter welchen Prämissen du in Österreich verpflichtet bist und ausführliche Handlungsleitfäden zur konkreten Umsetzung der Vorgaben (auch zu allen anderen EU-Ländern) findest du unter www.lizenzero.eu. 

Lizenzero ist der Schwestershop von Lizenzero.eu und ermöglicht dir die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung in Deutschland und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als offizieller Partner für die VerpackG-Novelle zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo dein Schuh drückt, und supporten dich umfassend.