Mir wurde folgende E-Mail von einem Betroffenen Händler zugespielt. Der Absender fordert den Händler auf, seine Preise anzupassen. Es ist ja nicht neu, dass Hersteller oder Importeure großes Interesse daran haben, dass ihre Abgabepreise stabil bleiben. Dem steht aber leider das Gesetz entgegen. Und diese E-Mail ist für den Importeur brandgefährlich:
Klare Sache. Auf der Seite des Bundeskartellamts könnt ihr folgendes lesen:
“Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt verfolgt illegale Kartelle und kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen empfindliche Bußgelder verhängen.”
Wer sich nicht dran hält, bekommt eins auf die Finger!
Ab und an wird ja in den Medien durchaus über die Bußgeldhöhe berichtet. Wer diese Berichte verfolgt, weiß, dass die Bußgelder des Kartellamts sehr, sehr empfindlich sind. Das wissen eigentlich auch eure Lieferanten. Umso unverständlicher ist es, dass sie immer noch solche Mails versenden.
Was also tun?
Erst einmal locker durch die Hose atmen, und dann auf den Weiterleitungsknopf eures E-Mail-Programms drücken, um die Mail an das Kartellamt weiterzuleiten. Dem Lieferanten würde ich weder eine Antwort schicken, noch sonst irgendwie reagieren. Er bekommt recht schnell unangenehme Post und wird dann sicher versuchen, sich mit euch gutzustellen.
So was kann es auch zwischen den Wettbewerbern geben.
Ihr alle kennt es, euer Marktbegleiter unterbietet euch ständig, ihr wisst, ihr seid die wirtschaftlich Potenteren und versucht nun, den Marktbegleiter auf euer Preisniveau anzuheben. Alleine schon der Versuch ist böse. Lasst da bloß die Finger von. Ich selber habe einmal auf telefonischem Wege versucht, einen Wettbewerber davon zu überzeugen, sich an meine Preise anzupassen. Es dauerte keine 14 Tage und ich hatte Post vom Bundeskartellamt. Ganz ehrlich: Da ist mir der Hintern auf Grundeis gegangen.
Das ist wichtig:
Ihr müsst von eurem Lieferanten unabhängig sein und das auch zeigen. Ihr müsst eure Preise frei und selbstständig gestalten können. Damit zeigt ihr auch euren Wettbewerbern deutlich, dass ihr nicht beeinflussbar seid.
Und wenn der Lieferant euch auslistet?
Ihr habt dem Lieferanten einmal ordentlich die Zähne gezeigt, wird der sich kaum wagen, sich noch einmal mit euch anzulegen. Euch nicht mehr zu beliefern oder euch zu diskriminieren kann der sich auch nicht leisten. Denn auch das darf er nicht. Und ich glaube nicht, dass er jemand so dumm wäre, eine zweite Überprüfung zu riskieren.
Meine klare Empfehlung:
Lasst euch nicht kleinkriegen, sondern geht den vernünftigen Weg. Wehrt euch.
Ware ist wie Wasser, sie findet immer ihren Weg!
An dem Spruch ist viel Wahres dran. In meiner aktiven Zeit habe ich etliche Kämpfe mit Herstellern und Großhändlern ausgefochten. Und wenn es richtig fies wurde, habe ich mir in der Regel die Ware über das Ausland oder über Exporteure beschafft. Das hat immer geklappt und war ziemlich gewichtig, wenn es zu Verhandlungen mit den Herstellern oder Großhändlern kam.
Ich habe mich jetzt sicher so gewundert, dass Ihre Versuch mit der Absprache in 14 Tage einfach gescheitert ist. Also man soll wirklich vorsichtig mit dem Bundeskartellamt sein, um die Bußgelder zu vermeiden. Danke für die Erfahrung und Info über Preisgestaltungen.
“Euch nicht mehr zu beliefern oder euch zu diskriminieren kann der sich auch nicht leisten. Denn auch das darf er nicht. ”
Das ist so nicht richtig. Im freien Markt herrscht kein Kontraktionszwang, dass heisst jeder KANN mit jedem Geschäfte machen, MUSS aber nicht. Einzig allein Monopol-Anbieter wie z.B. die Post beim Verkauf von Briefmarken MUSS liefern.