Amazon hat im Seller Central drei Änderungen veröffentlicht, die Seller in Deutschland und der EU betreffen. Es geht um FBA-Remissionsgebühren, den Umsatzsteuer-Berechnungsservice und den Markenbonus für neue Verkäufer. Die Änderungen greifen zwischen Mai und Juni 2026.

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

FBA-Remissionsgebühren: Ab 1. Mai pro Einheit statt nach Auftragsabschluss

Ab dem 1. Mai 2026 stellt Amazon die Abrechnung von Remissions- und Entsorgungsgebühren bei FBA um. Bisher wurden diese Gebühren einmalig berechnet, nachdem ein gesamter Remissions- oder Entsorgungsauftrag abgeschlossen war. Künftig erfolgt die Berechnung pro Einheit – direkt zum Zeitpunkt der Remission oder Entsorgung.

Die Höhe der Gebühren ändert sich nicht. Nur der Zeitpunkt der Abrechnung verschiebt sich. Amazon begründet die Umstellung damit, dass sie Branchenstandards entspreche und Händlern einen besseren Einblick in ihre Remissions- und Entsorgungsaktivitäten gebe. Handlungsbedarf besteht laut Amazon nicht – die Änderung greift automatisch für alle neuen Aufträge ab dem 1. Mai.

Für die Buchhaltung bedeutet das dennoch eine Umstellung: Wer Remissionsgebühren bisher als Einmalbuchung am Ende eines Auftrags verarbeitet hat, muss künftig mit häufigeren Einzelbuchungen rechnen. Das kann bei der Kontenabstimmung zu mehr Aufwand führen und macht die Abrechnung intransparenter.

Umsatzsteuer-Berechnungsservice: Berechnung auf Sendungsebene ab 1. Juni

Ab dem 1. Juni 2026 ändert Amazon den Umsatzsteuer-Berechnungsservice (USt), um europäische Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung zu erfüllen. Die Steuer wird künftig nicht mehr pro einzelner Einheit, sondern auf Basis des gesamten Rechnungsbetrags auf Sendungsebene berechnet.

Kaufen Kunden mehrere Einheiten, kann der ausgewiesene Rechnungsbetrag von bisherigen Berechnungen abweichen. Amazon unterscheidet dabei nach Vertriebskanal: Auf der Verbraucher-Website wird die Umsatzsteuer vom Preis inklusive Steuer abgezogen. Über B2B-Kanäle wird die Steuer auf den Nettopreis aufgeschlagen.

Für Händler ist vor allem relevant: Die Umstellung kann dazu führen, dass Rechnungsbeträge bei Mehrfachkäufen leicht von den bisherigen Werten abweichen. Wer eigene Buchhaltungssysteme oder Auswertungen auf Basis der Amazon-Rechnungsdaten betreibt, sollte die Umstellung im Blick haben und seine Systeme zum 1. Juni entsprechend prüfen.

Markenbonus: Gutschriften jetzt innerhalb einer Woche – EU und UK getrennt

Amazon hat rückwirkend zum 26. März 2026 den neuen Markenbonus für berechtigte Verkäufer in der EU angepasst. Gutschriften in Höhe von bis zu 47.250 EUR werden nun innerhalb einer Woche ausgezahlt – bisher dauerte das bis zu einem Monat.

Gleichzeitig behandelt Amazon die EU-Stores (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien) und den UK-Store künftig als separate Regionen. Das bedeutet: Händler können sich in jeder Region unabhängig voneinander für den Markenbonus qualifizieren und erhalten die Vorteile eigenständig – bis zu 47.250 EUR in der EU und bis zu 42.000 GBP in Großbritannien.

Für Händler, die bisher nur im EU-Raum aktiv waren und jetzt auch den UK-Markt erschließen – oder umgekehrt – öffnet diese Trennung die Möglichkeit, den Markenbonus doppelt zu nutzen.

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