Analyse: Welche ERP-Systeme sind GoBD-konform?

Welche ERP- und Wawi-Systeme sind GoBD-konform, bei welchen ist es nicht klar und welche geben es nur vor? In diesem Beitrag sind die bekanntesten und von Händlern am häufigsten verwendeten ERP-Systeme untersucht worden. Erschreckend ist die geringe Anzahl an Anwendungen, die tatsächlich mit den Grundsätzen übereinstimmen. Kritikpunkt ist, dass Rechnungen veränderlich sind. Vielen Onlinehändlern sind die Risiken, welche sie bei der Nutzung solcher inkonformen Software-Lösungen eingehen, kaum bekannt. Erstaunlich ist auch die Erkenntnis, dass die wenigsten Steuerberater darüber informiert sind, welche Applikationen die Seller nutzen und wie ihr Konformitätsstatus ist.

Was könnt ihr machen, wenn ihr ein nonkonformes System nutzt?

Euer erster Weg sollte der zu eurem Steuerberater sein. Setzt euch zusammen und entwickelt gemeinsam eine risikominimierende Lösung. Schildert offen, wie ihr derzeit eure Herausforderung löst. Fragt bitte nach den Risiken und steckt auf gar keinen Fall den Kopf in den Sand.

(Quelle: Ungeprüfte Äußerung eines JTL Nutzers)

Das die Risiken real sind, zeigt dieser Ast im JTL-Forum. Hier ein Screenshot aus der Diskussion. Ein weit verbreitetes Märchen ist, dass eure Warenwirtschaft nicht Bestanteil eurer Buchhaltung ist. Das ist falsch. Natürlich gehören die rechnungsschreibenden Systeme unabdingbar zu eurer Buchhaltung dazu.

10 Jahre sind eine lange Zeit

So lange dürfen die Finanzämter rückwirkend prüfen. Und genauso lange werdet ihr den Risiken ausgesetzt sein, die GoBD nonkonforme Lösungen mit sich bringen. Auch wenn bis jetzt noch nicht alle Betriebsprüfer die Herausforderungen im E-Commerce verstanden haben, so könnt ihr euch sicher sein, dass sich das ändern wird.

Ableitungen aus vergangenen Betriebsprüfungen sind falsch und gefährlich und auch die Oberfinanzdirektionen und Finanzämter bilden sich ständig weiter.

Analyse der meistverwendeten Systeme

Es wurde folgende Methodik angewendet: Es ist der Kundenservice der jeweiligen Anbieter befragt worden und es wurde auf den jeweiligen Präsenzen der Softwareanbieter nach entsprechenden Aussagen recherchiert. Die Systeme sind NICHT einzeln geprüft worden. Dabei kann es zu Ungenauigkeiten kommen, wie das Beispiel lexoffice von lexware zeigt.

Plentymarkets

GoBD-konform

Der Anbieter hat sich zertifizieren lassen. Hier geht es zum Zertifikat.

JTL Software

Nicht GoBD-konform

Hintergründe könnt ihr hier nachlesen

Billbee

Nicht GoBD-konform

Quelle: Aussage des Mitgründers

Easybill

Teilweise GoBD-konform

Das Unternehmen setzt sich mit der GoBD-Konformität hier auseinander. Es besteht die Möglichkeit, die Anwendung in einem GoBD-konformen Modus zu nutzen.

Actindo

GoBD-konform

Der Anbieter hat sich seine Konformität testieren lassen. Das Testat ist nicht einsehbar.

Vario

Nicht GoBD-konform

Der Kundenservice vertritt die Meinung einer GoBD-Konformität, weil ein Export in ein revisionssicheres Archiv möglich ist.

Xentral

GoBD-konform

Hier geht es zur Beschreibung

Afterbuy

Nicht GoBD-konform

Rechnung sind nicht unveränderbar

Microtech

Nicht GoBD-konform

Ähnlich wie bei JTL lässt sich die Software in einen Zustand versetzen, dass Rechnungen nicht unveränderbar gespeichert werden. Irreführend ist hier die Annahme, dass durch Setzen der Funktion eine GoBD-konforme Nutzung möglich ist.

Amainvoice

GoBD-konform

Telefonische Auskunft des Kundenservice sowie Bestätigung und Erklärung durch die Geschäftsführung

Lexoffice von lexware

Nicht GoBD-konform

Das Unternehmen gibt zwar vor, dass ihre Software GoBD-konform sei, und belegt das sogar durch ein Zertifikat, welches hier veröffentlicht worden ist. Das Testat scheint jedoch falsch zu sein. Die Rechnungen sind nach Abschluss veränderbar. Dadurch könnten Nutzer der Software in die Irre geführt werden, so die Meinung des Autors. Eine schriftliche Anfrage blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet. Update: Mittlerweile liegt eine Antwort vor.

WeClapp

GoBD-konform

Das Unternehmen ist zertifiziert und weist hier darauf hin. Update: Eine weitere Recherche und eine Konfrontation mit den Ergebnissen hat ergeben, dass WeClapp zu KEINEM Zeitpunkt zertifiziert war. Die Behauptung von WeClapp sie seien zertifiziert war falsch und irreführend. Hier die ausführliche Betrachtung zu der unwahren Zertifikats Aussage.

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Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

10 Gedanken zu „Analyse: Welche ERP-Systeme sind GoBD-konform?

  1. JT

    Wo ist denn die Rückmeldung / Veröffentlichung zu GoBD Konformität von Lexware?
    Ich gehe davon aus, dass eine GoBD Konformität nicht vorliegt.
    Vermutung: eine Historisierung der Stammdaten findet nicht vollständig statt.
    Schon dies allein schließt eine Wiederherstellung (nicht ein Aufruf des Belegs bzw. ein PDF Ausdruck) aus….

    Antworten
  2. Jens Falk

    Derzeit läuft das Webinar “Wenn der Betriebsprüfer 2x klingelt – interne Kontrollsysteme (nicht nur) für Onlinehändler”. Nach derzeitiger Information wird JTL das Webinar auch zum nachschauen anbieten.

    Sehr viel Wissensvermittlung wenig Marketing. Jedem zu empfehlen, auch wenn man nicht die angesprochenen Dienste und Tools verwenden möchte.

    Dort wird auch “dein Problem” thematisiert und fachkundig richtig beantwortet.

    Antworten
    1. Mark Steier Beitragsautor

      … Fachkundig kann es ein Steuerberater beantworten – so wie bei mir in den Beiträgen – im Webinar ist aber KEIN Steuerberater anwesend sondern ausschließlich Interessen gebundene Vertreter. Entweder von JTL oder Dekodi. Wo ist nun Marketing zu erwarten? Du merkst schon, dass das mit deiner Argumentation nicht so ganz hinhaut.

      Antworten
  3. Jens Falk

    Die entscheidende Aussage der GoBD ist, daß elektronische Belege, die im Unternehmen entstanden oder eingegangen sind, unverändert aufzubewahren sind und nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden dürfen.

    Ob eine Rechnung im Entstehungsprozeß geändert werden darf oder nicht, steht nicht in den Vorschriften. Ebensowenig, daß die Anwendung mit der die Rechnung erstellt werden, diese unverändert aufzubewahren hat.

    Der Autor sollte sich mal wirklich mit dem Thema beschäftigen und nicht nur Marketingtexte lesen.

    Es gibt zahlreiche gute DMS-Systeme die elektronische Belege, ob im Unternehmen entstanden oder eingegangen, aufbewahren und mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist löschen. Der Profi hat nicht nur die GoBD auf den Schrim, sondern auch die DSGVO.

    Abschließend die Frage: ist das hier eine unabhängige Onlinepublikation?

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    1. Mark Steier Beitragsautor

      Nicht ganz richtig. Der Entstehungsprozess ist dann beendet, wenn die Rechnung an den Empfänger versendet oder bezahlt worden ist. Und genau hiernach kannst du die Rechnungen noch ändern. Lese dir einmal die RZ 58 durch “Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden,
      dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen
      dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie
      ursprünglich oder erst später gemacht worden sind (§ 146 Absatz 4 AO, § 239
      Absatz 3 HGB)” Und noch ein kleiner Hinweis: Die Einordnung stammt NICHT von mir, sondern von 3 (!!) Steuerberatungskanzleien.

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