Die IT Recht Kanzlei mit Max Lion Keller berichtet aktuell, im Newsletter und auf deren Facebook-Seite, über ein Urteil des LG Frankfurt zur Widerrufsbelehrung:

Das Urteil ist ein Ladgerichtsurteil aus Frankfurt. Frankfurt ist für seine “merkwürdigen” Urteile durchaus seit Jahren bekannt. Sie haben selten Richtungswirkung. Die IT Recht Kanzlei aus München von Max Lion Keller liefert auch keine Begründung für seine Warnung, sondern zitiert lediglich die beanstandete Widerrufsbelehrung. Handwerklich ist diese Berichterstattung einfach nur schlecht.

Viel schlimmer und in meinen Augen verantwortungslos ist der Warncharakter seines Berichts:

“Achtung: Der nachfolgende Hinweis betrifft abertausende von Online-Händlern,….”

Die Kanzlei vermittelt damit den Eindruck, dass die weit verbreitete Widerrufsbelehrung falsch sei. Zum Ende der Warnung verweist die IT Recht Kanzlei stark werbend auf die eigenen angebotenen Rechtstexte.

Seriöser hat das Thema die Kanzlei Dr. Bahr behandelt. Hier der Link zum Urteil. Und hier der Kommentar von Dr. Bahr.

Veranlasst durch die verantwortungslose, unvollständige und unzutreffende Berichterstattung u.a. der IT Recht Kanzlei München, positionierte sich der Händlerbund hier deutlich:

“Insofern ist die aktuelle Berichterstattung zu der vorliegenden Entscheidung unzutreffend und unvollständig.”

Hier der Link zum vollständigen Artikel. Des Weiteren noch eine Auswahl an Artikeln von anderen Kanzleien die sich seriöser und genauer mit diesem Urteil auseinandergesetzt haben:

https://www.lexea.de/news/detail/erste-entscheidung-zum-neuen-widerrufsrecht-kombination-aller-3-varianten-zum-fristbeginn-wettbewe.html

https://www.dr-bahr.com/news/kombinierte-fernabsatzrechtliche-widerrufsbelehrung-ist-wettbewerbswidrig-abertausende-online-shop.html

https://www.online-und-recht.de/urteile/Kombinierte-fernabsatzrechtliche-Widerrufserklaerung-mit-allen-drei-Moeglichkeiten-wettbewerbswidrig-Landgericht-Frankfurt_aM-20150521/

https://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/19274-urteil-landgerichts-frankfurt-regelung-fristbeginns-widerrufsbelehrung.html

https://onlinehandelsrecht.com/2015/09/18/das-landgericht-frankfurt-main-und-der-fristbeginn-beim-widerruf/

Meine Meinung:

Zum Urteil selber: Hier schließe ich mich der seriöseren Berichterstattungen von Dr. Bahr und Thomas Engels an: “Für eine Panik, Angstmache oder gar eine Abmahnwelle dürfte es damit deutlich zu früh sein. Tatsächlich ist aber die Frage, wie über den Fristbeginn belehrt werden soll eine schwierige, und die gesetzlichen Vorgaben sind mehr als unklar – daher sollte diesem Punkt weiterhin Aufmerksamkeit geschenkt werden.”

Hier auf die unseriöse und eigennützige Panikmache der IT Recht Kanzlei reinzufallen oder sich verunsichern zu lassen wäre in meinen Augen falsch.

Zur Berichterstattung der IT Recht Kanzlei um Max-Lion Keller: Ich finde es schade, dass eine bisher so gut wahrgenommene Kanzlei mit ausgezeichneter Reputation sich so negativ verändert. Ich mag es nicht beurteilen, ob da wirtschaftlicher Druck ausschlaggebend ist oder andere Gründe borherschen. Schade finde ich es und ich würde wir wünschen, wenn die IT recht Kanzlei zu ihrer ursprünglichen Qualität in der Berichterstattung zurück findet. Leider ist das jetzt schon die Zweite Veröffentlichung die mir sehr unangenehm aufgefallen ist.

Besonders verärgert hat mich die Verunsicherung die durch solch schlechte Berichterstattung passiert:

Onlinehändler sollten sich um ihr Kerngeschäft kümmern und sich nicht durch Kanzleien und deren Berichterstattungen irritieren lassen die auf Kundenfang gehen.

Die angestoßene Diskussion

Auch mir kam Kritik von IT Recht Fans entgegen. Und diese hatten Recht:

Vielleicht hätte ein Konstruktives Nachdenken auch Max Lion Keller geholfen die auf seiner Facebookseite geführte Diskussion sachlicher und lösungsorientierter zu führen:

Und dabei ist es doch so einfach mir den Wind aus den Segeln zu nehmen: Einfach vollständig, seriös und umfangreich berichten.