Archiv des Autors: Gastbeitrag

Kundenbedürfnisse in unsicheren Zeiten verstehen

Lucy Sinclair, Director of Market Insights bei Google, analysiert gemeinsam mit ihrem Team verändertes Konsumentenverhalten. In dieser Artikelreihe beleuchtet sie, was Menschen in dieser außergewöhnlichen Zeit beschäftigt.

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sind auf der ganzen Welt spürbar. Sie verändern den Alltag der Menschen ebenso wie den der Unternehmen. Während alle versuchen, sich dieser neuen Situation anzupassen, verändern sich die Bedürfnisse und Verhaltensweisen der Konsumenten kontinuierlich. Dies stellt Marketingverantwortliche vor neue Herausforderungen. An dieser Stelle möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihren Kunden weiterhin hilfreich zur Seite zu stehen und relevant zu bleiben.

Um zu verstehen, was die Menschen im EMEA-Raum in dieser Zeit am meisten beschäftigt, werten wir regelmäßig Google Trends-Daten aus. Diese Erkenntnisse decken drei Schwerpunkte ab:

  • neue Bedürfnisse
  • neuer Alltag
  • neues Nutzerverhalten

Die aktuellen Google Trends zeigen für die vergangene Woche eine Verschiebung von unmittelbaren Bedürfnissen und wesentlichen Dingen wie Lebensmitteln hin zu längerfristig ausgerichteten Bedürfnissen wie finanzieller Unterstützung und Bildung. Auch richten sich die Verbraucher immer mehr in der neuen Lebensweise ein und finden Wege, ihren Alltag in den eigenen vier Wänden zu genießen und neu zu gestalten.

Neue Bedürfnisse

Während in den vergangenen Wochen oft Lebensmittel und lebensnotwendige Dienstleistungen die wichtigsten Bedürfnisse waren, werden Verbraucher mit der neuen Situation immer vertrauter und scheinen sich mit dem zum Teil beschränkten Zugang zu Waren und gewohnten Dienstleistungen arrangiert zu haben. Stattdessen verlagern sich die unmittelbaren Bedürfnisse auf solche mit langfristigen Auswirkungen, wie finanzielle Hilfe und Bildung.

Soforthilfen und finanzielle Unterstützung

In Deutschland war bereits in den vergangenen Wochen finanzielle Hilfe ein Thema, das die Nutzer beschäftigte (steigende Suchanfragen für “kurzarbeit arbeitnehmer” sowie “soforthilfe“). Die aktuellen Google Trends zeigen, dass die Relevanz der Thematik auch noch nicht abnimmt: “soforthilfe auszahlung” sowie “soforthilfe des bundes” sahen zeitweise ein erhöhtes Suchinteresse. Ähnliches ist in der Türkei zu sehen, wo Nutzer vermehrt nach “Bankdarlehen” (“ihtiyaç kredisi“) suchten. Dass besonders Selbstständige in der aktuellen Situation gefährdet sind, spiegelt sich in Deutschland in einem gestiegenen Suchinteresse für “hilfe für selbständige” wider.

Bildung

Durch die Schließung vieler Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten hat sich das Lernen nicht nur in die eigenen Wände, sondern auch auf andere Kanäle verlagert. In Polen etwa stieg das Suchinteresse für “TV-Unterricht” (“lekcje tvp“) und in Südafrika das für “E-Schulen” (“e school“). In Deutschland treibt die Nutzer zudem die Frage um, wann der normale Schulalltag wieder startet (steigende Suchanfragen für “wann öffnen die Schulen“).

Mobile Nutzung

Das Mobiltelefon ist und bleibt auch in Zeiten von Ausgehbeschränkungen und Social Distancing ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens – ob zum Halten sozialer Kontakte oder als Quelle von Entertainment. Für Suchbegriffe wie “handy vertrag” und “app herunterladen” wurden in den letzten Tagen Peaks in den Suchanfragen der Deutschen verzeichnet.

Neuer Alltag

Da die Verbraucher sich langsam daran gewöhnen, mehr Zeit zu Hause zu verbringen, nimmt das Suchinteresse daran zu, diesen Raum auch optimal zu nutzen. Die eigenen vier Wände werden neu entdeckt und dank gutem Wetter rücken auch Garten und Balkon in den Fokus.

Hausarbeit

Neben der sportlichen Freizeitgestaltung nutzen viele die Zeit für Arbeiten im und rund ums Haus. So stieg in Deutschland das Suchvolumen für “auto waschen” ebenso wie für “selber nähen” und ganz allgemein “selber machen“. Bei den Nachbarn in Frankreich wird parallel aufgeräumt und im Vereinigten Königreich das Heim dekoriert (steigendes Suchinteresse an “Schlafzimmer Aufbewahrung”/”rangement chambre” bzw. “DIY Raumdekoration”/”diy room decor“).

Garten und Balkon

Bei dem in letzter Zeit guten Wetter in Deutschland verwundert es nicht, dass es die Menschen auch in die eigenen Gärten und auf die Balkone zieht. Das Suchinteresse an “blumen online” stieg ebenso wie das an “balkon deko” und “bambus sichtschutz“. Und ähnlich wie in Tschechien, wo das Suchinteresse an “Gartengrills” (“zahradní gril“) immer wieder steigt, wird in Deutschland vermehrt nach dem “gasgrill” gesucht.

Neue Gewohnheiten

Dinge, die schon lange von zu Hause aus genutzt wurden, rücken in der aktuellen Situation verstärkt in den Fokus – das Onlineshopping ebenso wie der Konsum digitaler Medien. Gleichzeitig zeigen sich spezifische Trends in altbekannten Aktivitäten und die ein oder andere Überraschung.

Sport und Fitness

Die körperliche Fitness spielt auch weiterhin für viele im EMEA-Raum eine wichtige Rolle – von “Tanzworkouts” (“dance workout“) in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu “Yoga” (“yoga hareketleri“) in der Türkei. In Deutschland stiegen sowohl Suchanfragen für ein allgemeines “workout für zuhause” als auch für Sport-Equipment wie die “airtrack matte” oder die “tischtennisplatte“.

Online-Schnäppchenjagd

Wenig überraschend ist, dass das Suchinteresse am Onlineshopping (“online bestellen“) in den vergangenen Wochen gestiegen ist – aber nicht nur das, es wird auch vermehrt nach besonders guten Angeboten (“online angebote“) gesucht. In Deutschland ebenso wie im Vereinigten Königreich und Frankreich stiegen die Suchanfragen für “rabatt code” (“discount code” bzw. “code promo“).

Entertainment

Mit den vielen kulturellen Einschränkungen – abgesagten Veranstaltungen sowie geschlossenen Kinos und Theatern – greifen die Menschen im EMEA-Raum verstärkt auf Onlineinhalte zurück, um sich unterhalten und inspirieren zu lassen. Im Vereinigten Königreich stieg beispielsweise das Suchinteresse an “Dingen, die man bei Langeweile tun kann” (“do when you’re bored“). In Deutschland erlebt derweil ein altes Konzept eine Wiedergeburt: das Autokino. Entsprechend zeigen sich auf Google Trends steigende Suchanfragen für das Keyword “autokino“.

Entdecken Sie weitere Trends beim Konsumentenverhalten

Diese Analyse zeigt eine regelmäßig aktualisierte Momentaufnahme von Trends und verändertem Konsumentenverhalten im EMEA-Raum. Für weitere Insights – oder andere Regionen – können Sie Google Trends auch selbst jederzeit nutzen. Indem Sie ein Stichwort oder ein Thema in das Tool eingeben, lässt sich nahezu in Echtzeit einsehen, wonach die Welt sucht.

(Der Artikel ist zuerst erschienen auf thinkwithgoogle.com)

Meinung: Abmahnungen in der Corona Krise

Ist es angesichts der Corona-Krise unangebracht, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen? In den letzen Tagen schlossen diverse Ladenlokale von Mandanten. Der stilvolle Friseurladen ebenso wie das Fotoatelier. Die Krise macht auch vor Onlinehändlern nicht halt. Professionelle Kücheneinrichtung wird aktuell nicht abgefragt. Auch Luxusartikel, Saunen, TV-Geräte oder beispielsweise Kaffeevollautomaten werden selten gekauft. Die Kunden konzentrieren sich auf das Notwendigste und scheuen Luxusausgaben. Schließlich weiß keiner, wie sich die Situation weiterentwickelt.

Doch nicht alle Händler leiden. In Krisenzeiten gab und gibt es stets Profiteure. Vom arbeitsrechtlichen Fall, in dem ein Angestellter fristlos wegen Diebstahls von Desinfektionsmitteln gekündigt wurde, bis hin zu scheinprivaten Händlern, die mehrere Dutzend Atemmasken bei eBay verkaufen – nur ohne Verbraucherrechte einzuräumen.

Kürzlich erreichte uns der Fall, dass ein neuer Webshop mit sehr dubiosen rechtlichen Informationen entstand. Der Firmenname eines etablierten Händlers von Hygienemitteln wurde ›ausgeliehen‹ und der dessen guter Ruf genutzt, um Geschäfte zu betreiben. Unbekannt bleibt bisher, ob tatsächlich Ware geliefert wird.

Während also Erfindungsreichtum und rechtswidriges Verhalten nicht nur fortbestehen, sondern umständehalber neu entstehen, wäre es doch untunlich, Ahndungsmöglichkeiten aus missverstandener Solidarität, die als Schwäche ausgelegt werden könnte, zu unterlassen.

Natürlich ist es sehr leicht – exemplarisch am Beispiel der üblichen Verdächtigen – die abmahnenden Akteure und die auftraggebenden Unternehmen zu verurteilen, sie in die Ecke des ›eiskalten, skrupellosen Abmahners‹ zu stellen. Schwarze Schafe finden sich in jeder Branche. Bei Anwälten genauso wie bei Händlern, Priestern, Polizisten und bestimmt sicher anderen Dienstleistern. Immer die vermeintlich Schwarzen Schafe zu benennen, um das vom Gesetzgeber normierte Recht zur Abmahnung negativ darzustellen, ist jedoch weder angebracht noch zielführend. Es findet nur allzu leicht eine Verwechslung von Tätern und Opfern statt.

Wettbewerbswidriges Händlerverhalten sollte zu keinem Zeitpunkt verharmlost werden. Erst recht nicht in der derzeitigen Situation. Warum sollte ein Händler sich nicht bei der Stiftung EAR registrieren lassen müssen, während andere anfallende und nicht unerheblichen Kosten einpreisen müssen? Warum sollte der eine ahndungslos Atemmasken und Desinfektionsmittel ohne Retourenproblematik anbieten dürfen, während der redliche Mitbewerber ein Widerrufsrecht einräumen muss? Wer meint, im gewerblichen Umfang Handel treiben zu wollen, der sollte sich kundig machen und notfalls ein paar Euros investieren, um seinen Shop absichern zu lassen. Anbieter von Rechtstexten gibt es zu Hauf. Wer aber materiellrechtliche Regeln des Wettbewerbs missachtet, wer als Scheinprivater duzendfach die Chance der Stunde nutzen will, der ist wohl kaum schützenswert. Derjenige ist Täter. Jederzeit.

Als Organe der Rechtspflege – ob systemrelevant oder nicht – sprechen Rechtsanwälte im Namen der jeweiligen Mandanten Abmahnungen aus. Der Gesetzgeber hat in § 8 Abs. 4 UWG sehr wohl erkannt, dass unberechtigte Abmahnungen vorkommen. Sie können aber stets auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Es sind systemimmanente Instrumentarien für sowohl Abmahner als auch Abgemahnten vorhanden. Darüber hinaus gehende moralische Ansatzpunkte – seien diese existent oder vorgeschoben – helfen sicher nicht, Verstöße zu unterbinden und wettbewerbsrechtlich konforme Märkte zu verteidigen.

Über den Autor

Rechtsanwalt René R., Euskirchen – An der Nesselburg 53a, 53179 Bonn; Tel: +49(0)228-36 81-22 22 – Fax: +49(0)228-36 81-22 23 – Mail: info@ra-euskirchen.de – Web: http://www.ra-euskirchen.de

Amazon konformer Kundensupport – Do’s and Don’ts

Von Nadine Eich – Amazon ändert die Regeln für Amazon FBA Kundensupport alle Nase lang. In dieser Übersicht lernst Du, was laut den Amazon TOS im Kundensupport noch gemacht werden darf und was nicht. Außerdem erfährst Du, welche Konsequenzen es haben kann, wenn Du Dich nicht an die Regeln hältst.

Umgang mit Käufernachrichten nach Einführung der neuen Communication Guidelines 2019

Ab dem 03. Dezember 2019 hat Amazon neue Communication Guidelines für alle Händler eingeführt, die über die Plattform verkaufen. Auch wenn es kompliziert wirkt, wird es in Zukunft immer einfacher. Die wichtigsten Fragen beantworten wir daher nachfolgend:

Wann darf ich meine Kunden überhaupt anschreiben?

In general, you may contact a buyer who has purchased from you on Amazon only to complete an order or to respond to a customer service inquiry. You may not contact buyers in any way for marketing or promotional purposes, including via email, physical mail, telephone, or otherwise.- Quelle

Eine Nachricht an einen Kunden ist zulässig, wenn die Informationen, die benötigt werden, relevant zur Ausführung der Bestellung sind. Auszug aus dem Seller Central Artikel.

“What kind of messages are critical to completing an order?

The following messages are considered critical to complete a buyer’s order:

  • Product customization questions
  • Delivery scheduling
  • Issues with a shipping address.

The following messages are not critical to complete an order:

  • Requests for seller feedback or buyer reviews
  • Order, shipment, delivery, or refund confirmations. Amazon already sends these emails
  • Proactive customer service, for example: product manuals, tips for using the product, answers to frequently asked questions, suggestions if something goes wrong
  • Out-of-stock or delay notifications, or offers of alternative products (please cancel the order instead).”

Soll heißen: Geht es um ein Problem mit der Sendung (Falsche Lieferadresse, Lieferung zu einem anderen Zeitpunkt) oder z.B. um eine Anpassung am Produkt (z.B. Tasse mit individuellem Druck & Text passt nicht), ist eine Nachricht zulässig. Dies fällt in der Regel bei Amazon FBA Händlern jedoch nicht an. Um den Kunden zu erreichen, muss über die Bestellübersicht der Betreff “Zusätzliche Informationen erforderlich” gewählt werden. Ansonsten darf dieser Betreff NICHT genutzt werden! Diese Art von Nachrichten nennen wir im Weiteren “relevante Nachrichten.”

In allen anderen Fällen ist keine Kontaktaufnahme gestattet! Proaktiver Kundensupport soll aktiv unterbunden werden (siehe oben). Bestätigungen zum Versand, zur Lieferung, zur Rechnung, zur Rückerstattung oder zum Stornierung einer Bestellung werden von Amazon selbst versendet und dürfen daher ebenfalls nicht versendet werden.

Automatische E-Mail Follow Ups mit Tipps zum Produkt sind daher ebenfalls tabu.

Vorgehensweisen beim Versand von relevanten Nachrichten

Wenn eine relevante Nachricht an den Kunden gesendet wird ODER er sich von selbst meldet, um z.B. eine Frage zu stellen, gibt es zudem genaue Vorgaben was erlaubt ist, und was nicht. Quelle

“If you send a permitted message to a buyer, your message may not include any of the following:

  • “[Important]” in subject line when it is not necessary to complete an order
  • Marketing or promotional messaging
  • Language that either incentivizes or manipulates product reviews or seller feedback
  • Language that requests removal or update of an existing product review
  • More than one request for a product review or seller feedback
  • Links or attachments that are not necessary to complete the order
  • A link to opt-out of messaging
  • Logos, if they display or link to your website
  • Any content that differs from the contact reason you chose on the Contact Buyer page

Note: In any communication you have with buyers (including shipping box inserts), you cannot ask them to leave a positive customer review for your product, or to leave a review only if they had a positive experience with your product. Similarly, you cannot ask only customers who had a positive experience with your product to leave a review. It is also prohibited to offer them any compensation for a review, including money or gift cards, free or discounted products, refunds or reimbursements, or any other future benefits.”

Soll heißen:Die Generierung von Rezensionen wird immer schwieriger, da auch dies von Amazon unterbunden wird. Generell ist die Frage nach einer positiven Rezension sowie die Nachfrage nur bei Kunden, die eine positive Erfahrung mit dem Support und dem Produkt hatten, unzulässig.

Kann ich überhaupt noch nach einer Rezension fragen?

Yes, you can. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Nach einer positiven Rezension zu fragen geht, wie auch schon in der Vergangenheit, gar nicht (siehe vorherigen Absatz). Man kann nun aber eine von Amazon generierte E-Mail nutzen, die nach Verkäufer-Feedback sowie nach einer Produktrezension fragt (2-in-1). Den Inhalt dieser E-Mail kann man nicht individualisieren oder inhaltlich bearbeiten. Diese E-Mail versendet man durch den sogenannten “Bewertung anfordern” Button. Dieser steht zwischen vier und dreißig Tagen nach Lieferung der Ware zur Verfügung. Danach kann er nicht mehr benutzt werden.

Man kann also in seiner Nachricht an den Kunden darauf hinweisen, dass er/sie eine E-Mail von Amazon zur Bewertung erhalten wird. Vermeide hier jedoch Phrasen wie z.B. “Wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, dann würden wir uns freuen….”. Vor allem “Wenn/Dann” Aussagen sowie die Erwähnung vom erbrachten Service sollten nicht genutzt werden, da sie darauf ausgerichtet sind, dass nur Kunden eine Rezension hinterlassen, die eine positive Erfahrung mit dem Service hatten! (you cannot ask only customers who had a positive experience with your product to leave a review” Quelle)

Hinweis: Die Benutzung der Amazon Funktion >Review anfordern< kann möglicherweise abgemahnt werden.

Umgang mit Verkäufer-Feedback

Wenn ein Kunde ein negatives Verkäufer-Feedback hinterlässt und sein Problem gelöst werden kann, dann ist unsere Meinung bei Enida: Löse sein Problem! Nach der oben genannten Definition ist dies jedoch kein relevanter Grund, den Kunden zu kontaktieren!

Wie Du sicher weißt, kann man beantragen, dass Verkäufer-Feedbacks gelöscht werden, wenn sich die Wertung auf das Produkt und nicht auf den Service des Händlers bezieht.

Je nach Präferenz des Händlers bieten wir bei Enida an, dass unser Kundensupport nach der Beseitigung des Problems (etwa durch eine Ersatzsendung) den Kunden darauf aufmerksam machen darf, dass er unseren Service sowie das Produkt bewerten kann (Stichwort: Bewertungsbutton). 

Einige Händler möchten, dass der Kunde darum gebeten wird, seine “Produktrezension” aus dem Verkäufer-Feedback als Rezension zu posten. Dies fällt aber laut der neuen Communication Guidelines auch unter irrelevante Kontaktsuche zum Kunden und wäre somit eigentlich nicht erlaubt! Wir handeln hier nach der Präferenz bzw. Risikobereitschaft des Händlers.

Umgang mit negativen (verifizierten) Produktrezensionen

Natürlich ist es wichtig, dass man sich um seine Kunden kümmert und unzufriedene Kunden versucht, zufrieden zu stellen. Nach der oben genannten Definition für “relevante Nachrichten” ist eine Kontaktaufnahme zum Kunden über das Seller Central (z.B., wenn der volle Name öffentlich ersichtlich ist und die Bestellnummer zu der Rezension gefunden werden kann), jedoch ebenfalls nicht erlaubt!

Eine öffentliche Antwort auf die Rezension mit Bitte um Kontaktaufnahme hingegen ist nicht verboten. Dies ist auch eine schöne Möglichkeit, anderen Kunden zu zeigen, dass man sich um das Anliegen seiner Kunden kümmert.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Wenn man gegen die Regeln verstößt, kann man für die nächsten 30 Tage keinen Kontakt mehr mit Kunden initiieren (Stichwort: relevante Nachrichten). Wenn dies öfters vorkommt, sagt Amazon selbst “If this continues, it may result in account deactivation.” Also, Vorsicht!

Unten die von Amazon versandte E-Mail, sobald die Beschränkung des Accounts aufgrund von Regelbruch einsetzt:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zügel durchaus enger angezogen und die Grenzen klarer werden. Es wird ein Balanceakt zu entscheiden wie man dem Kunden weiterhilft ohne Amazon auf die Füße zu treten. Wenn Dir dies alles zu kompliziert ist und Du Dich lieber anderen Dingen widmen möchtest, dann melde Dich bei uns, damit wir Dir weiterhelfen können. In diesem Sinne: cheers & auf ein neues, erfolgreiches Jahr.

Der Artikel ist zuerst erscheinen auf dem Blog von enida

Videos – die neuen Einkaufshelfer

Von Stephanie Kumar | Google – Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Sie renovieren Ihr Badezimmer und gehen in den Baumarkt, um alles Nötige zu besorgen. Im Geschäft fühlen Sie sich von dem schier unglaublichen Angebot an Wasserhähnen überwältigt – und dazu kommt noch das ganze Zubehör für die Montage. Sie sind sich ziemlich sicher, dass Sie die zusätzlichen Schrauben gar nicht brauchen, aber sie kommen Ihnen irgendwie bekannt vor. Eigentlich hatten Sie sich auch schon für einen WC-Hersteller entschieden, dessen Produkte Ihren Vorstellungen entsprechen. Aber auf einmal entdecken Sie eine Marke, die Ihnen bisher noch nicht untergekommen ist.

Was machen Sie nun? Gehen Sie wieder nach Hause, um nach weiteren Informationen zu suchen, oder holen Sie einfach Ihr Smartphone aus der Tasche und sehen sich ein Video an? Für immer mehr Nutzer sind Videos ein probates Hilfsmittel bei der Kaufentscheidung: Mehr als 55 Prozent aller Käufer weltweit geben an, dass sie sich beim Einkaufen im Geschäft Onlinevideos ansehen.1

Dieses überraschende Kaufverhalten haben wir bei einer weitreichenden quantitativen und qualitativen Studie entdeckt. Dabei haben wir mehr als 24.000 Personen in zehn Ländern befragt und 125 persönliche Interviews geführt, um die Nutzung von Onlinevideos besser zu verstehen.2

Die Studienergebnisse zeigen, wie Kunden auf der ganzen Welt in der letzten Phase des Kaufprozesses von Videos profitieren. Hier finden Sie drei besonders interessante Beispiele dafür.

Quelle: Google/Ipsos, How People Shop with YouTube, weltweit (US, CA, BR, GB, DE, FR, AU, JP, IN, KR), Juli 2018; 24.017, Nutzer im Alter von 18 bis 64 Jahren, die mindestens einmal im Monat online gehen und im letzten Jahr etwas gekauft haben

Videos als virtuelle Einkaufslisten

Überraschend war, dass einige Nutzer komplett auf handgeschriebene oder digitale Einkaufslisten verzichten. Stattdessen setzen sie auf Videos. „Ich schreibe keine Listen. Ich habe alles im Kopf. Wenn ich dann in der Sanitär‑ oder Elektroabteilung stehe, sehe ich mir das Video noch einmal an. So weiß ich, dass ich nichts vergessen habe“, erklärte uns ein Befragter.

Sie stehen in den Gängen von Baumärkten, Bastelläden oder Supermärkten und sehen sich genau die Videos an, die in erster Linie ausschlaggebend für den Ladenbesuch waren. Videos wie das Tutorial zum Tres-leches-Kuchen des YouTube-Kanals “Binging with Babish” oder diese von Schulmaterial inspirierten Do-it-yourself-Ideen sind für Nutzer sehr hilfreich. Dadurch erinnern sie sich wieder daran, was sie überhaupt kaufen wollten. „Wenn ich im Geschäft stehe und die Zutaten nicht mehr auswendig weiß, sehe ich mir einfach das Video an. Ich gehe auf die entsprechend Seite, rufe das Video auf und kaufe, was ich brauche“, sagte eine Kundin, mit der wir gesprochen haben.

Manchmal geht es auch nur darum, dass man sich nicht mehr an eine bestimmte Empfehlung eines YouTubers erinnern kann. „Ich sehe mir Videos an, wenn ich nicht mehr genau weiß, über welches Produkt ein Vlogger gesprochen hat. Ich muss dann genau die Stelle finden, an der er sagt: ‘Das ist meine Empfehlung’“, erzählte uns ein Interviewpartner.

Videos geben Menschen Selbstvertrauen

Wenn Nutzer mehr Informationen zu einem Produkt benötigen oder nicht sicher sind, wo sie es finden, sehen sie sich Videos wie das auf dem Kanal “Lowe’s Home Improvement” zur Farbwahl an. „Immer, wenn ich in einem Geschäft für Künstlerbedarf bin, sehe ich mir noch einmal die Videos an, in denen die verschiedenen Farben vorgestellt werden. Dann zeige ich sie den Verkäufern, sage: ‘Das ist, wonach ich suche’ und frage, ob sie die Artikel vorrätig haben“, erklärte einer der Befragten.

Außerdem haben wir festgestellt, dass Menschen von den Erfahrungen der YouTuber profitieren. Auch kurze Tutorials – beispielsweise dazu, wie man mit einem Kfz-Mechaniker spricht – geben Nutzern das nötige Selbstvertrauen bei erklärungsbedürftigen Produkten oder Themen. „Durch YouTube habe ich herausgefunden, dass ich Dinge tun kann, von denen ich nicht wusste, dass ich sie kann“, sagte ein Käufer. „Ich habe zum Beispiel ein bisschen mehr darüber erfahren, was ein Mechaniker so weiß. Dadurch fühle ich mich schon sicherer.“

Quelle: Google/Ipsos, How People Shop with YouTube, weltweit (US, CA, BR, UK, DE, FR, AU, JP, IN, KR), Juli 2018, 24.017 Nutzer im Alter von 18 bis 64 Jahren, die mindestens einmal im Monat online gehen und im letzten Jahr etwas gekauft haben

Videos machen den Unterschied

Nutzer sehen sich beim Einkaufen Videos an, wenn sie die endgültige Entscheidung für eine Marke oder ein Produkt treffen wollen. In unserer quantitativen Studie gab mehr als jeder zweite Käufer an, dass Onlinevideos ihm bei der Kaufentscheidung geholfen haben.3 Das wurde auch von unseren Interviewpartnern bestätigt. „Ich kaufe normalerweise ein Produkt von einer bestimmten Marke, aber die Wirkung war nicht wie erhofft. Also ging ich einkaufen. Aber es gab zu viele Anti-Schuppen-Shampoos. Deshalb habe ich auf YouTube nach der besten Empfehlung gesucht und dann das vorgestellte Produkt gekauft“, sagte uns eine Person im Interview.

Ähnliches haben wir auch von einem anderen Käufer gehört: „Ich war neulich bei Home Depot und habe dort auf YouTube nach Bohrersets gesucht. Ich wollte herausfinden, welche davon im Belastungstest besser abgeschnitten haben und welche schneller kaputtgehen.“

Bedeutung für Unternehmen

Käufer sehen sich am liebsten echte Rezensionen von YouTubern an. Und genau hier können sich Werbetreibende effektiv einbringen. Dabei müssen sie sich überlegen, auf welche Weise sie auf die unmittelbaren Bedürfnisse des Nutzers eingehen können – sei es durch Werbung, die ihn inspiriert und auf neue Ideen bringt, oder durch weiterführende Inhalte, die Antworten auf Fragen liefern und so letztlich die Kaufentscheidung erleichtern. Potenzielle Kunden, die zuerst gern mehr über ein Produkt oder eine Marke erfahren möchten, belohnen diese Werbetreibenden dann womöglich mit einem Kauf und ihrer Treue.

Online-Produktpiraterie und AI – Interview mit INTA CEO Etienne Sanz de Acedo

(Von Rolf Claessen) Produktpiraterie nimmt immer weiter zu. Das organisierte Verbrechen verdient eine enorme Menge Geld mit nachgemachter Markenware. INTA CEO Etienne Sanz de Acedo schätzt den Warenwert von gefälschter Markenware für das Jahr 2022 auf etwa 1.9 – 2.8 Billionen USD, was auch etwa einem Verlust von 5 Millionen Arbeitsplätzen bedeutet.  Die International Trademark Assoctiation (INTA) ist die größte Vereinigung von Markenprofis. Auf das jährliche Treffen kommen über 10,000 Markenprofis aus aller Welt – Anwälte, In-House Markenrechtler, Dienstleister, Mitarbeiter der Ämter und Gerichte, Politiker und andere Dienstleister. Das Thema Produktpiraterie nimmt auf diesen Treffen immer eine ganz zentrale Rolle ein. Wir sind mit unserer Kanzlei natürlich in jedem Jahr auf diesem Treffen vertreten – auch um die Kollegen aus aller Welt persönlich zu sprechen.

Zusammen mit meine Co-Host Ken Suzan von der Kanzlei Barnes & Thronburg veröffentliche ich einen Podcast IP Fridays. Und heute haben wir ein Interview mit Etienne veröffentlicht. Er sieht in der Zunahme von Produktpiraterie eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit. Als Beispiel greift er gefälschte Lebensmittel heraus. Für jeden ist es einleuchtend, dass gefälschte Nahrungsmittel wie beispielsweise Kaugummis ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen, da sie z.B. mit Farben gefärbt sind, die giftig sind und gar nicht für Lebensmittel zugelassen sind. Andere Bereiche, wo die Gefahren sofort erkennbar sind, sind beispielsweise Ersatzteile wie Bremsscheiben oder auch Medikamente.

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In dem Interview hat Etienne aber auch Hoffnung. Die Generations Y und Z scheinen mehr Respekt für geistiges Eigentum und die Ideen von anderen Menschen zu haben. Zudem sieht er Chancen im Bereich künstlicher Intelligenz und Blockchain.

https://youtu.be/pkc9PcVUc7U

Künstliche Intelligenz wird aber generell – wie in allen Branchen – für erhebliche Veränderungen sorgen. So wird es schon bald möglich sein, dass künstliche Intelligenz ganz allein zumindest einfachere Fälle von Markenähnlichkeit vollautomatisch entscheiden kann. Anwälte, Angestellte in Markenabteilungen und auch Prüfer bei Ämtern werden in diesem Bereich weniger zu tun zu haben. Etienne meint sogar, dass sogar gerichtliche oder amtliche Entscheidungen in einfachen Fällen von der künstlichen Intelligenz gefällt werden könnten.

Das gesamte Interview gibt es hier http://www.ipfridays.com/

Viel Spaß beim Zuhören!

Euer Rolf

PS: Wer mein neues Buch „Marken. Recht. Einfach.“ kennenlernen möchte, besucht https://dasmarkenbuch.de

Amazon: der gefährlichste Wettbewerber für Google

(Von Johannes Beus, Sistrix) Google ist unbestrittener Marktführer für Internet-Suche. Doch Amazon holt im lukrativen Shopping-Bereich gewaltig auf. Genauere Zahlen dazu und welche Marken die meisten Anzeigen auf Amazon.de schalten, erfährst du in diesem Blog-Beitrag.

Trotz aller Bemühungen um Diversifizierung, ist Google beziehungsweise der Mutterkonzern Alphabet weiterhin abhängig von Werbeerlösen. Das zeigen die aktuellen Zahlen für das zweite Quartal 2019 überdeutlich: 84 Prozent aller Einnahmen werden durch Werbung erzielt.

Inhaltsverzeichnis

Zwar konnte Google die Anzahl der Klicks im Jahresvergleich um 28% steigern, der durchschnittliche Klickpreis ist im gleichen Zeitraum aber um 11% gesunken. Am Ende bleibt als Ergebnis ein Umsatzwachstum, doch dauerhaft wird Google den Anteil der Werbeplätze in den Suchergebnissen nicht erhöhen können.

Amazon: zweitgrößte Suchmaschine in den USA?

Gleichzeitig erhalten Googles Werbeumsätze im besonders lukrativen Shopping-Bereich mächtig Konkurrenz durch Amazon. Wie eine Analyse von Emarketer für den US-Markt zeigt, wird Amazon dort, gemessen an Werbeerlösen, in diesem Jahr die zweitgrößte Suchmaschine sein. Microsoft/Bing wird damit auf den dritten Platz verdrängt:

Quelle: Emarketer.com

Wohlgemerkt: hier geht es nicht um die Anzahl der Suchen, sondern um den Umsatz durch Werbeanzeigen in der Suchmaschine. Aber auch andere Zahlen bestätigen, dass Amazon hinzugewinnt. So werden in den USA bereits mehr als die Hälfte aller Produktsuchen im Amazon-Suchschlitz gestartet und Prognosen zur Entwicklung der Werbeanzeigen auf Amazon sagen für die nächsten Jahre ein weiteres, starkes Wachstum voraus.

Anzeigen in der Amazon-Suche

Wer Googles zurückhaltende Kennzeichnung von bezahlten Werbeanzeigen in den Suchergebnissen bereits anmaßend findet, hat offenbar noch keine Amazon-Suchergebnisse gesehen. Nicht nur, dass es außer einem grauen “Gesponsert”-Hinweis keine optische Unterscheidung zwischen organischen und bezahlten Ergebnissen gibt – Amazon mischt diese Ergebnistypen auch wild. Im Folgenden soll es hauptsächlich um typische, bezahlte Ergebnisse in den Amazon-Trefferlisten gehen, im Screenshot hier rot umrandet:

Um einen Eindruck vom Umfang und Ausmaß der Anzeigenschaltung in den Amazon-Suchergebnisse zu gewinnen, haben wir auf die Daten unseres Marketplace-Moduls zurückgegriffen. Das befindet sich derzeit noch in einer Beta-Phase und ist solange kostenlos nutzbar.

Fast kein Keyword ohne Werbeanzeigen

Die folgenden Auswertungen basieren auf der Analyse von rund einer Millionen Suchanfragen. Die Keywords decken die gesamte Bandbreite an typischen Produktsuchen ab: von “laptop” über “staubsauger” bis hin zu Markennamen und spezifischen Produktbezeichnungen. Alle Daten sind maximal sieben Tage alt und beziehen sich auf die deutschsprachige Amazon-Suche auf amazon.de.

Zuerst wollten wir wissen, wie viele der Treffer auf Amazon eigentlich organisch sind, dort also ranken weil der Amazon-A9-Algorithmus sie für das beste Ergebnis für den Kunden hält und wie viele der Treffer von Werbetreibenden gekauft werden.

Amazon ist in der Darstellung von Suchergebnissen sehr kreativ: für manche Keywords ähneln die SERPs noch den Google-Ergebnislisten, oft sind es aber auch Kacheln oder andere Darstellungsformen. Über alle Treffer der ersten Seite für die eine Millionen untersuchten Keywords, waren rund 27% der Treffer gekauft (“Gesponsort” im Amazon-Jargon), beim Rest der Ergebnisse handelte es sich um organische Treffer.

Zusätzlich hat uns interessiert, bei wie vielen der Suchen mindestens eine Anzeige ausgespielt wird. Hier waren es erstaunliche 88 Prozent der analysierten Suchbegriffe, bei denen Amazon in der Suche mindestens eine (relevante) Anzeige findet und auch ausspielt.

Gekaufte Sichtbarkeit auf Amazon.de

Jetzt ist natürlich interessant zu wissen, wer auf Amazon Anzeigen schaltet und in welchem Umfang. Direkt vorweg: es sind erstaunlich viele Marken (Vendoren bei Amazon genannt). Im organischen Bereich der Amazon-SERPs konnten wir heute Rankings für 121.074 unterschiedliche Marken messen. Im bezahlten Bereich waren es 58.045 – ein deutlich höherer Anteil, als bei Google.

Um das systematisch und dauerhaft auswerten zu können, ermittelt unser Amazon-Analyse-Tool neben dem bekannten Sichtbarkeitsindex für organische Treffer bei Amazon zusätzlich seit einigen Wochen einen Sichtbarkeitsindex für bezahlte Anzeigen (sowie einen gemischten Indexwert für Organisch + Paid). Die Marken mit der höchsten, bezahlten Sichtbarkeit in der Amazon.de-Suche sind aktuell:

Amazon selber ist mit der Eigenmarke AmazonBasic derzeit der größte Profiteur von gekaufter Sichtbarkeit in der eigenen Suche – organisch reicht es hingegen nur für Platz 6. Ebenfalls deutlich mehr gekaufte als organische Sichtbarkeit haben UltrasportMulbess oder auch Ugreen.

Um die bezahlte (und organische) Sichtbarkeit von weiteren Marken und Händlern zu vergleichen, lege dir einfach hier einen kostenlosen Beta-Account für unser Marketplace-Modul an. Neben Deutschland auch mit Daten für England, Frankreich, Italien und Spanien.

Fazit

Schon 2014 hat der damalige Google-Chef Eric Schmidt Amazon als einen der größten Wettbewerber bezeichnet – und rückblickend damit vollkommen Recht gehabt. Dabei zielt Amazon nicht nur auf eines der lukrativsten Anzeigensegmente, sondern hat in meinen Augen noch einen weiteren Vorteil: während Nutzer von Google eine objektive Empfehlung erwarten, gleicht Amazon eher einem Supermarkt. Und dort ist es vollkommen selbstverständlich, dass Regalplätze bestmöglich verkauft werden. Das Segment wird spannend, wir bleiben dran.

Über Johannes Beus & Sitrix

Johannes Beus ist Gründer und Geschäftsführer des Seo-Tools sistrix.de. Vor über zehn Jahren war Johannes als SEO-Consultant an guten Google-Rankings vieler Firmen beteiligt als er merkte: SEO-Erfolg muss transparent und messbar für alle werden. Damit war die Inspiration für die Entstehung von SISTRIX geboren. Hier geht es zur ganzen Story.

Afterbuy ECOMMERCE EXKLUSIV in Köln – u.a. mit Social Media Star und Rechtsanwalt Christian Solmecke als Top-Speaker [Werbung]

Nachdem die ECOMMERCE LIVE im vergangenen Jahr mit weit über 1300 Besuchern ein Highlight der Branche war, lädt Afterbuy in diesem Jahr am Vortag der dmexco zu einem kleineren, exklusiven Event ein. Das Konzept: Top-Speaker, wie bspw. Christian Solmecke und Steven Marks von eBay, viel Praxisbezug (u.a. Podiumsdiskussion), wenig Dienstleister, viele Händler…… und abends Kölsch und Currywurst!!

Mit dem Code „Wortfilter15“ stehen 5 Tickets für nur 15 EUR (statt 69 EUR) für Händler zur Verfügung. Jetzt hier buchen: https://www.xing-events.com/ZZJSATU.html

Das Programm

10:00 – 11:00 Einlass und Begrüßungssnacks  
11:00-12:00 Uhr Keynote Daliah Salzmann, Geschäftsführung Afterbuy und Valentin Schütt, CEO NEXEC  
12:00 – 12:30 Uhr Afterbuy: Rückblick, aktuelle Neuerungen und Zukunftsausblick Daniel Bleichroth, Senior Produktmanager Afterbuy  
12:30 – 13:00 Uhr   10.000 Mandanten über YouTube – Wie ein Anwalt mit Storytelling zum Social Media Star wurde und was Onlinehändler davon lernen können Christian Solmecke, Internet- und Medienanwalt  
13:00 – 14:00 Uhr Mittagspause mit leckerem Catering  
14:00 – 14:30 Uhr Die typischen Abmahnfallen bei eBay und Amazon Dr. Stephan Schenk, Rechtsanwalt  
14:45 – 15:45 Uhr Podiumsdiskussion: Wie müssen sich Händler heutzutage aufstellen um langfristig erfolgreich zu sein? Moderation durch Mohamed Ali Oukassi, CEO eBakery  
16:00 – 16:30 Uhr eBay Fulfillment Steven Marks, Head of DE Loyalty & Logistics Operations  
16:45 – 17:15 Uhr Gutscheinmarketing – Wer es braucht und wer es nutzen sollte Valentin Schütt, CEO NEXEC  
17:15 – 17:45 Kundenerlebnisse schaffen: So heben Sie sich vom Wettbewerb ab und binden Ihre Kunden an sich Alexander Braden, Geschäftsführer Kreativzirkel  
Ab 17:45 Get Together mit Kölsch und Currywurst

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Die Fakten

WANN? 10.09.2019

WO? bauwerk köln, Dillenburger Straße 73, 51105 Köln (Parkhaus „Altes Heizkraftwerk“, Dillenburger Str. 27 Köln)

DAUER? 11 Uhr bis ca. 20 Uhr (Einlass ab 10 Uhr)

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie auf unserer Website.

Sagen Bilder wirklich mehr als tausend Worte? Teil 2 [Werbung]

Nachdem wir im ersten Teil unserer Serie auf das grundlegenden Verständnis für die Wichtigkeit von Bilder, Texten und der Kombination beider Komponenten im Onlinehandel eingegangen sind, soll der Schwerpunkt nun auf der Vertiefung in diese Materie liegen, um einen differenzierteren Einblick in die Thematik zu erlangen. Darüber hinaus wird im Folgenden erläutert, wie Ihre Bilder besser zur Geltung kommen und wie Sie durch die perfekte Inszenierung Ihren Umsatz steigern und Retouren reduzieren können.

Der Unterschied zwischen Emotions- und Werbebildern, Infografiken und Werbebannern, ebenso wie die Wirkungsweisen von Text- und Bildkomponenten in den verschiedensten Kontexten sollte nun jedem von uns, als Basiswissen, bekannt sein. Um die dargestellten Inhalte nochmal ins Gedächtnis zu rufen, lässt sich der erste Teil hier nochmal nachlesen.

(Teil 2:) Welche Arten der Produktfotografie gibt es?

Ist es ratsam ein eigenes Studio zur Ablichtung der Produkte einzurichten?Oder ist es gewinnbringender seine Produkte in professionelle Fotografie- und Retuschier-Hände zu geben?

Die Produktfotografie ist ein wesentlicher Zweig der kommerziellen, werbewirksamen Fotografie und somit ein wesentlicher Bestandteil der Online-Markenidentität. Die Darstellung der eigenen Produkte und wie man diese am Besten in Szene setzt, vor allem wie viel Mühe man sich als Onlinehändler damit gibt, wird vom Kunden mindestens unterbewusst wahrgenommen und honoriert.

Jeder Onlinehändler sollte sich darüber im Klaren sein, dass jedes kleinste, wohl überlegt gewähltes Detail der eigenen Verkaufsseite, also der Präsentationsfläche des gesamten Unternehmens, in ihrer Summe höheren Erfolg generieren.

Wie bereits im Rahmen des Basiswissens (Teil 1) deutlich gemacht wurde, ersetzen Produktbilder zu einem großen Teil den physisch anwesenden Verkäufer eines Ladengeschäfts. Im Onlinehandel übernimmt die geschickt gewählte Kombination aus Text und Bild den Part des erfolgreichen Verkäufers, denn dieser präsentiert die Produkte bestmöglich und attraktiv mit allen Funktionen, Merkmalen und Anwendungsgebiete. Im Onlineshop werden diese Aufgaben in die Hände der Produktfotografie gegeben. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei wesentlichen Darstellungsarten:

  • Produktdarstellung
  • Ambientendarstellung
  • Anwendungsdarstellung
Produktdarstellung:

Bei der Produktdarstellung geht es einzig und allein um das Produkt. Das Produkt steht im absoluten Fokus und muss bestmöglich dargestellt werden.

Sinnvoll ist es mindestens drei Perspektiven zu zeigen, je nach Produktart und -besonderheiten sind jedoch auch bis zu acht unterschiedliche Ansichten möglich.

Das Produkt muss aus jedem möglichen Winkel dargestellt und vor allem im Detail gezeigt werden. Detailaufnahmen sind sehr wichtig um die Struktur, das Material, die Haptik und eventuell die Besonderheiten eines Produkts herauszuarbeiten. Die Produkte sollten unbedingt vor einem einheitlichen Hintergrund präsentiert werden. Abzuraten ist von ablenkenden Hintergründen, denn diese können den potenziellen Kunden vom Wesentlichen abwenden. Außerdem ist es wichtig sicherzustellen, dass die Farben des Produkts auf dem Foto dessen, exakt dem Originalton des Produkts entsprechen.

Durch weitere, nachträgliche, grafische Veredelungen in der Postproduktion können Produkte und Models, welche das Produkt präsentieren, aufgewertet werden. Je nach Produktart ist es in der Postproduktion möglich das vorhandene Bildpotential enorm zu optimieren. Schattierungen, Spieglungen, Positionierungen oder die Retusche von Schmutz, Staub, Kratzern, Pickeln, Hautunreinheiten sind nur eine kleine Aufzählung all dessen, was die Bildretusche erzielen kann. Diese Produktaufwertung sollte man, je nach Produktart und -beschaffenheit, unbedingt in Betracht ziehen und mit all ihren Möglichkeiten nutzen.

-Beispiel- Produkte mit Schatten, Freigestellt, Spiegelung, Ansicht einer Onlineseite mit mehreren Bildern als Collage.

Ambientedarstellung:

Bei der Ambientedarstellung zeigt man das Produkt innerhalb seines Anwendungsgebiets, um die Fantasie des Käufers anzuregen. Den Schuh am Fuß, das Baustellenradio auf der Baustelle und den Ball auf einem Fußballfeld.

Allein schon durch die aufgezählten Beispiele wird bei Ihnen als Leser*in ein Bild im Kopf entstanden sein. Durch die bildliche Darstellung wird dieses Bild in den Köpfen der potenziellen Produktkäufer gerade zu zum Leben erweckt, denn ein Bild lässt sich vom menschlichen Geist bis zu 60.000-mal schneller verarbeiten als ein Schriftbild. Dadurch ist die Werbewirksamkeit direkt gegeben und dem Betrachter wird ein “Das-Möchte-Ich-Auch”-Gefühl suggeriert.

-Beispiel- Ambiente Bilder

Anwendungsdarstellung:

Während bei der Ambientedarstellung das jeweilige Produkt in seinem natürlichen Umfeld präsentiert wird, wird bei der Anwendungsdarstellung der Umgang und die aktive Nutzung des Produkts dargestellt. Auch das dient dem Anstoß der Fantasie des potenziellen Käufers und regt den Kaufreiz an, wie bereits im letzten Absatz beschrieben. Der Kunde findet sich unter Umständen in den Bildern wieder und neigt dadurch eher zum Kaufabschluss, als bei einer rein nüchternen Produktpräsentation.

-Beispiel- Produkt in Anwendung.

“Vielfältige Produktbilder, die das Produkt aus unterschiedlichen Perspektiven zeigen, und weiteres Bildmaterial, wie etwa Videos, führen zu einem Verkaufszuwachs von 58 %“ (https://conversionsciences.com/)

Fazit:

Insgesamt lässt sich also sagen, dass die Differenzierung der verschiedenen Produktdarstellung die Wichtigste in der Darstellung der eigenen Produkte ist. Denn durch die Bewusstseinsschaffung dafür, mit welcher Darstellungsart man seine Produkte den potenziellen Kunden nahebringt und welche Aufmerksamkeit man damit erregen kann, ist absolut unabdingbar.

Oftmals verschmelzen die Ambiente- und Anwendungsdarstellung ineinander und und sind quasi Zusatzangebote für den Kunden, um diesen in die Welt des Produkts zu entführen und Fantasien beziehungsweise Kaufreize anzuregen.

Als Onlinehändler sollte man sich je nach Kapazität zunächst auf die Produktdarstellung konzentrieren, um von vornherein Retouren und unzufriedenen Kunden vorzubeugen und stattdessen mit zufriedenen Käufern zu agieren, die durch die professionelle Produktdarstellung das Gefühl haben, das Produkt schon vor dem Kauf bestmöglich zu kennen.

Bilder vs. Texte: Sagen Bilder wirklich mehr als tausend Worte? [Werbung]

In meinem Vortrag auf der #esk19 umriss ich einige Bereiche zum Thema Bilder und Bildsprache und möchte nun in einer kleinen Beitragsserie tiefer in die Materie einsteigen.

“Ein Bild sagt mehr als tausend Worte”, die meisten Menschen kennen diesen Spruch, aber die wenigsten wenden das Prinzip dahinter im Onlineverkauf an.

(Produkt-)Bilder sind im Onlinegeschäft unabdinglich. Im besten Fall trifft der Kunde auf eine gut gestaltete Webseite mit ansprechendem Bildmaterial, denn starke (Produkt-)Bilder sind das wichtigste Verkaufsinstrument, da der potentielle Kunde im Netz nicht von einem freundlichen Mitarbeiter empfangen wird. Ferner kann man Produkte im Netz nicht anfassen, riechen, schmecken, an- oder ausprobieren. Ein Onlineshop bietet seinen Kunden auch keine Umkleidekabine oder interaktive Beratung und somit gibt es nur zwei Alternativen zur Kompensation dieser Umstände: gute Produktbilder und gute Texte!

Das Auge shoppt mit…

83% aller Informationen nehmen wir allein über die Augen wahr. (M. Scarabis, E. Primosch (2012): Psychologie der Markenführung)

Durch das Fernbleiben der Möglichkeiten des Spürens, Riechens, An- oder Ausprobieren beim Onlineshopping, ist dem Kunden nur einer all seiner menschlichen Sinne dienlich: der Sehnsinn. Das Auge ist quasi das Tor zum Warenkorb und das sollte jeder Onlinehändler verinnerlichen. Hinzukommt, dass das Gesehene dem Menschen viel länger in Erinnerung bleibt, als beispielsweise Gehörtes. Sowohl die Aufmachung der gesamten Webseite, als auch die Produktbilder sollten daher Professionalität vermitteln und einladend wirken. Denn, wenn es dem Auge nicht „schmeckt“ wird in jenem Onlineshop unter Umständen auch nicht „gegessen“.

Die Vorteile von Bildern | https://en.wikipedia.org/wiki/Cave_painting

Noch lange bevor Buchstaben Worte, Worte Texte und Texte Schriften formten, nutzte der Mensch Bilder, um zu kommunizieren. In Steinhöhlen, auf Wänden und in geistlichen Häusern wurden Bilder gemalt, um Ereignisse zu beschreiben, sich mitzuteilen und Wissen zu vermitteln.

So ist der Mensch seit Jahrtausenden besser auf Bilder geschult, als auf Schriftbilder. Nachgewiesen ist ebenfalls, dass das Gehirn Bilder 60.000-mal schneller und intuitiver verarbeiten kann, als den Inhalt eines Textes.

Möchte man Aufmerksamkeit und Beständigkeit, muss man sich dieser Bildwichtigkeit bewusst werden. Denn die sogenannte Vorrangstellung von Bildbegutachtungen durch das menschliche Auge ist von Forschern geprüft und wird von Experten Bilddominanz genannt.

Hinzukommen noch viele weitere Vorteile die Bilder gegenüber Texten vorweisen:

  • Bilder setzen weitere Emotionen, Verknüpfungen, Gedankengänge frei
  • Bilder werden in der Regel sofort verarbeitet und verstanden
  • Bilder bleiben länger im Gedächtnis
  • Bilder sind vertrauenswürdiger, dar das Gesehene auch gleichzeitig unterbewusst ein Beweis ist
  • Bilder lösen emotionsgesteuerte Verhaltensweisen aus

Umso wichtiger und gerade zu unabdingbar ist es, Bilder in die eigenen Kanäle zu integrieren. Das Auge entscheidet in Bruchteilen einer Sekunde, ob ein Werbebanner, ein Header ansprechend oder die CI einer Seite anschaulich ist, ob das Werbebild die richtige Aussage zum Produkt wiedergibt und natürlich, ob die Produktbilder professionell, sorgfältig und unter Beachtung geltender Standards umgesetzt worden sind. 

All diese Faktoren lösen weitere Verhaltensweisen beim potentiellen Kunden aus, welche im Onlinehandel, aus Sicht des Händlers, den Kaufabschluss zum Ziel haben. Die Wichtigkeit des professionellen Bildauftritts, wie unter Betrachtung der dargestellten Aspekte deutlich wird, ist eklatant. Nachdem jeder Onlinehändler dies verinnerlich hat ist es im zweiten Schritt wichtig, sich über die Wirkung und Funktion verschiedener Bildmotive und Präsentationsmöglichkeiten bewusst zu werden.

Verschiedene Bilder, verschiedene Funktionen:

Welche Arten von Bildern kann ich für meine Unternehmen gewinnbringend einsetzen? Welche Zielgruppe spreche ich mit welcher Bildkategorie am erfolgreichsten an? Und welche Absatzmengen kann ich durch den effizienten Bildeinsatz generieren?

Es gibt mehrere Ankerpunkte für Bildsprache im eigenen Unternehmensmeer, an denen man sich wunderbar orientieren kann.

Emotionsbilder:

Hierbei handelt es sich um begleitende, selbstsprechende Bilder, die nicht zwingend mit Text untermalt werden müssen, es aber durchaus auch zulassen.  Diese Bilder sprechen reine Emotionen an und sollen diese aktiv beim Kunden auslösen. Solche Bilder finden sich auf Webseiten, sowie auf Messeständen, wo die Emotionsbilder unter anderem zur Herausarbeitung des Unternehmsimages dienen sollen. Ferner arbeiten Emotionsbilder geradezu bei jedem Einsatz das gewünschte Umternehmsimage heraus.

https://www.mercedes-seite.de/

Infografiken:

Hierbei handelt es sich um jene Bilder, die meistens von Text begleitet werden und somit eine Symbiose aus Bild und Text die Endwirkung entfalten lässt. Infografiken werden eingesetzt, um beispielsweise Prozesse zu beschreiben. Da Bilder aussagekräftiger und leichter zu verarbeiten sind, behilft man sich dieser Darstellungsform, um das Interesse des potenziellen Kunden effektiver und innerhalb weniger Sekunden zu erhaschen. Demnach werden Infografiken oft verwendet, um komplizierte Sachverhalte möglichst unkompliziert und anschaulicher darzustellen.

https://www.fuer-gruender.de/blog/2014/10/eine-gute-infografik/

Banner/Header:

Wenn man online unterwegs ist, ist es unvermeidbar ihnen über den Weg zu laufen: Banner und Header. Täglich sorgen diese für Millionen Klicks und begleiten jeden Kunden auf ihrem Weg durch das Onlineparadies der Kaufoptionen.

Banner und Header befinden sich inzwischen bisweilen auf jeder Internetseite und machen sich die Kombination aus prägnanten, einprägsamen Bildern und kurzen, die Aufmerksamkeit provozierenden Textaussagen zu eigen, um den potenziellen Kunden zu locken.

Doopic Banner

Werbebilder:

In Magazinen, Broschüren, auf Plakaten, überall trifft man auf Werbebilder.

Zumeist sind es Bilder die Emotionen auslösen und zusätzlich den Kaufdrang stimulieren sollen, welches Werbebilder durch den bewussten Einsatz bestimmter Nachrichten provozieren, um das beworbene Produkt an den Kunden zu bringen.

Werbung Mini/USA

Produktbilder:

Je besser die Produktbilder eines Onlinehandels sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Absatzmenge des dargestellten Produkts hoch sein wird. Denn diese Bildkategorie ersetzt mindestens drei menschliche Sinne: den Hör-, Riech- und Tastsinn. Hinzukommt, dass das Bild ebenfalls die Aufgabe des Verkäufers übernimmt, natürlich in Verbindung mit einem begleitenden Text.

Somit kristallisiert sich heraus: gute Produktbilder sind der kleinste gemeinsame Nenner des Onlinehandels. Wer also als Betreiber eines Onlinehandels der Wichtigkeit guter Produktbilder zu wenig Beachtung schenkt, dem kann es passieren, dass er nur aus diesem Grund heraus kostbaren Umsatz verspielt und im Zweifel keinen professionellen Eindruck beim potentiellen Kunden vermittelt.

Screenshot Übersicht Zalando Produktseite

Texte sind das Salz in der Suppe:

Zwar können Bilder im Zweifel ohne Texte, aber Texte unterstreichen die gewollte Aussage. Oft geben Sie auch wertvolle Zusatzinformationen und leiten eine Bildaussage in die gewollte Richtung. Also haben Texte natürlich ihre Daseinsberechtigung in der Onlinewelt und insbesondere im Onlinehandel.

Wörter, Wortkombinationen und sich daraus ergebende Texte sind daher ebenfalls wichtig und können im Umkehrschluss durch Bilder nicht ersetzt werden. Beschreibungen des Hotels oder des Urlaubsortes, die Suche nach Produkten oder Themen bei Google, Wikipedia und vieles mehr lebt von Texten. Auch Erläuterungen und Abhandlungen zu komplizierteren Themen lassen sich in Textform besser aufnehmen und die Möglichkeit des Nachlesens komplexer Inhalte vereinfacht das Verinnerlichen derer ungemein.

Vor allem bei Produkten geben textliche Informationen den Bildern eine gewisse und gewünschte Würze, um den potentiellen Kunden zum Kauf zu animieren. Insbesondere Beschreibungen der Produkte und technische Daten sind unabdingbar und besser in Textform umzusetzen als in Bildern.

Halten Sie sich beim Thema Texte an diese wenigen Tipps:

  • Gliedern Sie Ihre Texte bei längeren Passagen clever und nutzen Sie detaillierte Überschriften, damit der Kunde immer mittels eines roten Fadens durch Ihren Text geleitet wird
  • Versuchen Sie sich bei den einzelnen Themen kurz zu halten
  • Lieber mehrere, kürzere Sätze verwenden als lange, verschachtelte Sätze
  • Nutzen Sie Stichpunkte bei Aufzählungen
  • Nutzen Sie eine klare Sprache

Fazit:

Um im Onlinehandel ein optimales Ergebnis zu erzielen, sollte man Bildern und Texten gleichermaßen Beachtung schenken. An den richtigen Stellen und korrekt eingesetzt leiten sie den Besucher zielgerichtet zum Produkt und zum Kauf.

Bilder haben in diesem Prozess etwas die Nase vorne, denn sind Sie am Ende des Tages verkaufsfördernder. Content ist bekanntermaßen KING und Content setzt sich letztlich immer aus visuellen und textlichen Bausteinen zusammen.

Die meisten Firmen in Deutschland haben beschränkte bis kleinere Werbebudgets, sodass es meist nicht möglich ist die gesamte Stadt mit Plakaten zu bestücken. 

Im Endeffekt muss man mit den vorhandenen Mitteln das bestmögliche herausholen: Gute Produktbilder und unterstützende Texte auf der Webseite, die dem Kunden Professionalität und Vertrauen vermitteln.

Mitarbeiterführung: Individualisten & Spezialisten, eine besondere Spezies

Je qualifizierter Mitarbeiter sind, umso selbstbewusster sind und agieren sie meist auch. Vielen Führungskräften fällt es schwer, solche Mitarbeiter zu führen. Wie es dennoch gelingt, erklärt Michael Schwartz.

Die Arbeitsstrukturen und -beziehungen in den Unternehmen haben sich verändert. Während noch vor 20 Jahren die Leistung eher selten in Team- und Projektarbeit erbracht wurde, ist sie heute zumindest in den Kernbereichen fast aller Unternehmen dominierend. Außerdem lautet ein Grundanforderung an alle Mitarbeiter: Sie sollen ihre Aufgaben weitgehend eigeninitiativ und -verantwortlich wahrnehmen. Das setzt voraus, dass die Mitarbeiter sich mit dem Unternehmen und ihren Aufgaben identifizieren – unter anderem, weil sie

  • selbst die gewünschte Wertschätzung erfahren,
  • wissen, was die Ziele des Unternehmens sind, und
  • ihr Tun als sinnvoll erfahren.
Das wiederum erfordert einen anderen Führungsstil und ein verändertes Führungsverhalten.

Ein verändertes Führungsverhalten ist auch nötig, weil die Führungskräfte heute oft keinen fachlichen Wissens- und Erfahrungsvorsprung vor ihren Mitarbeitern mehr haben. Denn ihre Mitarbeiter sind hoch qualifizierte Spezialisten, die bezüglich gewisser Fachaufgaben häufig ein größeres Know-how und Tiefenwissen als ihre disziplinarischen Vorgesetzten haben.

Entsprechend selbstbewusst sind diese Mitarbeiter insbesondere dann, wenn sie wissen, dass das Unternehmen auf ihre Expertise angewiesen ist. Sie treten selbstbewusst ihren Vorgesetzten entgegen und wollen in der Alltagskommunikation mit ihnen die Wertschätzung spüren, die ihnen und ihrer Arbeit nach ihrer Auffassung gebührt. Sonst sinkt ihre Arbeitsmotivation, und im Extremfall wechseln sie den Arbeitgeber – speziell in einer Arbeitsmarktsituation, in der viele hoch qualifizierte Spezialisten eine heiß umkämpfte Mangelware sind.

Führungskräfte müssen mehr und anders kommunizieren

Solch selbstbewusste Mitarbeiter zu führen, fällt vielen Führungskräften schwer – auch, weil sie nicht selten insgeheim noch das Credo verinnerlicht haben: Mitarbeiter haben die Anweisungen ihrer Vorgesetzten blind zu befolgen. Das tun besagte Mitarbeiter aber nicht: Sie hinterfragen mehr oder minder offen die Anweisungen und Entscheidungen ihrer Führungskräfte. Zumindest wollen sie von ihrer Führungskraft eine in ihren Augen plausible Begründung haben, warum aus deren Warte gewisse Dinge nötig sind.

Für die Führungskräfte bedeutet dies: Sie müssen mehr und anders als früher mit ihren Mitarbeitern kommunizieren. Statt Top-down-Anweisungen ist heute ein Einbeziehen der Mitarbeiter in die Ent-scheidungsprozesse angesagt. Und wenn dies nicht möglich ist? Dann müssen die Führungskräfte zumindest akzeptieren, dass ihre Mitarbeiter ihre Entscheidungen hinterfragen. Doch nicht nur das. Sie müssen auch akzeptieren, dass nicht nur sie zuweilen das Verhalten ihrer Mitarbeiter hinterfragen; ihre Mitarbeiter tun dies umgekehrt auch.

Zumindest theoretisch ist dies heute den meisten Führungskräften klar. Das bedeutet aber nicht, dass sie im Führungsalltag stets das richtige Führungsverhalten zeigen. Im Betriebsalltag registriert man oft, dass Führungskräfte gerade in Situationen, in denen sie selbst angespannt sind, ein Führungsverhalten zeigen, das eher einem autoritären als partnerschaftlich-kooperativen Führungsstil entspricht. Dadurch provozieren sie oft vermeidbare Konflikte in der Beziehung zu ihren Mitarbeitern.

Die Umwandlung zur GmbH – die Achillesferse der UG

Theoretisch lässt sich eine UG mittels Aufstockung des Stammkapitals in eine klassische GmbH umwandeln. Vieles spricht jedoch dafür, gleich eine GmbH zu gründen.

Die UG kann in eine GmbH umgewandelt werden

Das Erfordernis des nur gering erforderlichen Stammkapitals und dieüberschaubaren Kosten bei der unkomplizierten Gründung macht die UG (haftungsbeschränkt) für viele Startups verheißungsvoll. Weniger bekannt ist hingegen, dass die Bequemlichkeiten der „GmbH in spe“ bereits gleich nach deren Gründung enden. Auf die UG (haftungsbeschränkt) werden nämlich weitestgehend die gleichen Vorschriften angewandt wie auf die GmbH.

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ist nämlich überraschend sperrig, sobald eine UG (haftungsbeschränkt) nach Erhöhung des Stammkapitals als GmbH fortgeführt werden soll, insbesondere wenn das Stammkapital aus eigenen Mitteln der Gesellschaft aufgestockt wird. So mancher, der dieses Ballett durchgemacht hat, wird sich im Nachgang wünschen, gleich zu Beginn eine GmbH gegründet zu haben…

Dabei scheint die UG (haftungsbeschränkt) auf dem ersten Blick für Gründer wie geschaffen. Mit geringen Kosten und wenig Aufwand kann ein Gründerteam einen rechtlich verbindlichen Rahmen für ihr gemeinsames Vorhaben schaffen und zugleich gegenüber Dritten, statt persönlich zu haften, die Gesellschaft als eigenständige und alleinhaftende Person zwischenschalten. Nicht zuletzt, weil die UG (haftungsbeschränkt) als GmbH fortgeführt werden kann, ist sie verlockend.

Würde man den Schritt der UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH isoliert betrachten, ist dieser in der Tat rechtlich reibungslos. Vor dem Hintergrund, dass der Wechsel der UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH keine Änderung der juristischen Person bedeutet, bleiben alle rechtlichen Beziehungen der ursprünglich gegründeten Gesellschaft unverändert bestehen.

Das heißt, dass Verträge (Mietverträge, Arbeitsverträge, et cetera) mit der Gesellschaft ohne Zäsur weiterlaufen, IP-Rechte, wie eine in Namen der Gesellschaft eingetragene Marke, verbleiben unverändert Eigentum der Gesellschaft und selbstverständlich bleibt auch die der Gesellschaft vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die HRB-Nummer beim Handelsregister die gleiche. Nach außen ändert sich nur der Name (die Firma) der Gesellschaft, der statt UG (haftungsbeschränkt) fortan mit GmbH geführt wird.

Die tatsächliche Umsetzung des Wechsels der UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH kann sich hingegen als schwerfällig erweisen. Entscheidend für den Übergang einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH ist die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft. Die Erhöhung des Stammkapitals kann auf zwei Arten durchgeführt werden: Von „außen“, mittels neuem Kapital, oder von „innen“ aus eigenem Kapital der Gesellschaft, das ihr zur Erhöhung des Stammkapitals zur Verfügung steht.

1. Allgemeines zur Erhöhung des Stammkapitals

Die Erhöhung des Stammkapitals setzt voraus, dass hierüber ein Gesellschafter-Versammlungsbeschluss gefasst wird, der notariell beurkundet wird. Da die Stammkapitalziffer zu den zwingenden Satzungsbestandteilen gehört, stellt jedeKapitalerhöhung gleichzeitig insoweit auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags dar. Bei dem Wechsel einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH ist zudem der Name der Gesellschaft (die Firma) zwangsläufig mit dem Zusatz GmbH zu führen, so dass der Gesellschaftsvertrag an entsprechender Stelle zu ändern ist und diese Änderung, durch einen Notar, im Handelsregister veranlasst werden muss.

2. Stammkapitalerhöhung von „außen“ – Barkapitalerhöhung

Der notariell zu beurkundende Beschluss über die Kapitalerhöhung erfordert, dass drei Viertel der abgegebenen Stimmen diesem Ersuchen zustimmen. Der Stammkapitalerhöhungsbeschluss hat den Erhöhungsbetrag nennen, der mindestens 1 Euro betragen und durch volle Euro teilbar sein muss. Schließlich wird der Geschäftsführer eine Erklärung abgeben, dass die Gesellschafter den zur Aufstockung des Stammkapitals erforderlichen Betrag der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellt haben.

Bislang steht nicht abschließend fest, ob bei Fortführung der UG (haftungsbeschränkt) als GmbH das Stammkapital in voller Höhe (25.000 Euro) eingezahlt werden muss, oder ob, wie das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 7. November 2011 (AZ: 31 Wx 475/11), es ausreicht, dass entsprechend der Erstgründung einer GmbH das Stammkapital zur Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt wird. Die überwiegende Praxis der Handelsregister, so auch in Berlin, orientiert sich wohl an letzterem.

3. Stammkapitalerhöhung von „innen“ – Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln kann erst beschlossen werden, nachdem der letzte Jahresabschluss festgestellt und über die Ergebnisverwendung beschlossen worden ist. Dem Kapitalerhöhungsbeschluss ist eine Bilanz zu Grunde zu legen. Hierbei muss es sich um eine geprüfte Bilanz handeln. Diese in § 57f Abs 3 GmbHG verankerte Erfordernis kann schmerzvoll sein, da diese nur von einem vereidigten Buchprüfer oder einem Wirtschaftprüfer durchgeführt werden kann. Die Honorare für diese Prüfung fangen schon mal bei 2.500 Euro (Netto) an.

4. Fallstricke bei einer Stammkapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Misslich kann die Angelegenheit werden, wenn ein Investor auf die ihm übertragenden Gesellschaftsanteil an der UG (haftungsbeschränkt) ein Aufgeld in Höhe der Investition zahlt. Die Gesellschaft hat dann das erforderliche Kapital zur Erhöhung des Stammkapitals in der Rücklage, wird die Erhöhung des Stammkapitals jedoch nur durchführen können, wenn ein vereidigter Buchprüfer beziehungsweise ein Wirtschaftsprüfer die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mittel bescheinigt, und diese testierte Bilanz vom Richter beim Handelsregister abgeknickt wird.

In der Praxis soll es vereinzelt vorgekommen sein, dass das Handelsregister eine Bilanz, die nicht durch einen vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer angefertigt war, akzeptiert hat, und die Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) als GmbH im Handelsregister vollzogen wurde. Der Gesellschafterversammlungsbeschluss der UG (haftungsbeschränkt) über die Erhöhung des Stammkapitals ist in einem solchen Fall nichtig. Der gravierende Fehler dieses Beschlusses entfaltet seine Wirkung jedoch erst, wenn ein Gesellschafter gegen den nichtigen Beschluss vorgeht.

Am ehesten fällt der nichtige Beschluss auf die Füße der Gesellschafter, sobald die nächsteFinanzierungsrunde ansteht und der neue Investor die Nichtigkeit des Beschlusses in Wege der Due Diligence feststellt. Es ist nämlich wahrscheinlich, dass die Investition dann von der Gründung einer neuen Gesellschaft abhängig gemacht wird. Die Kosten für die Gründung einer neuen Gesellschaft und die Übertragung jeglicher Assets der alten Gesellschaft auf die neue sind im Vergleich zu den Kosten der ordnungsgemäße Anfertigung der Bilanz erheblich höher.

Diese verquickte Situation ist dem Gesetzgeber seit 2012 bekannt. Im Bundestag hat eine Anfrage zur Zweckmäßigkeit des Erfordernisses einer testierten Bilanzbei der „Umwandlung“ einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH stattgefunden. Die Frage, ob es geplant sei, die „Umwandlung“ der UG in die GmbH zu erleichtern, wurde mit der Begründung, dass keine Probleme aus der Praxis bekannt sind, die Erleichterungen erforderlich machen, verneint.

IDO unterliegt: DSGVO-Verstöße sind nicht abmahnbar

Nach Ansicht des LG Stuttgart sind Verstöße gegen die DSGVO keine Wettbewerbsverletzungen und somit gerichtlich nicht verfolgbar (Urt. v. 20.05.2019 – Az.: 35 0 68/18 KfH).

Kläger war der IDO-Verband. Der Beklagte veräußerte über eBay  gewerblich KfZ-Teile, informierte dabei jedoch die Nutzer nicht über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. In dem DSGVO-Verstoß sah der IDO-Verband  eine Wettbewerbsverletzung und klagte.

Das LG Stuttgart wies die Klage ab, da Verletzungen der DSGVO nicht wettbewerbsrechtlich geahndet werden könnten. Nach Meinung des Gerichts sei die DSGVO abschließend:

“Die Frage, ob die Datenschutzgrundverordnung eine abschließende Regelung der Sanktionen enthält, ist streitig und höchstrichterlich noch nicht geklärt (dafür insbesondere LG Magdeburg v. 18.01.2019 – 36 O 48/18; LG Wiesbaden v. 05.11.2018 – 5 O 214/18; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 3a UWG Rn. 1.40a; Lettl, WRP 2019, 289, dagegen insbesondere OLG Hamburg v. 25.10.2018 – 3 U 66/17, ohne dass es allerdings auf die  Frage ankam; vgl. auch Schmidt, WRP 2019, 27).

b) Das Gericht schließt sich der Auffassung an, dass die Datenschutzgrundverordnung abschließend ist.

aa) Hierfür spricht, dass die Datenschutzgrundverordnung eine detaillierte Regelung der Sanktionen enthält. Nach Art. 57 VO (EU) 2016/679 ist die Durchsetzung Aufgabe der Aufsichtsbehörden. Hinzukommen in den Art. 77 ff. VO (EU) 2016/679 Regelungen über Rechtsbehelfe. Nach Art. 79 VO (EU) 2016/679 hat jede betroffene Person, also die Person, in deren Datenschutzrechte vermeintlich eingegriffen wurde, das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf. Die Vertretung der Betroffenen ist in Art. 80 VO (EU) 2016/679 geregelt. 

Nach dem Absatz 1 kann die betroffene Person bestimmte Einrichtungen mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten nach dem Absatz 2 vorsehen, dass bestimmte Einrichtungen die Rechte auch ohne einen Auftrag im Sinne von Absatz 1 durchsetzen. Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass der europäische Gesetzgeber eine eigenmächtige Verfolgung von Verstößen durch Dritte nur zulassen will, wenn die in der Norm genannten Voraussetzungen erfüllt sind und der nationale Gesetzgeber dies geregelt hat. Mit Blick auf diese konkrete Regelung kann man auch nicht annehmen, dass die Klagebefugnis Dritter aus den Bestimmungen des Art. 82 bzw. Art. 84 VO (EU) 2016/679 folgt (so auch Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 3a UWG Rn. 1.40e). Wenn der europäische Gesetzgeber mit den Vorschriften eine weitergehende Klagebefugnis Dritter hätte regeln wollen, dann hätte es der Regelung in Art. 80 Abs. 2 VO (EU) 2016/679 nicht bedurft.

bb) Wenn aber in der Datenschutzgrundverordnung eine abschließende Regelung erfolgt ist, so kann man eine Durchsetzung über das UWG auch nicht mit einer anderen Zielrichtung des Wettbewerbsrechts begründen (BGH v. 07.02.2006 – KZR 33/04 – Probeabonnement; so aber OLG Hamburg v. 25.10.2018 – 3 U 66/17). Andernfalls würde die differenzierte Regelung in der Datenschutzgrundverordnung konterkariert werden, was mit dem Vorrang europäischen Rechts nicht in Einklang gebracht werden kann. Dies gilt umso mehr, als die Datenschutzgrundverordnung gar keine wettbewerbsschützende Zielrichtung hat. Zwar dient sie nach Art. 1 Abs. 1 VO (EU) 2016/679 dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Schutz erfolgt aber nicht aufgrund der Eigenschaft als Verbraucher sondern unabhängig davon.

c) Der deutsche Gesetzgeber hat von der Ermächtigung in Art. 80 Abs. 2 VO (EU) 2016/679 keinen Gebrauch gemacht (vgl. auch Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 2 UklaG Rn. 29e). Dafür, dass es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, die Bestimmung des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG als Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung anzusehen, gibt es keine Anhaltspunkte. Das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (BGBl. I 2017, 2097) enthält hierzu keine Ausführungen. Zudem ist die Ermächtigung in Art. 80 Abs. 2 VO (EU) 2016/679 auch enger als § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Nach der europäischen Bestimmung muss die Einrichtung im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig sein. Diese Voraussetzung kennt § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG nicht.”

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Frage, ob DSGVO-Verletzungen wettbewerbsrechtlich geahndet werden können, wird derzeit von den Instanzgerichten sehr unterschiedlich bewertet. Es fehlt bislang eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Angelegenheit.

(Quelle: https://www.dr-bahr.com/news/dsgvo-verstoesse-sind-wettbewerbsrechtlich-nicht-abmahnbar.html )

Anwaltliche Abmahnkosten eines Wettbewerbsverbands nicht erstattungsfähig

Schaltet ein Wettbewerbsverband, nachdem er eine Abmahnung ausgesprochen hat, einen Anwalt ein, der dem Schuldner gegenüber die Rechtslage erläutert, sind diese Abmahnkosten nicht erstattungsfähig (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.04.2019 – Az.: 6 U 13/19).

Der klägerische Wettbewerbsverband mahnte die Beklagte wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Informationspflichten ab.

Die Beklagte stellte mit anwaltlichem Schreiben die Berechtigung der Abmahnung in Frage und bat um eine Erläuterung. Diese Erklärung nahm der vom Kläger hiermit beauftragte Anwalt vor. Die Beklagte gab daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Nun ging es um den Ausgleich der angefallenen Anwaltskosten. Das OLG Frankfurt a.M. stufte diese als nicht erstattungsfähig ein.

Es sei nicht erkennbar, warum im vorliegenden Fall der Kläger nicht alleine imstande gewesen sein sollte, die rechtlichen Erörterungen eigenständig vorzunehmen. Die Nachfrage des Beklagten beziehe sich ganz allgemein auf Punkte, die der Wettbewerbsverband im Rahmen der Geltendmachung der Unterlassungsansprüche schon zuvor selbstständig geprüft habe. 

Es liege auch kein besonderer Einzelfall vor, bei dem ausnahmsweise davon auszugehen sei, dass die Einschaltung eines Advokaten notwendig gewesen wäre. Zum Beispiel, wenn neue, bislang nicht geprüfte rechtliche Probleme aufgetreten seien.

(Quelle: Dr. Bahr)

Abmahnung: Keine 01805-Nummer in der Widerrufsbelehrung

Eine kostenpflichtige 01805-Rufnummer in einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung ist unzulässig (OLG Hamburg, Urt. v. 03.05.2019 – Az.: 5 U 48/15)

Es handelt sich dabei um ein Anerkenntnisurteil, sodass keine schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen.

Das verklagte Online-Unternehmer verwendete in seiner fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung eine kostenpflichtige 01805-Rufnummer.

Erstinstanzlich hatte das LG Hamburg (Urt. v. 03.11.2015 – Az.: 312 O 21/15)  entschieden, dass es ein solches Handeln nicht zu beanstanden sei. Vgl. dazu unsere News v. 20.01.2016.

Das OLG Hamburg sah dies nun in dem Berufungsverfahren anders und bejahte einen Verstoß gegen § 312 a Abs. 5 S. 1 BGB.  Diese Norm lautet:

“Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass der Verbraucher den Unternehmer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag über eine Rufnummer anruft, die der Unternehmer für solche Zwecke bereithält, ist unwirksam, wenn das vereinbarte Entgelt das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt.”

Das OLG Hamburg zog dabei die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 02.03.2017 – Az.: C-568/15) heran und legte die Vorschrift dahingehend aus, dass damit gemeint sei, dass keine zusätzlichen Kosten gegenüber einer normalen Rufnummer entstehen dürften. Dies sei aber bei der streitgegenständlichen 01805-Rufnummer der Fall, unabhängig davon, aus welchem Netz angerufen werde.

Eine ausführlichere Beschreibung des Klageverfahrens findet sich auf der Webseite der klägerischen Wettbewerbszentrale.

(Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr)

Google Docs ist im Übrigen die meist verbreitete Messenger App

Für alle die nicht auf dem OMR19 waren, hier nach und nach die großartigsten Vorträge. Wie die Gen Z Instagram nutzt: „Es geht nicht um die Fotos, Instagram ist ein Hilfsmittel“. Taylor Lorenz von The Atlantic gibt einen Einblick in die Internetnutzung der jungen Generation.

Mit 80.000 Twitter-Followern ist sie eigentlich auch selber schon eine Influencerin, ihr Beruf ist allerdings, für The Atlantic über Technologie und die Social-Media-Industrie zu schreiben: Taylor Lorenz ist eine der globalen Stimmen, wenn es um Internet-Trends geht. Beim OMR Festival 2019 hat die Tech-Redakteurin erklärt, wie die Generation Z Plattformen wie Instagram wirklich nutzt, wie es um Influencer Marketing steht – und weshalb es so wichtig ist, dass Marken und Werbetreibende Creator richtig bezahlen.

Auf ihrer Autoren-Seite von The Atlantic bekommt man schnell einen Eindruck, mit welchen Themen sich Taylor Lorenz Tag für Tag beschäftigt. Dort finden sich Artikel mit Headlines wie „The Instagram Aesthetic Is Over“, „The Groups Bringing Forum Culture to Facebook“ oder „The Hottest Chat App for Teens is…Google Docs“. Kurzum: Sie beobachtet soziale Medien sowie die großen Plattformen extrem genau und erkennt früh Trends. Das hat der Journalistin, die früher bereits für Medien wie The Daily Beast, Business Insider und Mic.com geschrieben hat, international einen hervorragenden Ruf und tausende Follower beschert.

The Secret Digital Lives Of Gen Z

Auf der Conference Stage bei OMR19 hat Taylor Lorenz ihre wichtigsten Beobachtungen gebündelt und anhand der Insights erklärt, wie die Generation Z (also grob die Jahrgänge zwischen 1997 und 2012) soziale Medien wirklich nutzt – bzw. Plattformen und Apps einfach an die eigenen Ansprüche anpasst und anders verwendet, als von den Betreibern gedacht. So sei beispielsweise Google Docs eine der angesagtesten Chat-Apps in den USA, weil an vielen Schulen auch während des Unterrichts damit gearbeitet wird und Schüler so kommunizieren.

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Die Youtube-Playlist der OMR19 Conference Stage ist live!

Aber auch bei Instagram, dem laut Lorenz wichtigsten und relevantesten Social Network für die Generation Z, seien die jungen Nutzer mitunter sehr kreativ und zweckentfremden die App, obwohl es auf anderen großen Plattformen Lösungen und Funktionen für nahezu jeden Anlass gibt. Anstatt beispielsweise eine Veranstaltung bei Facebook zu erstellen legen sie einfach einen Instagram-Account an und teilen Termin und weitere Details einer Party dort mit ihren Freunden. Außerdem werde das Instagram-Handle für die „Gen Z“ immer mehr zum Handynummer-Ersatz: Statt nur Namen und Nummer würden Teenager so direkt ihre digitale Identität mitteilen, was die Relevanz der Plattform für diese Generation unterstreicht.

Instagram ist lange keine Foto-Plattform mehr

Trotzdem werde laut Taylor Lorenz immer noch häufig ein falsches Bild von Instagram vermittelt. Statt Fotos von Avocado-Toasts, dem perfekten Kaffeeschaum oder Selfies vor bunten Wänden an hippen Orten zu posten (diese „Trends“ gibt es natürlich weiterhin), nutzen immer mehr Teenager und junge Erwachsene die App völlig anders. Fotos spielen demnach keine so große Rolle mehr, es werde nicht mehr über eine Stunde an Filtern gearbeitet, sondern der Inhalt deutlich schneller veröffentlicht. Dabei lege die Generation Z großen Wert auf häufig sehr lange Foto-Beschreibungen, sehr aktiven Austausch in den Kommentaren, den Einsatz von Memes und das Ausreizen der von Instagram angebotenen Features.

In Folge dieses Nutzerverhaltens sammeln in der jüngsten Vergangenheit auch Accounts mit auf dem ersten Blick irrelevanten Inhalten enorme Follower-Zahlen ein, und Nischen-Accounts mit weniger bekannten Memes bauen große Communitys auf. Taylor Lorenz‘ wichtigster Ratschlag in dem Zusammenhang: Unbedingt mit den Inhalten der Generation Z beschäftigen, zuhören und in den Dialog gehen. Jeder müsse sich bewusst sein, dass es genau diese Influencer und Creator sind, die die Kultur einer gesamten Generation definieren. Mit diesem Ratschlag richtet sie sich übrigens nicht nur an Brands, sondern auch an die Plattform-Betreiber selber. Was passiert, wenn Plattformen Content-Creatorn unter anderem keine Möglichkeit geben, ihre Inhalte zu monetarisieren, habe man schließlich an Twitters Video-App Vine sehen können. Als diese nicht auf die Wünsche und Vorschläge der 20 größten Accounts gehört hatte, war das Schicksal von Vine quasi besiegelt: Creator wechselten zu Youtube & Co., Vine wurde Ende 2016 eingestellt.

Im Video spricht Taylor Lorenz außerdem darüber, warum sich Brands auf keinen Fall bei Ideen von Influencern bedienen sollte, ohne sie dafür zu bezahlen, sie erklärt, was die „Instagram Meme Union“ eigentlich ist und weshalb Accounts, die jeden Tag dasselbe Foto posten (erfolgreichstes Beispiel: world_record_egg), so erfolgreich sind.

Hier findet ihr die Vorträge

Die Youtube-Playlist der OMR19 Conference Stage ist live! Hier schaltet OMR  in den kommenden Wochen nach und nach den Großteil aller Keynotes und Interviews frei. Playlists für die Expo Big Picture Stage und die Expo Deep Dive Stage kommen natürlich auch noch.

(Quelle: omr.com | Torben Lux | Bild: DPA)