Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

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Keine Ruhe im Hause eBay: Personalwechsel

Das in diesen Laden einfach keine Ruhe einkehren will. Vor ein paar Wochen wechselte der Deutschland Chef. Stefan ging, Eben kam. Paul Todd, Europa Vice President, ging vor einem Monat. Nun haut auch der US-Marktplatz-Chef ab. Gestern gab eBay in einer Pressemitteilung bekannt, wie die Stellen neu besetzt werden. Gut ist das nicht.

Die gestrige Pressemitteilung

Hier die in den US veröffentlichte Mitteilung:

Scott Cutler, Jay Lee and Jooman Park appointed to new regional leadership roles

eBay Inc. (NASDAQ: EBAY), a global commerce leader, has appointed Scott Cutler, Jay Lee and Jooman Park to new regional leadership roles. Mr. Cutler has been promoted to Senior Vice President, Americas, for eBay’s Marketplace business and will continue to serve as head of StubHub while the company searches for a new leader. Mr. Lee has been appointed Senior Vice President, EMEA, and Mr. Park has been promoted to Senior Vice President, APAC, for eBay’s Marketplace business. These executives have over 30 years of combined experience at eBay.

Hal Lawton, who has been with eBay since 2015, is leaving the company to take on a senior leadership role at another company.

“Scott, Jay and Jooman are seasoned leaders with great track records. They will continue to focus on accelerating our core business and driving eBay’s competitive advantages as a global commerce leader,” said Devin Wenig, President and CEO of eBay Inc.  “We thank Hal for his contributions and wish him success going forward.”

About Scott Cutler

Mr. Cutler is a seasoned executive with extensive global business experience and a belief in the transformative power of technology. His extensive leadership experience combined with the strong management team that he will lead positions us well to execute our strategic plans.

Mr. Cutler joined eBay in 2015 after nine years as an Executive Vice President at the New York Stock Exchange, one of the world’s largest financial marketplaces. He brought with him tremendous experience operating a technology-enabled marketplace at scale and managing a complex network of customers, partners and influencers. Prior to his career at the NYSE, Mr. Cutler spent several years in investment banking focused on the software and Internet industries. He started his career as a corporate securities lawyer. Mr. Cutler has a BS degree from Brigham Young University and a JD degree from the University of California, Hastings College of Law.

About Jay Lee

Mr. Lee joined eBay in 2002 and has been guiding the growth of eBay’s portfolio of assets in Asia Pacific. He built market leading positions in Korea, via our Gmarket and Auction marketplaces, and in Australia via eBay.com.au. He pioneered online cross border exports from China-based sellers to eBay’s global consumer base, which has evolved into a significant channel for entrepreneurs and businesses across Asia. Previously, Mr. Lee was CEO of Korea Thrunet Co. Ltd, a NASDAQ-listed broadband Internet service company. He has a BA degree from Brown University and an MBA from Harvard University Graduate School of Business Administration.

About Jooman Park

Mr. Park joined eBay in 2002, rising to become General Manager of eBay Korea. After guiding eBay’s business in Korea for eight years, Mr. Park transitioned to lead eBay Australia in 2013, bringing to the market a focus on collaboration and partnership to enable growth in the local retail industry. He graduated with a BS from Korea University and obtained his MBA from University of Pennsylvania’s Wharton School of Business.

Jay Lee wird also eBays neuer SVP Europe. Na denn.

Was bedeutet das für die Händler?

Neue Chefs bringen meistens ihre eigenen Mitarbeiter mit. Es ist also zu erwarten, dass das Personalspielchen noch etwas weiter gehen wird. Man sagt: Neue Besen kehren gut. Für eBay bedeutet das, dass sich der Laden wieder neu erfindet und erst einmal mit sich selber beschäftigt ist. Also lassen Veränderungen auf sich warten. eBay ist eh schon lahm. Das ist nicht gut.

Fazit: Das sind Neuigkeiten die mich nicht gerade froh machen und mich hoffen lassen, dass der Marktplatz bald einmal seinen hintern um die Kurve bekommt. Nötig hätte er es. Dringend.

Marktplatzhandel: Wer ist eigentlich die Frankfurter Gruppe?

Wahrscheinlich haben bisher nur wenige diesen Namen gehört. Manche der Unternehmen werden euch aber bekannt vorkommen. Die Mitgliederliste liest sich wie das ‘Who is Who’ des Marktplatzhandels: KW-Commerce, Chal-Tec, Avides, Deltatecc, Oli K Computerservice, Off Price GmbH, Limal GmbH, Kontra GmbH  oder auch die DTG dynamic-trade GmbH. Knapp 20 sehr große Marktplatzhändler haben sich hier lose zusammengeschlossen.

Was macht denn die Frankfurter Gruppe?

Die Händler treffen sich in regelmäßigen Abständen mehrmals im Jahr und tauschen sich über Herausforderungen und Entwicklungen im Onlinehandel aus. An diesen Treffen nehmen nicht selten auch Vertreter der Marktplätze wie z. B. Markus Schöberl (Amazon), Stefan Wenzel oder Denis Burger (beide eBay) teil. Ziel ist es, gemeinsam den Onlinehandel nicht nur auf Marktplätzen aktiv zu gestalten. Insbesondere möchte die Gruppe den Plattformen und auch anderen großen Branchen-Playern die Händlersicht vermitteln. Fazit: Die Großen legen sich ins Zeug und vertreten euch Händler.

Ist der Zusammenschluss neu?

Die Frankfurter Gruppe gibt es schon seit über 10 Jahren. Sie entstand aus einem Zusammenschluss einiger Händler aus den Rhein-Main-Gebiet. Mittlerweile sind die Händler über ganz Deutschland verstreut. Deltatecc kommt aus Saarbrücken und die G+L GmbH aus Köln.

Beeindruckende Zahlen

Alle Händler zusammen sammelten über 20 Mio. Bewertungen, versenden fast 40.000 Pakete täglich und beschäftigen über 1.000 Mitarbeiter. Der Gruppenumsatz beträgt weit über eine Mrd. € per annum. Jährlich bieten die organisierten Unternehmen mehr als 100 Ausbildungsplätze an.

Die Frankfurter Gruppe ist wichtig

Händler haben bei den Marktplätzen und großen Dienstleistern kaum Mitsprache und werden erst recht nur sehr selten in die aktuellen und zukünftigen Planungen einbezogen. Daher ist es großartig, dass sich die einzelnen Mitglieder Zeit nehmen und sich in die Gestaltung und Entwicklung des Onlinehandels einbringen. Klar haben da auch die großen Branchen-Player einen Vorteil: Sie haben eine vielfältige Händlergruppe und können so unterschiedlichste Meinungen einfangen und in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen.

Und wer vertritt die kleinen und mittleren Händler?

Die Zusammensetzung der Gruppe ist heterogen. Und natürlich entscheiden sich die Herausforderungen der ‘Großen’ nicht völlig von denen der ‘Kleinen’. Das wird zwar gerne in die ‘Runde’ geschmissen, dem ist aber in der Realität nicht so. Die Herausforderungen im Onlinehandel sind für alle KMU nahezu identisch. Die größeren haben vielleicht einen anderen Umgang mit Neuerungen gefunden. Aber glaubt mir, meckern können die genauso. Klappern gehört halt zum Handwerk.

(Quelle: bvoh.de Arbeitstreffen auf Mallorca )

Und was hilft mir das als Händler?

Von den Erfolgreichen lernen. Die Frankfurter Gruppe tauscht sich nicht nur untereinander aus, die einzelnen Mitglieder stehen euch auch für Fragen, Anregungen und Hilfestellungen zur Verfügung. Trefft sie, redet mit ihnen und lasst euch Tipps geben. Denn alle Unternehmer der Gruppe haben nicht etwa großes Business übernommen, sondern sind genauso wie ihr von klein auf groß geworden. Alle haben gute und auch schlechte Zeiten mitgemacht. Es gibt in meinen Augen kaum eine bessere Möglichkeit sich auszutauschen, um Unterstützung zu bekommen.

Wo treffe ich denn die Truppe?

Einige Vertreter könnt ihr z. B. auf der JTL-Connect am 25. August 2017 auf dem BVOH-Stand treffen. Hier könnt ihr mit den Unternehmern ein Speeddating vereinbaren. Vor Ort sind Antonio Ligato von G&L GmbH und Jan Henningsen von der Off Price GmbH. Zusätzlich könnt ihr noch Michael Groß von baygraph.de und mich am Stand des bvoh.de treffen.

Am 31. August findet in Berlin der #tdoh17 statt. Er wird vom BVOH ausgerichtet. Dort trefft ihr dann die ganze Frankfurter Gruppe. Auch hier stehen euch die Mitglieder an Expertentischen und für Einzelgespräche zur Verfügung. Karten mit 50% Rabatt bekommt ihr bei mir, hier der Rabatt-Code: wortfilter50-tdoh17

Auszug aus der Mitgliederliste

Applet-X GmbH

AVIDES AG

Chal-Tec GmbH

Deltatecc GmbH

DTG dynamic-trade GmbH

G+L GmbH

GM24 GmbH

Hatraco Hamburg Trading Company GmbH

Kasper-Wohndesign Outlet GmbH

Kontra GmbH

Kronenburg Handel GmbH

KW-Commerce GmbH

LIMAL GmbH

MultiChannel4Business GmbH

oli.k computerservice

VDP vonderpalette GmbH

Wickey GmbH & Co. KG

Kontra GmbH

Die Links führen zu den jeweiligen eBay-Shops.

Nach nur 1 Jahr: allegro.de ist down

Im Juni vergangenen Jahres berichtete ich über den Start des polnischen Marktplatzes Allegro in Deutschland.: allegro-Marktplatz Deutschland – Der polnische Marktführer ist auch nun als .de erreichbar!

Nach gerade mal einem Jahr ist Schluss

allegro.de ist down und die Domain wird auf das polnische Original weitergeleitet. Bereits 2016 vermutete ich, dass der Move nach Deutschland nicht mehr als reine Kosmetik war. Der Marktplatz stand zum Verkauf und der Anteilseigner, die afrikanische Naspers, wollte noch einmal schnell ihre Beteiligung aufhübschen.

Naspers bekam 3.25 Mrd US$ in die Kasse

Im Oktober 2016 wurde dann der Marktplatz an ein Permira-Konsortium verscherbelt. Danach war und ist es still um den polnischen Marktführer geworden. Im August gab die Allegro Group bekannt, dass sie Grzegorz Czapski als neuen ‘Entwicklungsdirektor’ verpflichtet haben. Die Stelle wurde neu geschaffen und Czapski verantwortete die Bereiche M&A, B2B-Partnership, Entwicklung strategischer Projekte und Corporate Governance.

Wachstum durch Akquisitionen & strategische Partnerschaften

Allegros CEO Przemysław Budkowski kündigte seine neue Entwicklungsstrategie an. Wachstum durch Zukäufe und Partnerschaften. Ob das was wird? Im polnischen Markt dominiert der Portalbetreiber bereits sehr deutlich. Wachstum kann also nur durch Partnerschaften oder Zukäufe im nahen Ausland passieren. Wer steht aber noch zum Verkauf? Wer eignet sich als Partner? Euch fällt keiner ein? Mir auch nicht.

Polnische Allegro-Händler gehen auf die Barrikaden

In den entsprechenden polnischen Händlerforen und in einigen Medien wird die Erhöhung der Provision im August für Händler stark diskutiert und kritisiert. Teilweise wurden die Gebühren um bis zu 10% erhöht. Damit bezahlen Händler nach Angaben von Allegro maximal 15% Verkaufsporvision.

Warum der Rückzug aus dem deutschen Markt?

Mit nur noch 35k Besuchern im Juli 2017 war die Idee, die deutsche Seite abzuschalten, eine gute. Anfang des Jahres hatte allegro.de noch über 300.000 Besucher. (Quelle: Similarweb) Nur die Gründe für die Erfolglosigkeit erschließen sich mir nicht ganz. Im Grunde wäre mit geschicktem Marketing und Einbindung von Schnittstellenanbietern ein Erfolg möglich. Daher vermute ich hier ein ganz großes Versagen des Managements.

Content-Diebstahl: Carpathia.ch gegen Statista und Händlerbund

Einige Medien geraten wegen ihrer sehr kruden Einstellung zum geistigen Eigentum in Kritik. Dazu gehören der Händlerbund und der Dienstleister Statista. Mit großer Verwunderung habe ich heute den Verweis auf unterschiedliche CC Lizenzen des bekannten Schweizer Blogs carpathia.ch gelesen.

Carpathia wehrt sich

Recht deutlich nennt der Blog carpathia.ch dann auch Ross und Reiter und klagt offen an:

Unsere Beiträge sind als Werke geschützt unter einer Dual-Creative-Commons-Lizenz wie folgt:

Warum dem leider so sein muss

Wir bei Carpathia betreiben diesen Blog mit viel Leidenschaft und Herzblut, investieren Woche für Woche Stunden um Neuigkeiten rund um den Digitalen Wandel im Handel und der Gesellschaft zu dokumentieren, kommentieren und auch konstruktiv zu kritisieren. Ein Grossteil der Beiträge entsteht in der Freizeit.

Auch freuen wir uns ausserordentlich, wenn unsere Themen aufgenommen werden und in renommierten Tages- und Wirtschaftspublikationen fortgeführt und vertieft werden. Dies ist eine zusätzliche Motivation für uns.

Der überwiegende Teil dieser Medien zitiert uns korrekt und verweist auf die Quelle. In letzter Zeit haben verschiedene Medien wiederholt – so unter anderem 20 Minuten – unsere teilweise aufwändig recherchierten Beiträge ungefragt übernommen.

Andere wiederum kopieren unsere Inhalte und bieten sie gar kostenpflichtig (!) deren Lesern an, so beispielsweise das Portal Statista wo man ungeniert unsere aufwändigen Recherchen zu den Zalando-Zahlen, zu den Onlineshop- vs. Shopping-Center-Umsätzenund weiteres erneut publiziert. Ungefragt und ohne Quellen-Angabe im öffentlichen Teil. Wer die Details wissen will, muss zahlen.

Wir finden das stossend und veröffentlichen neu alle unsere Inhalte unter einer Dual-Lizenzvgl. oben, weil dies uns mehr Handhabe gegen dieses unseres Erachtens unlautere Vorgehen gibt.

Und konkret

Konkret bedeutet dies, dass unsere Beiträge als Werk lizenziert sind unter einer Creative Commons Namensnennung was so viel heisst wie:

  • Für die Medien 20minuten, Händlerbund und Statista gilt eine Kopier- und Zitiereinschränkung nach der BY-NC Lizenz

onlinemarktplatz.de ist nicht zimperlich

Frank Weyermann, Betreiber von onlinemarktplatz.de, beklagt sich über die ungefragte Nutzung und Vermarktung seiner eBay-Zahlen die er seit 11 Jahren erfasst und kostenlos veröffentlicht.

Die durch uns seit 11 Jahren erhobenen Zahlen werden durch Statista ohne Rückfrage und ohne Genehmigung für deren kostenpflichtigen Premium-Bereich genutzt. Wir haben viel Zeit und auch Geld in die Erhebung gesteckt und haben die Zahlen bisher zum Nutzen unserer Leserschaft kostenfrei angeboten. Statista hingegen hat die Zahlen dreist 1:1 kopiert und verkauft sie in deren kostenpflichtigen Premium-Bereich.

Unsere Rückfrage an den Statista-Kundendienst, warum dies ohne Rückfrage geschieht, hatte direkt Post von einem Anwalt zur Folge, der uns darüber aufklärte, dass die Verwendung rechtmäßig sei. Ich habe die Rechtmäßigkeit der Verwendung durch einen Anwalt prüfen lassen, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Daten sehr wohl dem Urheberschutz unterliegen, ich scheue jedoch das Kostenrisiko einer Klage.

t3n.de hat es dann auch erwischt

Das Medium t3n.de hat es dann smart für sich genutzt und einen tollen Artikel zur Reaktion auf Inhalteklau geschrieben: Hässlich geklaut bei t3n.de oder: Wie man Content-Diebstahl kreativ für sich nutzen kann

Mit E-Commerce hat das nichts zu tun

Blogs und Medien leben davon, dass sie Reichweite haben und zitiert werden. Oft sitzen die Autoren Stunden und Tage über ihren Artikeln. Ich finde es schade, wenn dann Inhalte einfach und ohne Verweis geklaut werden. Das muss nicht sein. Ich freue mich über jede Erwähnung und jeden Backlink. Wenn ich Artikel von Gastautoren veröffentliche oder Inhalte anderer Blogs übernehmen, verweise ich auf die Originale. Das gehört sich so. Lediglich auf Pressemitteilungen weise ist nicht immer hin.

Das aber ein Händlerbund und Statista so schmutzig handeln, ist in meinen Augen ein No-Go. Gerade der Händlerbund mit der ‘eigenen’ Kanzlei ITB Rechtsanwaltsgesellschaft und auch Statista sollten doch genau wissen, wie unlauter dieses Verhalten ist.

How to: Amazon-Maßnahmenplan richtig erstellen

Es gibt eine Vielzahl an Gründen, weswegen euer Account bei Amazon suspendiert worden ist. Um wieder am Handel teilzunehmen, müsst ihr in der Regel einen Maßnahmenplan – auch Aktionsplan oder kurz PoA (Plan of Action) – einreichen. Häufig scheitert ihr dabei und Amazon stellt Rückfragen oder verweigert das Freischalten eures Kontos. Hier nun ein paar Tipps und Hintergründe, die ihr bei der Erstellung euer PoA beachten solltet.

Amazon ist das Problem egal

Der Marktplatz interessiert sich nicht für eure Herausforderungen. Das ist so und scheint sich auch nicht zu ändern. Das ist bitter, aber diese Pille müsst ihr schlucken. Denn das bedeutet, die Mitarbeiter, die sich mit euch beschäftigen, sind an Lösungen und nicht an Erklärungen interessiert.

Meine Meinung: Ich finde das wenig partnerschaftlich, dass die Kommunikation zwischen Plattform und Händler so schlecht und schleppend verläuft. Mitunter sind dem Händler die Gründe einer Sperrung nicht bekannt und er kann sie sich mit seinen Board-Mitteln auch nicht erschließen. Hier wäre die Plattform meiner Meinung nach in der Pflicht, den Händler vollständig zu informieren.

Das einzige, was euch nach vorne bringt, ist ein ordentlicher Maßnahmenplan (PoA).

PoA durch Dienstleister erstellen lassen?

Es gibt eine Reihe von Anbietern, die euch bei der Erstellung eines PoA das Blaue vom Himmel versprechen und dann noch richtig teuer sind. Mir sind Preise von bis zu 1.500€ bekannt. Dienstleister kochen auch nur mit Wasser, sind aber erfahrener als ihr. Es liegt an euch, welchen Weg ihr gehen wollt und könnt, einen eigenen Plan aufstellen oder einen Anbieter wählen.

Wie erstelle ich einen Maßnahmenplan?

Kurz, knapp, ohne Schnörkel und lösungsorientiert. Amazon gibt euch in seinen ToS eine Anleitung:

Ihre Anfrage an Amazon zur Freischaltung Ihres Verkäuferkontos, sollte immer einen detaillierten Maßnahmenplan enthalten, mit dem Sie deutlich machen, dass Sie die problematischen Bereiche in Ihren Verkaufs-/Versandprozessen identifiziert haben und diese entsprechend ändern werden.

Einige Beispiele hierfür:

Probleme bei den Werten der Verkäufer-Performance

Beispiel 1:
Die Nachricht vom Verkäufer-Performance Team weist darauf hin, dass Ihr Verkäuferkonto aufgrund einer zu hohen Rate an Bestellmängeln suspendiert wurde.

Maßnahme: Prüfen Sie die Seite Kundenstatistiken, um festzustellen, in welchem Bereich (negatives Feedback, A-bis-Z-Ansprüche, Servicerückerstattungsrate) die Werte nicht erreicht werden. Falls beispielsweise die Rate an negativem Feedback zu hoch sein sollte, empfehlen wir, sich die Kommentare in den Kundenbewertungen genau durchzulesen, um herauszufinden, womit Ihre Kunden unzufrieden sind. Falls Kunden sich beschweren, weil Sie beispielsweise nicht oder zu spät auf Kundenrückfragen reagiert haben, sollte Ihr Maßnahmenplan darlegen, wie Sie zukünftig sicherstellen, dass Sie Kundenanfragen zügig beantworten. Beispielsweise indem Sie sich einen konkreten Zeitplan setzen, wann Sie künftig Ihre Kundenkorrespondenz beantworten werden.

Beispiel 2:
Die Nachricht vom Verkäufer-Performance Team deutet darauf hin, dass die Rate verspäteter Lieferungen in Ihrem Verkäuferkonto zu hoch ist.

Maßnahme: Nachdem Sie alle Bestellungen versandt und Amazon den Versand bestätigt haben, sollten Sie auch nochmals Ihre Bewertungen lesen und Ihre Versandprozesse prüfen. Vielleicht haben Sie nicht alle Lieferungen innerhalb von zwei Tagen nach dem Bestelldatum verschickt, weil sich das Bestellvolumen erhöht hat. Ihr Maßnahmenplan sollte dann eine Verbesserung Ihrer Versandprozesse beinhalten, die sicherstellt, dass Sie auch ein höheres Volumen noch innerhalb der Zeit handhaben können.

Beispiel 3:
Verkäufer-Performance weist darauf hin, dass Ihr Verkäuferkonto eine zu hohe Stornorate vor Erfüllung aufweist, in Ihrer Kundenstatistik können Sie feststellen, wie weit Sie vom Zielwert entfernt sind.

Maßnahme: Überprüfen Sie Ihr Lagerbestands-Management und/oder die Prozesse zur Lagerbestandskontrolle, um herauszufinden, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihren Service für den Kunden zu verbessern. Wenn die hohe Stornorate darauf zurückzuführen ist, dass Artikel vergriffen waren, sollten Sie Ihren Lagerbestand täglich überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie niemals Artikel anbieten, die Sie nicht sofort verschicken können.

Bei der Überprüfung Ihrer Prozesse sollten Sie folgenden Bereichen besondere Beachtung schenken:

  • Versand der Bestellungen – versenden Sie die Artikel innerhalb von zwei Tagen nach Bestelldatum?
  • Kommunikation mit Kunden – antworten Sie zügig auf Kundenanfragen, beantworten Sie die Fragen verständlich und freundlich genug?
  • Lagerbestandsverwaltung – haben Sie Probleme mit der rechtzeitigen Nachlieferung von Artikeln und müssen deshalb Bestellungen stornieren?
  • Angebote – haben Sie Ihr Angebot auch korrekt beschrieben?

Verstöße gegen unsere Richtlinien

Prüfen Sie im Bereich Benachrichtigungen Ihre Zusammenfassung der Kundenstatistiken alle auf Richtlinien bezogenen Warnungen, die Sie von Amazon erhalten haben. Lesen Sie unsere Richtlinien genau durch. Überprüfen Sie dann Ihre Abläufe und Ihre Angebote, um herauszufinden, was die Ursache(n) für den Verstoß ist / sind und wie Sie diese beseitigen können.

Beispiel: Wenn Sie zum Beispiel eine Warnung erhalten haben, weil Sie Promo-Versionen von Medienprodukten zum Verkauf angeboten haben, müssen Sie Ihre Angebote durchgehen und sämtliche Promo-Versionen entfernen sowie dafür sorgen, dass Sie solche Artikel von Ihren Lieferanten nicht mehr erhalten, bzw. dass diese bei der Aufnahme in Ihren Lagerbestands als solche gekennzeichnet und separat gelagert werden.

5W, 8D oder doch eher 4D?

Amazons Anforderungen ähneln den Methodiken des Qualitätsmanagements an. Hier gibt es 3 wesentliche Methoden, die Ursachen eines Defektes zu bestimmen und Lösungen bereitzustellen. Am ehesten eignet sich ein 4D-Report, um einen Maßnahmenplan zu erstellen. Ein 8D-Report ist bei kleineren Herausforderungen ‘over sized’.

4D-Report erstellen

4D steht für 4 Dimensionen und ist ein Standardbericht aus dem Qualitätsmanagement. Er strukturiert sich wie folgt:

  •  D1: Problembeschreibung
  •  D2: Analyse der Ursachen und Sofortmaßnahmen
  •  D3: Abstellmaßnahmen – definiert und umgesetzt
  •  D4: Wirksamkeit nachweisen

Das bedeutet, in 4 Stichpunkten seid ihr mit Amazons Maßnahmenplan fertig und ihr könnt ihn einreichen. Den Nachweis der Wirksamkeit könnt ihr im Falle einer Suspendierung natürlich nur hypothetisch angeben. Das reicht aber auch in den meisten Fällen vollkommen aus.

Fazit: Erzählt keine langen Storys, sondern kommt schnell auf den Punkt. Ein PoA ist schließlich keine Einladung zu einer Diskussionsrunde.

Mehr Informationen zur 8D– und 5W-Methode erhaltet ihr auf Wikipedia.

‘By the Way’

Treffen euch einmal Suspendierungen auf anderen Plattformen, dann solltet ihr die gleiche Methodik anwenden und je nach Verstoß das geeignete Konzept auswählen. Am Ende des Tages sitzen hinter den Tastaturen Menschen, die ihren Tag abgearbeitet bekommen wollen. Und die haben auf eines garantiert keinen Bock: zu lesen, wie schlecht ihr Arbeitgeber ist. Es gibt da ja einen passenden Spruch: “Wer f****n will, muss nett sein”. Der hilft auch in der Kommunikation mit Plattformen.

Immer noch aktuell: Betrugsmaschen auf Plattformen und in Shops

Immer wieder tauchen Berichte über Betrugsmaschen in Onlineshops oder auf den großen Plattformen eBay, Amazon und eBay Kleinanzeigen auf. 2 dieser Maschen stelle ich hier vor und zeige euch, wie ihr euch davor schützen könnt.

Der Dreiecksbetrug

Der ehrliche Kunde kauft bei einem betrügerischem Verkäufer Ware. Wobei der betrügerische Verkäufer nicht unbedingt wissen muss, dass er an einem Betrug mitmacht. Es kann der klassische „Heimarbeiter“ sein, der über die bekannten Mails akquiriert wurde.

Der Kunde bezahlt nun den betrügerischen Verkäufer. Dieser lässt genau dieses Geld verschwinden. Nun tritt er selber als Käufer auf und kauft die Ware in einem beliebigen Onlineshop oder auf einem Marktplatz. Er bezahlt aber die Ware z. B. mit gestohlenen Kreditkartendaten oder gehacktem PayPal-Account. Der Onlineshop- oder Marktplatzhändler erhält nun die Adressdaten des ehrlichen Kunden und versendet Waren dorthin. Der Betrüger übermittelt die Versandbestätigung an den ehrlichen Käufer.

Sobald nun der Kreditkarten- oder Kontoinhaber des PayPal-Kontos die Abbuchung sieht, werden sie einen Fall eröffnen, der zur Rückbuchung des Betrages führen kann. Betroffen ist dann der Shopbetreiber bzw. der Marktplatzhändler.

Im Wesentlichen sind alle Branchen betroffen, die leicht handelbare Artikel anbieten: Kinderspielzeug, Elektronik, Heimwerker. Sicher erkennen lässt sich ein solcher Betrug nicht. Gerade im Weihnachtsgeschäft ist es ja durchaus üblich, Ware an andere Lieferanschriften zu versenden.

Payment-Dienstleister bieten leider auch nur bedingt Schutz. Eigene Erfahrungen und aktuell geführte Telefonate bestätigen, dass man durch PayPal oder andere Provider nicht wirklich geschützt ist. Im Zweifel ist das im Nachgang immer eine zeit- und nervenraubende Verhandlung und Einzelentscheidung. Wählt man zum Beispiel 3D-Secure zum Kreditkarten-Clearing, stellt man fest, das die Konversionen im Shop in den Keller rauschen. Den Mittelweg zu finden ist schwer.

Hinweis: Diese Betrugsmasche findet auch mit kleinen ‘Anpassungen’ auf eBay-Kleinanzeigen statt. Betrogen ist hier dann der ehrliche, private Verkäufer.

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Eine weitere Abwandlung ist, dass die Ware mit PayPal bezahlt wird und der Käufer sie abholen möchte. Vorsicht: Selbstabholung ist über PayPal nicht abgesichert.

So schützt ihr euch

Auf allen Kanälen, über die ihr Waren mit PayPal als Zahlungsmittel anbietet, gilt: keine Selbstabholung zulassen und ausschließlich an die durch PayPal übermittelte Versandadresse versenden. Nur dann ist die Transaktion geschützt.

Gebotsabschirmung bei eBay

Dieser Artikel ist bereits 2014 auf Wortfilter erschienen. Die Masche der Gebotsabschirmung funktioniert so: Ein Abzocker bietet mit zwei verschiedenen Accounts hohe Summen auf einen Artikel und treibt dadurch den Preis so sehr in die Höhe, dass die Auktion für alle anderen Interessenten uninteressant wird. Ganz kurz vor Ablauf der Auktion zieht er das erste Gebot zurück, das Höchstgebot sinkt wieder auf einen niedrigen Stand und er “kauft” so den Artikel zu einem sehr geringen Preis.

Leider kommen die Abzocker mit dieser alten Masche auch vor Gericht durch, wie ein 2004 vor dem Landgericht Bonn verhandelter Fall zeigt: Dort hatte jemand für ein Luxus-Cabrio in einer Auktion ein Maximalgebot von 11.900 Euro eingegeben und war damit zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter beim Stand von 63 Euro. Ein “anderer” Bieter bot 12.000 Euro und war damit Höchstbieter beim Stand von 11.905 Euro. Kurz vor Angebotsablauf wurde das erste Gebot zurückgezogen, der Auktionspreis fiel wieder auf 63 Euro und der “andere” Bieter kaufte den BMW dafür.

Der Verkäufer wollte seinen Wagen zu diesem geringen Preis nicht abgeben, sondern verkaufte ihn für 8.950 Euro an jemand anderen. Der 63-Euro-Käufer klagte aber auf Schadensersatz und bekam 8.500 Euro zugesprochen. (Urteil 1 O 307/04 des LG Bonn vom 12.11.2004)

So könnte der Gebotsverlauf ausgesehen haben:

Bieter A bietet 62,00 Euro und ist beim Stand von 1 Euro Höchstbieter.
Bieter B bietet 11.855 Euro und ist nun beim Stand von 63 Euro Höchstbieter.
Bieter C bietet 12.000 Euro und ist nun beim Stand von 11.905 Euro Höchstbieter.
Bieter B zieht sein Gebot zurück, Bieter C ist nun wieder Höchstbieter beim Stand von nur 63 Euro und klagt auf Erfüllung bzw. Schadensersatz.

eBay hat sich Gedanken dazu gemacht und die Gebotsabschirmung ein wenig erschwert: In den letzten 12 Stunden einer Auktion kann ein Bieter sein Gebot nur innerhalb einer Stunde zurückziehen.

So schützt ihr euch          

Beobachtet die Aktivitäten bei euren Angeboten genau. Wenn euch etwas seltsam vorkommt, meldet es schriftlich an eBay. Nutzt die kostenpflichtige Funktion Mindestpreis. Damit ist ausgeschlossen, dass betrügerische Bieter mit ihrer Masche Erfolg haben.

Amazon Stores: Amazon schränkt die Nutzung für Händler ein

Aktuell wirbt Amazon mit der Einrichtung von Amazon Stores bei Händlern, die eine Marke registriert haben. Unter den Händlern – und teilweise auch in den Medien – hat sich die Haltung durchgesetzt, dass die Amazon Stores jetzt auch in Deutschland verfügbar seien. Das ist nicht richtig. Amazon Stores sind bereits seit Jahren auch in Deutschland für Händler einrichtbar. Bisweilen konnte jeder Händler sich einen Amazon Store einrichten. Das geht nun jedoch nicht mehr. Amazon schränkt die Nutzung ein.

Amazon Stores oder auch Amazon-Shops

(Quelle: Beispiel Amazon Store https://www.amazon.com/Amazon_Basics)

“Mit einem Amazon-Shop können Sie Kunden ein neues Einkaufserlebnis bieten, um Ihre Marke zu präsentieren und Zugriffe auf Ihre eigene Amazon-Website zu generieren. Sie können Ihren Produktkatalog im Shop auf mehreren Seiten einrichten und mithilfe von Vorlagen, die für Mobilgeräte optimiert wurden, neue Produkte hinzufügen und etwas über Ihre Marke erzählen.” – So beschreibt der Handelsriese was ein Amazon Store oder auch Amazon-Shop ist. Ein eingerichteter Shop ist unter der Adresse: https://www.Amazon.com/MARKENNAME aufrufbar. Käufer auf Amazon finden Amazon-Shops über die Markenzeile (blauer Link mit dem Markennamen, der ober- oder unterhalb des Produktnamens auf der Produktdetailseite angezeigt wird).

Neuer Wein in alten Flaschen

(Quelle: Screenshot sellercentral-europe.amazon.com/amazonStores/seller-stores/)

Die aktuelle Werbung im Seller-Central steht nur Händlern zur Verfügung, die eine eigene Marke registriert haben. Entsprechend schreibt Amazon auch recht deutlich auf der Landingpage: “Sie verfügen nicht über registrierte Marken. Nur Inhaber von registrierten Marken sind berechtigt, Stores zu erstellen.”

In den FAQs heißt es aber noch anders

(Quelle: Screenshot ams.amazon.de/faq)

Hier widersprechen sich Landingpage und aktuelle Anleitung. Auch ist der Amazon-Store nichts Neues. Bereits 2015 finden sich etliche Berichte und Fragen bezüglich Amazons Händlershops im Sellercentral-Forum. Amazon Stores gibt es also bereits seit Jahren.

Wie geht es weiter?

Händlershops können nach wie vor mit einem AMS-Account und dem Storebuilder eingerichtet werden.

Einen AMS Account könnt ihr euch direkt über die ams.amazon.de-Startseite selbst anlegen. Wählt den Punkt ‘Ich habe Anmeldedaten für Vendor Express’. Zum Vendor Express-Programm könnt ihr euch hier anmelden: vendorexpress.amazon.eu.

Fazit

An einen Amazon Store kommt ihr auf 2 Arten und Weisen. Einmal per Einladung bzw. Freischaltung, weil ihr eine Marke angemeldet habt, oder über den Umweg eines eigenen AMS-Kontos. Dieses erhaltet ihr, wenn ihr euch zunächst einen Vendor-Express-Account einrichtet.

Der ‘neue’ Amazon-Store ist tatsächlich der Alte. Die Registrierung einer Marke bei Amazon ist jetzt Pflicht geworden, um einen Händlershop einzurichten. Faktisch ist damit die Nutzung des Stores eingeschränkt.

Wie ihr euch einen Shop einrichtet und ob das überhaupt Sinn macht, werde ich in einem weiteren Artikel beschreiben.

eBay-Hilfe von eSync: Artikeldetailseiten bearbeiten & synchronisieren

Jeder von euch kennt das: Mal eben eure eBay-Artikelbeschreibung zu ändern geht nicht. Das ist immer eine Megasache und nervt. Daher erfreuen sich ja auch gerade die aktuellen Änderungen (Kontaktinformationen) so großer Beliebtheit. Bisher gab es kein vernünftiges Tool, welches von jedem eingesetzt werden konnte. data-blue.de hat jetzt den eSync an den Start gebracht. Er löst euer Problem.

Und nicht nur das: Zusatzfunktionen ermöglichen euch das Einfügen einer dynamischen Crossselling-Anwendung oder die Darstellung aller Interkationsknöpfe, wie z. B. den ‘Sofort Kaufen’-Button. Das Tool synchronisiert eure Artikel und Kategorien laufend. eSync ist eine echte eBay-SEO-Unterstützung und Hilfe.

Was kann das Tool?

Das Tool eSync von Datablue ändert jede Artikeldetailseite nach euren Vorgaben und das unabhängig vom jeweiligen Template-Anbieter. Voraussetzung ist lediglich, dass die zu ändernden Informationen mit einer Regel auffindbar sind. Christian Braun, CEO von der Datablue GmbH, hat seinen Kunden ein Video zur Verfügung gestellt.

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Augen auf bei den Zusatzfunktionen

Nicht uninteressant sind die ins Tool integrierten Zusatzfunktionen. eBay verfolgt ja aktuell die Strategie, den Kontakt zwischen Käufern und Verkäufern zu erschweren. Darüber hinaus hat der Marktplatz auch aktive Inhalte untersagt. Damit ist es für Händler schwieriger, individuelle Funktionen in den Artikeldetailbereich einzufügen.

eSync bietet in allen kostenpflichtigen Abo-Paketen die Integration sämtlicher Interaktionsknöpfe an. Unter eBay-SEO-Gesichtspunkten ist das ein wertvoller Bonus, denn jedes Engagement mit dem Produkt belohnt die Cassini sofort.

Das Tool arbeitet permanent und synchronisiert eure Artikel laufend.

Wie importiere ich meine Templates in das Tool?

Es gibt 2 Möglichkeiten. eSync kennt nahezu alle gängigen Templates bereits, sodass es keine Herausforderung für euch sein dürfte, das Tool sofort einzusetzen. Es entstehen keine weiteren Kosten. Arbeitet ihr mit einem unbekannten Template, so könnt ihr DataBlue mit dem Import eures Templates beauftragen. Das kostet einmalig 149€.

Wie teuer ist eSync?

Das Tool wird als Abo-Modell mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten angeboten. Die Preise richten sich nach der Anzahl der zu bearbeitenden Listings.

Die Preise erscheinen mir sehr angemessen. Das Jahres-Abo kostet im kleinsten Paket gerade mal 59,88€. Selbst die Flat ist mit 299,88€ günstig und die Anwendung rechnet sich bei der ersten Nutzung vollständig.

Top oder Flop?

Ganz klar ist das ein Top-Tool, welches ich jedem Händler empfehle, der die o. g. Funktionalitäten nicht über sein Abwicklungs-Tool abbilden kann. eSync bietet euch eine sehr gute Lösung an, um die Folgen der eBay-Änderungen (Verbot aktiver Inhalte und Kontaktinformationen) abzumildern. Preislich gibt es keine Kritik.

Wie tickt der Einzelhandel wirklich – IHKn und ibi research starten Forschungsprojekt

Bitte macht mit: Die Digitalisierung stellt gegenwärtig sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung für den Einzelhandel dar. Zu diesem Zweck führt ibi research an der Universität Regensburg zusammen mit über 40 IHKn und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Händlerbefragung durch. Das Ziel dieser Umfrage ist es, herauszufinden, wie der Einzelhandel mit dem Thema Digitalisierung umgeht. Vieles ist in diesem Zusammenhang noch unklar, insbesondere wie sich der Umfang der Digitalisierung in den nächsten Jahren ändern wird und ob dies den Einzelhandel zunehmend unter Druck setzen wird oder eher neue Möglichkeiten bietet.
Um diese Fragen beantworten zu können, bitten wir On- und Offline-Händler um ihre Teilnahme. An der Befragung können Händler unter folgendem Link teilnehmen: www.ibi.de/Handelsstudie2017
Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 15 Minuten. Die Aussagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und anonym ausgewertet.
Es würde uns sehr freuen, wenn zahlreiche Händler uns bei unserem Vorhaben unterstützen und bis zum 31.8.2017 an der Befragung teilnehmen.
Gerne kann die Befragung auch an eine Kollegin oder einen Kollegen weitergeleitet werden.
Die Studienergebnisse werden dann im September 2017 kostenlos veröffentlicht.

Amazon Brand Monitor: Amazon meldet Amazon als Wortmarke an

Welche Marken hat Amazon neu angemeldet?  Was versteckt sich hinter den Marken? Ein regelmäßiger Blick in das Register des DPMA offenbart mitunter wunderliches. So meldet das Unternehmen Amazon als Wortmarke an. der Anmeldetag ist der 3. Juli 2017.

(Quelle: DPMA. Die Anmeldung ‘Starseed’ ist nicht Amazon zuzuordnen)

Das Unternehmen meldete in den Monaten Juni/Juli jeweils 3 Marken an. Im Mai waren es 16. Ein Blick in die Klassen verrät mitunter was Amazon plant. Hier arbeitet der Online-Riese wohl an einer Bilderkennung die er ‘AMAZON REKOGNITION’ nennen möchte. Das sagt das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis:

Klasse(n) Nizza 09: Computersoftware für die visuelle Datenverarbeitung, nämlich Bildanalyse und -erkennung; Computersoftware zur Verwendung bei der Entwicklung von Computersoftware; Computersoftware für die Bildverarbeitung; Entwicklungstools für Computersoftware; Software zur optischen Zeichenerkennung; Computersoftware für die Durchführung von Bildanalysen, einschließlich Erkennung von Text, Gesichtern, Objekten, Hintergründen, Ereignissen oder Tieren; Computersoftware für die Durchführung von Bildanalysen, einschließlich Klassifizierung und Kategorisierung von Inhalten; Computersoftware für die Verwaltung von Bild- und Videodatenbanken; Computersoftware zum Durchsuchen einer Bild- oder Videodatenbank nach Inhalten; Computersoftware, nämlich Softwareentwicklungstools für die Erstellung von mobilen Internetanwendungen und Schnittstellen in Bezug auf die Verwaltung von Bild- oder Videoinhalten; Computersoftware zur Anwendung und Datenbankintegration; Computersoftware zur Erstellung von durchsuchbaren Datenbanken mit Informationen und Daten; Datenbankverwaltungssoftware für Bilder und Videos; Elektronische Datenbank im Bereich Bilder oder Videos, die auf Computermedien gespeichert sind; Computersoftware zum Zusammenstellen von Informationen in Bezug auf Bilder oder Videos in Computerdatenbanken; Computersoftware zum Konvertieren, Zuschneiden, Ändern der Größe oder Verbessern von Bildern; Computersoftware zur Verifizierung oder Authentifizierung der Identität; Computersoftware zum Filtern von Bildern und Videos mithilfe der Inhaltserkennung.
Klasse(n) Nizza 35: Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Datenbankverwaltung für Dritte in Bezug auf eine Datenbank mit mittels Video- und Bilderkennung erfasster Daten; Erfassen und Zusammenstellen von Informationen in Computerdatenbanken im Bereich Bild- und Videoinhalte; Verwaltung und Zusammenstellung von Computerdatenbanken; Verwaltung und Zusammenstellung von durchsuchbaren Bild- und Videodatenbanken.
Klasse(n) Nizza 42: Platform as a Service [PaaS] mit nicht herunterladbaren Softwareentwicklungstools und nicht herunterladbarer Software für die visuelle Datenverarbeitung in Form von Bildanalyse und -erkennung, Entwicklung anderer Software und Bildverarbeitung; Computerdienstleistungen, nämlich Nutzung von Computern für die Verarbeitung von Bildern und Videoinhalten in Form der computergestützten elektronischen Digitalisierung von Bildern und Videoinhalten mithilfe von Computererkennungs- und Datenverwaltungssoftware; Platform as a Service [PaaS] mit Computersoftwareplattformen zur Verwendung von Softwareentwicklern oder Forschern bei der Verarbeitung von Bildern oder Videos; Software als Dienstleistungsanbieterservice (SaaS), Nämlich, Hosting von Software zur Verwendung durch Dritte bei der Verwaltung von digitalen Bildern und Videos; Software as a Service [SaaS] mit Software für die Erkennung von Text, Gesichtern, Objekten, Hintergründen oder Ereignissen auf Bildern oder in Videos einschließlich Klassifizierung und Kategorisierung von Inhalten.

Und die Markenanmeldung ‘AMAZON LEX’ deutet dann auf eine lexikalische Sprachanwendung hin, quasi Amazons Brockhaus. An Hand von älteren Markenanmeldungen lässt sich sehr gut ableiten, dass die jeweiligen Produkte schon sehr ‘reif’ sind. Das ist der Unterschied zu den Patentanmeldungen. Diese sind oft noch sehr fern. Und keiner verfügt über valide Informationen, ob die angemeldeten Patente auch wirklich realisiert werden.

Fazit: Ab und an schadet ein Blick auf Amazons Markenanmeldungen nicht. Im Gegenteil.

So machen’s die Großen: Wie baut man eine neue Schuhmarke auf? Tim Keding von Shoepassion

Auf Alexander Grafs Blog kassenzone.de ist heute ein großartiger Podcast veröffentlicht worden. Alexander nahm sich Tim Keding vor und plauderte mit ihm über den Markenaufbau von Shoepassion.de.

Spannend daran ist, dass ihr hier einmal von den Großen lernen könnt. Welchen Weg sind sie gegangen, was haben sie anders gemacht und könnt ihr was lernen?

Hier das Youtube-Video:

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Veröffentlicht am 13.08.2017

In der Kassenzone Podcast Ausgabe #150 dreht sich alles um den Aufbau der Marke Shoepassion aus Berlin. Die Marke ist in der Gründerszene u.a. bekannt geworden durch ein Investment des ehemaligen Porsche Chefs und sie wächst online & offline sehr stark und profitabel. Spannendes Modell mit viel Liebe zum Schuh!

Zur Seite von Shoepassion: http://www.shoepassion.de/

Urteil: Abmahnung wegen zusammengefasster Bewertungen im Shop

Unter dem Aktenzeichen 33 O 159/16 wurde am 11. Juli 2017 vor dem Landgericht Köln ein spannender Fall verhandelt. Am 1. August gab es das Urteil. Ein Onlinehändler veröffentlichte auf seinem Shop ein Bewertungs-Plug-in, welches die Bewertungen aller seiner Verkaufskanäle zusammenfasst und darstellt. Ein Wettbewerber fand diese Darstellung irreführend und mahnte ab. Er bekam Recht.

Bewertungen sind wichtig. Sie sind das hervorstechende Reputationsinstrument und beeinflussen die Kaufentscheidung der Konsumenten. Viele Händler sammeln Bewertungen über unterschiedliche Absatzkanäle: Amazon, eBay, der eigene Shop oder auch Facebook. Einige Bewertungsportale ermöglichen die zusammengefasste Darstellung der Bewertungen im eigenen Shop. Eigentlich ein guter Ansatz, da im eigenen Shop kaum Bewertungen abgegeben werden. Aber auch nur eigentlich.

Was war passiert, worum geht es?

Ein Händler hat nun wegen dieser zusammengefassten Darstellung eine Abmahnung erhalten. Abgemahnt wurde konkret die Darstellung dieses Widgets von ausgezeichnet.org.

(Quelle: Screenshot ausgezeichnet.org)

Der Marktbegleiter rügte, dass diese Darstellung irreführend sei. Die Richter des Landgericht Köln folgten seiner Argumentation und der Händler verlor das Verfahren. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Formulierung ‘x Bewertungen von mehreren Portalen’ von Konsumenten falsch verstanden werden kann. Dargestellt werden ja nicht ausschließlich Bewertungen dieses Shops, also dieser Website, sondern auch Präsenzen auf eBay und Amazon.

(Quelle: Auszug aus dem Urteil)

Das vollständige Urteil 3 O 159/16 könnt ihr euch hier ansehen und downloaden.

Ist das nun irreführend?

Na ja, die Verkaufsregeln auf Amazon, eBay, dem eigenen Shop und auch Facebook sind ja nun sehr unterschiedlich. Verkaufe ich über Amazon FBA, so kann beispielsweise die Versandleistung erst gar nicht bewertet werden. Bevorzugt ihr eBay beim Service, so ist auch eure Serviceleistung nicht mit der des eigenen Shops vergleichbar. Und seid mal ehrlich: Es ist ja tatsächlich so, dass ihr oft die Zähne zusammenbeißt, wenn Konsumenten mit Bewertungen auf Plattformen drohen. Also ganz krude ist der Gedanke des Abmahners nicht, oder?

Wer ist alles betroffen?

Einfach: Alle Händler die Bewertungs-Plug-ins von Anbietern nutzen, die eine konsolidierte Darstellung der Bewertungen ermöglichen. Überprüft also euer Plug-in und fragt euren Anwalt oder Rechtstextedienstleister, ob eure Darstellung des Kunden-Feedbacks vor dem Hintergrund dieses Urteils neu bewertet werden muss.

Achtung bei: ausgezeichnet.org und shopvote.de

Bei meiner Recherche sind mir diese 2 Anbieter besonders ausgefallen. ausgezeichnet.org ist ja in dem Urteil erwähnt, aber auch shopvote.de kann davon betroffen sein. Pikant, shopvote wird vom Rechtstexteanbieter IT-Recht-Kanzlei empfohlen und selbst eingesetzt.

Quelle: Screenshot it-recht-kanzlei.de | IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller)

Ob die leicht abgeänderte Formulierung ‘unterschiedl. Präsenzen’ ausreichend ist, den Tatbestand der Irreführung zu umgehen, wage ich zu bezweifeln. Denn auch aus dieser Formulierung wird nicht klar, was denn nun eigentlich gemeint ist. Wird die Seite auf 3 Präsenzen bewertet oder ist es ein unterschiedlicher Auftritt. Fazit: Augen auf beim Käsekauf!

Wenn das mal Schule macht

Bisweilen liegt ja nur ein Landgerichtsurteil vor. Das bedeutet, das Risiko, dass auch andere LG diesem Urteil folgen, kann noch nicht abgeschätzt werden. Setzt sich diese Beurteilung aber durch, dann wären sämtliche Auftritte, die o. g. Widget verwenden, massiv abmahngefährdet. Und auch jetzt ist es nicht ohne: Euer Marktbegleiter braucht ja nur das LG Köln wählen.

Fazit

Die Anbieter solcher zusammenfassender Widgets sollten schnell eine rechtssichere Lösung finden. Auch wenn noch kein Urteil eines OLG vorliegt, so sollte den Händlern zügig eine sichere Verwendung des Widgets angeboten werden. Ich würde mir wünschen, dass shopvote.de und ausgezeichnet.org ihre Kunden proaktiv informieren und warnen würden.

Amazon: Ab dem 1. September 2017 entfällt die Mindestverkaufsgebühr

Heute fanden die Merchants im Sellercentral und in Ihrer Mailbox eine gute Neuigkeit. Amazon schafft die Mindestverkaufsgebühr ab. Diese Neuigkeit dürfte etliche Händler freuen, denn sie zählen zu den Gebührenbestandteilen, die oft den Kostenschnitt nach oben trieben.

Was war die Mindestverkaufsgebühr?

Sie fiel in den meisten Kategorien an, in denen Händler Artikel bis zu einem Preis von 2.00€ anboten. Wurde dieser verkauft, wären die Kosten, die Amazon euch reguläre berechnet, 30 Cent. Das war dem Handelsriesen bisweilen zu wenig. Daher gab es die Mindestverkaufsgebühr in höhe von 50 Cent.

Günstige Artikel hatten krude relative Kosten

Wer also ein Produkt für 1€ verkaufte, hatte dann 50% Amazon-Gebühren auf seinen Umsatz draufzuzahlen. Solche hohen relativen Gebühren machten den Handel mit günstigen Artikeln sehr unattraktiv und nicht wenige Merchants berichteten immer mal wieder reißerisch über Amazon-Gebühren in Höhe von 80%.

Auch für günstige Waren werden nun die üblichen Gebühren berechnet

Ab dem 1. September 2017 werden also für alle Artikel nur noch die anfallenden prozentualen Gebühren berechnet. Das kann für einige Kategorien und Produkten zu einer Reduzierung der Kosten um 50% bedeuten, wenn nicht noch besser.

Hier eine Beispielrechnung für eine Kategorie mit 12% Verkaufsprovision

Die aktuelle Gebühr für einen Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis von 2,00 € in einer Kategorie mit einer Verkaufsgebühr von 12% und einer Mindestverkaufsgebühr in Höhe von 50 Cent würde 0,50 Cent betragen. Da dieser Betrag von 0,50 € pro Artikel höher ist als 12% des Gesamtverkaufspreises. Nach dem 1. September 2017 würde die entsprechende Gebühr 0,24 € betragen, also 12% des Gesamtverkaufspreises.

Hier die Meldung von Amazon

Guten Tag,

um Sie dabei zu unterstützen, mehr Produkte anzubieten, die Kunden schätzen, schaffen wir die Mindestverkaufsgebühr für alle bei Amazon.de verkauften Artikel ab. Ab dem 1. September 2017 zahlen Sie die entsprechende Verkaufsgebühr auf den Gesamtverkaufspreis, den der Käufer bezahlt, einschließlich der Kosten für Versand oder Geschenkverpackung.

Aktuelle Gebühren:

– Geltende Verkaufsgebühr als Prozentsatz des Gesamtverkaufspreises (mit einer Mindestverkaufsgebühr von 0,50 EUR)

Neue Gebühren:

– Geltende Verkaufsgebühr als Prozentsatz des Gesamtverkaufspreises (keine Mindestverkaufsgebühr)

Beispiele:

1. Die aktuelle Gebühr für einen Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis von 2,00 EUR in einer Kategorie mit einer Verkaufsgebühr von 15 % und einer Mindestverkaufsgebühr in Höhe von 0,50 EUR würde 0,50 EUR betragen, da dieser Betrag von 0,50 EUR pro Artikel höher ist als 15 % des Gesamtverkaufspreises. Nach dem 1. September 2017 würde die entsprechende Gebühr 0,30 EUR betragen, also 15 % des Gesamtverkaufspreises.

2. Die aktuelle Gebühr für einen Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis von 2,00 EUR in einer Kategorie mit einer Verkaufsgebühr von 12% und einer Mindestverkaufsgebühr in Höhe von 0,50 EUR würde 0,50 EUR betragen, da dieser Betrag von 0,50 EUR pro Artikel höher ist als 12% des Gesamtverkaufspreises. Nach dem 1. September 2017 würde die entsprechende Gebühr 0,24 EUR betragen, also 12% des Gesamtverkaufspreises.

Hinweis: Dieser Erlass der Mindestverkaufsgebühr ist nicht endgültig. Amazon behält sich das Recht vor, in Zukunft Änderungen vorzunehmen.

Freundliche Grüße

Amazon Services Europe

Was bedeutet das nun für die Händler?

Für große Merchants dürfte diese Reduzierung keine große Rolle spielen. Jedoch gibt es etliche Kategorien und Händler, die von dieser Entlastung profitieren werden. Gerade Händler mit kleinpreisigen Artikeln waren bisweilen in den Hintern gekniffen und mussten Bundle mit größerer Stückzahl bilden oder das Produkt direkt als ‘Plus-Artikel’ listen.

20% der SellerLogic-Repricer-Kunden verkaufen ihre Ware mit Verlust?*

So mutmaßt jedenfalls der Gründer und Geschäftsführer vom Repricer SellerLogic gestern in einem Post auf dem Blog des Unternehmens. Er veröffentlicht eine umfangreiche Auswertung seiner Kundendaten.

SellerLogic-Kunden verkaufen ihre Produkte mit Verlust

Igor Branopolski wertete 583.891 Kundenprodukte und -daten branchenübergreifend aus seinem Datenbestand aus.  Er kommt zu dem Schluss:

“Die durchschnittliche Nettomarge eines Amazon Verkäufers liegt bei 12,5% bei 80% der angebotenen Produkte. 20% der Produkte werden dabei mit Verlust verkauft. Die meisten der angebotenen Produkte werden mit einer Marge von 10-75% gehandelt. Auf den ersten Blick ist der Anteil der Produkte mit einer negativen Marge mit 20,15% sehr groß.” (Quelle: SellerLogic-Blog)

Wie Peter Höschl auf shopanbieter.de feststellt, sieht die tatsächliche Situation bei den Kunden des Repricer-Anbieters noch dramatischer aus:

Erläuterung zum Chart: Händler haben in SellerLogic die Möglichkeit, ihre Einkaufspreise und Kosten zu hinterlegen. Anhand dieser Angaben kann SellerLogic die Marge nach Abzug aller Amazon-Gebühren, Versandkosten und sonstigen unmittelbar mit dem Verkauf entstehenden Kosten ermitteln. Zu beachten ist ggf. noch, dass SellerLogic die Marge als Aufschlag auf den Einkaufspreis ermittelt. Bei der üblichen Vorgehensweise, die Marge auf den Verkaufspreis zu ermitteln, würde der prozentuale Wert noch deutlich niedriger liegen. (Quelle: shopanbieter.de)

Erschreckende Zahlen

(Quelle: Shopanbieter.de. Die Berechnung der Nettomarge in % erfolgt mit folgender Formel:
(Verkaufspreis + Versandkosten – Amazon Gebühr – MwSt. – Versandkosten – Einkaufspreis) / Einkaufspreis = Marge in %)

Peter Höschl schreibt dann auch deutlich: “Geht man davon aus, dass solide Onlinehändler eigentlich mindestens fünf Prozent Gewinn erzielen sollten, ist dies mit den Margen nicht zu erreichen.” Legt man also die Messlatte so an, dass nachhaltig positive Unternehmensergebnisse dargestellt werden sollen, so zeigt die Auswertung der Kundendaten, dass keine vom Repricer unterstützen Unternehmen Geld verdienen. Das legt den Schluss nahe: Kein SellerLogic-Kunde verdient etwas oder führt ein nachhaltig aufgestelltes Unternehmen. Diesen Einblick in die Kundenstruktur des Anbieters halte ich aus mehreren Gründen für problematisch.

Droht eine Pleitewelle? Sind die Zahlen allgemeingültig?

Das ist ja nun eine sehr wichtige Frage. Nach diesen Zahlen würden KEINE Marketplace-Händler ein nachhaltig und gesund agierendes Unternehmen betreiben. Oder bestenfalls: Über 20% der Marketplace-Händler Produkte würden Verlust machen und können nicht existieren. Es wäre mit einer großen Pleitewelle zu rechnen.

Die Zahlen sind nicht allgemeingültig. Sie wurden aus den Kundendaten dieses Repricers gewonnen. SellerLogic-Kunden haben ihre Einkaufspreise selbst in das Tool eingegeben. Es ist also nicht überprüfbar, ob diese Angaben auch valide sind. Und natürlich konnten auch nur die Daten ausgewertet werden, bei denen SellerLogic-Kunden ihre Einkaufpreise freiwillig Angaben.

Ob nun eine allgemeine Pleitewelle unter den Amazon-Händlern droht, kann man sicher verneinen, ob aber nun die Kunden von SellerLogic in Schwierigkeiten geraten, lässt sich nicht sicher ausschließen.

Diese Kundendaten hätten nie veröffentlicht werden dürfen

Welcher Kunde möchte schon von seinem Dienstleister öffentlich lesen, dass er eigentlich kein Geld verdient? Keiner vermute ich. Daher ist es schon aus reinen Loyalitätsgründen problematisch, einen solch tiefen Einblick in so brisante Zahlen zu gewähren.

Aber auch juristisch ist das nicht ohne. In den AGB des Unternehmens findet sich unter Punkt 4.2 folgende Vereinbarung:

4.2.
Der Kunde verpflichtet sich, SellerLogic Auskunft über die Gesamtzahl der verkauften Artikel zu erteilen. Diese Erhebung erfolgt durch das Programm und der Kunde stimmt der Erhebung zu. Die erlangten Verkaufsdaten werden ausschließlich für die Durchführung der jeweiligen Preisanpassungsstrategien innerhalb dieses Vertragsverhältnisses verwendet. Eine wie auch immer geartete Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung der Daten durch SellerLogic ist ausgeschlossen.

Meine Vermutung, dass das Unternehmen gegen die eigenen AGB verstößt, habe ich seitens eines Anwaltes prüfen lassen. Er schloss sich meinen Bedenken an und fügte noch hinzu: “Für die Erhebung der Daten und jede Nutzung außerhalb des konkreten Auftrages dürfte es schon an einer wirksamen Einwilligung fehlen.”

Peter Höschl schrieb zu dem grundsätzlichen Datenschutzproblem eine großartige und lesenswerte Artikelserie. In Teil 2 z. B.: “Außerdem kann die Offenlegung der internen Preisinformationen durch eine Repricer den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen. Auch hier steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe im Raum.”

Die Frage, die ich mir stelle: Was ist nun, wenn ein interessierter Banker oder Warenfinanzier die Zahlen liest und darüber informiert ist, dass mein Unternehmen Kunde bei SellerLogic ist?

(Quelle: Sellerlogic-Blog. Die Berechnung der Nettomarge in % erfolgt mit folgender Formel: Verkaufspreis + Versandkosten – Amazon Gebühr – MwSt. – Versandkosten – Einkaufspreis / Einkaufspreis = Marge in %)

Haben Amazon-Händler Margenprobleme?

Die Kundendatenauswertung von SellerLogic ist jedenfalls ein Indiz hierfür. Mangels Kenntnis über weitere Parameter lässt sich das Ergebnis nicht ohne Weiteres verallgemeinern. Hierzu wäre eine Untersuchung der Unternehmenszahlen einer relevanten Händleranzahl notwendig.

Unterstellt man den Daten, was in Grenzen zulässig ist, eine geringe Allgemeingültigkeit, so wäre es dann tatsächlich so, dass ein kleinerer Anteil an Amazon-Händlern mit großen Herausforderungen zu kämpfen hat.

Die einen gehen, die anderen kommen

Auf allen Marktplätzen ist eine Volatilität bei den Händlern zu beobachten. Die Gründe, warum ein Marktplatzgeschäft eingestellt wird, mögen vielfältig sein, aber es wird sicher nicht wegen zu großer Marge geschlossen. Betrachtet man die eBay-Händlerzahlen so ist festzustellen, dass die Zahl der aktiven Händler nur sehr langsam wächst (ca 3% pro Quartal). Je nach Quartal begegnen einem aber schon einmal 7% andere Händler. Das bedeutet: viele hören auf, es wachsen aber genug neue nach. Bei Amazon lässt sich das noch nicht beobachten, da die Zahl der nachrückenden Händler aufgrund des anhaltenden Hypes größer ist. Auch drängen mehr Händler aus dem Ausland auf den deutschen Amazon-Marktplatz. Diese Entwicklung ist bei eBay schon abgeschlossen.

Weckruf: Emergency Call

Ein Weckruf für die Händler sollten die Zahlen aber allemal sein. Überprüft eure Kalkulation. Zieht die Reißleine, wenn es nicht passt. Fatal ist es, wenn ihr nicht reagiert und das Problem aussitzt. Das geht schief und kann euch eure Existenz kosten.

* ‘Werden 20% aller Produkte auf Amazon mit Verlust verkauft?’ ist der Originaltitel des Blog-Posts von SellerLogic. Diese Überschrift ist genau so falsch meine eigene. Die Zahlen sind schlicht Quatsch. (Nachträglich hinzugefügt)

eBay SEO mit Amazon-Produktestern: So geht das

Auch eBays Cassini liebt Rezensionen und Sales. Die ‘Sell through Rate’ ist einer der stärksten Ranking-Kriterien. Sie misst das Verhältnis, wie  oft ein Artikel aufgerufen und dann gekauft wurde. Und eBay zeigt natürlich auch Produktbewertungen an, die bei der Kaufentscheidung von Konsumenten berücksichtigt werden. Bisher standen euch kaum Möglichkeiten zur Verfügung, eures Sales und damit euer Ranking zu pushen. Ich möchte euch zeigen, wie ihr das mit den Amazon-Produktestergruppen lösen könnt.

Die 6 wichtigsten Anwendungsszenarien

Es kann verschiedene Gründe geben, warum es gerade für euch Sinn macht, bestimmte Produkte oder euren ganzen Account zu pushen. Die wichtigsten:

  1. Account-Aufbau: Ich fange als Seller gerade neu an und habe noch Beschränkungen auf meinem Account, sodass ich nicht den Top-Seller-Status erreiche (keine Qualifikation für die eBay Garantie).
  2. Produkteinführung: Ich habe ein neues Produkt und möchte das in den Markt einführen. Damit ich überhaupt sichtbar werde, benötige ich Sales.
  3. Rezensionen: Produktbewertungen sind wichtig für mein Produkt, weil sich Konsumenten daran orientieren. Da ich Private-Label-Anbieter bin, kann ich mich nicht an andere Produktbewertungen dranhängen.
  4. Transaktionen: Ich benötige eine bestimmte Anzahl an Transaktionen, um ein Ziel zu erfüllen.
  5. Rang: Ich möchte meinen Suchergebnisrang verbessern.
  6. Traffic: Ich möchte kurzfristig die Besucherzahlen auf meinen Angeboten stark erhöhen.

Fallen euch noch weitere Gründe ein? Dann postet sie doch bitte zum Artikel.

Wie wurden diese Aufgaben bisher gelöst?

Es gibt 2 miteinander zusammenhängende Lösungen, die bisher von den meisten Händlern angewandt wurden. Entweder reduzierte Amazon-Gutscheine verkaufen oder Produkte reduziert anbieten, um sie dann auf Deal-Plattformen aufmerksamkeitsstark zu platzieren. Beide Ideen wurden kombiniert. Oder, und das ist dann der Blackhat-Bereich, ‘befreundete Accounts’ kauften gezielt und besonders vorbereitete Angebote. Aber: Diese Ansätze sind aufwendig und können zum Teil zum Ausschluss vom Handel auf eBay führen.

Da waren die Amazon-Merchants kreativer

Da muss ich ja mal eine Lanze für die Amazon-Fan-Boys brechen. Wenn man so durch die Communitys wandert, wird einem eines schnell klar: Amazon-Merchants sind pragmatischer und kreativer. Es wird nicht lange lamentiert, sondern nach einer Lösung gesucht. Das ist schon fast einen eigenen Beitrag wert.

Es gibt unzählige Amazon-Produktester-Facebook-Gruppen in denen die Händler ihre Produkte reduziert anbieten. Sprich: günstiger Preis gegen Produktrezension. Die Preisreduktionen werden als Marketingkosten ‘verbucht’.

Hier findet ihr die größten Facebook-Gruppen

Es gibt natürlich auch ein paar kleinere eBay-Testergruppen:

eBay Produkttester 1.882 Mitglieder

eBay 5 Sterne Rezensionen schreiben und bekommen 74 Mitglieder

eBay/eBay Kleinanzeigen Deutschland – Eure Auktionen !! 4.329 Mitglieder

eBay Review’s Trader Produkttester Deutschland / Germany 564 Mitglieder

Jetzt die bekanntesten Amazon-Produkttestergruppen

Die mit Abstand größte Gruppe ist die Amazon Produktester Deutschland-Gruppe. Sie hat über 26.000 Mitglieder und wächst sehr schnell und stark. Der Gründer und Administrator versicherte mir: eBay-Postings sind in dieser Gruppe ausdrücklich willkommen.

(Mitlieder: über 26.000 und weiter stark wachsend)

Amazon Review’s Seller & Reviewer Produkttester Deutschland / Germany 11.000 Mitglieder

Amazon Produktteste-Rezension-Deal-Angebot-Gutscheincode 2.203 Mitglieder

Amazon Produkttester werden kostenlose Produkte bekommen 5.000 Mitglieder

Amazon Produkttester gesucht 8.000 Mitglieder

Amazon Reviewers Group/Club DE/FR/IT/ES/CA/USA/UK/Deutschland  22.000 Mitglieder

AMZ Germany Reviews 1.400 Mitglieder

Über diese Suche seht ihr alle Amazon-Gruppen. Und so findet ihr grundsätzlich Facebook-Verkaufsgruppen. Diese sind aber eher regional ausgerichtet: https://www.facebook.com/salegroups/

eBay SEO: Bereitet eure Angebote vor

Ideal ist es natürlich, wenn ihr mit einer Sonderaktion an den Start gehen könnt. Beachtet bitte die Risiken von Sonderaktionen und Streichpreisen. Das Erstellen von Sonderaktion in eurem Account ist einfach. eBay bietet euch dazu eine umfangreiche Anleitung und FAQs.

(Quelle: Screenshot eBay.de)

Könnt ihr keine Sonderaktionen verwenden, dann reduziert das Angebot auf einen sehr attraktiven Preis und los geht’s!

1 Post in 10 Gruppen gleichzeitig

Das ist das Geniale an der Benutzung der Facebook-Gruppen. Ihr könnt in 10 Gruppen und mehr gleichzeitig posten. Das geht einfach: Wenn ihr Mitglied der Gruppen seid, dann postet ihr in einer und wählt die anderen einfach mit aus.

Die Laufzeit eurer Aktion bestimmt ihr selbst. Ihr könnt sie jederzeit beenden, indem ihr eure Artikel als ‘verkauft’ markiert. Ein Tipp: Da die Gruppen sehr frequentiert sind, ist es sinnvoll, den Artikel alle 48 oder 72h Stunden zu beenden und neu zu posten.

Und noch 2 Pro-Tipps: Ihr könnt natürlich auch Affiliate-Links posten. Dann klingelt bei euch zusätzlich die Kasse und ihr reduziert die Marketingausgaben.

Nutzt die Gruppen-Admins oder Moderatoren von Interessensgruppen oder Seiten und nervt sie. Wenn ihr eure Produkte eindeutigen Zielgruppen zuordnen könnt, dann sucht euch passende und vor allem große und aktive Facebook-Gruppen und Seiten und fragt die Admins oder Mods, ob ihr Posten dürft. Noch besser: die Admins selbst posten eine Produktempfehlung.

Ziel erreicht: Artikel steht online in den Gruppen

Und so sehen dann eure Postings aus. Natürlich könnt ihr den Freitext ansprechend und individuell gestalten. Auch in den Gruppen gilt: Das Auge isst mit.

Wie könnt ihr das Ergebnis nun messen?

Sales zu messen ist natürlich recht einfach. Die anderen wichtigen Parameter sind dann jedoch ohne Tool nicht ganz einfach zu tracken.

(Quelle: Screenshot baygraph.de – eBay SEO Tool)

Ihr solltet ein Tool einsetzen, welches euch die Ranking-Veränderungen zu den gewünschten Keywords, die Coversion-Rate und die Besucher darstellt.

Und was, wenn nichts passiert?

Dann schreit um Hilfe. Postet eure Herausforderung z. B. in der Wortfilter-Facebook-Gruppe. Euch wird geholfen. Wesentliche Parameter, die ihr verändern könnt, sind die Zeit und der Wochentag, an dem ihr eure Aktion startet. Damit würde ich zunächst ‘spielen’, jedenfalls dann, wenn sichergestellt ist, dass euer Angebot wirklich attraktiv ist.

Ihr wollt mehr zu eBay SEO Themen erfahren?

Dann habe ich hier 2 Veranstaltungen im August, die für euch spannend sein können. Am 18. August veranstaltet Afterbuy einen großartigen eBay SEO-Workshop mit mir in Krefeld. Karten bekommt ihr noch.

Und dann findet am 31. August in Berlin der TdoH vom Bundesverband Online Handel (BVOH e.V.) statt.

In Berlin stehen Michael Groß, Gründer und Entwickler von baygraph.de und ich gemeinsam auf der Bühne.