Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

eBay-Tipps & Background-Info: Käuferfreundliche Rücknahmen

Die diesjährigen eBay-Frühjahrs-News werden heiß diskutiert. Zum Thema “Käuferfreundliche Rücknahmen” waren noch einige Fragen offen. Diese möchte ich versuchen, euch zu beantworten. Lange und kundenfreundliche Rückgabezeiten sind für Verbraucher wichtig. Das zeigt eine aktuelle Studie.

Wie wichtig sind Ihnen folgende Kriterien bei der Rücksendung von Waren?

Eine weitere Statista-Umfrage aus 2017 zeigt, dass 25% der befragten Konsumenten den Kauf wegen schlechter Rücknahmebedingungen abbrechen. (Quelle: Statista-Umfrage)

Fazit: Für 70% der Konsumenten ist eine längere Rückgabefrist als 14 Tage wichtig. Das bedeutet, dass wenn Händler kundenfreundliche Rückgaben ermöglichen ihre Angebote besser konvertieren.

Rückgabezeiten sind ein Differenzierungsmerkmal

Die von eBay angebotenen Rückgabezeiten von bis zu 60 Tagen sind eindeutige Differenzierungskriterien gegenüber anderen Plattformen und Shops. Konsumenten können sich also bewusst für einen Kauf über eBay entscheiden, weil sie die lange Rückgabemöglichkeit als attraktiv bewerten.

eBay SEO: Cassini liebt lange Rückgabefristen

Hierzu hat sich der Marktplatz ja bereits klar geäußert: Angebote mit verlängerten Rückgabezeiten werden mit einer besseren Sichtbarkeit begünstigt. Damit belohnt eBay diese Einstellung ähnlich wie das Angebot von PLUS-Artikeln. Eine noch nicht veröffentlichte Kurzstudie von Michael Groß, BayGraph, hat gezeigt, dass eBay Plus-Angebote deutlich häufiger in den top Suchergebnissen vertreten sind, als “normale” Angebote.

Wie wird eBay die Fristen darstellen?

Händler fragten sich in einer Diskussion in der Wortfilter-Facebook-Gruppe, wie denn die Darstellung der Fristen sei. Bis jetzt gibt eBay in seiner Auswahl 14 Tage und 1 Monat an. Auf meine Nachfrage hin äußerte sich eine Vertreterin der Plattform wie folgt: “Die 30 Tage werden den 1 Monat ersetzen.” Das bedeutet: Zukünftig könnt ihr also zwischen 14, 30 und 60 Tagen auswählen.

Die Beantwortung war auch im Hinblick auf eine zukünftige Formulierung in eurer Widerrufsbelehrung wichtig. Es ist juristisch nicht identisch, ob ich 30 Tage oder 1 Monat als Frist verwende.

(2 Einstellmöglichkeiten, die übereinstimmen müssen. Die Frist und die Widerrufsbelehrung.)

Wie setzt ihr die Änderungen um, was habt ihr zu beachten?

Zur Beantwortung dieser Fragen habe ich Rechtsanwalt Malte Mörger von der Kölner Kanzlei HKMW Rechtsanwälte gebeten, diesen Part zu übernehmen. Malte ist auch sehr aktiv in der Facebook-Gruppe und beantwortet dort schnell und unkompliziert viele Fragen.

Widerrufs- und Rückgaberechte – 14, 30, 60 Tage, 1 oder 2 Monate – was geht?

Kraft Gesetzes steht Verbrauchern im Fernabsatzhandel ein Widerrufsrecht zu, über welches die Verbraucher vor Abgabe ihrer Vertragserklärung belehrt werden müssen. Dieses Widerrufsrecht beruht auf Rechtssetzung der Europäischen Union und gilt in sämtlichen Mitgliedsländern der EU einheitlich. Es hat eine Dauer von 14 Tagen und beginnt nach ordnungsgemäßer Belehrung und Aushändigung der Ware an den Empfänger bzw. eine Empfangsperson, die die Ware für den Empfänger entgegen nimmt.

Die Europäische Union hat die Einzelheiten zu diesem Widerrufsrecht und vor allem die Rechtsfolgen der Ausübung des Rechts detailliert geregelt. Es ist insbesondere vorgegeben, wann und auf welchem Weg die Zahlung des Kunden zu erstatten ist, unter welchen Voraussetzungen Wertersatz für Verschlechterung der Ware verlangt werden kann und wer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat bzw. welche Möglichkeiten der Händler hat, diese Kosten dem Verbraucher aufzubürden.

Die kraft Gesetzes zu erteilende Widerrufsbelehrung betrifft nur dieses Widerrufsrecht von 14 Tagen. Soweit die Händler darüber hinaus freiwillig weitergehende Rechte einräumen und insbesondere eine längere Rückgabefrist gewähren möchten (oder – was dem gleichgestellt ist – von den Handelsplattformen Amazon, Ebay und Co. dazu gezwungen werden) steht es ihnen im Grundsatz frei, die Bedingungen dieser über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehenden freiwilligen Rücknahmeverpflichtung nach Belieben zu gestalten.

Es ist daher möglich, für die Rückgabe eine verlängerte Frist einzuräumen, z. B. von 30 Tagen, 60 Tagen, einem Monat oder zwei Monaten oder 100 Tagen, ganz nach Belieben. Für den über die gesetzliche Widerrufsfrist hinausgehenden Zeitraum können dann eigene Bedingungen aufgestellt werden.

So könnte eine Rückgabe nach Ablauf der gesetzlichen 14 Tage z. B. unter die Bedingung gestellt werden, dass der Kunde die Rücksendekosten selbst bezahlt, die Hinsendekosten nicht erstattet werden und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware bei der Rücksendung vom Kunden getragen wird.

Wenn von einer solchen Gestaltung Gebrauch gemacht wird ist es wichtig, darauf zu achten, dass einerseits durch die konkrete Gestaltung nicht die Gefahr entsteht, dass der Verbraucher über den Umfang des gesetzlichen Widerrufsrechts getäuscht wird oder das gesetzliche und das freiwillige Rückgaberecht nicht mehr klar auseinander halten kann und der Fall eintreten kann, dass er meint, Bedingungen, die das freiwillige Recht betreffen, würden auch für das gesetzliche Recht gelten.
Diese Gefahr droht nicht bei einfachen Gestaltungen wie etwa der schlichten Verlängerung der

Widerrufsfrist. Wenn diese von 14 Tagen auf einen anderen Zeitraum verlängert wird, reicht es aus, in der Widerrufsbelehrung die 14 Tage durch den anderen Zeitraum zu ersetzen. Eine Irreführung der Verbraucher droht nicht, weil die Verlängerung lediglich vorteilhaft ist und dem Verbraucher kein Nachteil droht.

Gleichwohl birgt eine solche Verlängerung Risiken und muss sorgfältig erfolgen. Wer z. B. in seiner Widerrufsbelehrung über eine Frist von 30 Tagen belehrt, bei Ebay aber noch einen Hinweis auf 14 Tage publiziert:

sorgt für Verwirrung und macht sich abmahnbar. Durch diese sich widersprechenden Angaben wird der Verbraucher nämlich verunsichert und in diesem Fall möglicherweise davon abgehalten, nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 14 Tagen Gebrauch von dem freiwillig eingeräumten verlängerten Widerrufsrecht zu machen. Eine solche Gefahr besteht immer, wenn in Bezug auf ein Angebot zwei unterschiedliche Fristen angegeben werden, ohne dass eindeutig erkennbar ist, worum es geht.

In diesem Zusammenhang noch einmal der oft nicht beachtete Hinweis: 30 Tage sind nicht 1 Monat und auch nicht 4 Wochen, 60 Tage sind nicht zwei Monate und auch keine 8 Wochen. Deutlich wird dies am Beispiel Februar: Eine am 28. Februar beginnende Widerrufsfrist von 1 Monat endet am 28.03., eine Frist von 30 Tagen endet dagegen erst am 30.03.

Wer für die das längere, freiwillige Rückgaberecht eigene Bedingungen formulieren will, hat es etwas schwieriger, weil diese Bedingungen entweder so in die Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht integriert werden müssen, dass keine Gefahr der Verwechslung mit den gesetzlichen Bedingungen eintritt, oder es muss eine zusätzliche Erklärung formuliert werden.

Letzteres ist relativ einfach. So könnte z. B. angegeben werden:

„Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist können Sie ungebrauchte, unbeschädigte und originalverpackte Waren auf eigene Kosten und Transportgefahr binnen einer Frist von 100 Tagen ab Bestelldatum bei uns eingehend zurückgeben. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den Kaufpreis ohne Versandkosten durch einen in unserem Webshop einzulösenden, übertragbaren Einkaufsgutschein mit unbeschränkter Geltungsdauer.“

Komplizierter, aber nicht unmöglich ist die Integration freiwilliger Zusatzleistungen in die Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht. Wenn nur begrenzter Platz vorhanden ist (Ebay hat z. B. eine Beschränkung auf 5000 Zeichen) kann es sein, dass eine andere Gestaltung nur schwer oder gar nicht rechtssicher möglich ist und daher über das gesetzliche und das freiwillige Recht „in einem Guss“ belehrt werden muss. Auch dies ist nicht unmöglich.

Eine Widerrufsbelehrung bei Amazon, die sowohl der gesetzlichen Mindestanforderung als auch den erweiternden Vorgaben von Amazon gerecht wird, könnte z. B. so beginnen:

„Sie haben das Recht, binnen 30 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen und/oder die Rückgabe der Ware einzuleiten. Für Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember an Sie versendet werden, können Sie mindestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres die Rückgabe verlangen. Die Frist beträgt 30 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie in einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden sowie im Falle der Lieferung der Ware(n) durch uns in mehreren Teillieferungen beträgt die Frist 30 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware bzw. die letzte Teillieferung in Besitz genommen hat. 

Auch bei Produkten, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember an Sie versendet werden, beträgt die Frist mindestens 30 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie in einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden sowie im Falle der Lieferung der Ware(n) durch uns in mehreren Teillieferungen beträgt die Frist 30 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware bzw. die letzte Teillieferung in Besitz genommen hat.“

Zu den Rücksendekosten, die Amazon auch einer spezifischen Erweiterung unterwirft, könnte dort weiter formuliert werden:

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. [Die Kosten werden auf höchstens *** Euro geschätzt.] Sie können alternativ bei uns ein Retourenlabel anfordern. Hierfür berechnen wir Ihnen *** Euro, die wir von dem zu erstattenden Betrag einbehalten werden. Abweichend von der vorstehenden Regelung zu den Rücksendekosten tragen wir die Rücksendekosten, wenn Sie entweder einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb einer Frist von 14 Tagen oder einen Artikel aus der Kategorie Schuhe, Bekleidung oder Handtaschen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücksenden. Für die Fristberechnung gelten die oben stehenden Erörterungen entsprechend.“

Aus rechtlicher Sicht stellt die über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehende Gewährung von weitergehenden Rechten damit kein unlösbares Problem dar. Das Risiko liegt vielmehr ausschließlich in einer ungenügenden Umsetzung, aus der sich eine Steilvorlage für einen Wettbewerber oder Verband für eine Abmahnung ergeben kann.

Es ist daher empfehlenswert, sich in einem ersten Schritt aus kaufmännischer Sicht zu überlegen, ob und in welchem Umfang ein über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehendes Rückgaberecht gewährt werden soll. In einem zweiten Schritt sollte dann ein Rechtsanwalt diese kaufmännische Vorgabe in eine rechtlich unangreifbare Form gießen und anschließend die Umsetzung kontrollieren.

Zusammenfassung

  • Verbraucher wünschen verlängerte Rückgabefristen
  • Die eBay Cassini belohnt längere Fristen mit besserem Ranking der Angebote
  • Wettbewerbsrechtlich sind längere Rückgabemöglichkeiten lösbar

Fazit

Ich empfehle den meisten Händlern, die längeren Fristen auszunutzen. Wenn ihr euch unsicher seid, ob das für eure Rückgabequote ‘fatal’ ist, dann beginnt jetzt schon mit einer Messung. Nur durch einen validen Test aller Varianten könnt ihr eine fundierte Entscheidung treffen. Ihr solltet Umsatz, Anzahl der Rückgaben und Missbrauch messen.

Pro-Tipp

Überlegt doch einmal, ob ihr jetzt nicht die Chance nutzen wollt, auch eine erweiterte Garantie den Kunden mitzugeben. Auch diese ist ein echt starkes Differenzierungsmerkmal, welches eure Sales pusht. Nur macht das nicht ohne juristische Unterstützung. Malte kann euch mit Sicherheit helfen.

Amazon UdZ: Nach 200 Jahren Erfahrung im Handel – Das Schuhhaus Willer steigt in den E-Commerce ein

Mehr als 200 Jahre Erfahrung im stationären Handel – darauf kann das Schuhhaus Willer im nordrhein-westfälischen Kalletal zurückblicken. Seit acht Generationen kümmert sich Familie Willer um das Schuhwerk der Menschen in dem 15.000-Einwohner-Ort. Das bedeutet viel Kompetenz, aber auch langjährig gewachsene Strukturen und Prozesse. Im Rahmen des Förderprogramms Unternehmer der Zukunft von Amazon und WirtschaftsWoche hat sich Juniorchef Jan Willer nun auf die Fahnen geschrieben, auch im Internethandel Fuß zu fassen. Vor allem im Logistikbereich sieht sich das traditionsreiche Schuhhaus dabei mit einigen Herausforderungen konfrontiert.

„Zurzeit sind wir damit beschäftigt, für unser Warenwirtschaftssystem geeignete Schnittstellen zu finden, um unsere Produkte automatisiert auf Amazon zu bekommen“, berichtet Jan Willer. Die Zeit dafür sei es wert. „Denn wenn wir uns jetzt fit für das Internet machen, haben wir einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen aus der Branche.“

Nicht nur die Technik muss bei Schuhhaus Willer an den Online-Handel angepasst werden, sondern auch die Lagerhaltung. Juniorchef Jan weiß, dass der Versand mittels FBA für Händler wie Kunden gleichermaßen Vorteile bietet. „Wir können es uns aber nicht leisten, zu viel Bestände an Amazon zu schicken, da wir ja weiterhin vor Ort im Ladengeschäft verkaufen.“ Als Lösung hat sich Willer für eine zweigleisige Strategie entschieden. „Wir wollen die Topseller mit besonders hoher Drehzahl per FBA versenden und den Rest selbst verschicken.“ Doch müsse man erst einmal herausfinden, welche Schuhe online besonders gut liefen. „Seit dem Start bei Unternehmer der Zukunft haben sich unsere Verkäufe sehr gut entwickelt. Wir machen Fortschritte.“ Jan Willer kann sich sogar vorstellen, dass das bisherige Lager eines Tages an seine Kapazitätsgrenzen stößt. „Dann werden wir mehr über FBA verkaufen. Das macht mehr Sinn, als über ein neues Lager nachzudenken.“

Neu ist für Schuhhaus Willer auch das Thema Retouren. Gerade das Schuh-Segment ist online für seine besonders hohen Rücksendequoten bekannt. „Wir haben deshalb viele Retouren erwartet und sind nun überrascht, dass unsere Quoten so niedrig sind.“ Auch hier tastet sich Schuhhaus Willer Schritt für Schritt an das Online-Geschäft heran. Zunächst habe man nur Damen- und Herrenschuhe bei Amazon verkauft und auf das Angebot von Kinderschuhen verzichtet, da man hier besonders viele Rücksendungen befürchtete. „Nach den guten Erfahrungen sind wir jetzt aber auch auf Kinderschuhe neugierig geworden und wollen schauen, ob hier die Retourenquote tatsächlich höher ausfällt.“

Nach acht Generationen stationärer Erfahrung wächst bei Schuhhaus Willer nun also auch das Online-Know-How. Jan Willer will sich dabei zunächst auf Amazon konzentrieren, plant mittelfristig aber bereits die nächsten Schritte: „Wenn wir mit der Technik und unseren Prozessen soweit sind, wollen wir auch auf andere Marktplätze gehen. Und wenn alles klappt, planen wir im dritten Schritt dann einen eigenen Onlineshop.“

Kürzlich hat auch die Neue Westfälische über den Schuhhändler aus Kalletal berichtet.

[…] Ihm zur Seite stehen ein Account-Manager von Amazon und Mark Steier, E-Commerce-Coach und Blogger (wortfilter.de). Letzterer hat einige Erfahrungen. Steier war von 2001 bis 2012 im Bereich Autoteile auf EBay und im Internet aktiv. 2010 avancierte er zum größten Verkäufer bei eBay-Motors – mit mehr als 30.000 Transaktionen monatlich. Er weiß, wie Verkaufen im Netz geht.

“Schuhhaus Willer ist ein Paradebeispiel”

Und findet nur Lob für das Schuhhaus Willer: “Das Unternehmen ist bereits gut aufgestellt. Ein Paradebeispiel dafür, wie man als kleiner Fachhändler der Herausforderung Internet begegnet.” Vom Schuhmacher zum Schuhhandel zum Outlet ins Internet. “Die verschiedenen Generationen der Familie Willer haben sich den jeweiligen Situationen gut angepasst”, so Steier. Die Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Geschäft ist, offen für Ideen zu sein. Und diese Offenheit attestiert Steier dem Schuhhaus Willer.

#unternehmerderzukunft

Jobangebote Berlin: Category Manager, Inhouse – Recruiter, HR Administrator, Content Manager

Der Arbeitgeber ist ein international tätiges und bekanntes E-Commerce-Unternehmen aus der Start-up-Metropole Berlin. Kontakt über: mark.steier@wortfilter.de

Content Manager Deutschland (m/w) (Schwerpunkt Produkttexte / SEO)

Deine Position

Als Content Manager (m/w) bist du verantwortlich für unseren deutschen E-Commerce Content auf den verschiedenen Online Marketplaces und legst damit den Grundstein für den Verkauf unserer Produkte im deutschsprachigen Raum!

Im Einzelnen gehören folgende Aufgaben dazu:

  • Entwicklung, Optimierung und Pflege von marktbezogenem und SEO-relevantem Content (insb. Produkttitel, -texte und -beschreibungen) für unsere deutschsprachigen Marketplaces (insb. für Amazon)
  • Keyword-Recherche für unsere Produktlistings und Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie die Planung und Steuerung von Content Marketing Kampagnen
  • Mitarbeit am Aufbau eines internationalen Content Marketing Teams sowie stete Optimierung unserer Content-Prozesse und Content-Strategie
  • Trend- und Marktanalysen

Deine Perspektive

Du hast bei uns die Möglichkeit, den Aufbau eines internationalen Content Marketing Teams mitzugestalten und begleitest unmittelbar den weiteren starken Ausbau unseres attraktiven und vielseitigen Produktportfolios.

Was dich sonst noch bei uns erwartet:

  • Kurze Wege, flache Hierarchien, schnelle Entscheidungen
  • Ein modern ausgestatteter Arbeitsplatz in unseren Büros im Herzen Berlins
  • Ein sympathisches und jederzeit unterstützendes Team
  • Frisches Obst, kostenfreie Getränke und regelmäßige Firmenevents
  • flexible Arbeitszeiten

HR Administrator / HR Assistant (m/w) in Voll- oder Teilzeit

DEINE POSITION

Als Teil der Abteilung Human Resources in unserem Head Office in Berlin-Mitte gewährleistest du ein effizientes Personalmanagement! Du verantwortest deine eigenen Aufgabengebiete und unterstützt unsere HR Manager in den unterschiedlichsten Themenfeldern.

Zu deinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Personaladministration (Vertragsmanagement, Pflege der Personalakten, Dienstplanung etc.)
  • Unterstützung bei der alltäglichen Personalbetreuung unseres gesamten Teams am Standort
  • Komplette Abwicklung von Ein- und Austrittsprozessen
  • Formulierung und Ablage HR-spezifischer Dokumente und das Führen HR-bezogener Korrespondenzen
  • Organisation und Durchführung von internen sowie externen Veranstaltungen (z.B. Jobmessen)
  • Unterstützung im Bewerbermanagement und Recruiting (Zuarbeit Personalmarketing, Veröffentlichung von Stellenausschreibungen, Terminvereinbarungen etc.)
  • Erstellen von Auswertungen, Statistiken und Präsentationen
  • Unterstützung bei der Durchführung HR-bezogener Projekte

DEIN PROFIL

Bringst du folgende Voraussetzungen mit, passen wir sehr gut zusammen:

  • Eine mit mindestens gutem Erfolg abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder ein Studium, idealerweise mit einer Weiterbildung oder Vertiefung im Personalwesen
  • Erste Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position, idealerweise im Startup-Umfeld
  • Sehr gute Kenntnisse der gängigen Office-Tools und sichere Beherrschung der englischen Sprache

DEINE PERSPEKTIVEN

Neben einem spannenden und abwechslungsreichen Job in einer zentralen Abteilung des wachstumsstärksten Digitalunternehmen Deutschlands erwartet dich Folgendes:

  • Kurze Wege, flache Hierarchien, schnelle Entscheidungen
  • Ein modern ausgestatteter Arbeitsplatz in unseren Büros im Herzen Berlins
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Ein sympathisches und jederzeit unterstützendes Team
  • Frisches Obst, kostenfreie Getränke und regelmäßige Firmenevents

Inhouse – Recruiter (m/w) in Voll- oder Teilzeit in Berlin

DEINE POSITION

Als unser Recruiter (m/w) legst du das Fundament für das weitere Wachstum von KW-Commerce! Du führst die kompletten Recruitingprozesse für eine Vielzahl unterschiedlichster Positionen durch und sorgst damit für die Besetzung erfolgsrelevanter Vakanzen im Unternehmen. Im Einzelnen gehören folgende Aufgaben dazu:

  • Sichtung und Bewertung eingehender Bewerbungen
  • Führen von telefonischen und persönlichen Bewerbungsgesprächen
  • Übernahme des kompletten Bewerbermanagements und Vorbereitung des Onboardings
  • Entwicklung und Veröffentlichung der Stellenausschreibungen
  • Kommunikation mit internen Fachbereichen und externen Dienstleistern sowie regelmäßiges Reporting an die HR Manager
  • Identifikation und Umsetzung von Optimierungsansätzen für unseren Recruitingprozess inkl. einer effizienten Entwicklung von Recruitingkanälen

DEIN PROFIL

Bringst du folgende Voraussetzungen mit, passen wir sehr gut zusammen:

  • Ein abgeschlossenes Studium eines einschlägigen Faches (BWL/Psychologie)
  • Erste Erfahrungen im Recruiting, idealerweise im Umfeld von Personalberatungen oder -vermittlungen
  • Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau sowie gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

DEINE PERSPEKTIVEN

Es erwartet dich ein spannender Job in einem erwachsen gewordenen E-Commerce-Startup, bei dem du den weiteren Unternehmenserfolg aktiv mitgestalten wirst. Außerdem bieten wir dir Folgendes:

  • Kurze Wege, flache Hierarchien, schnelle Entscheidungen
  • Ein modern ausgestatteter Arbeitsplatz in unseren Büros im Herzen Berlins
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Ein sympathisches und jederzeit unterstützendes Team
  • Frisches Obst, kostenfreie Getränke und regelmäßige Firmenevents

Category Manager / Einkäufer (m/w) in Berlin

DEINE POSITION

Als dynamisches E-Commerce – Unternehmen mit starkem Fokus auf Wachstum und Fortschritt entwickeln wir uns stetig weiter. Stillstand bedeutet Rückschritt. Deshalb suchen wir dich als unseren neuen Category Manager / Einkäufer (m/w), um den weiteren Aufbau unserer neuen Produktkategorie aus dem Bereich Home & Living zu pushen.

Im Einzelnen gehören folgende Aufgaben dazu:

Du treibst den produktseitigen Aufbau sowie die stetige Optimierung und Erweiterung der Produktkategorie voran und verantwortest einen eigenen Produktbereich.

Um qualitativ hochwertige Produkte und schnelle Lieferzeiten sicherzustellen, suchst du neue Lieferanten, pflegst die bestehenden Lieferantenbeziehungen und wickelst darüber hinaus den Einkaufsprozess ab.

Du führst Markt-, Wettbewerbs- und Trendrecherchen sowie Potenzialanalysen durch, um attraktive Produkte zu identifizieren.

In dieser erfolgsentscheidenden Position fungierst du als koordinierende Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Abteilungen. Dazu gehören u.a. das Marketing, unser Product Data Management, der Kundenservice und die Logistik.

DEIN PROFIL

Durch deine strukturierte und analytisch geprägte Arbeitsweise fällt es dir leicht, Konzepte und Strategien zu entwickeln? Zudem zeichnest du dich durch eine hohe Zielorientierung und eigenverantwortliches Arbeiten aus?

Erfüllst du darüber hinaus noch folgende Voraussetzungen, passen wir sehr gut zusammen:

Du hast erste Berufserfahrungen im Produktmanagement, Category Management, Einkauf oder Business Development, idealerweise im E-Commerce.

Dein Studium mit betriebswirtschaftlicher oder technischer Ausrichtung hast du mindestens gut abgeschlossen.

Du besitzt ein ausgeprägtes Gespür für Kundenbedürfnisse, zeigst Verhandlungsgeschick sowie Interesse an Marketing-Themen.

Für internationale Messebesuche bringst du die entsprechende Reisebereitschaft mit.

Die englische Sprache beherrschst du genauso sicher wie den Umgang mit Excel.

DEINE PERSPEKTIVEN

Wir bieten dir einen herausfordernden Job mit viel Eigenverantwortung in einem jungen und preisgekrönten Unternehmen. Du hast bei uns die Möglichkeit, den Aufbau eines neuen Produktbereichs von Beginn an aktiv mitzugestalten.

Was dich sonst noch erwartet:

  • Kurze Wege, flache Hierarchien, schnelle Entscheidungen
  • Viel Raum für die Verwirklichung eigener Ideen und Vorstellungen
  • Ein modern ausgestatteter Arbeitsplatz in unseren Büros im Herzen Berlins
  • Ein sympathisches und jederzeit unterstützendes Team
  • Frisches Obst, kostenfreie Getränke und regelmäßige Firmenevents
  • flexible Arbeitszeiten

Kontakt über: mark.steier@wortfilter.de

[UPDATE 17.5.17] Massiver Cyberangriff auf DPD. Netzwerk tot. Händler toben.

Eine aufregende Woche geht zu Ende. Nachdem zu Beginn der Woche verschiedene Preisvergleicher und Marktplätze angegriffen worden sind, hat es heute DPD erwischt. GLS wurde einmal kurz angetestet und wird wohl kommende Woche eine Attacke erwarten dürfen. mydpd.dpd.com, das Händlerportal von DPD, ist jedenfalls seit heute Morgen 11:00 Uhr down. Und die Händler toben. Bekannt hat sich zu diesem Angriff der Hacker ZZb00t.

DPD ist dem Angriff schutzlos ausgeliefert

ZZb00t teilte mir im Twitter-Chat mit: »5 IPs werden angegriffen. Mit genügend Leistung, bei denen müsste es glühen. Mit 5 verschiedenen Methoden werden die so ziemlich penetriert. Hab ja nie gedacht, dass DPD so extrem schlecht gesichert ist. Das ist mehr als peinlich.«

Erschreckend, das DPD und auch GLS, die ja heute nur kurz angetestet wurden, nichts aus dem Debakel bei DHL gelernt haben. Der gelbe Riese wurde mehrere Tage durch eine massive DDOS-Attacke lahmgelegt. Alle Leitmedien berichteten.

Der Kundensupport von DPD stellt sich mausetot

Die Pressesprecherin von DPD, Dr. Pia-Maria Zecevic, äußerte sich auf meine Anfrage hin wie folgt:

»DPD ist aktuell Ziel eines externen Hackerangriffs. Unsere IT arbeitet mit Hochdruck an der Abwehr des Angriffs. Die Auslieferung der Pakete, die heute in Zustellung waren, verlief davon weitgehend unbeeinträchtigt, so dass unsere Kunden weitgehend normal beliefert werden konnten.«

Aus internen Kommunikationen geht hervor, dass der Versender den Angriff als »Katastrophe« bezeichnet, die »fast alle Systeme lahmgelegt hat«. So berichtet mir ein betroffener Händler.

Das ›Wordning‹, welches für die Außenkommunikation verwendet wird, soll mir vorliegenden Informationen nach folgendes sein: ›interne Probleme‹.

Zahlreiche Händler kritisieren DPD aufs Schärfste

»… Ich hoffe es endet bald … sonst habe ich ein ernstes Problem, wenn ich Montag nicht arbeiten kann, werde bereits für morgen eine Schicht absagen müssen …« (Quelle: Onlinehändler)

Selbst einliefernde Händler berichteten, dass in den Depots nicht einmal 1/10 der Pakete auf den Bändern war. Hauptkritikpunkt waren aber die schlechte Informationspolitik von DPD sowie der Umstand, dass sämtliche Systeme eingeschränkt waren.

Händlern wurde seitens DPD die Verwendung von ‘DELISprint‘ als Lösung vorgeschlagen. Dieser ›Workaround‹ schien wohl zumindest für die Paketnummerngewinnung zu funktionieren.

Wie reagiert Amazon? Was macht eBay?

Amazon-Händler, die den Service ›Prime by Seller‹nutzen, müssen ihre Waren mit DPD versenden. Da es heute nun zu großen Herausforderungen bei DPD gekommen ist und etliche Pakete nicht befördert werden können, stellen sich die Händler die Frage, wie Amazon reagiert. Zählen die ›schuldlos nicht versendeten‹ in die Performance? Aber auch bei eBay sind Herausforderungen zu erwarten. Wenn Händler nicht fristgemäß versenden, dann können sie unter Umständen sogar ihren Rang als Top Seller verlieren und das kostet dann richtig Provisionsrabatt.

Der E-Commerce wird an seiner verwundbarsten Stelle getroffen

Und das ist die Logistik, oder Systeme, die Transaktionen abwickeln. Beides kann für die Händler verheerende Folgen haben, da die großen Plattformen die Performance der Verkäufer messen. Wenn 5 oder 6 Dienstleister und Logistikunternehmen durch Attacken angegriffen werden, sind hundertausende Händler betroffen. Und im schlimmsten Fall bringt das fast den ganzen E-Commerce zum Erliegen. Auf jeden Fall haben aber die Händler erheblichen Schaden, der weit über den eigentlichen Angriffszeitraum hinausgeht. Beispielsweise durch Restriktionen der Marktplätze, den massiven Anstieg der Kundenkommunikation oder einfach nur den Aufwand, um die Mängel aus dem Account entfernen zu lassen.

Eigentlich undenkbar, dass diese systemrelevanten Anbieter kaum Schutz vor solchen Attacken bereithalten.

UPDATE 13. Mai 2017

UPDATE: 17.Mai 2017 DPD steht unter massivem Beschuss.

Es ist in den kommenden 48h mit Ausfällen zu rechnen.

Jobgesuch: Freelancer, Texterin für Ratgeber, Blogeinträge, Produktbeschreibungen und mehr

Arbeitszeit: nach Bedarf

Vertragsart: Freelancer (Homeoffice), gerne langfristige Zusammenarbeit

Beschreibung: Texterin für Ratgeber, Blogeinträge, Produktbeschreibungen und mehr

Seit 2015 arbeite ich neben meinem Studium als Texterin. In dieser Zeit habe ich viele Aufträge sowie ein Buch fertiggestellt und bin nun auf der Suche nach neuen Herausforderungen. Das Schreiben ist meine größte Leidenschaft, die ich mit viel Herzblut und hohen eigenen Qualitätsansprüchen ausübe.

Mein Themenspektrum ist breit gefächert- das liegt zum einen an meinem Interesse für zahlreiche Bereiche (wie zum Beispiel Gesundheit, Ernährung, Sport, Persönlichkeitsentwicklung, Umweltschutz, Politik und Gesellschaft, Reisen, Business, Bildung) und zum anderen an meiner Freude am Recherchieren. Neugierig wie ich bin, gewinne ich sehr gerne weiteres Wissen hinzu. Durch meine bisherigen Erfahrungen konnte ich mir effiziente Recherchestrategien aneignen, sodass Texte in zunächst unbekannten Gebieten kein Problem darstellen.

Bei der Textart weise ich eine ähnliche Flexibilität auf und verfasse je nach Bedarf Ratgeber, Produktbeschreibungen, Blogeinträge, Fachtexte etc. Dabei halte ich mich strikt an Ihre Vorgaben, bringe aber auf Wunsch auch mit Freude eigene Ideen und Vorschläge ein. Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, lasse ich Ihnen nach einer Anfrage per Mail (carinajagonak@hotmail.de) gerne einen Probetext zukommen.

Um die Stärke von Amazon zu versterstehen…

…benötigt man nicht viele Worte. 1 Chart reicht dazu schon aus. Und so haben sich die Börsenkurse dieser Unternehmen entwickelt:

$JWN Nordstrom -24%
$KSS Kohl’s -28%
$TGT Target -21%
$SHLD Sears -82%
$JCP JC Penney -70%
$M Macy’s -50%

(Quelle: https://medium.com/stocktwits/understand-the-retail-apocalypse-with-one-giant-chart-f9ce4434aa70)

Was denkt Ihr? Wer ist ‘Schuld’? Amazon oder die ‘lahmen’ Unternehmens-Lenker?

ecommercebytes.com: New eBay Restrictions on Sellers Could Increase Returns

Ina Steiner hat gestern in ihrem paid Newsletter 411 meinen Kommentar zu den eBay-Änderungen veröffentlicht. Credits: Andreas von Lochow

New eBay Restrictions on Sellers Could Increase Returns

by Ina Steiner, ecommercebytes.com

Mark Steier’s blog post about eBay’s seller update on the German site Wortfilter.de caught our attention last week. The former eBay seller zeroed on the challenges of the new links and communications restrictions and talked about the ramifications for sellers in Germany, many of which apply to all eBay sellers around the world.

The changes the company announced last week will result in a loss of an important differentiation feature for eBay and its sellers, he told EcommerceBytes. He cited usability experts who said the ability for consumers to easily contact their preferred dealers has long been one of the most important usability requirements of ecommerce sites.

“Through the loss of a direct and easy contact between Dealers and consumers, the marketplace is losing an important differentiating feature,” he said.

Sellers have been buzzing about the changes coming as a result of the new Summer Seller Update. “The following pro and con list came out of numerous dealer conversations over the past several days,” he said:

Pro for Sellers

  • less effort in customer service
  • shift to mails

Cons for Sellers

  • some dealer contracts cannot be fulfilled if a customer service line is required
  • customer advice for the right product is not guaranteed
  • no possibility to confirm the buying decision, potential missing communication on suitable accessories which the consumer needs
  • no possibility to manage expectations ex. delivery timelines
  • no possibility to avoid cancellations and no venue to reduce return rates
  • no further information for after sales support, which sometimes legally cannot be given (keyword Warning guarantee)
  • no avoiding email pingpong
  • escalating situations cannot be intercepted, negative ratings will be avoided
    burdening of the eBay-Hotline

He cited sellers who believe the more expensive the item, the more often a buyer was likely to call. Andreas Müller from deltatecc, Europe’s largest eBay dealer for televisions and TV-accessories, said being able to include a telephone number in listings for expensive items helps sellers “strengthen the buyers purchase decision and answer product support questions.”

He quoted another seller who said including phone numbers in listings allowed buyers to verify that a seller actually existed.

“Many marketplace dealers are expecting – in my opinion rightly so – an increase in returns,” Steier said. “Because the ease of contact to dealers meant consultations and fewer bad buying experiences, many eBay dealers report a much lower return rate through eBay that in other ecommerce sites that discourage buyer/seller contact. These experiences make dealer fears understandable.”

He also said that many brands require dealers to offer shoppers easy and direct communication. “This requirement will no longer be fulfilled. This means there is potential that those dealers will no longer be allowed to sell (those brands) on eBay.”

Germans sellers must also communicate with US shoppers to explain the “many particularities of German ecommerce” that are the result of German and European laws.

He expects a substantial reduction in GMV, an increase in returns, and selected dealer contract voidings as a result of the new restrictions on eBay sellers. “These are not good signs,” he said.

Steier, one of eBay Motors largest sellers until his retirement, now writes about ecommerce as Editor of Wortfilter.de. You can find his blog post about the eBay Summer Update on this page (German language).

And you can comment on the eBay Summer Seller Release on the EcommerceBytes Blog.

BuYerZon.de – Neuer Marktplatz? Fast 5 Jahre Entwicklungszeit und kein Ergebnis

Heute bedienten sich einige Medien der Pressemitteilung, dass ein neuer Marktplatz gestartet sei. Abgesehen davon dass Google das wohl noch nicht weiß, ist diese Meldung auch etwas irreführend. Der Marktplatz wurde bereits im April 2016 durch DPD angekündigt.

In der Wortfilter-Facebook-Gruppe wurde ein Start für die KW30/31-2016 (!!) angegeben. Hier wurde dieser Marktplatz bereits ausführlich und sehr kritisch durch die Händler diskutiert.

BuYerZon steht! Wir sind soweit! Sie können sich ab sofort verbindlich zumVerkauf Ihrer Produkte bei BuYerZon registrieren lassen. Bitte füllen Sie das bereitgestellte Onlineanmeldeformular vollständig aus.
Sollten Sie Fragen dazu haben oder Hilfe benötigen, wählen Sie bitte einfach
Telefon +49 (0) 8341 – 9 66 70 800. Unser Serviceteam steht Ihnen von
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr gerne zur Verfügung. Zu den anderen
Zeiten können Sie uns gerne ein E-Mail unter support@buyerzon.de, oder ein
FAX unter +49 (0) 8341 – 9 66 70 890 übersenden, dass wir Ihnen dann
schnellstmöglich beantworten werden. Auch der BREXIT schränkt das Vertriebskonzept von BuYerZon nicht ein. Jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, kann seine „Reichweite” uneingeschränkt in Europa erhöhen. Die BuYerZon Vorteile:
  • keine eigenen kostenintensiven Gesellschaftsgründungen
    • keine zusätzlichen Verwaltungs-, Picking- oder Lagerkosten
    • keine zusätzlichen Personal-, Beratungs- und Bilanzierungskosten

Was uns noch wichtig ist!

  1. Marktplatzgebühren werden erst ab dem Monat zur Zahlung fällig, in dem der Zeitpunkt der Freischaltung stattgefunden hat.
    2. Als kleines Dankeschön werden wir für alle Registrierungen, die bis zum 31. Juli 2016 eingegangen sind, für 4 Monate nur die ½ Marktplatzgrundgebühren erheben.
    3. Nach der Registrierung können Sie mit der Produkteinstellung ab der KW 30/31/2016 beginnen. Der Start ist für September 2016 fest eingeplant.

Stärken Sie unseren Marktplatz von Beginn an und sichern Sie sich mittel-
und langfristig Ihre „Regalplätze” in der ersten Reihe.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und bedanken uns für Ihre
Registrierung und das uns entgegengebrachte Vertrauen.

Es grüßt Sie herzlichst aus dem Allgäu

Ihr BuYerZon-Team

Posting eines Buyerzon-Mitarbeiters vom 4. Juli 2016 um 16:16

Pressemitteilung DPD aus dem April 2016

Aktuelle Pressemitteilung der Betriebs-GmbH

Kaufbeuren (ots)

  • BuYerZon setzt auf faire Nutzungsgebühr statt eigener Handelsspanne
  • Neutrale Alternative zu etablierten Onlinemarktplätzen
  • Exklusiver Paketdienstpartner DPD stellt digitale B2C- Services bereit

Mit BuYerZon startet ab heute ein neuer und innovativer Marketplace für Online- und Einzelhändler. Die von der webopac-logistics GmbH ins Leben gerufene Plattform versteht sich als neutraler Marktplatz: BuYerZon tritt nicht selbst als Verkäufer auf und erhebt gegenüber den Anbietern lediglich eine faire Marktplatzgebühr. Die Handelsspanne verbleibt dagegen komplett beim jeweiligen Händler.

“BuYerZon versteht sich als fairer Marktplatz”, erklärt Werner Bobritz, CEO von BuYerZon. “Anders als bei etablierten Anbietern treten wir nicht als Wettbewerber unserer Anbieter auf, sondern bieten unseren Kunden eine neutrale Plattform als zusätzlichen Vertriebskanal. Gerade bei den mittelständischen Händlern in Deutschland und Europa sehen wir einen extrem großen Bedarf an einem solchen Marktplatzmodell, das eine echte Alternative zu den großen Playern am Markt darstellt.” Der Marketplace richtet sich an B2C- und B2B-Händler aller Größenordnungen. Zum Start von BuYerZon sind bereits 50.000 Produkte von zahlreichen Anbietern eingestellt.

BuYerZon bietet den Händlern eine bequeme Einstellung von Artikeln und Produkten, unter anderem durch eine direkte Anbindung an die jeweiligen ERP-Systeme der Händler. Die Anbindungen zu den Onlineshoplösungen von plentymarkets, Shopware sowie Magento befinden sich aktuell bereits in der Umsetzung.

Eine neue “BuYerZon-Filiale” lässt sich für Händler sehr schnell und bequem einrichten. Zum Start wird BuYerZon Produkte in folgenden Kategorien anbieten: Essen & Trinken, Beauty & Gesundheit, Haushalt & Wohnen, Baby & Kind, Freizeit & Hobby, Baumarkt & Garten und Tierbedarf. Die Kategorien “Kühl” und “Multimedia” sind aktuell in der Vorbereitung und folgen voraussichtlich noch im Herbst.

Für Endverbraucher bringt BuYerZon zeitgemäße Technologien zum Einsatz und bietet Onlineshoppern auf allen Endgeräten ein modernes und nahtloses Einkaufserlebnis.

Digitale Services bei der Warenlieferung: DPD ist exklusiver Paketdienstpartner

Dank der Zusammenarbeit mit dem internationalen Paket- und Expressdienstleister DPD bietet BuYerZon den Marketplace-Händlern bequemen Zugang zu den Services des digitalen Innovationsführers im Paketmarkt. Endkunden können ihre Paketlieferungen online und mobil umfassend steuern und nachverfolgen. So bietet DPD etwa als einziger Paketdienst am Markt ein kartengestütztes Live-Tracking und gibt für jedes Paket auf die Stunde genau eine exakte Zustellprognose an. Mit dem Service DPD Predict nennt DPD das 1-stündige Zustellzeitfenster proaktiv am Morgen der Zustellung, im Laufe der Zustellung präzisiert sich dieses Zeitfenster auf 30 Minuten. Wer dann nicht zu Hause sein kann, leitet seine Sendung einfach um – zum Beispiel an einen Pickup Paketshop, an einen Wunschnachbarn oder an eine andere Adresse, wie etwa den Arbeitsplatz. Daneben lässt sich der Tag der Zustellung verschieben, auch ein Abstell-Okay ist möglich. Sämtliche Optionen sind bereits vor dem ersten Zustellversuch bis fünf Minuten vor Zustellung wählbar. Der Service steht allen BuYerZon-Kunden zum Start zur Verfügung.

Die digitalen Services von DPD wurden bereits mit zahlreichen Awards ausgezeichnet, darunter sind der eco Internet Award, der Deutsche Preis für Onlinekommunikation und der UX Design Award.

Pläne für die Zukunft

Zukünftig plant BuYerZon, in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ländergesellschaften vertreten zu sein. Während sich die Gesellschaften in Österreich und Spanien noch in der Gründungsphase befinden, ist BuYerZon am italienischen Markt bereits mit einer Gesellschaft (webopac-logistics s.r.l, Bozen) vertreten.

Über BuYerZon

BuYerZon ist ein Projekt der webopac-logistics GmbH, einem international agierenden Fulfillment-Logistikdienstleister mit Schwerpunkt Europa. Seit knapp vierzig Jahren bietet webopac-logistics seinen über 1.000 Kunden aus den Branchen Industrie, Konsumgüter und Lebensmittel ein umfangreiches Angebot sowie individuelle Lösungen im Bereich Logistik, Beratung und Transport. webopac-logistics bewirtschaftet in Deutschland und Europa insgesamt rund 20.000 m² Büro- und Logistikflächen. Jährlich wird ein Volumen von über 1 Mio. Paket- und/oder Stückgutsendungen in Europa abgefertigt.

BuYerZon ist die erste europäische Alternative zu bereits bestehenden Anbietern von Onlinemarktplätzen und Verkaufsplattformen und verzichtet gänzlich auf die Erhebung einer eigenen Handelsspanne. Dabei setzt BuYerZon auf faire Marktplatzgebühren und größtmögliche Transparenz. Im Unterschied zu anderen Anbietern tritt BuYerZon nie als Wettbewerber gegenüber seinen eigenen Marktplatznutzern oder Verkäufer auf der Plattform auf.

(Quelle: Presseportal.de)

Lügen haben kurze Beine. Zumindest wenn man lesen kann

“Im Unterschied zu anderen Anbietern tritt BuYerZon nie als Wettbewerber gegenüber seinen eigenen Marktplatznutzern oder Verkäufer auf der Plattform auf.”

Diese Aussage stimmt schlicht nicht, denn der Plattformbetreiber tritt selbst als Händler und Vertragspartner gegenüber den Konsumenten auf:

Mit Ihrer Online Bestellung über den Marktplatz kommt der Kaufvertrag zwischen Ihnen und BuYerZon einer Trademark© der webopac-logistics gmbh, Inter-Logistik-Park 1-3, 87600 Kaufbeuren, Deutschland, zustande. Der Kaufvertrag bedarf zur Wirksamkeit der Annahme durch BuYerZon.

(Quelle: AGB von Buyerzon)

Servicelevel: noch Luft nach oben

Während andere erfolgreiche Onlineshops und Marktplätze ihre Rückgabefristen kundenfreundlich erweitern, gibt dieser Marktplatz nur 14 Tage. Das ist nicht zeitgemäß. Der Rückversand ist vom Kunden zu tragen. Die Belehrung ist möglicherweise wettbewerbsrechtlich bedenklich:

“Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit stets den BuYerZon-Retourenschein, der Ihnen eine besonders günstige Retourenlieferung zurück zur Versandstation ermöglicht.”

Aber auch die AGB werfen so einige Fragen auf.

Lieblose Produktdarstellung

Ich habe mir dieses Produkt angeschaut: Sicherheitsstiefel High Tech S3. In den Warenkorb lässt sich das Produkt nicht legen. Ob der Marktplatz vielleicht noch gar nicht gestartet ist?

Bei den “Dittmann Weinblätter gefüllt mit Reis 6x200g ist es mir aber gelungen, den Warenkorb aufzurufen. Eine Lieferzeitangabe von 4 Tagen halte ich für schlicht unterirdisch in Zeiten, in denen Amazon innerhalb weniger Stunden Lebensmittel ausliefert.

Das Feld schlägt leider nicht meine Mailadresse vor. Das ist keine gute UX. Und der nachfolgende Anmeldungsprozess darf durchaus als Verkaufshindernis bezeichnet werden. Unfassbar. Von einem Schnell-Check-out hat der Marktplatz wohl noch nichts gehört?

Eine Pflichtangabe der Rufnummer sowie des Geburtsdatums halte ich für unverschämt. Hat man die Anmeldetortur hinter sich, landet man bei den Zahlverfahren. Es werden ein paar angeboten. Amazon Pay fehlt.

Fast 5 Jahre Entwicklungszeit und kein Ergebnis

So lässt sich kurz, knapp und vor allem höflich das Ergebnis zusammenfassen. Dem Marktplatz fehlt es an jeglicher UX, die Produkte werden lieblos präsentiert, ein Einkaufserlebnis lässt sich nicht erkennen. Sowohl der Auftritt als auch die Prozesse erinnern an einem Shop aus den späten 2000er Jahren.

Marktplätze ohne USP sind chancenlos

Plattformen die an die Konsumenten wollen müssen ein gutes Erlebnis bieten UND ein Alleinstellungsmerkmal. Beides fehlt Buyerzon. Daher wird ihnen ein ähnliches Schicksal ereilen wie meinpaket bzw. allyouneed: gestartet als Tiger, gelandet als Bettvorleger. Schade.

Keine Angaben über das Marketingbudget

Selbst bei bester UX und großartigem Einkaufserlebnis entscheidet das Marketingbudget am Ende des Tages über den Erfolg eines neuen Marktplatzes.

Hierzu äußerte sich die Presseabteilung aber nicht.

Fassen wir zusammen: eine weitere Totgeburt

Ja! Und ich finde das sehr schade, da es in der deutschen Marktplatzlandschaft keinen nennenswerten Mitbewerber zu den Big 2, also Amazon und eBay, gibt. Platz wäre da.

BTW: Grundmengen-Angaben ist da wohl ein Fremdwort

Fazit: Dieser Marktplatz arbeitet wettbewerbswidrig und ist abmahnbar, aber so was von.

Und auch die Belastbarkeit…….

“Die nutzen nur einen Server, irgendwie schlecht.” ist der Kommentar von ZZb00t

Mobiles Erlebnis

Reiche ich nach. Buyerzon ist gerade nicht erreichbar 🙁 – Update:

 

(Quelle: Mobile Ansicht Buyerzon)

Diese Ansicht ist fehlerhaft. Das Menü lässt sich nicht vollständig auf dem mobilen Screen darstellen.

Peinliche Fragen im eCommerce Challenge: Wann hast du das erste mal…

Jeder kennt sie, die unangenehmen, nervigen Fragen wie z.B. “Was bedeutet CPC?” oder “Was bedeutet CR?” – So richtig traut sich aber niemand sie zu stellen. Also gibt es jetzt hier die Challenge. Fragt anonym in den Kommentaren und ich antworte hier im Artikel.

Antworten auf ‘peinliche’ Fragen

Die erste Frage kommt von mir: Was ist das ‘referrer spam’?

Die Antwort gibt gibt mir Wikipedia: “Nicht jeder Traffic, der in Google Analytics ankommt, ist echter Traffic. Fake-Traffic durch Referrer Spam verfälscht eure Zugriffszahlen.”

BTW: Wer nicht fragt bleibt dumm.

So ist es auch. Denn peinliche Fragen gibt es in meinen Augen nicht. Ich habe gelernt, dass ich mitunter zwar ‘komisch’ angeschaut werde, aber: nur durch das Fragen komme ich weiter. Und alleine das ist wichtig. Fazit: traut euch, bitte.


Darf man nun oder nicht in den Pool?

Das sagen Experten dazu: Nein […], denn menschlicher Urin in Schwimmbecken kann gesundheitsschädlich sein. In ihrer im Fachmagazin „Environmental Science & Technology“ veröffentlichten Studie kommen die Experten zu dem Schluss, dass sich bei der Mischung von Chlor und Harnsäure sogenannte „flüchtige Desinfektionsnebenprodukte“ bilden können. Zu diesen Nebenprodukten zählt den Wissenschaftlern zufolge Trichloramin, welches die Atemwege schädigen und zu Reizungen der Augen und der Haut führen kann. Ebenfalls gebildet werde Chlorcyan, ein Stoff, der in der Vergangenheit auch als chemischer Kampfstoff verwendet wurde. Zwar sind die Mengen der unerwünschten Nebenprodukte sehr gering, ihren Weg in den Körper finden sie aber dennoch. (Quelle: travelbook.de)

Du hast bisher alles erreicht was man erreichen kann, hast ein Sorgen freies Leben, eine schöne, Erfolg reiche Frau – wo willst Du noch hin?

Ich möchte nirgends hin. So wie es ist, ist es großartig. Man (ich) kann auch einfach angekommen sein.

Wie berechnet man Verkaufspreise? Was genau ist die Gewinnmarge und wie hoch sollte sie sein?

Über deine Frage sind ganze Dissertationen und Habilitationsschriften verfasst worden. Sie ist nicht einfach und eindeutig zu beantworten.  Ok, 3 Fragen und drei Antwortversuche:

Wie berechnet man Verkaufspreise?

Bei der Bemessung des Verkaufspreises sind verschiedene Fragestellungen zu berücksichtigen:
  • Wie hoch ist der Preis, den Nachfrager bereit sind, für das Produkt zu zahlen?
  • Wie hoch ist der Preis anderer Anbieter, die ein vergleichbares Produkt anbieten?
  • Wie hoch sind die Kosten des Anbieters selbst, die er für den Bezug bzw. Verbrauch von Ressourcen vorher aufbringen muss, um das Produkt herstellen und in einen verkaufsfähigen Zustand versetzen zu können (Selbstkosten)?
Die Fragestellung “Kalkulation Preis” setzt also voraus, dass der Anbieter alle in seinem Betrieb angefallenen Kosten kennt, d.h.
  • den Wert der verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Materialkosten),
  • die über die jeweiligen Nutzungsdauern verteilten Anschaffungskosten von Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen o.ä. (Abschreibungskosten),
  • die an die Mitarbeiter gezahlten Löhne und Gehälter (Arbeitskosten),
  • die an Dritte gezahlten Nutzungsentgelte für Immaterialgüterrechte wie Lizenzen und entgeltlich überlassene Gebrauchsgüter (Nutzungskosten),
  • die an Dritte gezahlten Entgelte für die Inanspruchnahme von Handels-, Transport-, Lager-, Versicherungsleistungen etc. (Dienstleistungskosten),
  • die an Dritte gezahlten Kreditzinsen (Zinskosten),
  • die an den Fiskus gezahlten Aufwands- bzw. Kostensteuern und Abgaben.
Im Rahmen der so genannten Kostenträgerrechnung werden dann die betrieblichen Kosten einer Periode getrennt nach den einzelnen Produkten bzw. den Mengeneinheiten der einzelnen Produkte (Kostenträger) zu erfassen sein. Je umfangreicher und heterogener das Sortiment des Anbieters ist, desto komplexer wird seine Kostenrechnung als Grundlage für die Preiskalkulation. (Quelle: controllingportal.de)

Was genau ist die Gewinnmarge?

Die Gewinnmarge hat mehrere Bezeichnungen: Gewinnspanne, Profit Margin oder Handelsspanne. Einfach ausgedrückt ist es die Differenz zwischen Anschaffungskosten (oder Selbstkosten) und erzieltem Verkaufserlös. Lesetipp: Kalkulation ist gut, Controlling ist besser und auch wirtschaftslexicon24.com.

Wie hoch sollte sie [die Gewinnmarge] sein?

Auch hier kann man die Frage vereinfacht beantworten: Deine Gewinnmarge sollte deutlich höher sein, als wenn du dein Kapital zur Bank trägst und verzinsen lässt. Dein Risiko als Unternehmer ist ja deutlich höher. Das muss sich auch im Reibach niederschlagen. Hier habe ich dir einen großartigen und ausführlichen Artikel rausgesucht: Gewinnmargen realistisch und strategisch planen

Amazon-Frage: Was sind Keywords im Backend?

“In Amazon Foren wirft jeder mit dem Fachchinesisch um sich. Stellt man eine Frage was bedeutet XYZ kommt als Antwort irgendein doofer Spruch. Oder Google ist dein Freund Informiere dich vor dem Handeln. Aber keiner erklärt einem was.”

  1. Keywords oder Schlüsselwörter sind Begriffe oder Stichworte die dein Produkt beschreiben oder mit ihm in Zusammenhang stehen. Der Begriff entstammt dem Online-Marketing) und wurde zunächst im Zusammenhang mit SEO (=Search Engine Optimization = Suchmaschinen Optimierung) verwendet. Als Keywords solltest du also solche Begriffe verwenden die auch Kunden verwenden wenn sie nach deinem Produkt suchen.

Backendkeywords werden im Seller Central hier eingegeben. Sie heißen deshalb ‘Backend’-Keywords, weil sie für den Konsumenten nicht sichtbar sind.

(Quelle: Amalyze.com)

Einen guten und weiterführenden Artikel zur optimalen Verwendung von Backend-Keywords findest du hier: Amazon Keywords: Tipps zur Optimierung der Suchbegriffe im Seller Central Backend

Was ist Refferal Spam? (Diese Frage stammt von mir)

Sie wurde dankenswerterweise von Michael Graf beantwortet: “Referer Spam funktioniert so, dass du Referal Traffic (=traffic durch Anklicken eines nicht-Suchmaschinen-Links) auf deine Seite bekommst. In deinen Statistiken siehst du als pfiffiger Admin dann „Oh, 300 Klicks von fr33SEOboost69.ru, ist ja spannend“ und ggf setzt du dich mit dieser Spamquelle auseinander.

Dein Analytics Backend wird somit zum Werbemittel für solche unseriösen Spammer.”


 

#NoWords: Rakuten kommentiert eBays Händlerupdate

Mit einer eigenen Pressemeldung kommentiert Rakuten das diesjährige Händlerupdate von eBay. Das ist kein smarter Move vom japanischen Marktplatz. Es zeigt vielmehr, wie sehr die Plattform am Boden liegen muss. Mit gerade mal 4 Mio. Total Visits bewegt er sich nicht einmal im Promillebereich der Zahlen von Amazon.de (405.40 Mio.) und eBay.de (240.40 Mio.). (Quelle: SimilarWeb)

eBay verbietet Händlern die Veröffentlichung von Kontaktdaten – Tiefgreifende Einschränkungen bei der User Experience

Rakuten kommentiert

Ab September sind die Einbindung von Kontaktinformationen bei eBay in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops verboten. Als Grund nennt eBay den Schaden von ca. 2,3 Milliarden Euro, den das Unternehmen über eine nicht öffentliche, interne Studie ermittelt hat. Der Schaden soll dadurch entstehen, dass Händler wie Kunden die Kontaktmöglichkeiten dazu verwenden würden, um Geschäfte an der Plattform vorbei abzuwickeln.

Jens Fischler, Director B2B bei Rakuten, kommentiert:

„Wir können eBays Entscheidung nicht ganz nachvollziehen. Wir verstehen, dass sich das Unternehmen vor dem Missbrauch des Verkäuferportals schützen möchte, allerdings ist das in unseren Augen nicht der richtige Weg.

Ein Marktplatz lebt von der Interaktion zwischen Händlern und Kunden. Der Händler ist der Fachmann für sein Sortiment und dieses Fachwissen ist sein Wettbewerbsvorteil, den man ihn auch ausspielen lassen muss.  Viel mehr noch sollten Marktplätze eine starke Händler-Kunden-Beziehung fördern – denn sie zahlt sich bei den Wiederkaufraten und spätestens bei Retoure-/Stornoquoten aus. Wir belohnen beispielsweise professionellen Service und Kundenkontakt mit unserem PRO Modell und besonders günstigen Konditionen.

Ein Verkaufsportal muss die Händler „empowern“, sprich unterstützend unter die Arme greifen und den Rücken freihalten, damit sich die Händler „nur“ auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“

Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel, kommentiert auf Anfrage: „Der Kunde kauft beim Händler und nicht beim Verkaufsportal. Der Marktplatz hat also vor allem eine vermittelnde Funktion und sollte die Kommunikation und Interaktion zwischen Verkäufer und Käufer vereinfachen und fördern. Eine Einschränkung des persönlichen Kontaktes kann weder im Sinne des Händlers, noch des Kunden sein. Das im Einzelfall schwarze Schafe dieses System ausnutzen, liegt leider in der Natur der Sache – aber deshalb grundsätzlich den Dialog zu unterbinden, halten wir nicht für sinnvoll.“

(Quelle: Pressebox.de)

Rakuten als Trittbrettfahrer

Inhaltlich ist der Kommentar zwar richtig, aber so geht man nicht miteinander um. Das ausgerechnet der Marktplatz Rakuten eBay kommentiert, der selbst noch nie ein Versprechen gegenüber seinen Händlern eingehalten hat, finde ich sehr bemerkenswert. Was meint ihr?

Gestern Hood.de heute Rakuten.de: DDoS Attacke und Rakuten ist down

Bereits gestern berichtete ich über den Ausfall von Hood.de wegen einer DDoS Attacke. Heute trifft es Rakuten.de. Diese Ankündigung twitterte ZZb00t heute um 18:21 Uhr.

Ab 19:00 Uhr wird Rakuten.de down sein

Rakuten ist ja nicht wirklich ein kleines Unternehmen. Ich bin gespannt was ab 19:00 Uhr passieren wird. Und auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Damit Händler hinreichend geschützt sind, müssen die Dienstleister und Marktplatzbetreiber begreifen, dass sie sich schützen müssen.

Good Luck!

(19:04 Uhr und rakuten.de ist down)

Kalkulation ist gut, Controlling ist besser

Das wichtigste Werkzeug eines Kaufmanns sind die Zahlen. Ein schöner Satz, den wohl jeder schon mal gehört hat, heißt: »Der Gewinn liegt im Einkauf.« Im heutigen Preiskampf auf Marktplätzen und Preisportalen gilt dies umso mehr.

Wie ist es noch möglich, bei solchen Preiskämpfen Geld zu verdienen?

Ohne eine gute Kalkulation läuft nichts. Der Verkaufspreis wird beispielsweise für Amazon häufig nicht mehr als Endpreis festgelegt, sondern für sogenannte Repricer. Diese ermitteln wiederum den besten Verkaufspreis am Markt und versuchen, zu diesem das Produkt zu verkaufen. Doch damit ein Repricer gut funktionieren kann, müssen Mindest- und Maxpreise mit einer ausreichenden Differenz festgelegt werden.

Für welchen Preis das Produkt schließlich verkauft wird, wenn der Preis am Tag sieben Mal oder häufiger wechselt, ist nicht so einfach nachvollziehbar. Dann kommt noch hinzu, dass das Produkt über den Webshop und/oder eBay angeboten wird. Spätestens jetzt nutzt selbst die beste Kalkulation nichts mehr. Die Abverkaufszahl und der Umsatz können über ein gutes Reporting des Warenwirtschaftsprogramms vielleicht noch ausgegeben werden. Doch die wirklich interessanten Werte, wie beispielsweise der Gewinn, bleiben verborgen.

Fazit: Mit Retouren und Co. wird das Ganze zum russischen Roulette.

Controlling für Jedermann

Für JTL-Kunden gibt es mit SellerMath und dem Modul Kostenwalter nun ein Tool am Markt, das dem Onlinekaufmann auf einen Blick die Zahlen nennt, die er braucht. Ob nun den Gewinn pro Bestellung, pro Produkt oder pro Plattform. In einfachen Charts, Tabellen und Detailseiten sieht man genau die Werte, auf die es ankommt.

»Wir achten bei der Entwicklung darauf, dass Personen, die nicht Experten im Controlling und in der Buchhaltung sind, die Ergebnisse finden, die Sie brauchen, um damit zu arbeiten«, berichtet Korbinian Sigel, Ideengeber und Inhaber von SellerMath.

Nicht jedes Produkt ist ein Bestseller und nicht jeder Bestseller ein wirtschaftlicher Artikel. Am Schluss zählt, was hinten rauskommt.

Mit dem Kostenwalter wird jede Bestellung automatisch einer Deckungsbeitragsrechnung unterzogen.

Umsatzerlöse
– Zahlungsdienstleister

– Plattformgebühren

– Pick und Pack

– Versandkosten

= Deckungsbeitrag 1

– MwSt.

– Produkteinkauf- und Personalkosten

– Verpackungskosten

– Gas, Wasser, Strom

– Reparatur/Instandhaltung (Softwarelizenzen)

– Buchführungskosten

– Telekommunikation / IT

– andere Kosten

= Deckungsbeitrag 2

– Raumkosten (Miete)

– Beratungskosten

– Versicherungskosten

– andere Kosten

= Deckungsbeitrag 3

 

Der Händler sieht somit auf Anhieb, wie viel er verdient und wo Optimierungsbedarf besteht.
Oft wird einem bei dem Anblick der Zahlen erst klar, dass ein und dasselbe Produkt unterschiedliche Gewinne im DB1 abwirft. Je nachdem, über welchen Multichannel-Kanal es verkauft wurde, der Kunde ein oder mehrere Artikel im Warenkorb hat und wie der Packer im Lager drauf ist. Gerade bei Niederpreisartikeln können diese Faktoren über Gewinn und Verlust entscheiden.

Lagerverwaltung 

Nicht nur der Verkauf allein ist im Handel ausschlaggebend, auch eine gute Lagerführung entscheidet über den Erfolg. Produkte, die sich nicht verkaufen, sind totes Kapital und können je nach Finanzierungsart Unternehmen in Schieflage bringen.

Der Kostenwalter bringt daher eine übersichtliche Lagerbewertung mit, die mit Kennzahlen wie Lagerumschlag, ROE oder Cashflow-Werten aufzeigt, wo der Betrieb sich gerade befindet. Genauer gehen wir im 2. Teil unseres Blogbeitrags auf diesen Bereich ein.

Warnmeldungen und Dashboard für eine schnelle Übersicht 

Neben den Bestell- und Produktübersichten, gehört das Dashboard zu den meist genutzten Seiten im Kostenwalter. Die tägliche JTL-Statistik zeigt, wie sich der Monat entwickelt. Beispielsweise werden über einen Fortschrittsbalken angezeigt, wie viele der monatlichen Kosten bereits erwirtschaftet sind und ab wann der Betrieb Gewinn abwirft.

So kann der Steuerberater schon vor dem Erstellen einer BWA feststellen, wie der Monat läuft. Denn häufig kann eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung erst Wochen später erstellt werden. Für JTL-WAWI-Nutzer gehört das der Vergangenheit an.

Kostenfrei nutzen bis 30. Juni

Ab dem 1. Juni wird das Modul Kostenwalter von Seller Math kostenpflichtig. Alle Wortfilter-User haben die einmalige Möglichkeit, das Tool noch bis zum 30. Juni kostenfrei zu nutzen, sofern die Anmeldung vor dem 1. Juni erfolgt.

Der Preis des Programms liegt anschließend mit 1,9 Cent pro Bestellung unter den Preisschwankungen der Tankstellen und auch die geringe Fixgebühr von 29 € monatlich, für dieses umfangreiche Programm, ist mehr als fair.

Exklusiv: 10 1-Jahreslizenzen zu verlosen

Die Verlosungen rennen ja richtig. Je nach Account können die Preise einen wert von bis zu 10.000€ haben. Fett.

Was müsst ihr nun machen, um an der Verlosung teilzunehmen? Ganz einfach. Die Verlosung endet am 17. Mai um 06:02 Uhr.

Postet ganz einfach ein ‚Will ich‘ unter den Artikel in der Wortfilter-Facebookgruppe.

Die letzten 10, die ein ‚Will ich‘ gepostet haben, sind die Gewinner.

Sacht mal was

Was haltet ihr von dem Tool? Was haltet ihr vom Pricing? Wie bewertet ihr die Funktionen?

[Gastbeitrag von SellerMath]