Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Fyndiq Deutschland streicht die Segel! Man, was mache ich mich zum Affen.

Diese Pressemitteilung kam gerade reingeflogen! Ich traute meinen Augen nicht: Fyndiq streicht in Deutschland die Segel. Ganz ehrlich, ich glaub, ich hab mich mal wieder richtig zum Affen machen lassen!

Eigentlich war die Idee ganz gut

Mit frischem Geld und einer halbwegs vernünftigen Strategie ausgestattet, hörte sich der geplante Markteintritt von Fyndiq gar nicht mal so schlecht an. Zunächst sollten Schnittstellen entwickelt werden, damit ein reibungsloser Listing- und Transaktionsablauf gewährleistet ist, dann sollten die Händler onboarded und zum Schluss die Kunden geködert werden. Daraus wird wohl nichts!

Diese Pressemitteilung gab es vor ein paar Stunden:

“Fyndiq verschiebt die Markteinführung gegenüber den deutschen Kunden – Öffnung für den grenzüberschreitenden Handel nach Schweden

Fyndiq fokussiert sich auf den wachsenden Heimatmarkt in Schweden. Die kommerzielle Einführung auf dem deutschen Markt wird vorerst auf Eis gelegt. Stattdessen wird der grenzüberschreitende Handel für deutsche Händler erleichtert.

Fyndiq ist seit sechs Jahren auf dem schwedischen eCommerce-Markt tätig und hat sich in diesen Jahren als führender Marktplatz mit einem Wachstum von 60 % in den letzten Jahren etabliert.

Nach nur drei Jahren hat Fyndiq mit einem Umsatz von 300 Mio. SEK 2015 das schwedische Ebay überholt. Im Juni 2015 ging Fyndiq nach Deutschland als ersten Markt außerhalb Schwedens.

“Fyndiq hat entschieden, sich auf den schwedischen Heimatmarkt zu konzentrieren. Das bedeutet, dass wir unsere kommerziellen Expansionspläne für den deutschen Verbrauchermarkt vorerst auf Eis legen”, so Dinesh Nayar, CEO und Gründer von Fyndiq.

Grenzüberschreitender Handel

Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Fyndiq den deutschen Markt verlässt. Fyndiq öffnet stattdessen für deutsche Händler den grenzüberschreitenden Handel nach Schweden. Dort können die Waren über das schwedische Fyndiq.se verkauft werden.”

Alles Schwätzer außer Mama!

Ist doch wahr! Geht mir das auf die Nerven, nein, das ist viel zu höflich auf den Sack! Da werden große Reden geschwungen, noch größere Ankündigungen gemacht und wenn abgeliefert werden soll, kommt nichts? Unglaublich! In ähnlicher Art und Weise hat es schon Rakuten versucht und so seine Sache voll verkackt.

Und eine solche Frittenbude soll man ernst nehmen?

Nä! Natürlich nicht. Leid tun mir nur die deutsche Mitarbeiter und auch Daniel Hirst. Noch vergangene Woche traf ich ihn auf unserem Stammtisch in Berlin. Er hielt die Fyndiq-Fahne noch recht hoch. Und jetzt? Die deutsche Launch-Seite ist augenblicklich sogar noch online.

Fazit

Ich finde Marktplatzvielfalt und Unabhängigkeit gegenüber den beiden Big-Playern wichtig und begrüße jede neue Marktplatzaktivität in Deutschland. Was mir aber in den letzten 12 Monaten untergekommen ist, geht auf keine Kuhhaut: Da haben wir Rakuten, die wie die Weltmeister getrommelt haben und dann ganz schnell den Schwanz einzogen. Dann die “Verbrecher” von Crowdfox und jetzt noch die Schwätzer von Fyndiq. Alles auf dem Buckel der Händler, die permanent Entscheidungen treffen sollen und wollen, um sich unabhängiger zu gestalten.

Ganz ehrlich:

Da lobe ich mir doch einen Hitmeister und einen Hood die heimlich, still und leise, ohne großes Tamtam, ihr Geschäft seriös betreiben!

Wettbewerbsrecht: warum die Großen einen raushängen lassen können…

Gefühlt ist es im Wettbewerbsrecht, also bei Abmahnungen, doch so: Den kleinen und mittleren Händlern kann es kostentechnisch mal eben an die Existenz gehen, wohingegen die großen nur müde lächeln. Aber es ist nicht nur gefühlt so, es ist die Realität. Und genau das ist auch meine Kritik bei der gegenwärtigen Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts.

Puh! Wenn Abmahnungen doch nicht so teuer wären …

Na ja, Abmahnungen müssen teuer sein, denn sie sollen schließlich jeden Händler dazu anhalten, wettbewerbsrechtlich einwandfrei zu handeln. Durch die hohen Kosten machen sich die Unternehmer vorher Gedanken, fair im Wettbewerb zu agieren. Daher sind gerade die Kosten für die schwarzen Schafe unter den KMU absolut in Ordnung. Aber eben nur hier. Für größere und große Marktteilnehmer sind die lächerlich gering!

Der Streitwert ist schon ne schräge Sache und er ist der Casus knacksus!

Der Streitwert ist die Größe, nachdem sich die Kosten und Gebühren der Anwälte und Gerichte berechnen. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer, warum für die Kleinen eine Abmahnung empfindlich ist, für die Großen aber nicht. Dieser Streitwert berechnet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden. Damit ist festgelegt, dass KMU, aufgrund ihrer Positionen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, immer ein geringeres wirtschaftliches Interesse besitzen. Des Weiteren sind die meisten Verstöße in ihrem Streitwert bereits festgelegt. Egal also, wie dick das Bankkonto ist.

Das Ding mit den Großen und Kleinen

Ein normaler Verstoß, zum Beispiel eine falsche Widerrufsbelehrung, kostet, bei abgegebener Unterlassungserklärung, den Abgemahnten ca. 1000€. Verstößt er dagegen, wird in der Regel eine Vertragsstrafe fällig, die zwischen 3000€ und 5000€ liegt. Sind es mehrere Verstöße, multipliziert sich die Vertragsstrafe um deren Anzahl. Für Kleinere bedeutet das in der Regel das Ende ihrer Existenz!

Das Abmahnverfahren, ohne Vertragsstrafen, juckt einen großen Händler nicht. Die 1000€ zahlt er mal eben aus der Portokasse. Kommen tatsächlich Vertragsstrafen hinzu, mag er sich zwar ärgern, aber es ist bei Weitem nicht so, dass ihn diese empfindlich treffen.

Die Frage ist jetzt vielleicht noch: Wer ist klein? Die Großen müssen nicht immer gleich OTTO oder Zalando sein. Da reicht auch die Größe eines Plattformhändlers, den Abmahnungen nicht wirklich stören. Hand aufs Herz: Schon mich haben sie kaum gestört. Und wegen der geringen Kostenrelevanz habe ich immer abgewogen, was denn für mich wirtschaftlich sinnvoller wäre: Abmahnung kassieren oder Verstoß beseitigen?

Abmahnung mal wirtschaftlich gerechnet:

Hier ein Beispiel, wie man mit einer Abmahnung schlicht wirtschaftlich kalkulieren kann. Jeder weiß, dass das Versenden von Werbe-Emails nicht gestattet ist. Macht man es trotzdem, riskiert man eine Abmahnung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 600 €. Hat man 100.000 Mailadressen und kassiert für die illegale Sendung von Werbung eine Abmahnung, kostet das gerade mal 600 €. Also die Kalkulation: 100.000 Mails zu versenden kostet 600 €. Das ist weniger als eine Werbetafel am Kölner Hauptbahnhof, wo die Leute nur schnell zum Zug wollen. In meinem Beispiel schreibe ich 100.000 potenzielle Kunden an! Genau das ist die Schwäche des jetzigen Wettbewerbsrechts.

Und so sollte es sein:

Ich bin kein Jurist, auch nicht die hellste Kerze auf der Torte, aber die Grundidee des Wettbewerbsrechtes ist doch die, dass gewährleistet sein soll, dass sich Wettbewerber fair zueinander verhalten. Tun sie das nicht, sollen sie eins auf die Finger bekommen! Das leistet aber das Wettbewerbsrecht gegenwärtig nicht (naja, jedenfalls nicht so richtig).

1. Ansatz:

Der Streitwert wird nicht mehr dem wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden, sondern umgekehrt, nach dem des Abgemahnten bemessen. Das hätte dann zur Folge, dass die jeweils Betroffenen, einen ihrer Größe entsprechenden und empfindlichen Streitwert als Grundlage zur Berechnung der Kosten vor die Füße geworfen bekommen.

Aber hier gilt es auch, den Nachteil zu betrachten: In dem Moment, wo sich der Streitwert nach dem Abgemahnten berechnet, bedeutet, dass Kosten anfallen, die auch für Kleine existenzgefährdend sein können. Dieses Konstrukt hätte also zur Konsequenz, dass die Bereitschaft abzumahnen stark sinken könnte. Ergo: Es würde die Kleinen behindern, ihre Rechte einzufordern.

2. Ansatz:

Dieser beginnt nicht bei Streitwerten, sondern belässt die Regelung, wie sie ist. Er setzt bei den Vertragsstrafen an. Ähnlich dem Kartellrecht ließen sich die Strafen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens bemessen. So sollte es auch bei den Vertragsstrafen sein. Kleinere Unternehmen sollten durchaus empfindlich 1 abbekommen, es würde dann aber auch die Großen treffen. Während diese bei Vertragsstrafen von 5000€ nicht mal mit der Wimper zucken, wird sich das doch bestimmt anders verhalten, wenn man noch eine Null dranhängt!

Auch wenn der 2. Ansatz den Nachteil hat, dass er erst ab der Vertragsstrafe seine Wirkung entfaltet, so scheint er mir doch charmanter.

Ich vermute, mit meinem äußerst geringen Sachverstand, dass genau diese Idee am leichtesten umzusetzen wäre. Es ist ja nun gängige Praxis, die Höhe der Vertragsstrafen in das Ermessen des Gerichts zu stellen. Die Richter müssten also nichts anderes tun, als den “bösen” Marktteilnehmern etwas genauer auf die Finger zu schauen, damit sie die passende und empfindliche Strafhöhe finden.

Fazit:

Das Wettbewerbsrecht (und die damit verbundenen Möglichkeiten) sind sehr gute Optionen, um den fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Hieran würde ich auch nie rütteln wollen. Aber, und das schreit zum Himmel, es kann nicht sein, dass immer nur den Kleinen in den Popo gekniffen wird. So lange der potente Händler Abmahnungen und Vertragsstrafen als Posten einkalkulieren kann, wird es keinen fairen Wettstreit geben.

DCD Hamburg am 21/22.04 – Workshops und so? Brauche ich das?

Viele Händler mit gleichen Problemen aber keine Lösung? Ganz so ist es nicht, aber sucht ihr selbst nach Lösungen? Ihr fragt Google. Ohne Ende, um irgendwelche Fragen beantwortet zu bekommen. Aber den Weg vor die Bürotür? Schafft ihr selten, richtig?

Warum Workshops?

Na ja, Workshops bestehen in der Regel aus recht kleinen Gruppen, maximal 20 Leuten, und ermöglichen meistens, mit Referenten zu kommuniziert. Darüber hinaus, bieten sich Möglichkeiten, eure ganz eigenen Anliegen und Fragen mit Gleichgesinnten auszudiskutieren. Bei Großveranstaltungen mit einem großen Auditorium ist das in der Regel nicht möglich. Bei kleineren jedoch schon und zusammen mit der Chance, durch die Referenten, komprimiert auf eure Fragen auch passende Antworten zu finden.

Was noch?

Auf den Stammtischen, und auch auf den anderen diesjährigen Branchenveranstaltungen, geht es ja nicht nur um die After-Show-Party und um den exzessiven Alkoholgenuss. Der Wert der Veranstaltung liegt darin, dass ihr euch untereinander verständigen könnt. Dass ihr an die Dienstleister Fragen richten könnt und dass ihr euch bei den Vorträgen Wissen aneignet, was ihr euch sonst hättet mühsam erlesen müssen. Man muss ja nicht auf jeder Veranstaltung rumturnen, aber 3 bis 4 Veranstaltungen pro Jahr solltet ihr schon mitnehmen.

Und der April ist voll davon!

19.04.2016: Da findet in Leipzig, beim Händlerbund, ein Workshop statt. Thema ist: Shopsysteme – das richtige Fundament für ihren Online-Erfolg! Komprimiert bekommt ihr hier einen vollständigen Überblick über die Shops und deren Systemlandschaft, was für euch, als kleine und mittlere Händler, wertvoll und relevant ist. In der Übersicht seht ihr, wer da alles so spricht. Ich, zum Beispiel. Aber auch Größen, wie Alexander Hofmann, der die Plattform Ecomparo vorstellt und euch erklärt, wie ihr nicht nur den passenden Onlineshop, sondern auch die dazugehörigen Wawi oder ERP findet. Wer also aus dem Leipziger Umland kommt, sollte diesen Termin nicht verpassen.

Am 21. und 22.04.2016 der Digital Commerce Day. Mit Sicherheit einer der Highlights im April. Er richtet sich an schon etwas größere KMU, Hersteller und gestandene Händler. Während am 1. Tag hauptsächlich Unternehmer, CEO und Gründer ihre Geschäftsmodelle und Strategien vorstellen, ist der 2. Tag den Workshops gewidmet. Ich selber werde an beiden Tagen anwesend sein. Sehr spannend wird hier der Vortrag von Wolfgang Lang, Gründer und CEO von Crowdfox, sein. Natürlich werde ich gebotene Fragemöglichkeiten nutzen. Aber auch Roman Kirsch von Lesara werde ich mir anhören, denn auch er verfolgt ein sehr zu hinterfragendes Geschäftsmodell.

Auf 2 Workshops, am 22.4.2016, möchte ich besonders hinweisen:

Den Workshop “EBay Handelsstrategien”, moderiere ich selbst. Gemeinsam mit den Teilnehmern werde ich verschiedene Strategieansätze vorstellen und diskutieren. Beispielsweise, wie erfolgreiches Handeln auf dem Marktplatz eBay für Hersteller, größere KMU oder große Retailer möglich sein kann. Da ich in der Vergangenheit selber auch die ein oder andere Strategie großer Unternehmen und Konzerne mitverfolgt und gestaltet habe, kann ich hier auch ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern.

Der 2. Workshop wird moderiert von Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen von derKanzlei IP Kneller in Köln und Zweibrücken. “Eigenmarken ? Strategien im E-Commerce und auf Marktplätzen” wird das Thema sein. Hersteller, aber auch Händler, stecken oftmals in der Klemme, einen geeigneten Zugang zu Marktplätzen zu finden. Scheitern hier, unter Umständen, an ihrer eigenen, bekannten Marke oder haben gar Probleme bei der Bildung einer Eigenmarkenstrategie. Hier wird Heidi Kneller-Gronen mögliche Ansätze vorstellen und mit euch diskutieren.

Fazit:

Im April knüppeln sich einige Veranstaltungen. Am Monatsende haben wir dann ja auch noch den E-Commerce-Day bei Hitmeister. Klar, dass nicht alle Veranstaltungen besucht werden können aber es wäre schön, euch in der einen oder anderen Stadt zu treffen. Besonders freue ich mich auf den DCD in Hamburg, auf Alexander Graf von Kassenzone und Spryker, an dem ich zum 1. Mal teilnehmen darf.

Die Anmeldung zum Digital Commerce Day ist unter https://www.digital-commerce-day.de/tickets/ möglich.

Wer sich zu meinem Workshop anmelden möchte, der muss sich für ein Kombiticket Regular | Tag 1+2 I Händler & Hersteller entscheiden und bei der Anmeldung den Aktionscode: “eBay-Strategie” eingeben. Damit erfolgt nicht nur automatisch eine feste Registrierung für meinen Workshop, sondern es gibt auch noch 15% Rabatt auf den gesamten Ticketpreis.

Gleiches gilt für den Workshop zum Thema Eigenmarken. Hier lautet der Aktionscode entsprechend “Eigenmarken-Strategie”.

Wer das Event nur am 1. Konferenztag besuchen möchte, erhält mit dem Code “Wortfilter” auf das reguläre Tagesticket ebenfalls einen Rabatt von 15%.

eBays Frühjahrs-News 2016: Alles wird besser!

Das sind sie nun, die Frühjahrsnews von eBay. Es gibt 3 wesentliche Neuerungen und dazu ein bisschen Beiwerk. Alles in allem aber nur gute Neuigkeiten. Nix Spektakuläres, nix Sinnloses. Klasse! Aber lest selber, was Neues kommt.

Mobil geht besser

Ab Herbst 2016 wird eBay für die mobile Ansicht der Artikelseiten eine “Kurzbeschreibung” einführen, die Käufern beim Aufruf über Smartphones angezeigt wird. Die mobile Kurzbeschreibung wird zunächst automatisch anhand eines Algorithmus generiert. Verkäufer sind an diese aber nicht gebunden, können sie überschreiben, und somit selbst über deren Inhalt bestimmen. Mit dem Mobile-friendly-Checker von i-ways könnt ihr jetzt schon prüfen, ob eure Angebote für mobile Geräte optimiert sind. Solche Angebote werden in Suchergebnissen prominenter angezeigt. Das ergab meine Nachfrage auf der gestrigen Telefonkonferenz zu den Neuerungen.

Weitere Informationen: Angebote mobil optimieren für bessere Verkaufschancen

Ab 2017 keine aktiven Inhalte mehr

Auch vor dem Hintergrund der verbesserten mobilen Sichtbarkeit der eBay-Angebote, wird es ab Frühling 2017 keine sogenannten “aktive Inhalte” mehr in den Artikelbeschreibungen geben. Diese Ankündigung ist wichtig, denn für einige Verkäufer bedeutet es, dass sie sämtliche Artikel überarbeiten müssen. Aktive Inhalte sind u. a. Javascript, Flash oder Plug-ins. Ob eure Artikelbeschreibungen davon betroffen sind, könnt ihr ebenfalls mit dem I-ways-Tool prüfen.

100% Produktbewertungen und Rezensionen bis Ende April

Sowohl in der mobilen wie auch in der Desktopansicht werden Produktbewertungen und Rezensionen eingeführt. Im Augenblick sind ca. 20 % verfügbar. Das soll sich bis Ende des Monats ändern. Dann soll das Feature 100 % verfügbar sein. Hierüber berichtete ich schon.

Schutz vor Missbrauch

Die Frage nach dem Schutz vor Missbrauch kam ja bereits unmittelbar nach dem Bekanntwerden von Tests mit Produktbewertungen und Rezensionen auf. In der gestrigen Telefonkonferenz nahm eBay hierzu Stellung. Die Produktrezensionen und Bewertungen werden nach verifizierten Käufen unterschieden. Es kann jede Produktbewertung oder Rezension als hilfreich bewertet werden. Alle Einsendungen durchlaufen vor Veröffentlichung einen mehrstufigen Qualitätscheck. Des Weiteren werden sie durch ein eigens hierfür eingesetztes Team von Administratoren geprüft. Natürlich steht eine Meldefunktion zur Verfügung, wenn unangemessene Bewertungen oder Rezensionen abgegeben werden. Insgesamt ist der Schutz vor Missbrauch sehr umfangreich.

Weitere Informationen: Produktbewertungen und Rezensionen auf der Artikelseite

Fahrzeugverwendungsliste für Motorräder und Roller

Jetzt kommt sie auch für Motorräder! Die Fahrzeugverwendungsliste. Sie wird sich Motorrad-Verwendungsliste nennen. Damit haben sowohl Verkäufer als auch Käufer einfachere Möglichkeiten, passende Artikel anzubieten beziehungsweise zu kaufen. Die Funktionen werden analog zur Kfz-Verwendungsliste sein. Auch hier ist zu beachten, dass Angebote mit genutzter Verwendungsliste in der Suche höher gelistet werden. Verkäufer sollten auch ihre Artikelmerkmale mit den technischen Daten füllen. Das erleichtert es dem Kunden. Ebenso die Möglichkeit, innerhalb der jeweiligen Motorräder, Abgrenzungen mitzuteilen, um so vor Vielkäufen zu schützen.

Weitere Informationen: Neue Verwendungsliste für Motorrad- und Roller-Teile

Ein bisschen geht noch

Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale

Verbesserungen beim Grundsatz zum Verkauf von Schmuck

Sendungsnummern hochladen – nun auch für GLS

Meine Meinung:

EBay macht es richtig und führt seine Händler an die mobile Sichtbarkeit heran. Immerhin werden, laut Angabe von eBay, bereits 43 % des Gesamtumsatzes über mobile Endgeräte erzielt. Eine echt fette Zahl! Das eBay seine Händler nun sogar mit der automatisierten Erstellung einer mobilen Kurzbeschreibung unterstützt, finde ich persönlich richtig zackig. Das ist Händlerfreundlichkeit! Noch vor ein paar Jahren hätte es so was nicht gegeben. Wir Händler hätten selbst zusehen müssen, wie wir zurechtkommen.

Dass im Zusammenhang mit der Erhöhung der mobilen Sichtbarkeit aktive Inhalte, wie Flash, Plug-ins oder Java, ab 2017 blockiert werden, wird gerade Händler, die 360°-Ansichten in ihren Beschreibungen verwenden, ärgerlich sein, aber insgesamt finde ich das trotzdem nachvollziehbar. Auch hier muss klar betont werden, dass eBay bei der Umstellung der Angebote den Händlern unter die Arme greifen wird. Und sind wir mal ehrlich: Mit einem Jahr Vorlauf, sollte diese Herausforderung leicht zu meistern sein.

Ja, die lieben Produktbewertungen:

Hierzu hatte ich bereits in der Vergangenheit berichtet und es freut mich, dass diese nun vollständig eingeführt werden. Wichtig war es, die Frage zu klären, ob und wie eBay gegen Missbrauch vorgeht und somit die Händler schützt. Hier stellt eBay ein gutes Paket zur Verfügung. Aber auch hier muss schlicht der Realität in die Augen geschaut werden. Gerade jetzt, unmittelbar bei Einführung der Produktbewertungen und Rezensionen, werden sich Missbräuche häufen und so manche Meldung bei eBay eingehen. Wer also nun erwartet, gegen jede ungerechtfertigte Bewertung würde innerhalb von Minuten vorgegangen, wird mit Sicherheit enttäuscht werden. Aber ich denke, dass sich das nach einiger Zeit von selbst einrenken wird. Interessant ist hierzu noch ein Studienergebnis: Der Verkaufsrate verbessert sich um 12 %, wenn der Kunde sich vorher durch relevante Produktbewertungen informieren kann.

Endlich, die Verwendungsliste für Motorräder:

Bei der Entwicklung der Kfz-Verwendungsliste habe ich ja nun aktiv mitgewirkt und konnte noch selbst die Ergebnisse bemerken. Meine eigenen Angebote verkauften sich, mit Benutzung der Fahrzeug-Verwendungsliste und unter Mitbenutzung der Artikelmerkmale, deutlich besser. Darüber hinaus ging die Zahl der Retouren deutlich zurück. EBay ist naturgemäß bei eBay-Motors schon immer sehr stark gewesen. Dahingegen hat es Amazon noch nicht einmal ansatzweise geschafft, in ähnlicher Art und Weise, die äquivalenten Kategorien noch vorne zu bringen. Mit der jetzigen Einführung der Motorrad-Verwendungsliste baut eBay seine Position deutlich aus.

ebay Händlerbund Wortfilter Stammtisch in Berlin – 05.04.2016 ab 19.00 Uhr

Wann: 05.04.2016 eBay Händlerbund Wortfilter Stammtisch in Berlin.

Ort: Dolden Mädel Braugasthaus, Mehringdamm 80, 10965 Berlin

Zeit: ab 19.00Uhr und bis wir rausgekehrt werden

Kommen soll/muss/kann jeder der Lust und Spaß am Onlinehandel und am eCommerce hat. Egal ob Lösungsanbieter oder Händler. Und egal ob Ihr auf eBay, Amazon, Hitmeister oder über den eigenen Shop handelt.

Kleidung: locker

Ansprache: Das DU ist erwünscht

Wer und was ist spannend:

UPDATES: Wenn sich neue interessante Teilnehmer melden, poste ich die Updates in meinerFacebookgruppe, da ich mal wider spät mit der Ankündigung dran bin.

Dr. Nikolaus Lindner von eBay: Director für den Bereich Government Relations. Ich kenne Nikolaus schon von vorangegangenen Veranstaltungen, und freue mich sehr, dass er auf dem Stammtisch anwesend sein wird. Es wird bestimmt eine spannende Diskussion mit ihm über die Chinahändler geben.

Daniel Hirst: Daniel ist der deutsche Statthalter des schwedischen Marktplatzes fyndiq. Das ist genau der Marktplatz, der eBay in Schweden in die Knie zwang.

Henning Heesen: Salessupply hilft und unterstützt euch bei eurem Weg zu internationale Märkten. Ihr könnt Henning alles rund um die Internationalisierung fragen und er wird mit Sicherheit nicht nur eine Antwort parat haben.

Marion von Kuczkowski: Marion betreibt den Blog take-me-to-auction.de und sie ist eine eBay Expertin der 1. Stunde. Ganz wenige haben so viel eBay Erfahrung wie sie. Des weiteren hat sie zuletzt ihr Buch veröffentlicht “Das eBay Universum”. Auf Marion freue ich mich besonders, da wir bisweilen immer nur telefoniert haben.

Und dann wären da noch Michael Atug von MAW Werkzeuge und Jens Wasel von kw-commerce, und natürlich noch eine Vielzahl anderer Händler und Dienstleister den Weg zum Stammtisch und einem leckeren Bierchen finden. Insgesamt erwarte ich ca. 30 Händler und Dienstleister.

Rain Claudia Göpfert, ITB: Claudia berät in der Kanzlei ITB die Händlerbund-Mitglieder, die Probleme mit scheinprivaten Händlern haben. Sie steht als Fachanwältin für den gewerblichen Rechtsschutz an diesen Abend euch für alle Fragen zur Verfügung.

Tim Arlt, Florian Seikel und Erti: allesamt vom Händlerbund und sie können euch alles rund um den Händlerbund erklären. Nutzt die Chance und informiert euch über den Büroservice den der Haendlerbund anbietet.

Ich freue mich auf Euch!

Real übernimmt HITMEISTER! Ich freue mich für Gerald und sein Team!

Am 31.3.2016, am späten Nachmittag, platzte die Bombe: Real übernimmt das Kölner Shoppingportal Hitmeister. 2007 von Dr. Gerald Schönbucher gegründet, ist Hitmeister jetzt ein Marktplatz mit über 2,5 Millionen Kunden und über 10000 Produkten in 5000 Kategorien. Das GMV lag im vergangenen Jahr bei knapp 50 Millionen €. Das Geschäft bedarf jedoch noch der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden.

Real ist eine SB-Warenhauskette, die zum Metrokonzern gehört. Ganz am Ende der Nahrungskette des Konzerns steht die Familie Haniel. Metro selbst betreibt mehrere Abholmärkte, ist aber im Wesentlichen im B2B-Geschäft tätig. Zur Konzerngruppe gehören auch (noch) die Media Saturn und Redcoon.

Warum mich das so freut?

Hitmeister ist ein feines Unternehmen, mit einem ehrlichen und seriösen Geschäftsmodell. Leise und trotzdem wahrgenommen, schafft es der Gründer und CEO Gerald Schönbucher dieses Jahr in die schwarzen Zahlen. Man kann es auch recht knapp sagen: Qualität setzt sich durch! Genauso ist es auch! Gerald hat an sein Geschäftsmodell geglaubt und konsequent, qualitätsbewusst und ehrlich an Weiterentwicklung und Verbesserung von Hitmeister gearbeitet. Dass er und sein Team nun die Früchte dafür ernten und mit Real einen starken Partner im Hintergrund bekommen, ist wohl verdient!

Ein Erfolg für Gerald und sein Team!

Gerald ist ein großartiger Mensch und hat es verstanden, ein fantastisches Team zu bilden. Ganz ehrlich: Ich habe ganz selten solch motivierte und glückliche Mitarbeiter in einem Unternehmen wahrgenommen. Und wie es im negativen Sinne so heißt: Der Fisch stinkt vom Kopf an, so ist es auch im positiven Sinne so, dass Gerald mit eigenem “Spirit und Enthusiasmus” sein Team dauerhaft angesteckt hat. Hitmeister ist in meinen Augen mit das sympathischste Unternehmen, das ich in der Branche bisher gesehen habe. Umso mehr gönne ich Gerald und seinem großartigen Team diesen tollen Erfolg und freue mich für sie mit.

Ist das jetzt gut für Hitmeister und die Händler?

Was am Ende des Tages passieren wird, steht mit Sicherheit in Sternen, beziehungsweise: Ich weiß es schlicht nicht. Aber ich kann ja mal vermuten: Stefan Meixner von Neuhandeln.de berichtete im März 2015, dass sich Real für Handelspartner öffnet. Das bedeutet, Real ist schon jetzt eine Art “Marktplatz”. In diesem Kontext macht es auch Sinn, Hitmeister zu betrachten. Für ein Unternehmen, welches ein paar eigene Sortimentslücken hat, ist es natürlich enorm wertvoll, dass andere Handelspartner diese Lücken füllen und gegebenenfalls schneller auf Trends und Veränderungen reagieren, als Real es selber könnte.

Mit über 2,5 Millionen Kunden, über 10000 Produkten und 5000 Rubriken ist Hitmeister hier natürlich eine Topergänzung, für die eigene Strategie.

“Kommt der Hund nicht zum Knochen, dann kommt der Knochen halt zum Hund”

Das bedeutet nichts anderes, als dass Real zu seinen Kunden geht. Und zwar, indem Real mit dem eigenen Angebot den eigenen Marktplatz bespielt und um die Sortimente von Drittanbietern ergänzt. Im Vordergrund wird wohl Hitmeisters Sortiment und Kategorisierung stehen. Wenn man beide Dinge miteinander verbindet, den alten Real-Shop und den Hitmeister-Marktplatz, wird ein Schuh draus.

Unterm Strich sollte Hitmeister von der Stärke der Metro-Gruppe und Real deutlich profitieren. Den Händlern sollten die Reichweiten von Hitmeister und Real deutliche Vorteile bringen, zumal ich davon ausgehe, dass Hitmeister sein Tempo nun noch einmal anziehen kann.

In Stefan Meixners (Neuhandeln.de) aktueller Bewertung des Deals, führt Stefan noch die Gründe an, dass das von Hitmeister entwickelte Produktinformationssystem und die geschickte Content Marketing Strategie gleichfalls für Real wertvoll sein könnte. Damit folgen Stefan und ich offensichtlich einer ähnlichen Einschätzung.

Marktplätze sind also gut!

Interessant ist ja auch, wie Real, besser die Metro-Gruppe, Marktplätze an und für sich bewertet. Mit ihrer (demnächst abgespaltenen) Media Saturn sind sie ja bereits aktiv auf eBay zu Gange. Das zeigt deutlich, für wie wichtig der Konzern Marktplätze hält. Sowohl Zalando, wie auch Plus, bieten ihre Plattform Drittanbietern an. Wer also denkt, Marktplätze seien ein überholtes Modell oder nicht mehr “in”, der liegt offensichtlich völlig daneben.

eBay blendet Amazons Produktrezensionen ein…

Das ist ja mal ein Hammer!

eBay plant, in Kürze Amazons Produktrezensionen bei seinen Artikeln darzustellen. Möglich ist es geworden, weil eBay nun auch (endlich) selbst seine Produkte standardisiert hat. Ab sofort wird es zusätzlich möglich sein, statt der EAN auch die AISIN als Produktkennzeichnung bei eBay anzugeben.

Amazon-eBay Auktionen

Offensichtlich hat Amazon wohl Gefallen an dem sehr erfolgreichen Auktionsformat von eBay gefunden. Schon recht bald sollen eBays Auktionen in den Ergebnissen der Amazon-Suche dargestellt werden. Dadurch können Amazons Kunden, ohne sich bei eBay einloggen zu müssen, direkt auf Amazons Homepage, auf Artikel, die im eBay-Auktionsformat eingestellt worden sind, ersteigern.

Keiner hat den Kunden mehr im Fokus als Amazon!

Da sieht man mal wieder einmal mehr, wie sehr Amazon doch die Bedürfnisse der Kunden im Fokus hat. Wenn Amazonkunden also eBay-Auktionen gut finden, dann verbindet sich halt Amazon mit seinem Erzrivalen. Das finde ich mal konsequent!

eBay zieht nach

Aber auch bei eBay sieht man, wer jetzt das Ruder in der Hand hat. Auch hier scheint der Blick klar auf den Konsumenten gerichtet zu sein. Wie kann man denn besser die Möglichkeiten der neuen Produktkennzeichnungspflicht ausschöpfen, als dass man sich direkt bereits bestehender Produktrezensionen bedient? Clever!

Kampf der Kulturen!

Selbst wenn eBay und Amazon ein nettes, unmögliches Datum gewählt haben, diese Neuigkeiten zu veröffentlichen, so kann ich das Zusammenrücken der beiden absolut nachvollziehen. Sind wir doch mal ehrlich: Wo führt denn die Plattformmacht hin? Ist es nicht so, dass es bald einen Kampf der Kulturen geben wird? EBay und Amazon aus den USA gegen das übermächtige Alibaba aus China? Was sagt ihr dazu?

Meine Meinung:

Eine super Idee! eBays und Amazons Pressesprecherinnen konnten mich bei einem gemeinsamen Treffen in Düsseldorf, samt erfrischendem Glas Alt, davon absolut überzeugen. Gemeinsam kamen wir auf die Idee, mich als Markenbotschafter einzusetzen. Das bedeutet, ich werde ab sofort exklusiv und subjektiv über beide Plattformen berichten.

Damit ist es denn dann auch nun offiziell: Nicht nur eBay bezahlt mich, sondern nun auch Amazon!

Amazon Prime Now eröffnet Kauf-, äh, Lagerhaus in Berlin [Kommentar]

Amazon bezieht in Berlin ein Kaufhaus und möchte von dort aus binnen 2 Stunden das Berliner Umfeld mit über 10.000 Produkten beliefern. Diese Nachricht verbreitete sich am Samstag recht schnell im Netz. Soweit wahr: Amazon hat im Berliner Ku’damm-Karree die ehemaligen Räumlichkeiten vom ProMarkt angemietet. Augenblicklich wurde damit begonnen, die Geschäftsräume für Amazon tauglich umzubauen. Schon ab Mai soll, an 6 Tagen die Woche und binnen 120 Minuten, die Berliner Kundschaft von diesem Stützpunkt aus beliefert werden. Also: Amazon Prime Now in Berlin. Und wir alle wissen: Auch in München wird Amazons Prime Now demnächst eingeführt. Soweit die News.

Neu ist das nicht.

Deutschland ist neben dem Heimatmarkt USA und England der drittwichtigste Markt für Amazon. Daher kann jeder davon ausgehen, dass Dinge, die in den USA oder England passieren, auf kurz oder lang (eher kurz, besser sehr kurz), auch hier bei uns ankommen. Daher wurde bereits seit Mitte vergangenen Jahres kolportiert, dass Amazon in Deutschland mit einem eigenen Lieferdienst, einem eigenen Store und Prime Now präsent sein wird. Wirklich spannend wird es erst dann, wenn Amazon beginnt, Neuerungen erstmalig auf fremden Märkten einzuführen.

Was für ein Hype

Es ist unglaublich, welcher Hype um irgendwelche Neuigkeiten rund um Amazon gemacht wird. Jeder Streik ist in den Medien und man könnte fast meinen, wenn der Geschäftsführer sich mit dem Finger in der Nase bohrt, sind das “Breaking News”. Aber dieses Durcheinander zeigt doch deutlich, mit welcher Emotionalität und welcher Angst Amazon nicht nur vom stationären, sondern auch vom Internethandel betrachtet wird. Und mittlerweile sind so viele Berichte, insbesondere die Markteinschätzung über Amazon, ganz weit ab von der Realität. Hierzu hat Peter Höschl, von Shopanbieter.de, einen tollen Artikel geschrieben: “Einspruch: Amazon wird schon bald 100% Marktanteil in Deutschland haben!” Lassen wir uns doch alle mal wieder auf dem Boden der Tatsachen zurückkommen und erstarren nicht wie das Karnickel vor der Schlange, nur weil es von Amazon mal wieder was Neues gibt.

Amazon der Kundenversteher!

Mehr ist es nicht. Und Hut ab dafür! Amazon versteht nicht nur seine Kunden besser, sondern ist auch in der Lage, hieraus Handlungsanweisungen für sich zu ziehen. Wenn der Kunde in 2 Stunden seine Ware haben möchte, so soll er die auch in dieser Frist bekommen. Da muss man nicht über Amazons Strategien philosophieren. Im Grunde genommen ist es die logische Konsequenz.

Hier mal ein Zitat von Henry Ford: “Hätte ich meine Kunden gefragt, was sie sich wünschen, so hätten sie geantwortet: schnellere Pferde”.

Und natürlich gehört auch ein “Macher-Gen” dazu, dem Kunden mal das ein oder andere Tasty vor die Füße zu werfen und zu schauen, ob’s angenommen wird.

Die alten Kaufmannswerte: Handel ist Wandel.

Hoppla? Schon mal gehört? Die Handelsbranche muss nicht immer alles disruptiv oder mit Alexander Grafs angewandter “2. Hälfte Schachbretttheorie” erklären. Handel ist Wandel! Das galt damals und gilt heute. Auch wenn das noch so abgedroschen klingen mag, diese Weisheit ist aktueller denn je! Ausgehend vom Totalversagen großer Marktteilnehmer und noch größerer Handelsverbände, ist es doch kein Wunder, dass es jetzt schon fast fünf nach zwölf ist, um für die KMU eine vernünftige, umsetzbare, finanzierbare Strategie im Umgang mit Amazon zu entwickeln. Ob stationär oder Onlinehandel. Und ganz ehrlich: In der Haut der Versager von HDE und BEVH möchte ich nicht stecken. Ich würde mich in Grund und Boden schämen, für so viel substanzlosen und unhaltbaren Dünnpfiff, den diese Herren in den letzten Jahren von sich gegeben haben!

Amazon ist nicht euer Sargnagel!

Nein, Amazon ist nicht euer Untergang. Euch zu Grabe tragen, das könnt ihr selbst schon am besten. Ohne Zweifel ist Amazon der Beschleuniger, quasi der Kompostwurm, der euch beim Verfaulen hilft.

Es fehlt das Macher-Gen!

Dick und gemütlich geworden, durch die fetten Jahre, haben die meisten Händler, Verbände und sonstige Propheten der Branche vergessen, dass sich jeder Unternehmer tagtäglich dauerhaft und belastend behaupten muss. Um nicht schon wieder Handel ist Wandel zu sagen – hoppla – hier ein Business-Zitat aus dem 1. Jahrhundert: “Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen.” (Lucius Annaeus Seneca)

Die Gründe mögen verschieden sein, warum sich der Handel in den letzten Jahren so schwer tut. Manchen, denen ich vorwerfe, sie seien zu träge, sagen mir “Nein, wir haben zu viel um die Ohren”. Andere sagen “Uns fehlen die Ressourcen”. Wieder andere: “Die anderen sind schuld”.

Der Punkt ist doch aber der: Es gab und gibt Veränderungen, auf die ich reagieren muss. Und möglichst nicht so, dass ich eine Kopf-in-den-Sand-Politik fahre.

Folgt nicht den falschen Propheten!

Es mag noch so schön und bequem sein, als stationärer Händler auf Amazon und den Internethandel schimpfen zu können. Und wie großartig ist es, über die kleinen Händler zu schimpfen, weil sie nicht kalkulieren können? Ach, und diese schimpfen wieder über die Chinesen. Und dann noch diese Scheinprivaten! Am Ende des Tages ist aber doch jeder selbst für sein Handeln verantwortlich und sollte einmal vor seiner eigenen Tür kehren und eine Sache erkennen: Ihr habt’s verpennt!

Was also tun?

Bevor ihr anfangt Aufgaben an Dritte zu adressieren, solltet ihr euch selber für das was kommt bereit machen: Veränderung! Gleich hinterher: Ungewissheit! Ich will gar nicht vom Agieren beginnen. Aber ihr nehmt um euch rum so viele Herausforderungen und Aufgaben wahr, ohne zu reagieren. Ihr festigt euch lieber immer mehr in eurer Komfortzone. Das ist in meinen Augen auch der große Fehler, den nicht nur Kleinunternehmer, sondern auch unsere Großindustrie macht. Die meisten sind völlig von der Vielzahl Informationen, Neuigkeiten und Möglichkeiten, die sich bieten, überfordert. Also wäre es denn dann nicht mal an der Zeit, den Hintern hochzubekommen und sich mit dem Gedanken anzufreunden, dass Neues und Herausforderndes vor einem liegt?

Meine Meinung: Die wenigsten Unternehmer brauchen einen Unternehmensberater, sondern sollten wir einmal auf die Couch vom Psychiater gehen.

Tatsächlich ist es doch so, dass jeder Händler, egal ob stationär oder online, ob klein oder groß, doch einen ganzen Strauß an Handlungsmöglichkeiten hat, die er wahrnehmen kann. Und es ist doch durchaus auch so, dass Amazon nicht auf jede Idee kommt! Schauen wir uns doch nur einmal Zalandos Logistikidee an! Oder eBays Mönchengladbach? Oder den Erfolg von Curated Shopping?

Das ist doch bloß dummes Geschwätz, oder?

Wirklich? Wie alt ist eigentlich Zalando? Schaut euch einmal die Erfolge vom Musikhaus Thomann an! Chal-Tec! Die Re-Commerce-Buden. Oder Oem-Equipped.de

Alleine wirds knifflig, aber zu viele Köche verderben den Brei…

… und den letzten beißen die Hunde. Das ist eigentlich auch ein großes Dilemma, denn große Plattformen, wie zum Beispiel eBay, die, mit ihrer Community, das Potenzial hätten, Amazon einen Stinkefinger zu zeigen. Sie tun sich sehr schwer, sich richtig zu positionieren, und sind leider zu langsam. Aber auch andere Plattformen sind nicht besser! Rakuten würde ich Großes Zutrauen. Auch sie hatten lokal schon etwas probiert aber leider ist auch hier der Goldsack nicht weit genug aufgemacht worden. Initiativen, wie zum Beispiel Online City Wuppertal, waren auch zu halbherzig, um etwas zu bewegen. Ideen sind genug da, aber entweder fehlt es schlicht an Potenzial oder aber die Organisationen ist zu langsam. Für mich als Außenstehender wirken fast alle Unternehmungen chaotischer. Anstatt Ressourcen zusammenzulegen und gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen, scheint hier der Spruch zu stimmen: Viele Köche verderben den Brei!

Herr lass Hirn regnen, aber nimm die Schirme vorher weg!

Amazon ist aus dem Handel nicht mehr wegzudenken! Es ist ein starker Konkurrent! Aber deswegen den Kopf in den Sand zu stecken und den falschen Propheten zu folgen, wäre falsch. Und Angst ist ein schlechter Ratgeber!

Schaltet euren Kopf ein und sucht für euch eine passende Strategie, wie ihr in eurem Wettbewerbsumfeld erfolgreich sein könnt. Dazu gehört vor allem, in Gang zu kommen.

Andreas Müller, Geschäftsführer von Deltatecc, stellte mir auf Facebook folgende Fragen:

Wird es Amazon Prime Now nur in 8-15 Ballungszentren in DE geben, oder wird der Umschlag groß genug sein, um es in Städte, wie beispielsweise K-Town, runter zu brechen?

Andreas, egal was Amazon macht oder plant, die Frage ist doch die: Wie bist du in der Lage, wirtschaftlich, innerhalb von 2 Stunden, deine Ware an deine Konsumenten in deinem Nahbereich zu liefern?

Gibt es eine Wachstumsgrenze für Amazon oder können die sich in 1-2 Dekaden 70% des Marktes schnappen?

“Only the sky’s the limit.” Und Jeff hat uns gezeigt, dass selbst das falsch ist. Fliegt er nicht in seiner eigenen Rakete in den Weltraum? Ich weiß nicht, ob es eine Wachstumsgrenze für Amazon gibt. Ich halte diese Frage aber auch nicht für relevant. Die Frage ist doch, wie kann ich mit Amazon als Marktteilnehmer selber wachsen?

Was passiert mit dem klassischen E-Commerce? Wird das weiter wachsen und gedeihen oder kann das weg?

Immer dieses Kanaldenken. Ja, ich denke in der Tat, dass reine Pure-Player vor immensen Herausforderungen stehen. Aber ich sehe es definitiv nicht so, dass diese nicht auch zu meistern sind. Die Zukunft sehe ich in der Tat im Handel.

Was wird für den normalen Händler die zukunftsweisende Strategie sein? Multiplattformen?

Weitermachen. Aufhöhren. Anders machen. Ich glaube nicht daran, dass es einen normalen Onlinehändler oder nur eine Strategie gibt. Letztlich musst du in der Lage sein, Antworten und Handlungsweisen zu finden. Die zentrale Frage dreht sich um den Kunden. Was will er und kann er was mit deinen Ideen anfangen? Mal ein kleines Beispiel: Schau dich doch einmal in den ganzen Onlineshops um. Wer bietet seinem Shop einen Express Check-out an? Produktbewertungen? Wer verlinkt auf Testergebnisse? Wer hat Mut zu Rezensionen?

Du brauchst nicht immer eine hochtrabende Strategie. Es reicht aus, den eigenen Kopf einzuschalten. Seine eigenen Möglichkeiten ehrlich einzuschätzen, dem Kunden zuzuhören und der Mut, extravagante Wege zu gehen, sind Gold wert.

Und zum Schluss mal einfach so:

Wer hat wohl mehr Produkte in den Ballungszentren an Lager, Amazon mit seinem Stadtlager oder die Summe der Händler?

eBay Deutschland – Marktplatz in Zahlen: 125.732 aktive Verkäufer

Die Artikelreihe über Marktplatzzahlen setze ich mit den Zahlen der eBay_DE Marktplatzhändler fort. Derzeit hat eBay_DE 125.732 Händler. Als aktive Händler zählen diejenigen, die innerhalb der letzten 30 Tage einen bewerteten Verkauf hatten.

Verteilung nach Herkunftsland

Betrachtet man alle Marktplatzhändler nach ihrem Ursprungsland, so erhält man eine grundlegend unterschiedliche Verteilung, als sie bei der Zusammensetzung der Amazon-Händler zu beobachten ist:

Deutlich zu erkennen ist, dass bei eBay _ DE deutsche Händler Vorrang haben. Sie sind mit über 70 % am Handel beteiligt (nur 53 % bei Amazon_DE). Zwar wird die grundsätzliche Reihenfolge beibehalten: 19,48 % UK, 2,23 % Chinesen, aber es ist deutlich zu erkennen, dass das Geschäft auf eBay_DE von deutschen Händlern dominiert wird.

Sind eBays Bemühungen im CBT (Cross Border Trade) fehlgeschlagen?

Beide Marktplätze, Amazon und eBay, bemühen sich sehr stark um internationale Verkäufer. Nüchterne Zahlen sagen, dass Amazon das bisher besser gelungen ist. Aber bedeutet das nun, dass eBays Bemühungen in die Hose gegangen sind?

Nein, allerdings gehe ich davon aus, dass es für ausländische Anbieter herausfordernder ist, auf eBay anzubieten, als auf Amazon. Im wesentlichen liegt es im Umstand, dass bei eBay jeder Händler seine eigene Produktseite darstellen kann. Das schafft schlicht sprachliche Herausforderungen, die in dieser Art bei Amazon_DE nicht vorhanden sind.

Im Umkehrschluss, das beobachte ich in einer Vielzahl an Diskussionen in meiner Facebookgruppe, hindert genau dieser Umstand deutsche Händler daran, auf ausländischen eBay-Plattformen Artikel anzubieten.

Ich denke allerdings nicht, dass eBay das ändern sollte, denn die individuelle Artikeldarstellung ist ein wertvolles Alleinstellungsmerkmal, welches eBay-Händler nutzen können, um sich deutlich von ihren Wettbewerbern und anderen Marktplätzen abzuheben.

2.231 Händler ohne Impressum

Das 1,81%, also 2.231 Händler, ohne Impressum handeln, überrascht selbst mich. Die Impressumpflicht ist eine der absoluten Basics, die jeder Händler beherrschen muss. Ganz klar, dass eBay hier Nachholbedarf hat. Hier ist ein Pflichtangabefeld einzuführen. Denn letzten Endes, und da ist es zunächst erst einmal egal, ob die Angebote wettbewerbswidrig sind, stören sie doch sehr das Einkaufserlebnis der Konsumenten.

Fazit:

Im Gegensatz zur Amazon dominieren die deutschen Händler den eBay-Marktplatz deutlich. Allerdings denke ich auch, dass das ein Vorteil ist, der zeitlich beschränkt bleiben wird. Ursächlich hierfür sehe ich die Sprachbarrieren, die ausländische Händler haben, um eine deutsche Artikelbeschreibung zu formulieren. Es ist ein Vorteil auf Zeit. Sobald es vernünftige Drittanbieter gibt, kann sich dieser Vorsprung recht schnell auflösen. Oder anders ausgedrückt: Wäre WebInterpret nicht so schlecht, sähen die Zahlen sicher anders aus!

Hinweis:

Medienorgane können gerne mit Quellverweis diese Daten kostenlos verwenden oder aber auch spezielle Auswertungen anfordern. Gerne stelle ich diese kostenlos zur Verfügung.

Wortfilter Stammtisch in München – 29.03.2016 ab 19.00 Uhr

Wann: 29.03.2016 Wortfilterstammtisch in München.

Ort: Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski, Maximilianstraße 17, Vierjahreszeiten-Bar.

Zeit: ab 19.00Uhr und bis wir rausgekehrt werden

Kommen soll/muss/kann jeder der Lust und Spaß am Onlinehandel und am eCommerce hat. Egal ob Lösungsanbieter oder Händler. Und egal ob Ihr auf eBay, Amazon, Hitmeister oder über den eigenen Shop handelt.

Kleidung: locker

Ansprache: Das DU ist erwünscht

Wer und was ist spannend:

UPDATES: Wenn sich neue interessante Teilnehmer melden, poste ich die Updates in meinerFacebookgruppe.

Stefan Hoffmeister: Betreiber des Blogsgeistreich78.info, und mit verantwortlich für das Business Development der eBrands Services AG.

Und ich werde mit Sicherheit einiges an spannenden Dingen über meinen Termin, den ich am Dienstag dann hatte, berichten können.

Mark Steier: Das bin ich. Seitenbetreiber von Wortfilter. Fragen dürft Ihr mich alles. Antworten kann ich nur, wenn ich Ahnung habe. Wenn nicht, dann gibt es anstatt einer klugen Antwort ein kühles Bier von mir.

Vorträge werden keine gehalten. Es kann sofort mit dem Netzwerken losgelegt werden. Klar sind Vorträge etwas Gutes, aber mal ehrlich, so richtig schön wird ein Abend dann, wenn man sich bei einem Bier austauschen kann.

Ich freue mich auf Euch!

Und natürlich: Eine Runde geht diesmal auf mich.

Shopware-Connect-Workshop: Der heiße Scheiß geht weiter.

Kürzlich berichtete ich über die Vorstellung von Shopware Connect. Aufgrund des großartigen Zuspruchs aus der Community gibt es nun einen exklusiven Workshop für Wortfilter-Leser.

Wer kann mitmachen?

Alle Onlinehändler, die einen Shopware Shop haben (egal ob CE oder höher) können sich bei mir melden.

Wie viele Plätze gibt es denn?

Die Anzahl der Plätze dieses exklusiven Workshops ist auf 5 begrenzt. Ihr könnt euch bei mir formlos anmelden: mark.steier@wortfilter.de

Und was geht da ab?

Entwicklungschef, Produktmanager und Vorstand stellen euch Shopware Connect persönlich vor. Ihr werdet einzigartig geschult und könnt Shopware Connect sofort ausprobieren, Feedback geben und die Ersten sein, die es Live einsetzen können.

Ziel des Workshops soll es sein, dass ihr alle Funktionen und Möglichkeiten von Shopware Connect kennenlernt damit ihr sie in eurem Shop sicher einsetzen könnt.

Und? Kostet der Spaß was?

Nein! Die Teilnahme an dem Workshop ist für euch völlig kostenfrei. Shopware legt sogar noch einen oben drauf und zahlt für euch Kost und Logis.

Ablauf

Bereits am Abend des 29. reist ihr an, checkt in das Hotel ein und lasst es euch gut gehen. Am nächsten Morgen, nach dem Frühstück, zwischen 9 und 10 Uhr, fahren wir dann gemeinsam zu Shopware. Der Workshop startet nach einer kurzen Führung durch das neue HQ.

Am frühen Nachmittag werden wir fertig sein, verabschieden uns bei einem netten Kaffee und sehnen zu, dass wir nach Hause kommen.

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Amazon handelt mit verbotenen Produkten…und kassiert eine Anzeige…

Kürzlich berichtete ein Amazon-Marketplace-Händler, dass er eine Abmahnung von der Firma Pearl GmbH erhalten habe. Vom Elektronik Versand Pearl wurde ihm ein Verstoß gegen den§22a StVZO vorgeworfen.

Was war passiert?

Der Händler wurde an ein eigenes Angebot von Amazon angehängt. Es ging hierbei um diesen Artikel: “Sigma Fahrradlicht Sport Beleuchtungsset Micro Combo, 17243“. In der Artikelbeschreibung befand sich der Hinweis, dass das Produkt keine Straßenzulassung hat. Dieses Angebot verstößt dadurch gegen den §22a & §67 StVZO und unterliegt einem totalen Verkaufsverbot!

Die Firma Pearl GmbH, ein eigentlich bekannter und großer Versender von Elektronikartikeln, mahnte nun den Händler ab. Bezeichnenderweise sprach Pearl die Abmahnung nicht gegen Amazon aus, die ja eigentlich für diese Artikelbeschreibung verantwortlich sind, sondern gegen den Händler.

Amazon handelt selbst mit verbotenen Produkten? Wirklich?

Ja, Amazon tut das tatsächlich. In nahezu jeder Produktkategorie gibt es Bestimmungen, die beim Handel mit Artikeln zu beachten sind. Gerade in Kategorien, wo gefährliche und sicherheitsrelevante Posten gehandelt werden, gibt es einzuhaltende Vorschriften. Wenn es sich nun um Artikel handelt, von denen eine sehr große Gefahr ausgehen kann, dann wird vom Gesetzgeber sogar ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Genau das ist hier der Fall.

Im §22a Abs. 1 i.V.m. §67 ist geregelt, welche Artikel sicherheitsrelevant sind und somit einer Zulassung bedürfen. Darunter fallen lichttechnische Einrichtungen aber auch zum Beispiel Bremsbeläge für Autos. In diesem Falle benötigt eine Fahrradbeleuchtung eine sogenannte “K-Nummer” und genau diese hat Sigmas Beleuchtung nicht. Sigma selbst bietet diesen Artikel auch gar nicht als Fahrradbeleuchtung an. Natürlich macht Amazon sich damit selbst strafbar aber dazu später mehr. Diese Regelungen sind nachvollziehbar. Jeder kann sich vorstellen, was passiert, wenn ein Auto mit gleißendem Licht entgegenkommt oder wenn ein Fahrradfahrer schlecht beleuchtet nachts auf der Landstraße fährt.

Der Händler ist nun der Dumme

Er ist gezwungen, auf der Stelle mit dem Handel dieses Artikels auf Amazon aufzuhören. Und natürlich hat er die gesamten Abmahnkosten an der Backe. Natürlich hätte er alles Recht der Welt sich diese Kosten von Amazon zurückzuholen. Aber sind wir doch einmal ehrlich: Wer traut sich das schon?

Und anstatt dass Amazon sich hier gesetzeskonform verhält und/oder freiwillig die Kosten übernimmt (eBay hat das in einem ähnlichen Fall gemacht), lässt man hier den Händler im Regen stehen. Das halte ich für bedenklich.

Dem Händler ist nicht gestattet, das Produkt nun in einer anderen “rechtssicheren” Kategorie zu listen. Das würde gegen Amazons Regeln verstoßen und hätte Sanktionen zur Folge. Genauso wenig kann der Marketplace-Händler die Artikelbeschreibung ändern. Gibt er in dieser Sache eine Unterlassungserklärung ab, setzt er sich dem latenten Risiko aus, gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen. Da ja nicht kontrolliert werden kann, wie sich in Zukunft der Titel des Angebotes oder auch die Kategorie ändert.

Kommt Amazon ungeschoren davon?

Mal ja, mal nein. Hier aber nicht! Ich habe über Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, von der Kanzlei Lexea in Köln, eine Anzeige gegen Amazon erstatten lassen(Die vollständige Anzeige):

Und, hat Amazon reagiert?

Leider hat Amazon sich nicht bei dem betroffenen Händler gemeldet. Das Angebot wurde jedoch innerhalb von 48 Stunden geändert, sodass es jetzt den gesetzlichen Vorgaben entspricht und aus diesem Grund nicht mehr angreifbar ist:

Und sind das die einzigen Artikel auf Amazon, die das betrifft?

Nein, natürlich nicht. Hier noch ein Beispiel eines weiteren Artikels, der unter das totale Verkaufsverbot fällt. Auch hier tritt Amazon selbst als Verkäufer auf.

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Fazit:

In der Regel kennen sich die großen Marktplatzplattformen (dann, wenn sie selber als Händler auftreten) nicht hinreichend mit den Produkten aus. Das soll und darf nichts entschuldigen aber es zeigt das Dilemma auf, in dem letzten Endes sowohl Verkäufer als auch Konsumenten stecken.

In diesem Fall ist die Sache noch einmal halbwegs glimpflich für den Händler ausgegangen. Er wurde von Rechtsanwalt Dr. Engels vertreten und der konnte ihn aus der Sache herausboxen. Das lag unter anderem auch daran, dass Pearl selbst “Dreck am Stecken hatte”.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie sehr sich Händler Risiken aussetzen, wenn sie nicht selbst die Kontrolle über ihre Angebote haben. Mit teilweise existenzbedrohendem Risiko können Sie unverschuldet in die Abmahnfalle tappen. Natürlich finde ich es in einem hohen Maße bedenklich, dass es Amazon hier an Produkt- und Rechtskompetenz schlicht fehlt.

In meinen Augen, wäre es hier notwendig gewesen, dass Amazon, denen der Fehler natürlich gemeldet wurde, sich der Sache und gleichfalls auch der Kosten annimmt.

Aber aus Konsumentensicht ist dieser Fall auch nicht ganz unbedenklich. Als Benutzer gehe ich doch zunächst erst einmal davon aus, dass ich diesen angebotenen Artikel auch nutzen kann. Als das, was angegeben war: nämlich als Fahrradbeleuchtung.

Umso überraschter wäre ich doch dann, wenn ich wegen der Verwendung dieses Artikels von der Polizei angehalten werde und Knöllchen bekomme. Nicht zuletzt ist natürlich auch die Gefährdung, die von einem solchen Produkt ausgeht, nicht außer Acht zu lassen. Mit Sicherheit sind manche Regeln der StVZO durchaus kritisch zu betrachten. Was aber Leuchtmittel angeht, so gibt es doch eigentlich nur eine Meinung: Stellt euch doch mal vor, ihr werdet nicht gesehen. Oder andersherum: Wie oft habt ihr schon ein Verkehrsteilnehmer zu spät erkannt? (Auch wenn’s bei euch immer gut gegangen ist).

Was mich persönlich sehr ärgert, ist dieses “partnerschaftliche Verhalten”, welches Amazon gegenüber den eigenen Händlern so etwas von deutlich zeigt.

eBay Produkt Rezensionen: Da sind sie nun – und die Fakes gleich auch!

eBay führt Produktbewertungen und Rezensionen ein

Rezensionen und Produktbewertungen sind ja bei Amazon schon ein alter Hut. Nun gibt es sie auch bei eBay. Zu Beginn steht die Möglichkeit, Produktbewertungen abzugeben oder einzusehen nur einem Teil der Nutzer zur Verfügung. Es handelt sich noch um einen Test. Augenblicklich sind die Bewertungen bzw. Rezensionen nur für Desktop- und mobile Webseite aufrufbar. Bei eBay.com ist diese Funktionalität aber bereits schon vollständig gegeben.

Wie werden denn die Rezensionen aussehen?

Ich habe einige Screenshots von amerikanischen Angeboten gefertigt und dort vor einigen Wochen bereits selbst eine Produktbewertung abgegeben:

Jeder kann sich in “Meine eBay Welt” seine abgegebenen Rezensionen aufrufen. Für Deutschland ist auch dort bereits ein Link vorgesehen. So sieht es aus, wenn ich die Seite über eBay.com aufrufe:

Kann ich jetzt schon eine Rezension schreiben?

Da eBay DE die Funktion derzeit testet, ist sie noch nicht für alle Mitglieder freigeschaltet. Aber ihr könnt, indem ihr euch bei eBay US eingeloggt und die Produkte aufruft, bereits Bewertungen abgeben.

Für welche Artikel kann ich Rezensionen schreiben?

Meine Tests haben gezeigt, dass die Möglichkeit bisweilen nur für Produkte mit einer eindeutigen Produktkennzeichnung (EAN/GTIN) gegeben ist. Bei Variantenartikeln scheint es bisweilen noch Herausforderungen zu geben.

Will eBay mit den Rezensionen jetzt Amazon Paroli bieten?

Ja, natürlich! Auch wenn mit 5-jähriger Verspätung, aber eBay bietet damit natürlich Amazon Contra. EBay hat endlich erkannt, dass die Shopbewertungen bzw. Verkäuferbewertungen an Relevanz verloren haben und der Konsument sich auf das Produkt konzentrieren möchte. Das war ja auch bereits schon aus den eBay-Tests im vergangenen Jahr absehbar. Und es ist auch nachvollziehbar, denn da das Einkaufen innerhalb der letzten Jahre sehr sicher geworden ist, braucht sich der Konsument kaum Sorgen um die Sicherheit zu machen. Er kann, soll und muss sich auf das Produkt fokussieren. Und da sind nun einmal Produktbewertungen das A und O!

Und wird eBay damit erfolgreich sein? Oder hat Amazon einen zu großen Vorsprung?

Besser spät als nie! Es wird vielleicht noch ein oder 2 Jahre dauern, dann hat eBay zu Amazon hinsichtlich der Produktbewertungen und der Bedeutung als Produktsuchmaschine aufgeholt. Dafür gibt es 2 Gründe. Der 1. Grund ist einfach. EBay hat einfach mehr Produkte auf seinem Marktplatz gelistet. Das alleine wird ausreichen, um eBay mittelfristig eine höhere Relevanz bei den Konsumenten zukommen zu lassen.

Der 2. Grund ist auch nicht viel schwerer. Man betrachte sich einfach die Produkt-Lebenszyklus-Parabel:

Die meisten Artikel haben nach ein bis 2 Jahren ihre Lebenszeit überschritten und verlieren somit an Relevanz bei den Konsumenten. Im gleichen Zeitraum kommen aber auch immer mehr neue Artikel an den Start und stehen somit am Anfang ihrer Lebenszeit. Daher wird eBay recht schnell auf Amazon aufschließen können und eine ähnliche Relevanz als Produktsuchmaschine haben.

Und auch die Möglichkeit der Fake-Bewertungen kommt zeitgleich an!

Es dauerte keine Stunde bis die 1. Verkäufer festgestellt haben, dass Rezensionen abgegeben werden können und sich die 1. Facebook-Gruppe gegründet hat, in der gefakte Produktrezensionen ausgetauscht werden können.

Ich wundere mich ja schon manchmal über die intellektuelle Flughöhe mancher Verkäufer. Leichter kann man es den Wettbewerbern definitiv nicht machen, um Futter für Abmahnungen zu liefern. Davon aber abgesehen ist es natürlich auch in einem höchsten Maße unfair, sich mit gefälschten Bewertungen besser zu positionieren.

Ich kann jedem Verkäufer nur abraten solche wettbewerbswidrigen Möglichkeiten zu nutzen. Zum einen bin ich mir sicher, dass die eigenen Wettbewerber kritisch auf das Treiben in dieser Gruppe schauen werden und zum anderen bin ich mir noch sicherer, dass eBay (ähnlich wie es Amazon auch macht) versuchen wird, hier einen Riegel vorzuschieben.

Meine Meinung:

Läuft bei eBay! Es freut mich außerordentlich, dass eBay so schnell in der Lage war, die Produktbewertungen bzw. Rezensionen einzuführen. Aber, und das ist ganz wichtig für die Händler, es zeigt sich jetzt auch, welchen Sinn die Produktkennzeichnungspflicht macht. Jeder der bisweilen gepennt hat und der Meinung war, dass diese nicht notwendig ist, wird jetzt eines Besseren belehrt!

Ich wage mal recht forsch einen Blick in die Glaskugel: Mit wenig Kreativität und klug bin ich auch nicht, kann ich mir aber dennoch eine Menge bald kommender Anwendungen vorstellen, welche die Produktkennzeichnungspflicht notwendig machen.

Meine Message an all die Händler, die bisweilen den Hintern noch nicht hochbekommen haben: Lasst euch nicht ein 2. Mal in den Hintern kneifen! Kommt aus den Puschen! Ohne Produktkennzeichnung geht in Zukunft, genauso wie bei Amazon, auch bei eBay nichts mehr!

Was mich wirklich neugierig macht, ist, wie lange eBay jetzt benötigt, um bei den Konsumenten als Eintrittskanal für die Produktsuche mehr Relevanz als Amazon zu erlangen. Was meint ihr?

Vorsicht: Crowdfox handelt illegal und ordnungswidrig!

Diese Woche kam die Frage in meiner Facebookgruppe auf, ob schon jemand Erfahrungen mit Crowdfox gemacht hat. Ich habe mir deshalb einmal Crowdfox angeschaut, und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Mensch diese Plattform braucht. Schon gar nicht die Händler. Wer als Verkäufer seine Produkte auf Crowdfox anbietet, tritt, unter Umständen, in die Abmahnfalle. Bringen wir’s auf den Punkt: Crowdfox kann keinen Onlinehandel!

Auf Crowdfox gibt es massenweise illegale Angebote!

Das mal vorweg, aber erst mal zu meinen Tests. Nach der obligatorischen Anmeldung habe ich mich durch die Kategorien geklickt. Bei den Spirituosen wird kein Grundpreis angegeben und damit verstoßen die Angebote gegen die Preisangabenverordnung. Alle Angebote, bei denen diese Angaben notwendig sind, sind somit illegal! Ich frage mich tatsächlich, was Onlinehändler-News bei Crowdfox in seinem Praxistest eigentlich getestet hat. Noch unverständlicher ist mir der Umstand, dass Trusted Shops hier Werbung mit dem Trusted Logo zulässt und sogar selber angibt den Marktplatz zertifiziert zu haben. Ein Armutszeugnis aller 3!

Eine Lüge: Crowdfox ich kostenlos. Sind sie NICHT!

Es ist schön, wenn es einem so einfach gemacht wird, einen Marktplatz der Lüge zu überführen:

Fakt ist nun einmal: vom Endkundenpreis werden Payment- und Servicegebühren abgezogen und der Händler erhält somit einen deutlich geringeren Preis.

Crowdfox verstößt gegen das Jungendschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit!

Ich habe mir einmal einen Spaß gemacht und bei Crowdfox eine Flasche Rum bestellt. Natürlich wollte ich den kompletten Kaufprozess durchlaufen. Außerdem wollte ich prüfen, wo denn mein Alter festgestellt wird. Denn die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche ist gemäß Jugendschutzgesetz untersagt. Und siehe da: Die Bestellung war ohne Weiteres möglich. Ich habe sogar bezahlt und warte jetzt auf den Versand.

Und wie macht das zum Beispiel Amazon?

Amazon führt bereits vor dem Kauf eine Altersverifikation durch, damit das Jugendschutzgesetz Beachtung findet.

Und der Kaufprozess und so?

Für Konsumenten ist der komplette Kaufprozess inklusive des Check-outs erheblich verwirrend und ich bin der Meinung, er ist wettbewerbsrechtlich höchst bedenklich (und das ist mal richtig nett ausgedrückt).

Während auf den Angebotsseiten, den Landing Pages der Startseite, damit geworben wird, dass ich als Endverbraucher direkt ein Produkt kaufen kann, so wird es dann im eigentlichen Check-out-Prozess richtig “tricky”.

Heißt, ich darf zwar schon einmal bezahlen aber gekauft habe ich den Artikel damit noch lange nicht. Denn nach wie vor ist es ein Wunschartikel. Das finde ich schon ziemlich “strange” und als Konsument würde ich genau hier meinen Kauf abbrechen. Und erst recht würde ich den (Was ist es denn eigentlich?) Kauf widerrufen, wenn ich diese E-Mail erhalten habe:

Zusammengefasst: Das online Einkaufen widerspricht jeder, aber auch wirklich jeder, Nutzerfreundlichkeit und ist in seiner Komplexität kaum zu überbieten. Anders ausgedrückt: Der Kaufprozess ist ein Garant dafür, dass Crowdfox baden geht. Aber so was von!

Die Investoren, die Medien, das Geschäftsmodell und die Affen (ausgeliehen bei Jochen Krisch) aus Köln.

Bereits in der Vergangenheit berichteten ja einige Medien über Crowdfox. Die aktuelle Geldeinsammelrunde wurde auch von etailment erwähnt. Da vermisse ich ein wenig Olaf Kolbrücks spitze Zunge. Onlinehändler-News hat Crowdfox einen etwas ausführlichen Artikel gewidmet, welcher aber schlicht schlampig recherchiert wurde. Auch gruenderszene.de berichtet unreflektiert. Schalten meine lieben Mitschreiber mitunter ihren Kopf aus?

Richtig erhellend und absolut treffend auf den Punkt gebracht haben es Jochen Krisch von excitingcommerce.de oder auch Peter Höschl von shopanbieter.de:

Und Jochen Krisch:

Absolut zu empfehlen sind die Kommentare von Jochens Lesern:

Und das ist natürlich ein nicht uninteressanter Link über den Gründer und Geschäftsführer von Crowdfox, Wolfgang Lang. Es berichtet das Handelsblatt. Na ja, der Herr Lang scheint ja ein wirklicher “Schaumschläger” zu sein:

Ehrlich: Was hat einen Investor geritten, um in ein solch schlechtes und erfolgfernes Geschäftsmodell auch nur einen einzigen Cent zu investieren? “Gier frisst Hirn” scheint mir hier als Investitionsstrategie entscheidungstreibend gewesen zu sein. Jedenfalls ist es für mich nicht nachvollziehbar, weswegen diese Herren in diese Frittenbude investiert haben:

So, nun das mit dem Geschäftsmodell … Aber welches denn eigentlich? In meinen Augen wird der Konsument auf wunderbare und glorreicher Art und Weise verarscht. Aber auch die Händler bekommen etwas vom Schmutz ab. Das Geschäftsmodell bietet keinen Mehrwert! Zwar habe ich keinen blassen Schimmer, wann, wie und wo ich mein Produkt kaufe (Ich erfahre noch nicht einmal, wann es denn genau geliefert werden soll!), aber die Kohle darf ich schon einmal auf den Tisch des Herrn legen?

Ich warte jetzt schon seit anderthalb Stunden auf irgendeine Bestätigung oder dass sonst was “Rum”-kommt, dass mir sagt, ich habe mein Geld auch sauber ausgegeben. Aber das wird wohl heute nicht geschehen. Unglaublich, mit welch schlechten und undurchdachten Ideen es solche Heizefeize schaffen, Geld aus den Taschen der Investoren zu ziehen!

Crowdfox begeht latent Straftaten!

Zahlungsdienste im Binnenmarkt” sind Richtlinien. Die beratende Kanzlei Osborne Clarke (so berichtete mir Gründer & CEO Wolfgang Lang telefonisch) hat aber wohl Schwierigkeiten damit, ihrem Klienten zu erklären, was sie bedeuten. Crowdfox behält die Kundenzahlungen treuhänderisch ein und will dabei als Handelsvertreter für den Kunden auftreten. Nach dem Handelsgesetzbuch kann ein Handelsvertreter aber nur für einen Unternehmer tätig werden. Die deutlichen Hinweise in den AGB, gerade keine Zahlungsdienste anzubieten zeigt, dass man das Problem wohl gesehen hat, aber nicht clever genug war, es richtig zu lösen. Das sollte so strafbar sein und kann dazu führen, dass die BAFIN den Betrieb von Crowdfox untersagt. Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels stimmte meiner Auffassung zu und ich werde am Montag selbstverständlich Anzeige erstatten:

Fazit:

Ich erachte die Plattform Crowdfox als unseriös, illegal und wettbewerbswidrig. Ich kann weder Händlern noch Konsumenten empfehlen, dort irgendetwas anzubieten oder zu “kaufen”. Im Hinblick darauf, dass die Plattform latent gegen das Jugendschutzgesetz verstößt (und das ist wohl noch niemandem aufgefallen), werde ich wohl am Montag eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen Crowdfox und deren Betreiber stellen.

Und noch mal ganz klar: Ich habe in meinem Artikel nur die augenscheinlichsten Missstände aufgezeigt. Bei Crowdfox liegt noch so viel im Argen, dass es kaum zu glauben ist. Beispiele gefällig? Aber gerne: “Wie geht eigentlich ein Eigentumsvorbehalt bei vermittelten Verträgen?” oder ” Und wie ist das mit den Preisen? Crowdfox möchte den Kunden Endpreise anzeigen, und für Händler soll es kostenlos sein?”.

Ich finde es enorm schlimm, bedenklich und erschreckend, wie einfach es doch scheinbar ist, ein Geschäftsmodell, welches komplett unseriös ist, auf eine gewisse Flughöhe zu bringen.

Nun, da der Wirtschaftsjournalist in seinem Video eine Prognose publiziert hat, wage ich auch mal eine: Die Halbwertszeit bis der Marktplatz sich völlig zersetzt hat, “glaskugele” ich einmal auf weniger als 24 Monate. Schlicht weil Crowdfox’ Nutzen für Händler und Konsumenten unterirdisch ist.

[UPDATE 19.03.2016 22.39Uhr] offensichtlich reagiert Crowdfox gerade auf meinen Bericht. Zumindestens bei den Alkoholika sind nun Grundpreisangaben angezeigt. Und auch bei Parfüms. Auch gibt es nun einen Hinweis, dass der Versand von Alkoholika nur an Personen über 18 Jahren passiert. Des weiteren tritt Crowdfox nicht mehr als Treuhänder auf, sondern hat diese Funktion eingestampft und tritt nun gegenüber den Konsumenten als Händler in Erscheinung. In einem weiteren Schnellschuss wurden dann auch mal eben die kompletten AGB geändert.

Und wie das so bei Schnellschüssen ist, es geht wieder was in die Hose, und die Sache wird verschlimmbessert: eine Widerrufsbelehrung kennt Crowdfox im Bestellprozess wohl nicht! Unglaublich, wie dilettantisch, hektisch, unseriös und fehlerhaft Crowdfox doch arbeitet. Stümper bleiben halt Stümper.

Diese Änderungen sind leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein und machen das Geschäftsmodell von Crowdfox nicht sinnvoller. Und seien wir doch mal ehrlich, nur weil jetzt ein wenig an den Prozessen rumgeschraubt wird, gelangt ein unterirdisches Geschäftsmodell noch lange nicht in die Nähe der Grasnarbe!

[UPDATE 20.03.2016 15.17Uhr] die Probleme bei Crowdfox scheinen wohl noch wesentlich umfangreicher und dramatischer zu sein, als ich bisher angenommen habe. Heute im Laufe des Nachmittages wurden alle 3, mit PayPal bezahlten Bestellungen, “widerrufen”. Ich habe jedenfalls keine Bestellung widerrufen. Offensichtlich scheint es wohl so zu sein, dass Crowdfox Waren anbietet und sie nicht liefern kann. Und scheinbar scheint das Unternehmen auch zu vergessen, dass es gemäß ihrer aktuellen AGB einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen ist. Dass das kein Einzelfall ist lässt sich auch an der aktuellen hohen negativen Feedbackrate (über 50 % seit Februar 2016) ablesen. Hier die passenden Screenshots:

[UPDATE 20.03.2016 17.35Uhr] putzig, da habe ich dann von dem Gründer und CEO Wolfgang Lang eine Gegendarstellung zu meinem Bericht über Crowdfox erhalten. Diese möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten. Ich werde auch gar nicht auf die Darstellung von Wolfgang Lang eingehen, nur so viel, ich habe ausreichend Material gesichert und mein Artikel ist juristisch “sattelfest”. Viel lieber möchte ich mich dann eines Artikels vom Handelsblatt bedienen und aus diesem zitieren. Der Bericht handelt über Wolfgang Lang. Das klingt für mich irgendwie nach Wiederholung:

Anfang der Gegendarstellung.

Gegendarstellung: Crowdfox ist nicht illegal und auch nicht ordnungswidrig!

Der am 19.03.2016 von Mark Steier auf dem Blog “Wortfilter.de” veröffentlichte Artikel “Crowdfox: Legal? Illegal? Scheißegal!” ist eine inhaltlich falsche Berichterstattung und beruht auf keiner seriösen Recherche.

Mark Steier behauptet, Crowdfox verstoße gegen das Jugendschutzgesetz. Diese Aussage ist falsch.

Richtig ist, dass Crowdfox beim Verkauf von Waren, die dem Jugendschutzgesetz unterliegen, nur Vertragsbeziehungen mit Kunden eingeht, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

Der Kunde versichert gegenüber Crowdfox mit Absenden seiner Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass seine Angaben bezüglich seines Namens und seiner Adresse richtig sind. Er verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen. Crowdfox unternimmt damit mehr Anstrengungen als das Gesetz und die Rechtsprechung fordern. So hat das Landgericht Koblenz (Beschluss vom 13.08.2007, Az.: 4 HK O 120/07) entschieden, dass beim Vertrieb von Tabakwaren (strukturell gleiche Regelungen gelten für Alkohol) keine Altersverifikation notwendig ist. Der Vorwurf des illegalen Handelns ist somit falsch und eindeutig rufschädigend.

Mark Steier unterstellt Crowdfox zudem unrichtigerweise, grundsätzlich keine Grundpreise auf der Plattform darzustellen und damit gegen die Preisangabenverordnung zu verstoßen.

Richtig ist, dass Crowdfox nicht gegen die Preisangabenverordnung verstößt und Grundpreise selbstverständlich darstellt. Aufgrund eines technischen Fehlers bei einem Update sind bei einzelnen Nutzern Darstellungsprobleme aufgetreten. Diese Fehler, wie sie offensichtlich bei Mark Steier aufgetreten sind, wurden zwischenzeitlich behoben.

Mark Steier behauptet unzutreffend, Crowdfox verstoße gegen Zahlungsdienste-Richtlinien.

Richtig ist, dass Crowdfox über verschiedene Checkout-Varianten für Händler verfügt. Crowdfox ist im Februar 2015 bereits mit dem Händler-Modell gestartet, handelt also in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Verschiedene Checkout-Varianten wurden seither getestet, um den Wünschen der Händler gerecht zu werden. Neben dem Händlermodell hat sich das Marktplatzmodell, welches gemeinsam mit einem zugelassenen Zahlungsdienstleister realisiert wird, als zweite Checkout-Variante herauskristallisiert. Im Zuge der Internationalisierung hat sich Crowdfox für das Marktplatzmodell, welches kurz vor der Einführung steht, entschieden.

Falsch ist auch der Vorwurf, Crowdfox sei für Händler nicht kostenlos.

Richtig ist, Crowdfox ist für Händler kostenlos. Es wird behauptet, dass der Händlerverkaufspreis um eine Servicegebühr und Paymentkosten reduziert wird.

Richtig ist, dass Crowdfox einen dynamischen Aufschlag für Service- und Paymentkosten kalkuliert, die aber nicht zu Lasten des Händlers gehen. Der Händler kalkuliert in seinem Datenfeed seinen Verkaufspreis und genau dieser wird ihm ohne Abzüge ausgezahlt. Crowdfox ist eine neutrale Händlerplattform mit transparenter Händlerauswahl. Der Nutzer erhält seine Ware immer mit den besten Gesamtkonditionen.

Bedauerlicherweise suchte Herr Steier, entgegen seiner Darstellung, keinen offenen und sachlichen Dialog mit dem Geschäftsführer Wolfgang Lang, sondern hat in den von Herrn Lang telefonisch initiierten Gesprächen eine Einladung zum offenen Dialog am Firmensitz von Crowdfox abgelehnt. Hintergrundgespräche zu den Prozessen und dem Geschäftsmodell von Crowdfox waren von Herrn Steier nicht gewünscht. Herr Steier zieht es offenbar vor, in rufschädigender Weise über Startups wie Crowdfox zu publizieren.

Dass die Berichterstattung über Crowdfox kein Einzelfall zu sein scheint, zeigen die Veröffentlichungen von Herrn Steier über beispielsweise Marktplatzalternativen wie Fyndiq. Auch hier suchte Herr Steier nach Möglichkeiten, ein Geschäftsmodell als illegal zu deklarieren. https://www.wortfilter.de/news15Q1/5096-Fyndiq-bietet-illegale-und-gefaehrliche-Waren-an.php

Ende der Gegendarstellung.

Und hier könnt ihr die spannende Diskussion in meiner Facebookgruppe verfolgen. Auch Crowdfox macht mit.

Crowdfox: Legal? Illegal? Scheißegal!

Diese Woche kam die Frage in meiner Facebookgruppe auf, ob schon jemand Erfahrungen mit Crowdfox gemacht hat. Ich habe mir deshalb einmal Crowdfox angeschaut, und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Mensch diese Plattform braucht. Schon gar nicht die Händler. Wer als Verkäufer seine Produkte auf Crowdfox anbietet, tritt, unter Umständen, in die Abmahnfalle. Bringen wir’s auf den Punkt: Crowdfox kann keinen Onlinehandel!

Auf Crowdfox gibt es massenweise illegale Angebote!

Das mal vorweg, aber erst mal zu meinen Tests. Nach der obligatorischen Anmeldung habe ich mich durch die Kategorien geklickt. Bei den Spirituosen wird kein Grundpreis angegeben und damit verstoßen die Angebote gegen die Preisangabenverordnung. Alle Angebote, bei denen diese Angaben notwendig sind, sind somit illegal! Ich frage mich tatsächlich, was Onlinehändler-News bei Crowdfox in seinem Praxistest eigentlich getestet hat. Noch unverständlicher ist mir der Umstand, dass Trusted Shops hier Werbung mit dem Trusted Logo zulässt und sogar selber angibt den Marktplatz zertifiziert zu haben. Ein Armutszeugnis aller 3!

Eine Lüge: Crowdfox ich kostenlos. Sind sie NICHT!

Es ist schön, wenn es einem so einfach gemacht wird, einen Marktplatz der Lüge zu überführen:

Fakt ist nun einmal: vom Endkundenpreis werden Payment- und Servicegebühren abgezogen und der Händler erhält somit einen deutlich geringeren Preis.

Crowdfox verstößt gegen das Jungendschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit!

Ich habe mir einmal einen Spaß gemacht und bei Crowdfox eine Flasche Rum bestellt. Natürlich wollte ich den kompletten Kaufprozess durchlaufen. Außerdem wollte ich prüfen, wo denn mein Alter festgestellt wird. Denn die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche ist gemäß Jugendschutzgesetz untersagt. Und siehe da: Die Bestellung war ohne Weiteres möglich. Ich habe sogar bezahlt und warte jetzt auf den Versand.

Und wie macht das zum Beispiel Amazon?

Amazon führt bereits vor dem Kauf eine Altersverifikation durch, damit das Jugendschutzgesetz Beachtung findet.

Und der Kaufprozess und so?

Für Konsumenten ist der komplette Kaufprozess inklusive des Check-outs erheblich verwirrend und ich bin der Meinung, er ist wettbewerbsrechtlich höchst bedenklich (und das ist mal richtig nett ausgedrückt).

Während auf den Angebotsseiten, den Landing Pages der Startseite, damit geworben wird, dass ich als Endverbraucher direkt ein Produkt kaufen kann, so wird es dann im eigentlichen Check-out-Prozess richtig “tricky”.

Heißt, ich darf zwar schon einmal bezahlen aber gekauft habe ich den Artikel damit noch lange nicht. Denn nach wie vor ist es ein Wunschartikel. Das finde ich schon ziemlich “strange” und als Konsument würde ich genau hier meinen Kauf abbrechen. Und erst recht würde ich den (Was ist es denn eigentlich?) Kauf widerrufen, wenn ich diese E-Mail erhalten habe:

Zusammengefasst: Das online Einkaufen widerspricht jeder, aber auch wirklich jeder, Nutzerfreundlichkeit und ist in seiner Komplexität kaum zu überbieten. Anders ausgedrückt: Der Kaufprozess ist ein Garant dafür, dass Crowdfox baden geht. Aber so was von!

Die Investoren, die Medien, das Geschäftsmodell und die Affen (ausgeliehen bei Jochen Krisch) aus Köln.

Bereits in der Vergangenheit berichteten ja einige Medien über Crowdfox. Die aktuelle Geldeinsammelrunde wurde auch von etailment erwähnt. Da vermisse ich ein wenig Olaf Kolbrücks spitze Zunge. Onlinehändler-News hat Crowdfox einen etwas ausführlichen Artikel gewidmet, welcher aber schlicht schlampig recherchiert wurde. Auch gruenderszene.de berichtet unreflektiert. Schalten meine lieben Mitschreiber mitunter ihren Kopf aus?

Richtig erhellend und absolut treffend auf den Punkt gebracht haben es Jochen Krisch von excitingcommerce.de oder auch Peter Höschl von shopanbieter.de:

Und Jochen Krisch:

Absolut zu empfehlen sind die Kommentare von Jochens Lesern:

Und das ist natürlich ein nicht uninteressanter Link über den Gründer und Geschäftsführer von Crowdfox, Wolfgang Lang. Es berichtet das Handelsblatt. Na ja, der Herr Lang scheint ja ein wirklicher “Schaumschläger” zu sein:

Ehrlich: Was hat einen Investor geritten, um in ein solch schlechtes und erfolgfernes Geschäftsmodell auch nur einen einzigen Cent zu investieren? “Gier frisst Hirn” scheint mir hier als Investitionsstrategie entscheidungstreibend gewesen zu sein. Jedenfalls ist es für mich nicht nachvollziehbar, weswegen diese Herren in diese Frittenbude investiert haben:

So, nun das mit dem Geschäftsmodell … Aber welches denn eigentlich? In meinen Augen wird der Konsument auf wunderbare und glorreicher Art und Weise verarscht. Aber auch die Händler bekommen etwas vom Schmutz ab. Das Geschäftsmodell bietet keinen Mehrwert! Zwar habe ich keinen blassen Schimmer, wann, wie und wo ich mein Produkt kaufe (Ich erfahre noch nicht einmal, wann es denn genau geliefert werden soll!), aber die Kohle darf ich schon einmal auf den Tisch des Herrn legen?

Ich warte jetzt schon seit anderthalb Stunden auf irgendeine Bestätigung oder dass sonst was “Rum”-kommt, dass mir sagt, ich habe mein Geld auch sauber ausgegeben. Aber das wird wohl heute nicht geschehen. Unglaublich, mit welch schlechten und undurchdachten Ideen es solche Heizefeize schaffen, Geld aus den Taschen der Investoren zu ziehen!

Crowdfox begeht latent Straftaten!

Zahlungsdienste im Binnenmarkt” sind Richtlinien. Die beratende Kanzlei Osborne Clarke (so berichtete mir Gründer & CEO Wolfgang Lang telefonisch) hat aber wohl Schwierigkeiten damit, ihrem Klienten zu erklären, was sie bedeuten. Crowdfox behält die Kundenzahlungen treuhänderisch ein und will dabei als Handelsvertreter für den Kunden auftreten. Nach dem Handelsgesetzbuch kann ein Handelsvertreter aber nur für einen Unternehmer tätig werden. Die deutlichen Hinweise in den AGB, gerade keine Zahlungsdienste anzubieten zeigt, dass man das Problem wohl gesehen hat, aber nicht clever genug war, es richtig zu lösen. Das sollte so strafbar sein und kann dazu führen, dass die BAFIN den Betrieb von Crowdfox untersagt. Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels stimmte meiner Auffassung zu und ich werde am Montag selbstverständlich Anzeige erstatten:

Fazit:

Ich erachte die Plattform Crowdfox als unseriös, illegal und wettbewerbswidrig. Ich kann weder Händlern noch Konsumenten empfehlen, dort irgendetwas anzubieten oder zu “kaufen”. Im Hinblick darauf, dass die Plattform latent gegen das Jugendschutzgesetz verstößt (und das ist wohl noch niemandem aufgefallen), werde ich wohl am Montag eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen Crowdfox und deren Betreiber stellen.

Und noch mal ganz klar: Ich habe in meinem Artikel nur die augenscheinlichsten Missstände aufgezeigt. Bei Crowdfox liegt noch so viel im Argen, dass es kaum zu glauben ist. Beispiele gefällig? Aber gerne: “Wie geht eigentlich ein Eigentumsvorbehalt bei vermittelten Verträgen?” oder ” Und wie ist das mit den Preisen? Crowdfox möchte den Kunden Endpreise anzeigen, und für Händler soll es kostenlos sein?”.

Ich finde es enorm schlimm, bedenklich und erschreckend, wie einfach es doch scheinbar ist, ein Geschäftsmodell, welches komplett unseriös ist, auf eine gewisse Flughöhe zu bringen.

Nun, da der Wirtschaftsjournalist in seinem Video eine Prognose publiziert hat, wage ich auch mal eine: Die Halbwertszeit bis der Marktplatz sich völlig zersetzt hat, “glaskugele” ich einmal auf weniger als 24 Monate. Schlicht weil Crowdfox’ Nutzen für Händler und Konsumenten unterirdisch ist.

[UPDATE 19.03.2016 22.39Uhr] offensichtlich reagiert Crowdfox gerade auf meinen Bericht. Zumindestens bei den Alkoholika sind nun Grundpreisangaben angezeigt. Und auch bei Parfüms. Auch gibt es nun einen Hinweis, dass der Versand von Alkoholika nur an Personen über 18 Jahren passiert. Des weiteren tritt Crowdfox nicht mehr als Treuhänder auf, sondern hat diese Funktion eingestampft und tritt nun gegenüber den Konsumenten als Händler in Erscheinung. In einem weiteren Schnellschuss wurden dann auch mal eben die kompletten AGB geändert.

Und wie das so bei Schnellschüssen ist, es geht wieder was in die Hose, und die Sache wird verschlimmbessert: eine Widerrufsbelehrung kennt Crowdfox im Bestellprozess wohl nicht! Unglaublich, wie dilettantisch, hektisch, unseriös und fehlerhaft Crowdfox doch arbeitet. Stümper bleiben halt Stümper.

Diese Änderungen sind leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein und machen das Geschäftsmodell von Crowdfox nicht sinnvoller. Und seien wir doch mal ehrlich, nur weil jetzt ein wenig an den Prozessen rumgeschraubt wird, gelangt ein unterirdisches Geschäftsmodell noch lange nicht in die Nähe der Grasnarbe!

[UPDATE 20.03.2016 15.17Uhr] die Probleme bei Crowdfox scheinen wohl noch wesentlich umfangreicher und dramatischer zu sein, als ich bisher angenommen habe. Heute im Laufe des Nachmittages wurden alle 3, mit PayPal bezahlten Bestellungen, “widerrufen”. Ich habe jedenfalls keine Bestellung widerrufen. Offensichtlich scheint es wohl so zu sein, dass Crowdfox Waren anbietet und sie nicht liefern kann. Und scheinbar scheint das Unternehmen auch zu vergessen, dass es gemäß ihrer aktuellen AGB einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen ist. Dass das kein Einzelfall ist lässt sich auch an der aktuellen hohen negativen Feedbackrate (über 50 % seit Februar 2016) ablesen. Hier die passenden Screenshots:

[UPDATE 20.03.2016 17.35Uhr] putzig, da habe ich dann von dem Gründer und CEO Wolfgang Lang eine Gegendarstellung zu meinem Bericht über Crowdfox erhalten. Diese möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten. Ich werde auch gar nicht auf die Darstellung von Wolfgang Lang eingehen, nur so viel, ich habe ausreichend Material gesichert:

Anfang der Gegendarstellung.

Gegendarstellung: Crowdfox ist nicht illegal und auch nicht ordnungswidrig!

Der am 19.03.2016 von Mark Steier auf dem Blog “Wortfilter.de” veröffentlichte Artikel “Crowdfox: Legal? Illegal? Scheißegal!” ist eine inhaltlich falsche Berichterstattung und beruht auf keiner seriösen Recherche.

Mark Steier behauptet, Crowdfox verstoße gegen das Jugendschutzgesetz. Diese Aussage ist falsch.

Richtig ist, dass Crowdfox beim Verkauf von Waren, die dem Jugendschutzgesetz unterliegen, nur Vertragsbeziehungen mit Kunden eingeht, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

Der Kunde versichert gegenüber Crowdfox mit Absenden seiner Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass seine Angaben bezüglich seines Namens und seiner Adresse richtig sind. Er verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen. Crowdfox unternimmt damit mehr Anstrengungen als das Gesetz und die Rechtsprechung fordern. So hat das Landgericht Koblenz (Beschluss vom 13.08.2007, Az.: 4 HK O 120/07) entschieden, dass beim Vertrieb von Tabakwaren (strukturell gleiche Regelungen gelten für Alkohol) keine Altersverifikation notwendig ist. Der Vorwurf des illegalen Handelns ist somit falsch und eindeutig rufschädigend.

Mark Steier unterstellt Crowdfox zudem unrichtigerweise, grundsätzlich keine Grundpreise auf der Plattform darzustellen und damit gegen die Preisangabenverordnung zu verstoßen.

Richtig ist, dass Crowdfox nicht gegen die Preisangabenverordnung verstößt und Grundpreise selbstverständlich darstellt. Aufgrund eines technischen Fehlers bei einem Update sind bei einzelnen Nutzern Darstellungsprobleme aufgetreten. Diese Fehler, wie sie offensichtlich bei Mark Steier aufgetreten sind, wurden zwischenzeitlich behoben.

Mark Steier behauptet unzutreffend, Crowdfox verstoße gegen Zahlungsdienste-Richtlinien.

Richtig ist, dass Crowdfox über verschiedene Checkout-Varianten für Händler verfügt. Crowdfox ist im Februar 2015 bereits mit dem Händler-Modell gestartet, handelt also in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Verschiedene Checkout-Varianten wurden seither getestet, um den Wünschen der Händler gerecht zu werden. Neben dem Händlermodell hat sich das Marktplatzmodell, welches gemeinsam mit einem zugelassenen Zahlungsdienstleister realisiert wird, als zweite Checkout-Variante herauskristallisiert. Im Zuge der Internationalisierung hat sich Crowdfox für das Marktplatzmodell, welches kurz vor der Einführung steht, entschieden.

Falsch ist auch der Vorwurf, Crowdfox sei für Händler nicht kostenlos.

Richtig ist, Crowdfox ist für Händler kostenlos. Es wird behauptet, dass der Händlerverkaufspreis um eine Servicegebühr und Paymentkosten reduziert wird.

Richtig ist, dass Crowdfox einen dynamischen Aufschlag für Service- und Paymentkosten kalkuliert, die aber nicht zu Lasten des Händlers gehen. Der Händler kalkuliert in seinem Datenfeed seinen Verkaufspreis und genau dieser wird ihm ohne Abzüge ausgezahlt. Crowdfox ist eine neutrale Händlerplattform mit transparenter Händlerauswahl. Der Nutzer erhält seine Ware immer mit den besten Gesamtkonditionen.

Bedauerlicherweise suchte Herr Steier, entgegen seiner Darstellung, keinen offenen und sachlichen Dialog mit dem Geschäftsführer Wolfgang Lang, sondern hat in den von Herrn Lang telefonisch initiierten Gesprächen eine Einladung zum offenen Dialog am Firmensitz von Crowdfox abgelehnt. Hintergrundgespräche zu den Prozessen und dem Geschäftsmodell von Crowdfox waren von Herrn Steier nicht gewünscht. Herr Steier zieht es offenbar vor, in rufschädigender Weise über Startups wie Crowdfox zu publizieren.

Dass die Berichterstattung über Crowdfox kein Einzelfall zu sein scheint, zeigen die Veröffentlichungen von Herrn Steier über beispielsweise Marktplatzalternativen wie Fyndiq. Auch hier suchte Herr Steier nach Möglichkeiten, ein Geschäftsmodell als illegal zu deklarieren. https://www.wortfilter.de/news15Q1/5096-Fyndiq-bietet-illegale-und-gefaehrliche-Waren-an.php

Ende der Gegendarstellung.

Und hier könnt ihr die spannende Diskussion in meiner Facebookgruppe verfolgen. Auch Crowdfox macht mit.