Chanel war der Meinung, dass sich die beiden Logos zu sehr ähneln, und bemühte daher die Jurisprudenz in einem Markenrechtsstreit, ein Urteil zu finden. Das europäische Gericht befand nun, dass die beiden Markenzeichen sich zwar ähneln, jedoch gebe es auch Unterschiede. Die Striche waren entscheidend.
»Die einander gegenüberstehenden Marken weisen zwar gewisse Ähnlichkeiten, aber auch erhebliche bildliche Unterschiede auf […] Das Gericht kommt daher zu dem Ergebnis, dass sich die Marken unterscheiden«, steht im Urteil vom gestrigen Tage (Urt. v. 21.04.21, Az. T-44/20).
Bei Chanel seien die Rundungen der gekrümmten Linien besser ausgeprägt und die Stärke der Striche breiter und eher horizontal ausgerichtet. Bei Huawei seien sie eher vertikal. Trotz der festgestellten Ähnlichkeit hat. Huawei hat das Verfahren gewonnen. Es darf aber vor dem EuGH weiter gestritten werden. Also, wenn Chanel das möchte.
Einordnung
Klar ist mit Sicherheit, dass Huawei zu keinem Zeitpunkt daran gedacht hat, sich durch eine Ähnlichkeit zu Chanel einen Vorteil zu verschaffen. Zufall, reiner Zufall, sind diese marginalen Ähnlichkeiten. Dazu sind beide Konzerne auch in völlig unterschiedlichen Wirtschaftszweigen tätig. Dennoch hat sich ein Gericht damit beschäftigen müssen und anhand einer sehr detailgenauen Betrachtung eine Meinung gefunden.
Jetzt stellt euch einmal vor, ihr wärt das betroffene, also beklagte Unternehmen. Ein solcher Rechtsstreit hätte euch wahrscheinlich die Existenz gekostet. So reizvoll es auch sein mag, sich von anderen Logos oder Markenzeichen inspirieren zu lassen, lasst die Finger davon. Das ist gefährlich und teuer.
Haltet also genug Abstand zu ähnlichen Markenauftritten und prüft kritisch. Besser noch, lasst kritisch prüfen. Gerade dann, wenn ihr euch Logos und Markenzeichen von Agenturen oder über Plattformen entwickeln lasst. Seid Vorsicht und geht mit einem ausgeprägten Risikoempfinden in eure Entscheidung für oder gegen einen Entwurf!