Das LUCID Verpackungsregister ist das öffentlich einsehbare Melderegister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die ZSVR ist das Kontrollorgan des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Hier müssen sich alle Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen registrieren. Seit der Verpackungsgesetz-Novelle vom 01. Juli 2022 müssen sich zusätzlich auch alle anderen Inverkehrbringer von Verpackungen in LUCID registrieren, also auch solche, die nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie Transportverpackungen in Verkehr bringen oder Letztinverkehrbringer von Serviceverpackungen sind. LUCID kann von Behörden, Verbrauchern und Wettbewerbern eingesehen werden.

In LUCID einsehbare Angaben:

  • Die Registrierungsnummer
  • Das Datum der Registrierung
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Unternehmens
  • Die Markennamen, unter denen die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr gebracht werden
  • Die angegebenen Verpackungsmengen sind für Andere NICHT einsehbar

Für wen ist LUCID relevant?

Je nachdem, ob du Verpackungen mit oder ohne Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringst, unterscheiden sich deine Pflichten nach VerpackG. Alle Inverkehrbringer müssen sich aber in jedem Fall im Register LUCID registrieren. Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht sind solche, die bei privaten Endverbraucher:innen zu Hause landen und dort entsorgt werden. Hierunter fällt also etwa der klassische E-Commerce-Händler. Wenn man solche Verpackungen in Verkehr bringt, muss man (wie es der Name schon sagt) zusätzlich noch eine sogenannte Systembeteiligung bei einem dualen System abschließen, so wird für das Recycling der Verpackungen gesorgt. (Mehr dazu unten)

Vielleicht bist du im Rahmen deiner Recherche zum Verpackungsgesetz schon über die Begriffe „Registrierungspflicht“ und „Datenmeldepflicht“ gestolpert. Hiermit ist gemeint, dass du dich bei LUCID registrieren und eine Mengenmeldung abgeben musst. Als Onlinehändler:in ist LUCID neben deinem dualen System die zweite Anlaufstelle, an der du deine in Verkehr gebrachten Mengen meldest. Deine VerpackG-Pflichten findest du im Überblick hier.

Die Registrierung in LUCID ist kostenlos und geht auf das VerpackG und den daraus resultierenden Pflichten zurück. Das VerpackG betrifft alle Händler und Produzenten, die

  1. gewerblich tätig sind und
  2. durch den Verkauf von Produkten erstmalig Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen

Nicht verwirren lassen: Das Verpackungsgesetz nennt diese Zielgruppe zusammenfassend etwas missverständlich „Hersteller“. Gemeint sind damit aber tatsächlich alle Unternehmer, auf die die oben genannten Eigenschaften zutreffen und nicht nur Produzenten.

Deine Registrierung bei LUCID

  1. Login erstellen: Hier trägst du den Unternehmensnamen und die verantwortliche Person ein.
  2. Bestätige innerhalb von 24 Stunden den erhaltenen Aktivierungslink, damit ist deine Login-Erstellung abgeschlossen.
  3. Danach hast du weitere sieben Tage Zeit, durch die Angabe deiner weiteren Herstellerangaben die Registrierung abzuschließen.
  4. Nachdem du deinen Antrag zur Registrierung erstellt hast, übermittelt dir die ZSVR per Mail deine Registrierungsnummer.

Zur weiteren Veranschaulichung hat die ZSVR einen Erklärfilm erstellt.

Dein Lizenzjahr

  • Deine Registrierung bei LUCID erfolgt einmalig und vor allen anderen Schritten.
  • Bis zum 31.12. musst du deine Mengenprognose in Form einer „Initialen Planmengenmeldung“ abgegeben haben.
  • Bis zum 15.05. nimmst du deine Jahresabschluss-Mengenmeldung (JAMM) für das zurückliegende Lizenzjahr vor.
  • Deine Mengen kannst du immer im Lauf des Lizenzjahres unter dem Punkt „Unterjährige Mengenmeldung“ anpassen

Alle Mengenmeldungen nimmst du über dein Dashboard über den Punkt “Datenmeldung” vor. Wichtig: Alle Meldungen müssen immer auch bei deinem dualen System erfolgen!

Nicht vergessen: Die Systembeteiligung

Die Systembeteiligung bei einem dualen System ist das Herzstück der Pflichten aus dem VerpackG, wenn du systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringst. Solltest du beispielsweise bei uns (Lizenzero der Onlineshop des dualen Systems Interseroh+) eine Verpackungslizenz erworben haben, musst du bei Lizenzero und bei LUCID die identischen, in Verkehr gebrachte Mengen melden. Die ZSVR gleicht die in LUCID hinterlegten Mengen mit denjenigen, die von den dualen Systemen gemeldet werden, ab. Um Abmahnungen zu vermeiden, ist es sehr wichtig, dass an beide jeweils identische und korrekte Mengen gemeldet werden.

Abschließendes Fazit

Für viele Unternehmer ist die Registrierung in LUCID obligatorisch, da sie als Inverkehrbringer aller Verpackungsarten spätestens seit dem 1. Juli 2022 hierzu verpflichtet sind. Als Onlinehändler:in ist LUCID für dich die zweite wichtige Anfallstelle für die Meldung deiner Verpackungen.

Anhand der LUCID-Registrierungsnummer werden LUCID und Systemanbieter miteinander verknüpft. So können alle hinterlegten Daten abgeglichen und auf Unstimmigkeiten überprüft werden. Die LUCID-Nummer sichert die Verkäufe über online Marktplätze, denn ohne Vorlage dieser Nummer werden Seller-Accounts von Marktplätzen gesperrt.

 

Lizenzero ermöglicht die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als Partner zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh auch bei spezifischen Fragen drückt, und können umfassend supporten.

Mehr zu Onlinehandel, VerpackG und Kreislaufwirtschaft erfährst du im Lizenzero-Blog und in unserem Support-Center.