Passives Einkommen ist in aller Munde. Es gibt viele großartige Ideen, die euch im Netz präsentiert werden. Aber keine funktioniert so wirklich. Ich zeige euch als erfahrener Abmahner, wie ihr echtes passives Einkommen mit Abmahnungen generieren könnt. Die DSGVO Abmahnung bietet euch dafür fantastische Möglichkeiten. Lernt in meiner kostenlosen Anleitung, wie ihr in wenigen Tagen mehr als 1.000 € pro Monat einfach und ohne eigenes Investment dazuverdienen könnt.

In nur wenigen Schritten seid ihr in der Lage, mit DSGVO Abmahnungen richtig abzusahnen. Dazu ist es nicht nötig, eigenes Geld zu investieren. Das verspreche ich euch. Holt einfach eure Freunde und die Community mit ins Boot.

Was wirklich einzigartig bei diesem legalen und skalierbaren Businessmodell ist: Eure Freunde verdienen sofort mit. Ich zeige euch jetzt in einer Schritt für Schritt Anleitung, was ihr tun müsst, damit auch ihr dem Hamsterrad enteilen könnt. Folgt meinen Tipps, abonniert mich auf YouTube, tretet der einzigartigen Facebook-Community bei und zieht euren Freifahrtschein in das Leben, wie es euch zusteht!

DSGVO Abmahnverein gründen. Passives Einkommen mit Abmahnungen.

(Timm B., das erste DSGVO-Abmahnungs-Kind. Erfolgreich bereits als Start-up)

Tipp: Gründet einen DSGVO-Abmahnverein

Wie gründe ich einen Abmahnverein? Das ist nicht schwer. Das können sogar Rechtsanwälte. Schaut einfach, wie es der IDO gemacht. Die Rechtsanwälte und Präsidentin sharen sicherlich ihren Businessplan. Hinweis: Macht es aber nicht so wie Rechtsanwalt Gereon Sandhage. Der hat es irgendwie nicht drauf und kassiert reihenweise Strafanzeigen wegen vermeintlich rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen.

Lernt aus den Fehlern anderer und sucht euch frische Abmahnanwälte direkt von der Uni. Sie bringen alle Eigenschaften mit, um einen erfolgreichen Abmahnverein zu gründen. Sie sind geldgeil, skrupellos und haben keine Ahnung.

Solche angehenden Abmahnanwälte findet ihr, indem ihr z. B. Aushänge an den schwarzen Brettern der Universitäten anbringt, oder ihr teilt euer Gesuch in den Jura-Facebookgruppen.

Klar, bei einer Abmahnvereinsgründung gibt es noch ein paar Formalien zu beachten. Die könnt ihr hier nachlesen: Wie gründe ich erfolgreich einen Abmahnverein.

Ein weiterer großer Vorteil ist, dass ihr nicht mit eurem Namen auf den Gegnerlisten anderer Rechtsanwälte wegen der DSGVO-Abmahnungen erscheint. Ihr bleibt völlig anonym und generiert hohes passives Einkommen. Völlig ohne Risiko. Ihr könnt das Geschäft sogar neben eurem eigentlich Amazon FBA Private Label Business betreiben.

Der DSGVO-Abmahnverein ist gegründet. Jetzt geht es darum, passives Einkommen mit Abmahnungen zu generieren.

Der Abmahnverein ist gegründet, was jetzt? Nun beginnt ihr, das Netz nach DSGVO-Verstößen zu crawlen. Jeder Verstoß, den ihr findet, ist viel Geld wert. Geld, das euch gehören kann. Ohne viel Mühe und Arbeit. Lebt euer Leben und nicht euren Job.

Nachdem ihr genug DSGVO-Verstöße gefunden habt, könnt ihr mit den Abmahnungen beginnen. Ihr dürft als Abmahnverein oder Abmahnverband euren Opfern nur den Betrag in Rechnung stellen, den euch das Schreiben tatsächlich kostet. Die Gerichte winken aber Abmahnkosten von bis zu 300 € pro Abmahnung durch. Der IDO-Verband nimmt circa 230 € pro Abmahnung.

DSGVO DSGVO Abmahnung Verein gründen. Passives Einkommen mit Abmahnungen.

(Händler M.A. am Strand, nachdem er meine Tipps befolgt hat)

Ein wichtiger Hinweis: Optimiert eure Arbeitsabläufe und arbeitet mit Textvorlagen und Textblöcken. Das reduziert euren Arbeitsaufwand und es bleibt mehr für euer passives Einkommen von den 230 € Abmahnkosten übrig.

Versucht also, so viele identische DSGVO-Verstöße wie möglich gleichzeitig abzumahnen. Passieren kann euch nichts. Auch wenn manche Bedenken- und Aluhutträger euch jetzt versuchen, dass solche Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich anzusehen sind. Das ist natürlich Quatsch.

Lasst euch nicht von eurem erfolgreichen Weg abringen. Ihr, die Macher, werdet erfolgreich sein. Ihr seid Unternehmer und das kommt von unternehmen und nicht unterlassen.

Rechnen sich DSGVO-Abmahnungen wirklich?

Ja, das tun sie und ich zeige euch jetzt, wie viel Geld ihr damit ohne Risiko und sofort verdienen könnt. Hier eine ganz einfache Rechnung, die jeder versteht und nachvollziehen kann:

10 Abmahnungen in der Woche bringen euch schon 2.300 € Verdienst. Jeder Monat hat vier Wochen. Und da wird es keinen geben, der das anders sieht. Also 4 x 2.300 € = 15.600 €. Und das ist EUER Monatsverdienst.

Aber für die Abmahnungen gehen doch sicher auch Kosten ab?

Nein, natürlich nicht. Das ist doch gerade das Großartige an diesem DSGVO-Abmahn-Geschäftsmodell. Ihr könnt es von zu Hause betreiben. Ihr benötigt noch nicht mal einen Computer oder einen Laptop. Ein einfaches Nokia 3310 reicht aus. Ist das nicht umwerfend?

Der Anwalt, den ihr benutzt, hat doch eh ein Büro. Warum solltet ihr euch also ein eigenes anschaffen. Das ist nicht zeitgemäß. Ihr arbeitet mit einer virtuellen Abmahn-Assistentin. Sie ist günstig und lässt sich ›on demand‹ buchen.

Ich habe euch ja versprochen, ihr müsst kein eigenes Geld investieren. Geld verdienen mit DSGVO-Abmahnungen ist das mir einzig bekannte Geschäftsmodell, bei dem das auch wirklich funktioniert.

Ihr habt abgemahnt und was passiert jetzt?

Nachdem ihr jedem Händler eine DSGVO-Abmahnung für 190 € gesendet habt, müsst ihr euch um nichts weiter kümmern. Das macht alles euer Abmahnanwalt. Er kümmert sich jetzt darum, dass eure Opfer die Rechnung bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Das geht alles vollautomatisch. Euer Abmahnanwalt wird dabei von eurer virtuellen Assistentin Mandy unterstützt.

Natürlich haben eure Abmahnopfer großes Interesse, dass die Abmahnungen schnell erledigt sind. Das bedeutet für euch, ihr generiert euren Umsatz ebenso schnell, da die Abgemahnten ihre Rechnungen meistens nach nur wenigen Tagen auf euer Abmahnvereinskonto überweisen.

Der Clou: Vetragsstrafen

Und wenn ihr jetzt bis hierhin gelesen habt, dann bekommt ihr von mir den letzten Hammertipp geschenkt. Kostenlos. Und nur für euch. Für den jetzt folgenden Tipp habe ich mich extra zwei Stunden in die Buroräume des IDO-Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. in Leverkusen versucht zu begeben. Für euch habe ich versucht, eines der Gründungsmitglieder, Onlinemarketing-Rockstar Florian Berger zu sprechen.

Und jetzt kommt der ultimative Tipp: Verdient Zusatzeinkommen mit Vertragsstrafen aus Abmahnungen.

Das geht ganz einfach. Wenn ihr die Unterlassungserklärung eurer Abmahnopfer in den Händen haltet, dann schaut nach, ob sie wirklich alle Verstöße beseitigt haben. Ihr werdet erkennen, dass die wenigsten Händler ihr Business beherrschen und sich die alten Verstöße noch immer finden lassen. Und genau das ist jetzt eure persönliche Goldgrube.

Jeder entdeckte Verstoß wird euch von den Abgemahnten mit einer Vertragsstrafe vergütet. Ihr müsst nichts dafür tun. Das sieht das Gesetz vor. Und das ist zu 100 % legal.

»Vertragsstrafen aus Abmahnungen zu generieren ist gesetzlich sogar eingefordert. Und das ist auch gut so, denn die Erträge aus Abmahnungen reichen oft nicht, um eine seriöse Anwaltskanzlei zu betreiben«, so Rechtsanwalt und Rechtsgelehrter Prof. Dr. Dr. Andreas Timm Alt aus Berlin, selbst in der Vergangenheit erfolgreicher Abmahnanwalt und jetzt Vorsitzender eines großen Firmen-, Verbands- und Abmahnkonglomerats.

Er vertritt sogar die Auffassung, dass man selbst gar nicht mehr abmahnen müsse, um erfolgreich zu sein. Er ist erfolgreich mit dem Verkauf von Rechtsschutzpaketen und damit Angst zu generieren. Nebenbei erzählte er, dass er eh kaum haften müsse, daher könne er seine Familie gut damit durchbringen. Aber das ist ein anderes, etwas komplexeres Geschäftsmodell und nicht für Start-ups geeignet.

Jede generierte DSGVO-Abmahn-Vertragsstrafe lässt euer passives Einkommen durch die Decke gehen. Arbeitet auf der ganzen Welt, ortsunabhängig. Wenn ihr meiner Anleitung folgt, habt ihr nie wieder finanzielle Sorgen.

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 (Quelle: Prof. Dr. Dr. Andreas Timm Alt auf dem Weg zum nächsten Opfer)

Freifahrschein in das Leben wie es euch zusteht!

Und den wünsche ich von ganzem Herzen. Ja, es hat sich ein unfassbares Business rund um Abmahnungen mithilfe der DSGVO-Angst entwickelt. Man munkelt, dass ganze Heerscharen von geldgeilen Anwälten und sonstigem unseriösen Gesocks bereits in den Startlöschern stehen.

Und ich verspreche euch, am Ende des Tages bekommt jeder, was er verdient hat und was ihm zusteht, nämlich eine krasse Bauchlandung mit Hoffnung auf Insolvenz.

Habt also Spaß mit meiner Anleitung und erwirtschaftet mit DSGVO-Abmahnungen und Vertragsstrafen viel Geld. Ich verspreche und garantiere euch: Das geht in die Hose.

(Bilder: Facebook, Shutterstock, Gannett-CDN, Nuvest)

UPDATE

Ihr werdet es nicht glauben. Ich bin angeschrieben worden. Von wem? Kein Scherz. Das ist jetzt wirklich war. Das könnt ihr euch nicht ausdenken. Vom IDO.

Sehr geehrter Herr Steier,

wir haben von Ihrem Beitrag

„Der DSGVO-Abmahnverein ist gegründet. Jetzt geht es darum, passives Einkommen mit Abmahnungen zu generieren.“

https://www.wortfilter.de/dsgvo-abmahnverein-gruenden-passives-einkommen-mit-der-dsgvo-abmahnung/

heute Kenntnis erlangt. Wenn Sie wüssten, was es bedeutet, ca. 2.400 Mitglieder für die Vorgaben der DSGVO vorzubereiten, dazu den Arbeitsaufwand der letzten Monate kennen würden, hätten Sie  – jedenfalls nicht bezüglich unserem Verband – diesen Bericht erstellen können. Wir stimmen Ihnen allerdings zu, dass es für unseriöse Verbandsstrukturen sowohl nach dem UWG (§ 8 Abs. 3 Nr. 2) als auch nach dem UKlaG, wo der Datenschutz auch noch ausdrücklich erwähnt wird (§ 8 Abs. 1 Nr. 2; § 2 Abs. 2 Nr. 11) die von Ihnen aufgezeigten Möglichkeiten eines „DSGVO-Abmahnvereins“ geben könnte. In der Praxis kommen solche Verbände – zum Glück – aber nicht vor. Denn wer den Mitgliedern keinen hinreichenden Support liefert, ist auch schnell aus dem Geschäft. Beispiele sind uns bekannt. Mitglieder, die keine Rechtssicherheit durch den Verband erfahren, bleiben nicht lange.

Nun aber zum aktuellen Anlass. Sie wissen, wir haben uns kürzlich schon mit erheblichem Aufwand und Kostenvolumen gestritten. Dieses Mal möchten wir einen anderen Weg gehen und mahnen Sie bewusst nicht förmlich ab.

Zwei Äußerungen in Ihrem Beitrag sind schlicht falsch. Insofern können Sie sich auch nicht auf die journalistischen Freiheiten, die wir grundsätzlich akzeptieren und auch an Ihnen schätzen, berufen:

Sie führen in dem o. g. Beitrag aus:

„Der IDO-Verband nimmt circa 290 € pro Abmahnung.

Für den jetzt folgenden Tipp habe ich mich extra zwei Stunden in die Buroräume des IDO-Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. in Leverkusen versucht zu begeben. Für euch habe ich versucht, eines der Gründungsmitglieder, Onlinemarketing-Rockstar Florian Berger zu sprechen.“

Der IDO Verband hat noch nie „circa 290 €“ für eine Abmahnung verlangt. Vermutlich ist Ihnen da ein Schreibfehler unterlaufen. Der IDO Verband setzt 195,00 EUR netto pro Abmahnung an, was auch von den Gerichten – wie Sie es formulieren „durchgewunken“ wird.

Nicht wahr sein kann auch die Aussage, sie hätten sich zwei Stunden versucht, in die Räume unseres Verbandes zu begeben. Aber ggf. können Sie uns das ja noch erläutern.

Dass Sie aber als „eines der Gründungsmitglieder“ unseres Verbandes den „Onlinemarketing-Rockstar Florian Berger“ benennen, ist jedenfalls eindeutig falsch. Wir kennen keinen Florian Berger und diese ist dementsprechend auch kein Gründungsmitglied (im Übrigen auch kein Mitglied).

Falls Sie bis zum 29.05.2018 die vorgenannten, von uns beanstandeten Aussagen, von Ihrer Webseite nehmen, ist der Vorgang für uns erledigt. Ansonsten müssten wir erneut gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Da wir Ihre Beiträge grundsätzlich schätzen, wäre uns der Weg lieber, dass wir uns verständigen.

Mit freundlichen GrüßenSxxxh Sxxxxu

IDO Interessenverband für das Rechts- und
Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten
durch die Präsidentin Helene Eibl

Uhlandstraße 1
D-51379 Leverkusen

Telefon: +49 (2171)-7436640
Telefax: +49 (2171)-7436649

E-Mail: [email protected]
Internet: www.ido-verband.de

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
unter der Registernummer: VR 16434

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