eBay schafft in den USA die Möglichkeit ab, ein gewonnenes Auktionsgebot nachträglich zu stornieren. Die Änderung tritt am 13. Mai 2026 in Kraft und betrifft ausschließlich den US-amerikanischen Marktplatz. Für gewerbliche Onlinehändler in Deutschland hat die Neuregelung keine direkte Relevanz – das Widerrufsrecht und bestehende Verbraucherschutzregeln gelten weiterhin.

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Was eBay ändert

eBay informierte seine Kunden per E-Mail am 13. April, dass Käufer ab dem 13. Mai 2026 in den USA eine gewonnene Auktionsgebote nicht mehr eigenständig stornieren können . Bisher war es möglich, nach dem Gewinn einer Auktion den Kauf rückgängig zu machen. Das entfällt künftig auf der US-Plattform.

Käufer können den Verkäufer weiterhin direkt kontaktieren und um eine Stornierung bitten. Ob dieser die Anfrage annimmt oder ablehnt, liegt dann allein beim Verkäufer. eBay stellt klar: Die eigene Richtlinie sieht Auktionsverkäufe als abgeschlossen an – Verkäufer werden ausdrücklich unterstützt, Stornierungsanfragen abzulehnen.

Als Begründung nennt eBay, dass abgebrochene Käufe den Verkaufsprozess stören, den Artikelwert beeinträchtigen und Mehraufwand erzeugen. Die Neuregelung gilt ausschließlich für Auktionen auf der US-Plattform und nicht für eBay Live.

Was das für Deutschland bedeutet

Die Regelung gilt ausschließlich für den US-Marktplatz. In Deutschland greift bei gewerblichen Händlern das gesetzliche Widerrufsrecht: Verbraucher können Käufe innerhalb von mindestens 14 Tagen widerrufen – unabhängig davon, ob eBay eine Stornierung technisch ermöglicht oder nicht. Eine vergleichbare Änderung auf eBay.de wäre im gewerblichen Handel ohne Bedeutung. Im reinen C2C Handel kann das jedoch Sinn machen.

Sollte eBay die Regelung dennoch auf Deutschland ausweiten, hätte das für gewerbliche Händler zwei gegensätzliche Effekte. Einerseits würden weniger würden Käufer nach gewerblichen Auktionen schauen, damit sie widerrufen können. Andererseits könnte es dazu führen, dass mehr gewerbliche Händler Auktionen über private Accounts abwickeln, um den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Verbrauchern auszuweichen und um in Genuss der nicht möglichen Stornierung zu kommen.

Auktionen im gewerblichen Handel: Randerscheinung

Für die Mehrheit der gewerblichen Onlinehändler auf eBay.de ist das Thema ohnehin von geringer Bedeutung. Das Auktionsformat spielt im professionellen Handel kaum noch eine Rolle. Eine aktuelle Stichprobe auf eBay.de zeigt: Für den Suchbegriff „Handtasche“ sind derzeit gerade einmal etwas über 80 Angebote im Auktionsformat gelistet – gegenüber hunderttausenden Festpreisangeboten. Das Auktionsformat ist auf der Plattform für gewerbliche Händler weitgehend zum Nischenformat geworden.

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