Seit heute Vormittag berichten Händler in der Facebook Community und auch über andere Kanäle, dass sie, ohne jemals eine Zustimmung gegeben zu haben, eine Nachricht von eBay erhalten, in der der Marktplatz bestätigt, die Händler hätten der Lizenz zur Nutzung ihrer Bilder und Produktdaten durch eBay zugestimmt. Alle Händler bestreiten glaubhaft, dass sie nie eine solche Bestätigung abgegeben haben. Für eBay ist das ein Gau.
Umstrittene Bilderichtlinie
Die neue Datenrichtlinie, die ab Februar 2018 für alle Händler gilt, ist bei den Händlern sehr umstritten. Sie sieht vor, dass alle gewerblichen Verkäufer ihre Rechte an Bildern und Produktdaten an eBay übertragen. Damit will sich der Plattformbetreiber die Möglichkeit einräumen, seine Produkte besser zu bewerben und die Darstellung im Rahmen des Produktkataloges zu verbessern.
Wie im Frühjahr 2017 angekündigt, führen wir Änderungen bei der Nutzung von Bildern und sonstigen Produktdaten ein. Diese gelten bereits heute auf allen internationalen eBay-Websites und treten nun auch bei eBay.de in Kraft. Damit wollen wir die Sichtbarkeit von Angeboten mit Hilfe des eBay-Katalogs erhöhen und die Kauferfahrung verbessern. […]
[…] Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass wir Sie auffordern werden, uns das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen:
- Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.
- Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
- Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.
Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.[…] (Quelle: Verkäuferportal)
Viele fassen dies als eine Zwangslizensierung auf, da sie keine Wahl haben, ihre Produkt- und Bilddaten nicht an den Marktplatz zu übertragen, wenn sie weiter dort handeln wollen.
Ich sehe den Sachverhalt etwas entspannter, da sich die Datenübergabe an den Markrtplatzbetreiber nicht wesentlich von der unterscheidet, die die Händler schon gegenüber Amazon abgegeben haben. Dort gab es dieses Theater nicht.
Und heute dann die eBay Nachricht
Zig Meldungen gab es in der Community, per Mail oder auch über Xing an Wortfilter. Unisono erklärten alle betroffenen Händler, dass sie zu keinem Zeitpunkt der AGB-Änderung zugestimmt hätten.
Verständlicherweise sorgte diese Nachricht für Aufregung und die Händler machen ihrer Wut Luft:
Ebay …. SPINNEN DIE JETZT KOMPLETT? Ich hatte div Fragen (vor ca. 8 Wochen) hinsichtlich der Rechteübertragung an ebay versandt ….. bis gestern unbeantwortet geblieben. Heute finde ich in meinen ebay Nachrichten die Mitteilung, dass ich der Rechteübertragung zugestimmt hätte. …. Hab ich nicht!!! … Anruf beim Concierge-Service. Antwort: “Ja, die Mail erhält jeder der der Rechteübertragung zugestimmt hat” …. Ich: “Hab ich aber nicht” ….. Antwort: ” Doch müssen sie ja – sonst hätten Sie ja nicht die Mail bekommen” ….. Welche Logik! ….. Nun soll ich ebay wohl noch beweisen, dass ich niemals zugestimmt.
Ursache: Vermutlich ist es ein ganz übler Bug
eBay-Verkäufer, die sich sofort telefonisch an eBay wandten, erhielten die Auskunft, dass es sich vermutlich [!] um ein technisches Problem handeln würde. EBay selbst geht in Deckung und scheint den Kopf in den Sand zu stecken. Weder sind meine 3 Presseanfragen beantwortet noch scheint eBay im Rahmen ihrer Händlernews einen Hinweis oder eine Entwarnung geben zu wollen. Schade.
Ein super Gau für eBay
Ebay hat es mit seinen Händlern eh nicht leicht. Zu oft sind Dinge schief gelaufen, Ankündigungen und Versprechen enttäuschend umgesetzt worden und nun auch noch die umstrittene Bilderrichtlinie. Nicht wenige Händler schimpfen über rückläufige Umsätze, die sie sich nicht erklären können.
Jetzt auch noch diese ‘Fakenews’. Das muss nicht sein und ich kann es auch langsam nicht mehr nachvollziehen. Das ist ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen. Zumindest nicht in der jetzigen Zeit, in der die Plattform versucht, ihr Image gegenüber den Händlern und Verbrauchern aufzupolieren.
Und sind wir mal ehrlich: Die Händler hatten dieses Jahr nicht gerade wenig Veränderungen aus dem Hause eBay zu verdauen.
Was sollten die Händler nun machen?
Händler, die den neuen AGB nicht zustimmen wollen, droht ein Ausschluss von der Plattform ab kommendem Jahr. Sie sollten also jetzt der Annahme schriftlich widersprechen.
Händler, die eh ihre Zustimmung zu den neuen AGB geben wollten, sollten abwarten, ob eBay sich zu der ‘Bestätigung’ äußert. Unter Umständen sollten sie dann noch einmal ihre Willenserklärung wiederholen.
Meine Meinung
Nee, die wollt ihr nicht hören. Ich habe kaum Verständnis für den Bug und der schlechten Kommunikation. Hier ein Bug, da ein Bug … ist das auf anderen Marktplätzen auch so?
Knappes Update 30. November
Da sich gemessen an der Größe des Mailverteilers eine nur geringe Anzahl an Händlern gemeldet haben, lässt sich noch kein Indiz finden. Aber: eBay forscht weiter und wird sich melden. So weit die Wasserstandsmeldung. Find ich nett, dass es ein Feedback gibt.
Stur wie Esel.
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Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht an den eBay-Kundenservice. Sie wünschen sich eine genaue Auskunft wann Sie den neuen Bilder AGB’s zugestimmt haben. Gerne gebe ich Ihnen die gewünschte Auskunft.
Nach meiner Recherche konnte ich feststellen, dass Sie den neuen AGB Regelungen am 14.November 2017 zugestimmt haben.
Weitere Auskünfte wie eine IP Adresse wäre eine Rechtsauskunft die wir leider so nicht geben.
Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXXXXXXX
eBay-Kundenservice
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“Nicht wenige Händler schimpfen über rückläufige Umsätze, die sie sich nicht erklären können.”
Mal ein Versuch:
Wenn eBay Werbeeinbindungen zulässt,
die von Mai bis Juni mit einer Gewinnspielmitteilung für ein IPhone wochenlang vielen potentiellen Käufern die Ansicht der eBay-Seiten unmöglich gemacht hat,
selbiges wochenlang mit einer AGOF-Umfrage von Oktober bis November erreicht hat,
und nun schon wieder mit Gewinnmitteilungen zu IPhone, O2, Telekom und Vodafone pünktlich zum Weihnachtsgeschäft die Nutzbarkeit der eBay-Seiten zerschießen lässt,
wundert mich ein Umsatzrückgang nicht im Geringsten.
Wo potentielle Käufer aufgrund fehlender Anzeigbarkeit der Artikel oder überhaupt unmöglicher Nutzung der eBay-Seiten fernbleiben, nun scheinbar aber auch durch Behinderung der Kaufabschlüsse diese nicht zu Ende bringen können (Zahlung),
dort findet eben auch kein Verkauf statt.
Hallo zusammen,
ich habe auch nie zugestimmt. Am 28.11. kam auch noch die Seite, wo ich zustimmen sollte. Die habe ich natürlich wie immer weggeklickt. Als ich am 29.11. anfragte, ob wohl auch ich angeblich zugestimmt hätte, was ich ja nie tat, bekam ich die Antwort, ja ich hätte am 26.11. zugestimmt. Alles klar. Am 29.11. die Seite zur Zustimmung, am 26.11. hätte ich das getan. Sehr logisch.
In den “Services und Anwendungen von eBay und Drittanbietern” habe ich wohl auch so einiges autorisiert, von dem mir natürlich auch nichts bekannt ist, dass ich das getan hätte. Nicht zuletzt kann ich auch kaum erkennen, was genau da überhaupt gemeint ist? 3x im November eBay Marketplace (autorisiert am…). Und bitte was?
Von einer Zustimmung über Bildrechte sehe ich da allerdings nichts.
Ob nun Absicht oder wieder mal ein Fehler, ist im Grunde egal. Allein die ständigen Seitenfehler der letzten Jahre(!) etc. führen ja nicht zuletzt auch dazu, dass man bald gar nichts mehr verkauft. Sammeln die jetzt nur noch Bilder? Bald könnte man sowas vermuten. Ich bin zulange im Online-Handel, um zu wissen, dass es nichts gibt, was es nicht gibt…..
Einfach die Zustimmung rauslöschen, und das geht so:
Verkäuferkonto, Einstellungen,Allgemeine Einstellungen, Services und Anwendungen von eBay und Drittanbietern: Dort steht die Zustimmung zum Bilderdiebstahl und auch andere fragwürdige Dinge, einfach die Zustimmung entfernen, und weg ist alles.
Ich habe das auch gemacht um an die Vertragsmuster zu kommen, dazu mußte ich erstmal zustimmen und habe dann wiederrufen.
Wenn die Pressekampagne zu diesem Thema losbricht möchte ich nicht der deutsche ebay ceo sein, aber die Negativ Schlagzeilen werden enorm werden.
Und Sie Herr Steier, der zu diesem Thema so entspannt ist, weil nicht mehr als Händler aktiv: Das ist genau der Grund warum man sich nicht mit solchen Kraken wie Amazon einläßt, weil sie einem am Ende alles abnehmen. Die Fa. Amazon mit Ihren Ausbeutermethoden gegenüber Mitarbeitern, Händlern, Transportunternehmen etc. ist ein Stachel im Fleisch der Entfernt gehört. Nur Sie, Herr Steier, erkennen das nicht, aber die Bodenhaftung haben Sie ja schon länger verloren.
…go go go…nimm mich, benutze mich…gerne helfe ich dir bei der Frustbewältigung. Lass mich dein Prallbock, dein Boxsack sein 🙂 🙂 – Dein Tipp hilft nur semioptimal. Eine Willenserklärung (hier die Zustimmung zur AGB Änderung) kannst du NICHT durch Entfernen eines Hakens widerrufen. Dieser musst du aktiv wie im Artikel schriftlich widersprechen. Die Kanzlei Internetrecht Rostock veröffentlicht hierzu heute auf der Kanzleiseite ein kostenlos zu verwendendes Formular.
Ja, Herr Steier, versuchen Sie es doch einmal mit Dialektik anstatt dumpfer peinlicher Rhetorik, und setzen Sie sich mit dem was ich schrieb dezidiert auseinander. Nur weil Amazon etwas tat gehört das noch lange nicht zu unserer gepflegten Handelskultur. Genausowenig wie Ihre Abmahnwelle in der Vergangenheit, die meist nur auf die Zerstörung des Mitbewerbers zielte. Haben sie doch neulich noch in einem anderen Beitrag wieder den harten Abmahner gegeben, finden Sie nun, dass das Abmahnen von ebay wegen der werblichen Nutzung nicht lizensierter Bilder als Bannerwerbung doch etwas übertrieben sei. Nein, das ist es nicht, denn man muß solche Unternehmen auch vorführen und Teilerfolge haben, um mit seinem eigentlichen Ansinnen. dem Widerstand gegen die Zwangslizensierung von Bild und text, öffentlich geört zu werden und Druck auszuüben.
Und was meinen Tip zur Zustimmung angeht: Doch, genau so ist es vollständig, von ebay bestätigt. Interessant ist ja, was an dieser Stelle noch alles für “Zustimmungen” zu erkennen sind, nach denen aber nie gefragt wurde.
Es ist ohnehin ungesetzlich, dass man zunächst zweifelhaften Geschäftsbedingungen eines ebenso zweifelhaften Drittanbieters zustimmen muß, um an ein Formular zur Ausnahmeregelung des Bilderdiebstahls zu kommen. Auch daran arbeiten fähige Rechtler.
Und selbst wenn diese Zustimmungsnachricht zur Lizensierung ein ebay bug ist, so zeigt er nur, dass ebay Deutschland offensichtlich seinen Datenschutz nicht im Griff hat.
…nehh…es ist doch schon eine Kunst der Unterredung dir eine peinliche Rhetorik zu präsentieren. Fällt mir echt schwer. Also: Ziel erreicht *yeahhh* – Was hätte ich mal Lust dich im wirklichen Leben kennen zu lernen, es wäre mir eine wahre Freude. Wäre das nicht was? Du schön mit Protestschild vorm Amazon HQ in München oder bei eBay in Berlin? dafür würde ich mir echt ne Narrenkappe ausfsetzen 🙂 🙂
Jetzt werden die Kasper von Ebay auch noch beleidigend! Ich bin nicht verwirrt! Ebay ist verwirrt! Ich kann es wirklich nicht fassen!
2. Email an Ebay (30.11.2017; 8:44 Uhr)
“Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir nochmal richtigstellen müssen.
Wir haben der betreffenden Zusatzvereinbarung zu keinem Zeitpunkt zugestimmt! Weder ich (Account-Inhaber) noch meine Mitarbeiter haben zugestimmt!
Weiter Personen haben keinen Zugriff auf unseren Ebay-Account!
Mit freundlichen Grüße
XXX
Geschäftsführer
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2. Antwort von Ebay (30.11.2017; 9:44 Uhr)
“Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sie haben mir mitgeteilt, dass weder Sie oder Ihre Mitarbeiter der Zusatzvereinbarung zur Nutzung der Bilder zugestimmt haben.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die von Ihnen beschriebene Situation verwirrend sein kann. Gut, dass Sie sich an mich wenden.
Eine Zustimmung zur Nutzung der Bilder hat nicht zwangsläufig zur folge, dass Ihre Bilder für unseren Katalog verwendet werden. Bedenken Sie bitte, dass wir sehr Verantwortungsbewusst mit diesem Thema umgehen. Unsere Datenbank hat jede Zustimmung genau gespeichert und die Bestätigung individuell versendet. Ein Verkäufer sollte dies in ihrem persönlichen Umfeld (Mitarbeiter, Familie) besprechen. Gemäß § 2 Nr. 6 unserer AGB darf ein Kontoinhaber seine Login-Daten nicht teilen. Sollte er sich dennoch dafür entscheiden, obliegt dies Ihrer Verantwortung.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen konnten und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Kunze
eBay Concierge Team”
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Mit fehlen die Wort. Nur leeres Geschwätz ohne Bezug zur eigentlichen Nachricht.
Mail an Ebay (29.11.2017; 15:49 Uhr)
“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wiedersprechen wir Ihrer Nachricht von heute (29.11.2017, 12:01 Uhr; Betreff: „Sie haben der Zusatzvereinbarung zugestimmt“) ausdrücklich!
Wir haben der von Ihnen genannten Zusatzvereinbarung (Nutzung unsere Bilder und sonstigen Produktdaten) zu keinem Zeitpunkt zugestimmt!
Es muss sich um einen technischen Fehler oder menschliches Versagen seitens Ebay handeln.
Wir bitten um Kenntnisnahme und um Ihre unverzügliche Bestätigung, dass wir der Zusatzvereinbarung nicht zugestimmt haben!
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Geschäftsführer”
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Antwort von Ebay (29.11.2017; 18:39 Uhr)
“Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur erhaltenen E-Mail bezüglich der Vereinbarung zur Nutzung Ihrer Bilder. Ich verstehe Ihre Irritation und werde Ihnen gerne weiterhelfen.
Die E-Mail zur Bestätigung der Zustimmung zur Vereinbarung der Nutzung Ihrer Bilder wurde Ihnen am 29. November zugesendet. Die Zustimmung erfolgte bis zum 22. November.
Unsere Datenbank hat jede Zustimmung genau gespeichert. Ich bitte sie daher darum, den Umstand der Zusatzvereinbarung in ihrem persönlichen Umfeld (Mitarbeiter, Familie) zu besprechen. Möglicherweise wurde über diesen Weg die Zustimmung erteilt. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass gemäß § 2 Nr. 6 unserer AGB ein registrierte Nutzer seine Login-Daten nicht teilen darf. Tut er dies doch, trägt er auch das Risiko von unerwünschten Handlungen.
Unabhängig davon habe ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Ich bitte Sie daher um ein wenig Geduld bis uns weitere Informationen vorliegen. Hierüber werden Sie selbstverständlich informiert.
Herr XXX, ich bedanke mich für Ihren Hinweis und bitte um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Bei weiteren Fragen oder Herausforderungen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da, um Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Neumann
eBay Concierge Team”
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Ist wie früher. Typisch Ebay: “Du bist dumm! Den Fehler hast Du gemacht! Ebay macht keine Fehler! F.ck Dich!”
Lieber Mark, wenn Du das nächste mal mit einem Ebay-Menschen sprichts der wirklich was zu sagen hat, bestell ihm bitte folgendes von mir: “Steter Tropfen höhlt den Stein.” Danke!