Das Unternehmen stand bereits in der Kritik, dass einige ihrer eBay Deal-Angebote nicht rechtskonform sind. Daran geändert hat sich nichts. Besonders erschreckend, weil Kundenvertrauen für das Unternehmen existentiell ist. Viele Verbraucher sind über die Jahre zu wettbewerblichen Plattformen abgewandert, weil sie dort besser behandelt werden. Das heute beworbene Angebot ist ein Beispiel dafür, dass die Plattform noch eine Menge Hausaufgaben zu erledigen hat.
Ist das Betrug? Gebrauchte Ware wird als neu verkauft.
In diesem Wow-Deal-Listing wird eine neue Festplatte angeboten. Anbieter ist die Digital Emporium GmbH mit Geschäftsführer Marco Jäckel aus Aying. Wer dann tatsächlich die eBay-Artikelbeschreibung öffnet, der findet auf der Detailseite den Hinweis des Verkäufers Digital Emporium GmbH, dass die Festplatte >recertified< sei. Einem durchschnittlichen Verbraucher wird nicht klar sein, was das bedeutet. Nichts anderes, als dass sie Gebrauchtware ist.
Zu diesen illegalen Machenschaften hat heise.de bereits 2009 einen umfangreichen Artikel veröffentlicht. Mittlerweile veröffentlicht Seagate selbst hier wie diese Platten von neuen Produkten zu unterscheiden sind: “All Seagate recertified drives have a unique top cover label with a green border to distinguish them from newly built products. Both NTF and re-processed drives are given the same unique label.” (Quelle: seagate.com)
Ob diese Angebote nun auf strafrechtlich relevante Vorgänge hindeuten, kann der Autor nicht bewerten. Jedoch sind diese eindeutig irreführend und wettbewerbsrechtlich nicht zulässig. eBay sollte einiges daran gelegen sein, solche Angebote nicht nur nicht im Rahmen der Wow-Deals zu bewerben, sondern auch von der Plattform zu löschen. Verbraucher, welche diese Artikel reklamieren, erinnern sich nicht an den Händlern, sondern teilen später in den Sozialen Medien, dass das Produkt bei eBay gekauft wurde.
Dafür gibt es sogar einen Fachterminus: Marktplatzamnesie. Der Kunde vergisst den Händlern. Er erinnert sich nur noch an die Plattform.
Randnotiz: Es wäre für diesen Händler gar kein Problem seine Festplatten rechtskonform anzubieten, z. B. als refurbished Artikel in eBays restore!
Und noch einmal: Irreführung der Verbraucher
Zum Zeitpunkt der Recherche fehlen die >Rechtlichen Informationen des Verkäufers<. Lediglich die Umsatzsteuernummer wurde angezeigt. Das Unternehmen hat offensichtlich auf die Nachfrage von Wortfilter reagiert und versucht, ein rechtskonformes Impressum einzupflegen. Nach wie vor fehlt eine Rufnummer.
Immer noch fehlerhaft sind die Angaben zur Rücknahme. Es werden 2 unterschiedliche Fristen angegeben: Einmal 30 Tage und einmal in der Widerrufsbelehrung 1 Monat. Ein fehlendes Impressum und auch die fehlerhaften Angaben zur Rücknahme sind nicht nur eine Irreführung der Verbraucher, sondern auch unlauteres Handeln gegenüber den Wettbewerbern.
Der lautere Wettbewerb schaut in die Röhre
Ehrlich handelnde Seller haben keine Chance gegen solche illegalen Listings zu bieten. Die Margen sind eh schon sehr gering. Dann aber auch noch gegen Angebote zu bieten, welche als neu ausgewiesen werden obwohl es sich um Gebrauchtware handelt, ist schier unmöglich.
Dass eBay solche Deals nun in seinen Wow-Angeboten pusht, ist unverständlich
Es ist schon nicht nachvollziehbar, dass eBay solche Listings überhaupt zulässt und diese nicht direkt im >Notice & Take down<-Verfahren löscht, dass diese illegalen Listings aber auch noch vom Plattformbetreiber stark beworben werden, ist nicht nachvollziehbar.
eBay weiß um die Problematik der Listingqualitäten seiner Wow Deals. Mehrmals haben der Autor sowie andere größere Händler die Verantwortlichen bereits darauf hingewiesen und angeregt, eine Prüfliste zu nutzen, um die Listingqualität zu kontrollieren. Passiert ist jedoch nichts.
Schade, denn dem Marktplatz laufen die Kunden in Scharen weg. Auch weil das Vertrauen in die Händler und die Transaktionsabwicklung fehlt. Nachvollziehbar, wenn dieser Fall betrachtet wird.
@Markus
Selbst Schuld, wenn man bei einem Verkäufer kauft, der eine so geringe Bewertungsquote und diverse negative Eintragungen hat. 😉
…mache dir einmal die Mühe und recherchiere die GmbH 🙂 & btw. ich habe dort nicht gekauft.
Mich wundert das bei eBay keineswegs.
Ich habe selbst erst vor 2 Tagen Strafanzeige gegen einen (privaten) Verkäufer erstattet, der eine Sendungsnummer von einem anderen Paket im System hinterlegt hat, um den Versand an mich vorzutäuschen.
eBay empfahl noch einen Fall für einen nicht erhaltenen Artikel zu öffnen, aber die Funktion ist ja verschwunden wenn das Paket als zugestellt im eBay System erscheint. Das weiß eBay aber offenbar nicht. Wie denn auch.
Genauso wie eBay behauptet:
“Da Sie bei einem sehr zuverlässigen Verkäufer gekauft haben, bin ich überzeugt, dass er die Angelegenheit schnell zu Ihrer Zufriedenheit lösen wird.”
Der Verkäufer hat eine Bewertung von 78,2 %, weil er öfters nichts versendet. Wenn das noch bei eBay als “sehr zuverlässig” gilt, dann weiß man ja Bescheid, was man von eBay zu halten hat.