Heute, am Freitag den 17. Februar, läuft eine Frist ab, welche die großen Plattformen dazu zwingt, die Anzahl der Nutzer zu veröffentlichen. Während von Amazon noch keine Meldung zu finden ist, nennt eBay bereits die Zahl ihrer europäischen Kunden.
Amazon veröffentlicht auf den letzten Drücker
Auf Nachfrage bei Amazon erfuhr Wirtfilter, dass das Unternehmen heute die geforderten Zahlen veröffentlichen werde. Wir dürfen also gespannt sein, welche Zahlen wir aus Seattle oder München gemeldet bekommen.
Art. 24 Absatz 2 lässt die großen Plattformen handeln
Gemäß Artikel 24 Absatz 2 DSA müssen Onlineplattformen spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des DSA „Informationen über die durchschnittlichen monatlich aktiven Empfänger der Dienstleistung“ in der EU veröffentlichen. Damit soll bestimmt werden, ob es sich bei einer Onlineplattform um eine „sehr große Onlineplattform“ (VLOP) handelt, die durchschnittlich mindestens 45 Millionen Nutzer pro Monat in der EU erreicht (dh 10 % der EU-Bevölkerung). VLOPs unterliegen aufgrund ihrer Rolle bei der Verbreitung von Inhalten in der gesamten EU zusätzlichen Anforderungen.
Und am Ende ist eBay eine kleine Frittenbude
Nein, natürlich nicht, aber sie zählt eben nicht zu den sehr großen OnlinepPlattformen (VLOP). Die Zahl der Nutzer ist so bei eBay errechnet worden:
“Wir haben die durchschnittlichen monatlich aktiven Empfänger unseres Marktplatzdienstes in der EU auf der Grundlage des Zeitraums 30. Mai 2022 bis 30. November 2022 gemäß Erwägungsgrund 77 des DSA berechnet. Unsere Schlussfolgerung ist, dass in diesem Zeitraum die durchschnittliche Anzahl der monatlich aktiven Empfänger unseres Marktplatzes in der EU deutlich unter der Schwelle von 45 Millionen Benutzern lag, um als VLOP bezeichnet zu werden.” (Quelle: https://www.ebayinc.com/company/digital-services-act/)
Ob diese lasche Angabe reicht, wird sich noch zeigen, denn die Anforderungen des Art. 24 Abs. 2 sind eigentlich strenger. Sie verlangen mehr Informationen. Und im Übrigen werden diese Zahlen nun alle 6 Monate aktualisiert werden müssen (Art. 24 Abs. 3).
Quelle DSA: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065&qid=1666857835014
Wir dürfen also gespannt sein, ob eBay noch nachlegen wird und welche Zahlen Amazon veröffentlichen wird!