Die EPR Registrierung ist seit dem 12. August 2026 in jedem EU-Land Pflicht, in das du an Endkunden lieferst. Gleichzeitig kursieren so viele falsche Informationen, dass viele Händler das Falsche tun. Das Duale System verschickt Auskünfte, die schlicht nicht stimmen. Und ausgerechnet die wichtigste Entlastung kennt kaum jemand: Dein Versandkarton ist ab sofort meist gar nicht mehr deine Verpackung. Dieser Beitrag erklärt Land für Land, was du wirklich tun musst, was es kostet und wo du dich registrierst.

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

Drei Pflichten, die ständig verwechselt werden

Die meisten Fehler entstehen an einer Stelle. Die PPWR kennt zwei Rollen, die im Deutschen fast gleich klingen. Der Erzeuger (englisch: manufacturer) trägt die Produktverantwortung für die Verpackung. Er erstellt die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung. Der Hersteller (englisch: producer) trägt die erweiterte Herstellerverantwortung. Er registriert, meldet Mengen und zahlt.

Als Onlinehändler bist du fast immer Hersteller. Denn Hersteller ist, wer eine Verpackung in einem Mitgliedstaat erstmals bereitstellt. Beim Direktversand an Endkunden bist das du. Ob du zusätzlich Erzeuger bist, hängt davon ab, ob du auf Gestaltung und Material Einfluss nimmst. Die Rollenzuordnung erklärt Tanso ausführlich . Wichtig: Die Rolle wird pro Land und pro Verpackung geprüft.

Daraus ergeben sich drei getrennte Pflichten. Erstens die Registrierung im nationalen Herstellerregister. Zweitens die Lizenzierung bei einem Rücknahmesystem plus Mengenmeldung. Drittens der Bevollmächtigte in jedem Land ohne eigene Niederlassung. Diese drei Dinge sind nicht dasselbe. Ein Bevollmächtigter ersetzt keine Lizenz, und eine Lizenz ersetzt keine Registrierung.

Der Versandkarton gehört ab sofort meist nicht mehr dir

Das ist die wichtigste Änderung, und sie geht im Lärm unter. Bisher zählte die Versandverpackung im E-Commerce als Verkaufsverpackung. Damit war der Händler, der befüllt und versendet, automatisch zuständig. Die PPWR ordnet Versandkartons und Versandtaschen dagegen den Transportverpackungen zu.

Die Folge beschreibt die IT-Recht-Kanzlei deutlich: Nicht mehr das Befüllen entscheidet, sondern wer die fertige leere Verpackung im Land erstmals bereitstellt. Beziehst du neutrale, gebrauchsfertige Versandkartons aus einer deutschen Lieferkette und versendest damit innerhalb Deutschlands, bist du für diese Kartons in der Regel nicht Hersteller. Zuständig ist dein Lieferant.

Aber Achtung, hier gibt es zwei Fallstricke. Bestellst du individuell zugeschnittene Kartons und gibst die Spezifikationen vor, wirst du selbst zum Erzeuger. Das stellt die EU-Kommission in ihrer FAQ klar. Und bei deinen eigenen Produkt- und Umverpackungen bleibt alles beim Alten. Wer ein Produkt in eine eigene Verpackung packt und in den Handel gibt, bleibt registrierungs- und lizenzierungspflichtig. Das gilt auch beim Versand ins Ausland.

Diese drei Behauptungen der dualen Systeme sind falsch

Die IT-Recht-Kanzlei hat Individualauskünfte dualer Systeme geprüft und drei Aussagen als rechtlich fehlerhaft eingestuft. Ob dahinter Absicht steckt oder eine Fehlinterpretation, lässt sich von außen nicht beurteilen. Prüfe jede Auskunft, die du bekommst.

Behauptung 1: Die PPWR kennt keine Ausnahmen für E-Commerce-Verpackungen. Das ist falsch. Versandverpackungen zählen ab dem 12. August 2026 zu den Transportverpackungen, nicht mehr zu den Verkaufsverpackungen. Die alte Definition, nach der Transportverpackungen nur B2B betreffen, ist weggefallen.

Behauptung 2: Händler bleiben für eigene Produktverpackungen verantwortlich. Das stimmt tatsächlich. Wer Ware in eigene Umverpackungen packt, muss weiter registrieren und lizenzieren. Diese Auskunft ist also korrekt und wird nur oft mit Punkt 1 vermischt.

Behauptung 3: Trotz Befreiung bleiben jährliche Datenmeldungen an LUCID nötig. Das ist grundlegend falsch. Die Mengenmeldepflicht nach dem neuen VerpackDG knüpft an die Herstellereigenschaft an. Wer nicht Hersteller ist, meldet auch nichts.

Deutschland: zwei Fristen, die du jetzt im Kalender brauchst

Das Verpackungsgesetz ist Geschichte. An seine Stelle tritt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Die bewährte Struktur bleibt: LUCID als Register, die ZSVR als Aufsicht, die dualen Systeme als Lizenzgeber, das Pfand auf Einweggetränke.

Für dich zählen zwei Termine. Wer erstmals registrierungspflichtig wird und es nach dem alten VerpackG nicht war, muss sich bis zum 12. September 2026 registrieren. Wer bereits registriert war, kann seine Registrierung bis zum 12. November 2026 überarbeiten. Das schreibt die IHK Mittlerer Niederrhein in ihrer Übersicht.

Zwei Punkte sind neu. Die EPR wird auf Transport- und Industrieverpackungen ausgeweitet, die bisher nicht systembeteiligungspflichtig waren. Und die ZSVR darf künftig automatisiert mit den dualen Systemen und den Finanzbehörden abgleichen, um Trittbrettfahrer zu finden. Bestehende Systembeteiligungsverträge laufen bis zum 31. Dezember 2026 weiter. Einen unterjährigen Neuabschluss brauchst du nicht.

Wichtig zur Aufgabenteilung: Registrierung und Datenmeldung im LUCID darfst du nur selbst vornehmen. Die Systembeteiligung kann ein Dienstleister für dich abwickeln. Die Registrierung unter verpackungsregister.org ist kostenlos.

Was die Lizenz in Deutschland wirklich kostet

Die Preise sind 2026 spürbar gestiegen. Verpackungslizenz24 beziffert die durchschnittliche Erhöhung auf rund 11,7 Prozent . Besonders betroffen sind Kunststoffe, Metalle und Verbundverpackungen.

  • Lizenzero: Verpackungslizenz ab 39 Euro pro Jahr
  • PreZero Dual: Lizenz ab 79 Euro pro Jahr
  • Reclay direkt: 50 Kilogramm Papier kosteten im Mai 2026 rund 21,67 Euro
  • LUCID-Registrierung: kostenlos

Ein Hinweis zu Pauschalpaketen: Anbieter kalkulieren den Preis anhand der Maximalmenge. Wer weniger verbraucht, zahlt für Luft. Ein Vergleichsportal rechnet vor, dass ein Starterpaket mit 50 Kilogramm Papier für 45 Euro gegenüber dem Direktpreis von 21,67 Euro einen Aufschlag von fast 110 Prozent bedeutet. Lizenziere deine tatsächliche Menge lieber direkt beim dualen System.

Das EU-Ausland folgt immer demselben Dreisatz

Für jedes Zielland gilt dasselbe Muster. Erstens: Eintragung im nationalen Herstellerregister. Zweitens: Vertrag mit einem zugelassenen Rücknahmesystem, dort meist PRO genannt. Drittens: Bevollmächtigter, weil du dort keine Niederlassung hast. Danach folgen Mengenmeldung und Gebühren im jeweiligen nationalen Rhythmus.

Die PPWR harmonisiert nur die Mindestanforderungen. Register, Fristen und Gebührenlogik bleiben national. Eine einheitliche EU-Verpackungsnummer gibt es ausdrücklich nicht. Rechne außerdem mit Reibung bei den Formalien. Eine von Take-e-way zitierte Amazon-Studie nennt im Schnitt 15 Registrierungsangaben pro Unternehmen, von elf Feldern in Belgien und Spanien bis zu 21 in Schweden. Spanien, Schweden, Polen und Italien verlangen nationale elektronische Identitätsverfahren.

Die Länderübersicht: wo du dich registrierst

LandRegister / BehördeRücknahmesystem (PRO)Besonderheit
DeutschlandLUCID bei der ZSVRDer Grüne Punkt, Interseroh+, Reclay, Zentek, Landbell, Noventiz, Veolia, PreZeroFristen 12.09. und 12.11.2026; Registrierung nur persönlich
FrankreichADEME, Register SYDEREP, IDU-NummerCiteo, Adelphe, Leko18 EPR-Kategorien; IDU dauert 6 bis 8 Wochen; Triman und Info-Tri Pflicht
ItalienCONAI, eigenes UnternehmensregisterCONAI plus Materialkonsortien wie Comieco, Corepla, RicreaContributo Ambientale pro Tonne; reine Exportverpackungen ausgenommen
SpanienRegister der Autonomen Gemeinschaften, Aufsicht MITECOSCRAP, etwa EcoembesSpanische Steuernummer NIF zwingend; zusätzlich Plastiksteuer seit 2023
NiederlandeAfvalfonds VerpakkingenAfvalfonds VerpakkingenJahresbericht bis 31. März; die alte 50-Tonnen-Grenze fällt weg
BelgienInterregionale Verpackungskommission (IVC/CIE)Fost Plus (Haushalt), Valipac (Industrie)Bisherige 300-kg-Grenze fällt weg; strikte Trennung B2C und B2B
PolenBDO unter bdo.mos.gov.plRekopol, Eko-PunktJahresmeldung bis 15. März; elektronische Identifizierung nötig
TschechienEKO-KOMEKO-KOMBisher Bagatellgrenze bei 300 kg und 25 Mio. CZK Umsatz
ÖsterreichHerstellerregisterzugelassene Sammel- und VerwertungssystemeVereinfachtes Pauschalmodell für sehr kleine Mengen
SchwedenNaturvårdsverketzugelassene PRO21 Registrierungsfelder; Bevollmächtigter für B2C zwingend
Ungarnnationales Registerzugelassenes RücknahmesystemZusätzlich vierteljährliche Meldung an die Steuerbehörde
Dänemarkin Umsetzungin AufbauSetzt die EPR für Verpackungen als letztes EU-Land um; Status vorher prüfen

Für die übrigen Mitgliedstaaten gilt derselbe Dreisatz. Die WKO pflegt dazu eine laufend aktualisierte PPWR-Länderübersicht . Ein weiteres Verzeichnis aller nationalen Herstellerregister findest du bei Repax .

Frankreich ist der teuerste Sonderfall

Kein Land verlangt so viel wie Frankreich. Dort gibt es nicht eine EPR-Pflicht, sondern 18 Kategorien. Verpackungen sind nur eine davon. Wer Elektrogeräte, Batterien, Möbel, Textilien, Spielzeug, Sport- oder Gartenartikel verkauft, braucht pro Kategorie eine eigene IDU-Nummer. Die Details listet Kaufland in seiner Seller University vollständig auf.

Der Ablauf hat fünf Schritte. Du registrierst dich bei der zuständigen PRO und erhältst die IDU-Nummer. Das dauert nach Vorlage aller Unterlagen sechs bis acht Wochen. Anschließend trägst du die Nummer im Marktplatz-Backend und im Impressum ein. Danach folgen Mengenmeldung und Öko-Beiträge. Die IDU aus der Kategorie Verpackung ist auf Kaufland.fr verpflichtend.

Dazu kommt der Rücknahme-Service. Wer Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen, Möbel, Reifen, Chemikalien, Sport-, Garten- oder Heimwerkerartikel oder Spielzeug anbietet, muss Altprodukte kostenlos zurücknehmen. Standard ist die 1:1-Rücknahme beim Neukauf. Die Modalitäten gehören in deine AGB. Und schließlich die Kennzeichnung: Triman-Logo plus Info-Tri auf Produkt, Verpackung oder Beipackunterlagen.

Der Bevollmächtigte kostet pro Land, nicht pro Unternehmen

Für den Bevollmächtigten brauchst du ein schriftliches Mandat je Land. Eine EU-weite Sammellösung existiert nicht. Anbieter wie Lizenzero, Take-e-way, Reclay, Ecologistik oder AuthoriseMe stellen die Funktion als Dienstleistung.

Die Preise staffeln sich nach Jahresmenge. AuthoriseMe verlangt laut Verpackungslizenz24 pro Land 247 Euro bis 100 Kilogramm, 427 Euro bis 1.500 Kilogramm und 877 Euro bis 15.000 Kilogramm. Dazu kommt in jedem Land das Lizenzentgelt des Rücknahmesystems. Rechne also mit einem dreistelligen Betrag pro Land und Jahr, bevor du dort einen einzigen Euro Umsatz machst.

Tanso weist auf ein praktisches Problem hin: Die Dienstleister haben derzeit mehrmonatige Vorlaufzeiten, weil die Nachfrage 2026 stark steigt. Wer heute mandatiert, ist nicht morgen registriert.

Die EU-FAQ ist deine wichtigste Quelle, und kaum jemand liest sie

Die Generaldirektion Umwelt hat am 3. August 2026 die zweite Auflage ihrer FAQ zur PPWR veröffentlicht. Sie ersetzt die Fassung von März 2026 und ist frei verfügbar bei der EU-Kommission . Die erste Auflage hatte 131 Fragen in 18 Abschnitten.

Zwei Klarstellungen sind für dich besonders wichtig. Erstens die Rollenzuordnung bei Versandverpackungen: Bei neutralen Standardkartons gilt derjenige als Erzeuger, der die Design-Vorgaben festlegt. Wer also individuelle Kartons in Auftrag gibt und die Spezifikation vorgibt, übernimmt die Rolle. Wer Standardware kauft, nicht.

Zweitens die Durchsetzung. Die Kommission stellt klar, dass mit dem 12. August 2026 keine sofortige Marktsperre für nicht konforme Produkte eintritt. Nach Artikel 62 müssen die Mitgliedstaaten den Wirtschaftsakteur zunächst zur Abhilfe auffordern. Erst danach kommen härtere Maßnahmen wie Rücknahme oder Rückruf in Betracht. Das ist keine Freikarte, aber es nimmt Druck aus der Panik der letzten Wochen.

Warum dich der Marktplatz eher trifft als die Behörde

Artikel 45 verpflichtet Online-Marktplätze, vor der Freischaltung eines Verkäufers zu prüfen, ob er im jeweiligen nationalen Register eingetragen ist. Plattformen müssen Registrierungsnummern anzeigen und Angebote ohne gültigen Nachweis entfernen.

Amazon, eBay und Kaufland setzen das automatisiert um. Kaufland.fr schaltet Angebote in betroffenen Kategorien ohne hinterlegte IDU-Nummer schlicht nicht frei. Eine Behörde wird deine Sendung nach Litauen kaum kontrollieren. Ein Marktplatz-Skript findet die fehlende Nummer sofort. Trage deine Registrierungsnummern deshalb ein, sobald du sie hast.

Deine Reihenfolge für die nächsten Wochen

  1. Bestellungen der letzten zwölf Monate nach Lieferland auswerten. Jedes EU-Land mit mindestens einer Endkundenlieferung kommt auf die Liste.
  2. Verpackungsströme trennen: eigene Produktverpackungen, Umverpackungen, Versandkartons. Für jeden Strom die Rolle bestimmen.
  3. Beim Kartonlieferanten schriftlich abfragen, ob er die Kartons in Deutschland erstmals bereitstellt und dafür registriert ist.
  4. Pro Land rechnen: Deckungsbeitrag gegen Mandatsgebühr plus Lizenzentgelt. Länder, die diese Rechnung nicht bestehen, in den Versandzonen abschalten.
  5. Für die verbleibenden Länder Bevollmächtigte mandatieren, Register-Eintragung veranlassen, Lizenzvertrag schließen.
  6. Deutsche Fristen einhalten: Erstregistrierung bis 12. September, Überarbeitung bis 12. November 2026.
  7. Verpackungsgewichte nach Material an die Artikelstammdaten hängen. Ohne diese Daten funktioniert keine Mengenmeldung.
  8. Registrierungsnummern in Seller Central, eBay und Kaufland hinterlegen.
  9. Kennzeichnung prüfen, vor allem Triman und Info-Tri für Frankreich.
  10. Jede Auskunft eines dualen Systems gegen die PPWR prüfen, bevor du danach handelst.

Wer jetzt blind zahlt, zahlt zweimal

Die PPWR ist teuer und schlecht gemacht. Sie ist aber nicht in jedem Punkt so schlimm, wie sie derzeit dargestellt wird. Ein Teil der Panik stammt von Marktteilnehmern, die ein Interesse daran haben, dich im System zu halten. Der Versandkarton ist dafür das beste Beispiel: Viele Händler lizenzieren gerade Mengen, für die sie nicht mehr zuständig sind.

Prüfe deine Rolle, bevor du Verträge unterschreibst. Frag deinen Lieferanten. Lies die EU-FAQ. Und lass dir von niemandem erzählen, dass sich nichts geändert hat. Geändert hat sich fast alles, nur eben nicht immer zu deinen Lasten.

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