Seit gestern greift die EU-Verpackungsverordnung, und mit ihr die Pflicht, in jedem EU-Land einen PPWR Bevollmächtigten zu benennen, in das du lieferst. Aus Händlersicht ist der 12. August 2026 ein dunkler Tag der E-Commerce-Geschichte. Er darf wütend, fassungslos und sprachlos machen. Denn er legt das Totalversagen der deutschen und europäischen Handelspolitik offen, dazu die Tatenlosigkeit der Händlerverbände. Während Händlerbund und BVOH sich dafür feiern, dass die EU kurz vor Toresschluss neue FAQ vorlegte, nach denen ein Versandlabel aus einer Versandverpackung keine eigene Verpackung macht, bleibt die eigentliche Katastrophe unangetastet.
Inhaltsverzeichnis
- Die Kommission hält ihre eigene Regel für unverhältnismäßig
- Der Rat hat abgeräumt, das Parlament tagt erst im Oktober
- Ein T-Shirt nach Bulgarien löst die volle Pflicht aus
- Verwarnen statt strafen – ein Versprechen ohne Wert
- Verbände feiern FAQ, während der Auslandsversand stirbt
- Was du jetzt konkret abarbeiten musst
- Ein Binnenmarkt, der am Versandkarton endet
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Die Kommission hält ihre eigene Regel für unverhältnismäßig
Am Stichtag selbst meldete sich die EU-Kommission unter einem Instagram-Video zu Wort. Sie habe Parlament und Mitgliedstaaten aufgefordert, die Bevollmächtigten-Pflicht für den grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU abzuschaffen. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung sollten nationale Behörden Unternehmen nicht sanktionieren, sondern zunächst verwarnen.

Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland wurde zudem ein hochrangiger EU-Beamter mit der Einschätzung zitiert, die Regelung sei eindeutig unverhältnismäßig. Den passenden Gesetzesvorschlag legte die Kommission bereits im Dezember 2025 vor. Damit steht fest: Die Behörde, die diese Vorschrift geschrieben hat, hält sie selbst für falsch. Trotzdem ist sie gestern in Kraft getreten.
Der Rat hat abgeräumt, das Parlament tagt erst im Oktober
Der Rat der EU stellte die Beratungen über den Kommissionsvorschlag vor Wochen ein, weil eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen war. Der Vorschlag schaffte es deshalb nicht in das Verhandlungsmandat zum Umwelt-Omnibus. Im Parlament läuft nur noch eine deutlich kleinere Variante: eine Ausnahme für Kleinstunternehmen bis 49 Beschäftigte und 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
Die erste Lesung dazu wird frühestens im Oktober 2026 erwartet. Danach folgen Ausschussabstimmung, Ratsposition und Trilog. Eine Entlastung kommt also, wenn überhaupt, Monate nach dem Stichtag. Bis dahin gilt Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2025/40 in voller Härte.
Ein T-Shirt nach Bulgarien löst die volle Pflicht aus
Die Verordnung kennt keine Bagatellgrenze. Rein rechtlich können bereits ein T-Shirt nach Bulgarien oder zwei Dosen Pomade nach Litauen die dortigen EPR- und Bevollmächtigtenpflichten auslösen. Eine einzige Bestellung reicht.

Schlimmer noch: Bestehende nationale Schwellen fallen weg. Die niederländische 50-Tonnen-Grenze entfällt, in Belgien und Tschechien verschwinden die bisherigen Bagatellgrenzen ebenfalls. Wer bisher unterhalb dieser Werte lag und deshalb nichts tun musste, wird jetzt registrierungspflichtig. Die PPWR bringt an dieser Stelle also keine Vereinfachung, sondern eine Ausweitung.
Verwarnen statt strafen – ein Versprechen ohne Wert
Die Empfehlung der Kommission, vorerst nur zu verwarnen, klingt beruhigend. Sie bindet allerdings keine einzige nationale Behörde. Ein spanischer oder französischer Vollzug kann sie schlicht ignorieren, denn die Sanktionsregeln legen die Mitgliedstaaten selbst fest.
Der eigentliche Durchsetzungsweg läuft ohnehin an den Behörden vorbei. Artikel 45 verpflichtet Online-Marktplätze, die Registrierung ihrer Verkäufer zu prüfen, Registrierungsnummern anzuzeigen und Angebote ohne gültigen Nachweis zu entfernen. Amazon, eBay und Kaufland warten nicht auf eine Instagram-Empfehlung aus Brüssel. Sie sperren Listings, und zwar automatisiert.
Verbände feiern FAQ, während der Auslandsversand stirbt
Die Klarstellung zur Versandverpackung ist ein Detail. Sie beantwortet die Frage, ob ein aufgeklebtes Label eine zusätzliche Verpackungseinheit begründet. Nett, aber am Kernproblem ändert sie nichts. Die eigentliche Last bleibt: bis zu 26 Mandate, 26 Registrierungen, 26 Lizenzverträge, 26 Meldezyklen.

Diese Zahlen standen seit Februar 2025 im Amtsblatt. Achtzehn Monate lang hätte man Druck aufbauen können. Stattdessen kam die Debatte erst hoch, als der Kalender keine Luft mehr ließ. Das Ergebnis siehst du jetzt in den Händlerforen: Shops deaktivieren den Auslandsversand, streichen Länder von der Lieferliste und schreiben ihre Kunden an. Der Binnenmarkt schrumpft, Bestellung für Bestellung.
Was du jetzt konkret abarbeiten musst
Die Rechtslage ist unverändert, also hilft nur abarbeiten. Zieh zuerst aus Shop und Marktplatz-Accounts alle Bestellungen der letzten zwölf Monate nach Lieferland. Rechne danach pro Land: Deckungsbeitrag gegen Mandatsgebühr plus Lizenzentgelt. Länder, die diese Rechnung nicht bestehen, schaltest du in den Versandzonen ab.
- Für jedes verbleibende Land einen Bevollmächtigten schriftlich mandatieren – ein Vertrag pro Land, eine Sammellösung existiert nicht.
- Eintragung im nationalen Herstellerregister veranlassen. Spanien, Schweden, Polen und Italien verlangen nationale elektronische Identitätsverfahren, Spanien zusätzlich eine NIF-Steuernummer.
- Lizenzvertrag mit einem zugelassenen Rücknahmesystem schließen, etwa CITEO oder Leko in Frankreich, Ecoembes in Spanien.
- Verpackungsgewichte nach Material an die Artikelstammdaten hängen, damit die Mengenmeldungen laufen.
- Registrierungsnummern in Seller Central, eBay und Kaufland hinterlegen, sobald sie vorliegen.
- Kennzeichnungspflichten prüfen: Triman und Info-Tri in Frankreich, CONAI-Materialkennzeichnung in Italien.
Rechne mit Vorlauf. Registrierungen dauern Wochen, Teile der Verfahren laufen weiterhin per E-Mail und unterschriebenem Vertrag. Zum Stichtag fertig zu sein, war für die meisten schlicht nicht machbar. Dokumentiere deshalb den Zeitpunkt jeder Beauftragung – das ist im Zweifel dein Nachweis.
Ein Binnenmarkt, der am Versandkarton endet
Die PPWR sollte 27 nationale Regelwerke vereinheitlichen. Herausgekommen ist eine unionsweite Pflicht, die weiterhin national abgewickelt wird: eigene Register, eigene Fristen, eigene Gebühren, eigene Systeme. Eine gemeinsame EU-Verpackungsnummer schafft die Verordnung ausdrücklich nicht.
Große Anbieter mit Landesgesellschaften stecken das weg. Der Soloselbstständige mit vierzig Paketen im Jahr nach Österreich steckt es nicht weg. Vier Jahrzehnte nach der Einheitlichen Europäischen Akte scheitert der freie Warenverkehr an einem Pappkarton – und die Behörde, die das verursacht hat, kommentiert es auf Instagram. #wtf




