Beim Garantielabel zeigt sich, wie weit die Politik vom Alltag der Onlinehändler entfernt ist. Ab dem 27. September 2026 sind Gewährleistungs- und Garantielabel Pflicht, auch bei jedem Angebot auf Amazon und eBay. Brüssel setzt die Frist, kümmert sich aber nicht darum, ob die Plattformen bis dahin eine Händlerlösung liefern. Zehn Tage vor dem Stichtag gibt es keine. Ausbaden muss das der kleine Onlinehändler mit wenig Personal – der Gesetzgeber hat ihn schlicht nicht mitgedacht.

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Die Plattformen liefern zu spät

Die Pflicht kommt aus Brüssel. Die EmpCo-Richtlinie 2024/825 (Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel) schreibt zwei einheitliche Grafiken vor. Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Mängelrechte. Das Garantielabel zeigt eine freiwillige Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren an. Alle Details zu Design, Platzierung und Umsetzung haben wir in unserem großen Überblick zum Garantielabel zusammengefasst.

Das Problem liegt woanders. Die Verantwortung trägt der Händler, die Technik kontrolliert die Plattform. Wer auf Amazon oder eBay verkauft, kann kein Bild frei ins Listing setzen, wo er will. Er braucht ein Feld, eine Schnittstelle, eine Vorlage. Händler sind auf die Mitwirkung der Marktplätze angewiesen.

Tausende Listings, kein Personal – willkommen in der Praxis

Nehmen wir einen Händler für gebrauchte Elektronik oder Haushaltswaren. Er hat mehrere tausend Listings online. Jetzt muss er herausfinden, bei welchem Artikel ein Garantielabel angezeigt werden muss. Dafür braucht er Herstellerangaben, Laufzeiten und Modellnummern. Danach überarbeitet er jedes betroffene Listing von Hand.

Ein Konzern stellt dafür ein Projektteam ab. Ein kleiner Händler hat dieses Team nicht. Er packt, verschickt, beantwortet Kundenmails und macht die Buchhaltung oft selbst. Die Aufgabe ist für ihn schlicht nicht zu schaffen – schon gar nicht in zehn Tagen.

Die Behörde schläft noch – der Abmahner nicht

Von den Aufsichtsbehörden drohen zum Start mit Sicherheit noch keine Strafen. Das beruhigt aber niemanden. Denn über den Köpfen der Onlinehändler schwebt ab dem ersten Tag das Damoklesschwert der Abmahnung.

Fehlende oder falsche Labels sind ein gefundenes Fressen für Abmahnvereine und Mitbewerber. Ein fehlendes Bild im Listing reicht dafür aus. Die Plattform, die keine Lösung liefert, bekommt die Abmahnung nicht. Der Händler bekommt sie.

Kleine Händler existieren in Brüssel offenbar nicht

Eine Ausnahme für kleine Händler gibt es nicht. Das kennen wir bereits von der PPWR (EU-Verpackungsverordnung), bei der jetzt nachgebessert werden muss. Es ist kein intellektuelles Hochreck, Regeln einmal aus der Sicht eines Händlers mit wenig oder gar keinem Personal durchzudenken.

Zur Erinnerung: Diese Kleinsthändler stellen die größte Teilmenge der KMU-Händler (kleine und mittlere Unternehmen). Dabei wäre die Lösung einfach. Ausnahmen für diese Gruppe müssen bei jeder neuen Regulierung von Anfang an mitgedacht werden.

Drei Monate früher: So muss die EU die Plattformen einnorden

Es gibt noch einen zweiten Ansatz. Ein Großteil der kleinen Onlinehändler verkauft ganz oder überwiegend über die Plattformen. Also müssen die Plattformen früher liefern. Eine Frist von drei Monaten vor dem Stichtag für eine fertige Händlerlösung wäre ein Anfang. Dazu gehört eine Pflicht, Händler umfassend zu schulen und aufzuklären.

Noch konsequenter wäre es, die Pflichten direkt den Plattformen aufzuerlegen und die Händler vollständig zu entlasten. Amazon, eBay und Co. kassieren Gebühren und Provisionen in Milliardenhöhe. Sie sind wirtschaftlich gesünder und krisenfester als jeder kleine Händler, der oft ums blanke Überleben kämpft. Wer an jedem Verkauf mitverdient, kann auch die Label-Technik stemmen.

Ohne kleine Händler bricht der Wirtschaft das Rückgrat

Politiker in Brüssel und Berlin müssen eines verinnerlichen: Eine gesunde KMU-Landschaft ist das Rückgrat der eigenen Volkswirtschaft. Jede Regel, die nur für Konzerne mit Rechtsabteilung umsetzbar ist, schwächt dieses Rückgrat.

Das Garantielabel zeigt das Problem in Reinform. Brüssel schreibt die Pflicht, die Plattformen verschlafen die Technik – und der kleine Onlinehändler bezahlt am Ende mit der Abmahnung.

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