Garantielabel und Gewährleistungslabel sind ab dem 27. September 2026 für jeden Onlinehändler Pflicht, der Waren an Verbraucher verkauft – im eigenen Shop genauso wie auf Amazon, eBay und Co. Beide Grafiken kommen direkt aus Brüssel und lassen beim Aussehen keinen Millimeter Spielraum. Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jedes Angebot, das Garantielabel nur Produkte mit einer bestimmten Herstellergarantie. Wer die Labels falsch oder gar nicht zeigt, riskiert Abmahnungen und im Extremfall Bußgelder. Hier stehen alle Infos zu Herkunft, Inhalt, Darstellung und Umsetzung auf den Marktplätzen.
Inhaltsverzeichnis
- Garantielabel und Gewährleistungslabel: Brüssel hat die Grafiken selbst gezeichnet
- Gewährleistung ist Pflicht, Garantie ist freiwillig
- Garantielabel: Nur wer mehr als zwei Jahre verspricht, bekommt das GARAN-Siegel
- Hersteller liefert, Händler zeigt: Wer beim Garantielabel was tun muss
- Galerie, Beschreibung, Mini-Symbol: Beim Garantielabel ist fast alles erlaubt
- Garantielabel auf Amazon, eBay und Co.:
- Gewährleistungslabel: Ein Plakat für jeden Shop, kein Wort darf sich ändern
- Klick oder kein Klick: Beim Gewährleistungslabel streiten Kommission und Anwälte
- Gewährleistungslabel auf Amazon und eBay
- Bilder-Karussell: So hilfst du dir selbst
- Abmahnung oder Bußgeld: Beides kann dich treffen
- Deine Checkliste bis zum 27. September
- Die Plattform baut die Seite, der Händler trägt die Abmahnung
- Praxisbeispiele: Wann das Garantielabel greift und wann nicht
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Garantielabel und Gewährleistungslabel: Brüssel hat die Grafiken selbst gezeichnet
Ausgangspunkt ist die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, kurz EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie soll Verbraucher beim ökologischen Wandel stärken. Ein Teil davon betrifft Umweltaussagen und Greenwashing, ein anderer die Information über Gewährleistung und Garantie. Die EU-Kommission stellte fest, dass Verbraucher ihre gesetzlichen Mängelrechte oft nicht kennen und freiwillige Garantien mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechseln. Langlebige Produkte sollen zudem für Käufer auf einen Blick erkennbar werden.
Die Richtlinie hat dafür einen neuen Art. 22a in die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU eingefügt. Er beauftragt die Kommission, Aussehen und Inhalt beider Grafiken festzulegen. Das hat sie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 getan. Anhang I enthält das Gewährleistungslabel, Anhang II das Garantielabel. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ab dem 27. September 2026. Die Kommission stellt die Grafiken auf einer eigenen Seite bereit und hat im April 2026 praktische Leitlinien für Händler und Hersteller veröffentlicht.
Deutschland hat die Richtlinie mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (BGBl. 2026 I Nr. 28) umgesetzt. Die Informationspflicht steht in Art. 246 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) für den Ladenverkauf und in Art. 246a EGBGB für den Fernabsatz. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Die Pflicht gilt nur gegenüber Verbrauchern und nur für Waren. Reiner B2B-Handel, Dienstleistungen und rein digitale Inhalte sind nicht betroffen.
Gewährleistung ist Pflicht, Garantie ist freiwillig
Die Gewährleistung (EU-Begriff: gesetzliche Konformitätsgarantie) ist die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers. Sie stammt aus der Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771 und steht in Deutschland in den §§ 434 ff. BGB. Ist die Ware bei Übergabe mangelhaft, kann der Käufer Reparatur oder Ersatz verlangen, danach den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beträgt mindestens zwei Jahre. Der Händler kann sie gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen, aber bei Gebrauchtware nur auf ein Jahr verkürzen.
Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, zusätzlich zur Gewährleistung. Sie kann vom Hersteller oder vom Händler kommen, und ihre Bedingungen legt der Garantiegeber selbst fest. Die EU-Labels greifen nur eine Form davon heraus: die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Beide Labels verweisen aufeinander, damit Kunden den Unterschied erkennen. Das Garantielabel trägt deshalb das Schild-Symbol der Gewährleistung als Erinnerung.
Garantielabel: Nur wer mehr als zwei Jahre verspricht, bekommt das GARAN-Siegel
Das Garantielabel heißt offiziell „harmonisierte Kennzeichnung für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie“, in der Praxis EU GARAN-Label. Es ist nur zu zeigen, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gibt, die vier Bedingungen erfüllt: Sie kommt vom Hersteller, kostet den Kunden nichts extra, deckt die gesamte Ware ab und läuft länger als zwei Jahre. Eine Garantie nur auf den Motor, eine kostenpflichtige Garantieverlängerung oder eine Händlergarantie lösen das Label nicht aus. Laut Art. 17 der Warenkaufrichtlinie haftet der Hersteller bei einer solchen Garantie direkt gegenüber dem Kunden.
„GARAN“ steht für das Wort Garantie in vielen EU-Sprachen, ergänzt um ein Häkchen. Fest vorgegeben sind außerdem das Schild-Logo mit dem „G“ und dem EU-Sternenkreis, ein Kalendersymbol, der Satz „Herstellergarantie in Jahren“ in allen EU-Amtssprachen und ein QR-Code. Er führt auf die Your-Europe-Seite zur Haltbarkeitsgarantie . Der QR-Code darf nie kleiner als 2 × 2 cm sein.
Drei Felder müssen befüllt werden: die Garantiedauer in Jahren (ganze Zahlen oder halbe Jahre wie 2,5), die Marke des Herstellers und die Modellkennung. Vorgeschrieben ist die Schriftart Inter in den Schnitten Regular, SemiBold und ExtraBold. Farben, Abstände, Rahmen und Proportionen dürfen nicht verändert werden. Die offiziellen Vorlagen gibt es als JPG, PNG und SVG in den Vektordateien der Kommission .
Hersteller liefert, Händler zeigt: Wer beim Garantielabel was tun muss
Die Garantie gibt der Hersteller. Er entscheidet freiwillig, ob er sie anbietet, und muss die Information dann an den Händler weitergeben. Er darf das Label selbst auf Produkt oder Verpackung drucken. Der Händler muss das Label anzeigen, sobald er die Information bekommen hat. Nach den Leitlinien der Kommission muss er aber nicht aktiv auf Herstellerseiten danach suchen. Praktisch heißt das trotzdem: Garantiedaten bei Herstellern und Lieferanten abfragen und in die Artikelstammdaten übernehmen.
Galerie, Beschreibung, Mini-Symbol: Beim Garantielabel ist fast alles erlaubt
Online muss das Garantielabel in Farbe, gut sichtbar und klar dem Produkt zugeordnet erscheinen. Die Verordnung erlaubt dafür ausdrücklich eine „geschachtelte Anzeige“: ein kleines Symbol mit der Garantiedauer, das beim ersten Klick, Mouseover oder Antippen das vollständige Label öffnet. Die Kommission nennt in ihren Leitlinien als Beispiele auch das Label als Teil eines Produktbilds, als eigenes Bild in der Produktgalerie oder in der Produktbeschreibung. Ein Bild in der Galerie muss sich dann vergrößern und zoomen lassen.
Zusätzlich soll ein anklickbarer Link auf das Ziel des QR-Codes vorhanden sein. Die Kommission empfiehlt, das Label direkt vor der Bestellung im Checkout erneut zu zeigen und in die Bestellbestätigung aufzunehmen. Nicht verwechseln: Die geschachtelte Version darf nur digital genutzt werden. Im Laden gilt eine Mindestgröße von 95 × 100 mm.
Garantielabel auf Amazon, eBay und Co.:
Amazon hat noch kein offizielles Statement abgegeben. Nach Informationen aus Unternehmenskreisen will Amazon das Garantielabel automatisch aus Katalogattributen erzeugen: Marke, Modell und Garantiedauer. Eigene Grafiken in der Beschreibung sind bei Amazon nur über A+ Content (erweiterte Produktbeschreibung) für Markeninhaber in der Brand Registry möglich. Ein Händler berichtet, der Verkäuferservice habe Garantieinformationen im A+ Content als verboten bezeichnet.
eBay hat eine Stellungnahme angekündigt, die bis zum 10. September nicht vorlag. Dort erlaubt die Artikelbeschreibung eigenen HTML-Code. Händler können das Label auf einem eigenen Server ablegen und per Bild-Tag einbinden, wie die IT-Recht Kanzlei beschreibt. Kaufland erzeugt das Label automatisch aus den Garantiefeldern, zeigt es aber nur mit gepflegter MPN (Herstellerartikelnummer) an, wie die Kaufland Seller University erklärt. Otto, Kleinanzeigen und Etsy kündigen ähnliche Datenfeld-Lösungen an.
Gewährleistungslabel: Ein Plakat für jeden Shop, kein Wort darf sich ändern
Das Gewährleistungslabel heißt offiziell „harmonisierte Mitteilung über die gesetzliche Konformitätsgarantie“. Es erinnert Verbraucher an ihre Mängelrechte: Anspruch auf Reparatur oder Ersatz, danach Minderung oder Rücktritt, und das für mindestens zwei Jahre. Es gilt für alle Waren, auch für Gebrauchtware und B-Ware. Anders als das Garantielabel hat es keine editierbaren Felder. Text, Farben, Schild-Logo und QR-Code sind für alle Händler identisch.
Der QR-Code führt auf die Your-Europe-Seite zu Garantien mit Links zu den nationalen Verbraucherportalen. Das Label gibt es in allen EU-Amtssprachen, der Händler wählt die Sprache seiner Kunden. Die Dateien liegen im Anhang I der Durchführungsverordnung und bei den Vektordateien der Kommission . Für den Druck im Laden gilt mindestens DIN A4, online die Farbversion im RGB-Format.
Klick oder kein Klick: Beim Gewährleistungslabel streiten Kommission und Anwälte
Das Gewährleistungslabel ist auf Shop-Ebene gedacht, nicht pro Produkt. Die Kommission nennt in ihren Leitlinien als Beispiel einen Satz wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ im Seitenkopf, auf der Produktseite oder im Checkout. Beim ersten Klick oder Mouseover soll dann das vollständige Label erscheinen. Außerdem gehört es in die Bestellbestätigung, und ein Link auf die Your-Europe-Seite soll immer verfügbar sein.
Einige Rechtsanwälte das strenger. Die Verordnung erlaubt die geschachtelte Anzeige in Erwägungsgrund 14 nur für das Garantielabel. Im Umkehrschluss müsse das Gewährleistungslabel direkt, in Farbe und in ausreichender Größe sichtbar sein, ohne Klick. Die Kanzleien empfehlen im eigenen Shop die Einbindung im Bestellprozess, idealerweise im Warenkorb. Die Leitlinien der Kommission sind ausdrücklich unverbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Bis dahin ist die direkte Anzeige der sicherere Weg.
Gewährleistungslabel auf Amazon und eBay
Auf Marktplätzen muss das Gewährleistungslabel auf jeder Angebotsseite stehen, weil Händler den Checkout der Plattform nicht gestalten können. Amazon soll planen, den Hinweis automatisch auf allen EU-Produktseiten auszuspielen und Kunden auch nach dem Kauf zu informieren. Offiziell bestätigt ist das aber noch nicht.
Bei eBay hören Händler an der Hotline unterschiedliche Versionen: Einer berichtet von einer fertigen Automatik ab dem 27. September, ein anderer von drei Mitarbeitern ohne Antwort. Bis eBay liefert, bleibt der HTML-Einbau in die Beschreibungsvorlage. Wortfilter konnte aber aktuell aus Unternehmenskreisen erfahren, dass es pünktlich eine rechtskonforme Lösung geben werden. Eine Kommunikation dazu wird es kommende Woche geben. Kaufland und Kleinanzeigen spielen das Label automatisch aus, allerdings geschachtelt hinter einem Klick. Kaufland schickt es nicht per Bestellbestätigung mit, diese Lücke müssen Händler selbst schließen. Otto und Etsy kündigen eine automatische Lösung an.
Bilder-Karussell: So hilfst du dir selbst
Wo eine Plattform keine Lösung bietet, können Händler beide Labels als zusätzliche Bilder ins Bilder-Karussell ihrer Angebote laden. Beim Garantielabel nennt die Kommission das eigene Bild in der Produktgalerie ausdrücklich als Beispiel, sofern es sich vergrößern lässt. Beim Gewährleistungslabel dokumentiert der Händler damit, dass er die Pflicht kennt und umsetzt, soweit die Plattform es zulässt.
Rechtssicher ist das beim Gewährleistungslabel nicht. Die IT-Recht Kanzlei hält Galeriebilder für unzureichend, weil sie zunächst nur als Vorschaubild erscheinen (Aber die schürgen auch gerne Unsicherheit und Angst). Hinzu kommen die Bildrichtlinien der Plattformen. Das Karussell ist deshalb eine Ergänzung: Wo möglich, gehört das Label zusätzlich in die Artikelbeschreibung und in die Bestellbestätigung.
Abmahnung oder Bußgeld: Beides kann dich treffen
Ein fehlendes oder falsch dargestelltes Label verletzt eine Informationspflicht. Wettbewerbsverbände können das über § 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) kostenpflichtig abmahnen. Mitbewerber dürfen ebenfalls abmahnen, aber keine Anwaltskosten verlangen. Bei Händlern mit weniger als 100 Mitarbeitern dürfen sie beim ersten Verstoß auch keine Vertragsstrafe vereinbaren. Das regeln § 13 Abs. 4 Nr. 1 und § 13a Abs. 2 UWG für Verstöße gegen Informationspflichten im Onlinehandel. Die Unterlassungserklärung selbst bleibt.
Dazu kommt das Ordnungswidrigkeitenrecht. Nach Art. 246e EGBGB sind weitverbreitete Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften mit bis zu 50.000 Euro bußgeldbewehrt. Bei mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz sind bis zu 4 Prozent des Umsatzes möglich. Verhängt werden kann das Bußgeld nur im Rahmen einer koordinierten Aktion der EU-Verbraucherschutzbehörden. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Händler, auch wenn die Plattform am Stichtag versagt.
Deine Checkliste bis zum 27. September
- Offizielle Vorlagen bei der EU-Kommission herunterladen, nichts daran verändern.
- Garantielabel: Sortiment auf Herstellergarantien von mehr als zwei Jahren prüfen, Marke, Modellkennung und Dauer pflegen.
- Gewährleistungslabel: im eigenen Shop direkt sichtbar im Bestellprozess einbinden.
- Marktplätze: Datenfelder befüllen, bei eBay beide Labels per HTML in die Beschreibung setzen.
- Wo nichts geht: Labels ins Bilder-Karussell laden und die Plattform schriftlich zur Umsetzung auffordern.
- Beide Labels in die Bestellbestätigung aufnehmen.
Die Plattform baut die Seite, der Händler trägt die Abmahnung
Die EU hat die Labels 2024 beschlossen und 2025 gestaltet. Kaufland, Otto und Kleinanzeigen haben geliefert, Amazon und eBay liefern elf Tage vor dem Stichtag Gerüchte und widersprüchliche Hotline-Auskünfte. Die Plattform bestimmt, was auf der Angebotsseite steht. Die Abmahnung geht an den Händler.
Praxisbeispiele: Wann das Garantielabel greift und wann nicht
Typische Fälle zeigen, wie eng die Voraussetzungen für die Label sind.
Label nötig: Ein Hersteller gibt auf eine Kaffeemaschine fünf Jahre kostenlose Haltbarkeitsgarantie für das komplette Gerät und schickt dem Händler die Garantiedaten. Das ist der Musterfall für das GARAN-Label. Der Händler trägt Marke, Modellkennung und die Zahl 5 ein und zeigt das Label auf der Produktseite. Gleiches gilt für eine kostenlose Herstellergarantie von drei Jahren auf das ganze Produkt.
Kein Label: In diesen Fällen bleibt es beim Gewährleistungslabel allein:
- Zwei Jahre Herstellergarantie: Die Garantie muss länger als zwei Jahre laufen. Zwei Jahre reichen nicht.
- Garantie nur auf ein Bauteil: Ein E-Bike hat fünf Jahre Garantie auf den Rahmen, aber nicht auf Motor und Akku. Die Garantie deckt nicht die gesamte Ware ab.
- Kostenpflichtige Verlängerung: Der Shop verkauft im Checkout für 49 Euro drei zusätzliche Garantiejahre. Das Label gilt nur für Garantien ohne Aufpreis.
- Werbeversprechen: Geld-zurück-, Bestpreis- oder Zufriedenheitsgarantien sind keine Haltbarkeitsgarantien und lösen kein Label aus.
Gebrauchtware: Auch hier ist das Gewährleistungslabel Pflicht, obwohl Händler die Verjährung gegenüber Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzen dürfen. Das Label informiert über die allgemeinen Rechte, die konkreten Vertragsbedingungen muss der Händler trotzdem sauber regeln.
Kein Umfärben: Ein Shop in Schwarz und Beige darf das blaue EU-Label nicht an sein Corporate Design anpassen. Gestalten darf der Händler nur das Umfeld: Position, Abstände, Seitenaufbau und die mobile Darstellung.
Vernetzte Geräte: Die EmpCo-Reform bringt eine weitere Pflicht mit sich. Bei Smartphones, Smart-TVs oder Smart-Home-Produkten muss der Händler angeben, wie lange der Hersteller Software-Updates liefert, sofern der Hersteller diese Information bereitstellt.




