Gefährliche Ladegeräte verkaufen sich auf großen Marktplätzen weiter, obwohl die britische Verbraucherorganisation Which? schon 2019 davor warnte. In einem neuen Test kaufte Which? 15 USB-Netzteile bei sieben Plattformen, darunter Amazon, eBay, AliExpress, Temu und Shein. Neun davon fielen durch die Elektrosicherheitsprüfung, und keines der 15 hätte in Großbritannien überhaupt in den Handel gehen dürfen. Für Onlinehändler ist der Fall mehr als eine britische Randnotiz, denn er trifft den Kern einer Debatte, die auch den EU-Markt prägt. Wer haftet, wenn ein Marktplatz gefährliche Ware durchlässt – der Verkäufer am anderen Ende der Welt oder die Plattform, die ihn überhaupt erst erreichbar macht?
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Modelliermasse im Netzteil – wie billig die Fälschung war
Which? kaufte 15 USB-Ladegeräte und prüfte sie auf Kriech- und Luftstrecken, elektrische Festigkeit sowie Stecker und Kennzeichnung, wie Which? berichtet . Neun Geräte waren elektrisch unsicher, alle neun konnten einen Stromschlag auslösen, acht zusätzlich einen Brand oder eine Explosion. Die Preise lagen meist im einstelligen Bereich: Zwei No-Name-Netzteile von eBay kosteten 2,10 und 2,80 Pfund (rund 2,40 und 3,25 Euro), ein USB-C-Lader von Amazon Haul 6,99 Pfund (rund 8,10 Euro).
Auffällig war ein gefälschtes „Apple“-Netzteil für 11,99 Pfund (rund 13,90 Euro), dessen Karton das Apple-Logo trug. Im Test kam es nach zehn Sekunden zu Lichtbögen, also Stromüberschlägen, die einen Brand auslösen können. Im Inneren steckte ein Klumpen Modelliermasse, der dem leichten Gehäuse Gewicht und Wertigkeit vortäuschte – derselbe Trick fand sich in einem Netzteil von Debenhams Marketplace. Geräte von Temu und Shein bestanden zwar die Elektroprüfung, doch auch ihnen fehlten Pflichtangaben wie die Adresse des britischen Importeurs. Damit ist keines der 15 Geräte in Großbritannien verkehrsfähig.
21 Millionen Listings geblockt – und trotzdem durchgerutscht
Auf Nachfrage entfernten alle genannten Plattformen die beanstandeten Angebote. eBay erklärte, die Listings seien schon vor der Meldung durch eigene Sicherheitsmechanismen verschwunden, und verwies darauf, 2025 rund 21 Millionen potenziell unsichere Angebote blockiert zu haben, wie Neowin schreibt . Auch Amazon, AliExpress, B&Q, Debenhams, Temu und Shein nannten ähnliche Schutzroutinen und kündigten Stichproben bei verwandten Artikeln an.
Diese Zahlen zeigen zweierlei. Zum einen filtern die Marktplätze in erheblichem Umfang, und ein Großteil gefährlicher Ware erreicht den Verkauf nie. Zum anderen genügt das offenkundig nicht, denn Which? fand die Geräte trotzdem – und das nicht zum ersten Mal, sondern wiederholt seit Jahren. Wo Millionen Angebote im Umlauf sind, bleibt selbst eine hohe Trefferquote in absoluten Zahlen lückenhaft.
Warum gefährliche Ladegeräte immer wiederkehren
Technisch ist es für Plattformen schwer, gefährliche Ladegeräte dauerhaft zu entfernen. Ein gelöschtes Angebot taucht unter neuem Verkäuferkonto, leicht verändertem Titel oder anderer Artikelnummer wieder auf. Filter, KI-Erkennung und Stichproben senken die Wahrscheinlichkeit, aber sie beseitigen sie nicht. Insofern spricht vieles dafür, dass eine vollständige Prävention auf offenen Marktplätzen unrealistisch bleibt.
Daraus folgt jedoch nicht, dass die Plattformen aus der Verantwortung sind. Im Gegenteil: Wer den Verkauf ermöglicht, schafft die Marktdynamik, in der ein Anbieter ein 2-Pfund-Netzteil ohne Prüfzeichen an europäische Verbraucher verkaufen kann. Nach dem Verursacherprinzip trägt die Kosten eines Risikos, wer es in Umlauf bringt – und das ist hier nicht allein der anonyme Drittanbieter, sondern auch der Marktplatz, der ihm Reichweite, Zahlungsabwicklung und Vertrauen leiht.
Plattformhaftung rückt näher – die Frage ist, wie hart
In Großbritannien existiert das Instrument bereits auf dem Papier. Der im Juli 2025 verabschiedete Product Regulation and Metrology Act erlaubt es der Regierung, Marktplätzen per Verordnung konkrete Sicherheitspflichten aufzuerlegen. Diese Verordnungen verzögern sich allerdings, und erst kürzlich lief dazu eine Konsultation. Which? übergab am 2. Juni 2026 eine Petition mit über 150.000 Unterschriften an das zuständige Ministerium und fordert eine klare gesetzliche Haftung samt scharfer Durchsetzung.
Für den EU-Markt ist das mehr als ein Blick über den Kanal. Die seit dem 13. Dezember 2024 geltende Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nimmt Online-Marktplätze stärker in die Pflicht, etwa bei Rückverfolgbarkeit und Zusammenarbeit mit Behörden. Zusammen mit dem Digital Services Act entsteht ein Rahmen, der Plattformen schrittweise vom neutralen Vermittler zum mitverantwortlichen Akteur macht. Für rechtstreue Onlinehändler steigen damit zwar die Anforderungen, doch der unfaire Wettbewerb durch Anbieter ohne CE-Kennzeichnung und ohne Importeursangabe verliert seine Grundlage.
Wer das Problem ermöglicht, muss es lösen
Die Bewertungslogik der Marktplätze beruht bislang auf einer Trennung: Der Verkäufer haftet für die Ware, die Plattform stellt nur die Infrastruktur. Diese Trennung erodiert. Was bleibt, ist die praktische Einsicht, dass kein Filter alle gefährlichen Angebote stoppt – doch diese Lücke spricht für eine Haftungsverlagerung, nicht gegen sie. Wenn Prävention nie vollständig gelingt, muss jemand die Restkosten tragen. Es ist plausibel, sie dort anzusiedeln, wo die Mittel und die Marktmacht liegen.
Eine erweiterte Plattformhaftung ist deshalb kein Strafinstrument, sondern eine Anreizkorrektur. Sie verschiebt das Interesse der Marktplätze von „möglichst viele Angebote“ hin zu „möglichst sichere Angebote“. Für Onlinehändler, die Prüfzeichen, Dokumentation und Importeursangaben ohnehin einhalten, wirkt das wie ein Schutz vor unlauterer Konkurrenz. Die zentrale Frage der nächsten Monate lautet daher nicht, ob die Haftung kommt, sondern wie konsequent die Gesetzgeber sie ausgestalten und durchsetzen.




