Anfang April wurde bekannt, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) dem Löschungsantrag der Marke ›Black Friday‹ stattgegeben hat. Etliche Medien feierten daraufhin ab. Nahezu jeder der Antragsteller reklamierte den Erfolg für sich. Auch Wortfilter berichtete und titulierte »HOT NEWS: Markenschutz für Black Friday ist passé«. Heute meldete sich dann der zuständige Anwalt per Mail. Es geht also weiter!

ACHTUNG: Die Abmahngefahr ist noch nicht vorbei

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hogertz vertritt den Markeninhaber. Der damalige Anmelder wird sich also weiter zur Wehr setzen. Eine sehr mutige Entscheidung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die Inhaberin der deutschen Wortmarke „Black Friday“ in den Verfahren um die Löschung dieser Marke. Unsere Mandantin bat uns, Ihnen ihre nachfolgende Mitteilung zukommen zu lassen:

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Die Super Union Holdings Ltd. legt Beschwerde gegen Löschungsentscheidung ein – Die deutsche Wortmarke „Black Friday“ ist weiterhin in Kraft 

Die Inhaberin der deutschen Wortmarke „Black Friday“ ließ durch die Berliner Kanzlei Hogertz LLP (www.hogertz.com) Beschwerde gegen die jüngst ergangene Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de) zur Löschung der Marke einlegen. Die Entscheidung des Markenamtes ist damit nicht rechtskräftig geworden. Die Marke „Black Friday“ ist deshalb weiterhin in Kraft und muss beachtet werden.

Unter anderem weil der Begriff „Black Friday“ dem mit der Marke angesprochenen Verkehr zum Zeitpunkt der Anmeldung im Jahre 2013 unbekannt war, ist die Super Union Holdings Ltd. zuversichtlich, dass das Bundespatentgericht (www.bundespatentgericht.de) die Entscheidung des Markenamtes aufheben wird. Verstöße gegen ihr Markenrecht wird die Super Union Holdings Ltd. deshalb auch weiterhin konsequent verfolgen.

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Mit freundlichen Grüßen

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Dr. Alexander Hogertz, LL.M. (Cardozo)
Rechtsanwalt/Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Attorney-at-Law (New York)

Hogertz LLP I Rechtsanwälte
Am Kupfergraben 6
D-10117 Berlin

Die auf Marken- und Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen sieht keine großen Erfolgsaussichten für den jetzigen Markeninhaber, seine Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Was müsst ihr nun beachten?

Während des Einspruchsverfahrens kann der Markeninhaber auch weiterhin Verstöße verfolgen und durchsetzen. Noch wird er gewinnen. Das bedeutet, euch kann nach wie vor Ärger drohen. Selbst wenn der jetzige Markeninhaber im Revisionsverfahren unterliegt, dürfte es für euch schwer werden, ihn in Regress zu nehmen.

“Verstöße gegen ihr Markenrecht wird die Super Union Holdings Ltd. deshalb auch weiterhin konsequent verfolgen.”, so Dr. Alexander Hogertz.

Das ist eine klare Kampfansage. Wer die Rechte der Marke ›Black Friday‹ verletzt, darf mit einer Abmahnung rechnen. So ist der Passus der Mail zu verstehen.

Fazit

Augen auf! Noch ist Glut im Scheiterhaufen.

Bisheriger Berichterstattung

https://www.wortfilter.de/hot-news-markenschutz-fuer-black-friday-ist-passe/

https://www.wortfilter.de/die-sollte-man-mal-in-den-ring-schicken-nutzung-der-geschuetzten-wortmarke-black-friday/

https://www.wortfilter.de/einstweilige-verfuegung-gegen-markeninhaber-von-black-friday/

https://www.wortfilter.de/black-friday-klage-gegen-us-konzern-amazon-vor-dem-landesgericht-hamburg/

https://www.wortfilter.de/black-friday-exklusiv-interview-mit-rechtsanwalt-dr-alexander-hogertz/

https://www.wortfilter.de/black-friday-was-geht-dieses-jahr/

https://www.wortfilter.de/black-friday-ist-eine-marke-das-horror-szenario-fuer-onlinehaendler-im-ueberblick/