Aber auch Marc Gebauer macht das so […]<,  argumentierte ein Onlinehändler, welcher dabei war für sich das Abfüllen von Markendüften in kleinere Gewinde als neues Geschäftsmodell zu entdecken. Dabei bezog er sich auf ein Spiegel Interview in welchem der Luxus Uhren Verkäufer Marc Gebauer darüber befragt wurde wo er denn am meisten Geld verdienen würde. Nur dieses Business ist meistens kein Kavaliersdelikt, es ist illegal und kann dem Unternehmer teuer zu stehen kommen. Hier lest ihr, warum dieses Geschäftsmodell eure Existenz kosten kann.

So geht’s: Parfum Abfüllungen

Parfum Abfüllungen funktionieren einfach. Ihr kauft ein teures Luxus-Parfum in einem größeren Gebinde und dazu kleine 2ml Zerstäuber Flaschen. Ihr kennt solche Flaschen von Parfum Proben. Nun befüllt ihr aus dem großen Gebinde die kleinen 2ml Fläschchen und beginnt diese teuer zu verkaufen. In der Summe verdoppelt ihr dann fast euren Einkaufspreis des Original-Gebindes. Das ist das Geschäftsmodell.

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Und dieses wird fleißig von vielen auf TikTok oder YouTube als “Schnell und hektisch reich werden”-Hack beworben. Ab Minute 1:03 beschäftigt sich der Kanalbetreiber Jan Wieczorek von Eau de Fragrance mit der juristischen Einordnung. Aber eben nicht mit dem Markenrecht, sondern nur mit der Frage ob Parfum Abfüllung als gewerbliches Handeln anzusehen sind. Das sind sie, ohne Zweifel.

Und das meint Marc Gebauer

Gebauer sieht Parfum Abfüllungen als seine >Cash Cow<. “Bevor jetzt jemand 300€ für ein Parfüm ausgibt füllen wir das in 5ml ab und dadurch erhöht sich dann noch einmal die Marge. […] und man kann die Flasche fast für das Doppelte anbieten”, so Marc Gebauer in dem Spiegel Interview. Natürlich sind dann solche Abfüllungen gestattet, wenn es sich um die eigene Parfum Marke handelt oder, wenn der Hersteller seine Erlaubnis gegeben hat. Nur werden das sämtliche Luxus Hersteller eben nicht machen.

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Das Interview kann so (miss-) verstanden werden, dass auch er sämtliche Luxus Marken welche er handelt als Parfum Abfüllungen anbietet bzw. sie deshalb handelt um sie als Abfüllungen anzubieten. Es wäre dann verboten, wenn ihm keine Erlaubnis der Hersteller vorliegt.

Ist das gefährlich? Darf man das? Wie ist das nun juristisch einzuordnen?

Luxus Marken achten darauf, dass ihre Produkte dem eigenem gewünschtem Image entsprechend präsentiert werden. Coty verklage Aldi und gewann, weil der Discounter das Parfum von Calvin Klein auf seinen Wühltischen verkaufte. Das passte dem Parfum Hersteller gar nicht.

Bei Parfum Abfüllungen ist es nun ähnlich. Hinzu kommen aber noch eine Vielzahl an Regeln die z.B. bei der Kennzeichnung der Duftstoffe zu beachten sind. Auch diese Anforderungen werden von den Abfüll-Unternehmern meistens nicht erfüllt.

Es geht also um Markenrechte. Ihr könnt eine sündhaft teure Abmahnung erhalten. Bei Markenstreitigkeiten sind die Streitwerte hoch, sie beginnen meist bei 50.000 Euro. Die Anwaltskosten beider Seiten liegen dann schon bei mindestens circa 10.000€.

Rechtsanwalt Malte Mörger aus Köln sagt dazu “Das Abfüllen von Parfüms kann gegen Markenrechte des Markeninhabers verstoßen, wenn das Produkt in einen Zustand versetzt wird, der mit dem vom Markeninhaber gewünschtem Image nicht mehr vereinbar ist. Dann greift der Erschöpfungsgrundsatz nicht und der Markeninhaber kann eine kostspielige Abmahnung verschicken.”

Neben den Kosten der Abmahnungen kann auch auf euch noch die Warenvernichtung und die Gewinnabschöpfung und Schadenersatz zukommen. Alles in allem sind die Chancen gut, dass eine solche Abmahnung mit allen ihren Konsequenzen das Ende eurer wirtschaftlichen Existenz einläutet.

„Grundsätzlich gilt im Markenrecht der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, der in § 24 Markengesetz (MarkenG) geregelt ist. Das bedeutet, dass Markenprodukte wie Parfüms, die mit Wissen und Wollen des Rechteinhabers auf den Markt gebracht wurden, in aller Regel auch weiterverkauft werden dürfen. Der Inhaber kann also den Erstverkauf, nicht aber den weiteren Vertrieb kontrollieren.

Allerdings sieht das Markenrecht eine Ausnahme vor, nämlich dann, wenn der Markeninhaber sich dem weiteren Vertrieb der Ware aus “berechtigten Gründen” widersetzen kann (§ 24 Abs. 2 MarkenG). Dies kann er z.B. dann, wenn die Ware nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert wurde, denn dann stammt es nicht mehr in dieser Form vom Unternehmen. Der Markeninhaber kann einem Dritten daher grundsätzlich jede nicht unwesentliche Veränderung der Verpackung oder Umhüllung seines Produkts, die einen Eingriff in das ausschließliche Kennzeichnungsrecht des Markeninhabers darstellt, untersagen.

Und so machen Markeninhaber in der Regel dann auch umfassende Ansprüche geltend (u.a. Unterlassen, Abgabe Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten). Aufgrund der zumeist sehr bekannten Parfummarken werden in diesen Fällen hohe Streitwerte von 100.000 EUR aufwärts in der Rechtsprechung anerkannt. Eine Abmahnung bedeutet dann zumeist alleine schon Anwaltskosten von mehreren Tausend Euro. Neben den markenrechtlichen Ansprüchen werden in diesen Fällen auch aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten Ansprüche geltend gemacht. So werden zum Beispiel Verstöße gegen die Kosmetik-VO reklamiert, da den umgefüllten Parfums nicht die erforderlichen Informationen über Inhaltsstoffe, etc. beigefügt sein sollen. Ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, muss aber immer anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.“, schreibt Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei WBS.LEGAL Köln

Sollte also ein Marc Gebauer tatsächlich Parfum Abfüllung anbieten und es sind nicht seine eigenen Marken oder er hat keine Genehmigung der Hersteller, dann kann der Spaß richtig teuer werden. Das gilt nicht nur für Gebauer, sondern auch für euch.

Fazit: Finger weg von diesem Business!