Da scheinen zwei Frankfurter Unternehmer sehr findig zu sein und hoffen auf das große Geld aus Abmahnungen. Ob beide von der Marken-Posse rund um die eingetragene Marke Black Friday inspiriert wurden? Jedenfalls ist folgende Marke beim DPMA eingetragen worden: ›FFP1 FFP2 FFP3 N95 NIOSH Desinfektion‹. Zurecht fragen besorgte Händler, ob nun eine weitere skurrile Marken-Streiterei ihren Anfang findet.
Die Absicht scheint klar zu sein: Der Markenanmelder möchte sich gerne die Begriffe rund um die Schutzmasken schützen lassen, denn mit dem E-Commerce scheinen der Gastronom Suat Kayas und der Automatenaufsteller Angelos Kulbe wenig am Hut zu haben. Da ist ihnen das Abmahn- und Marken- oder Maskengeschäft in diesen speziellen Zeiten wohl eine willkommene Lösung.
Wer es nicht kann, der kann es nicht!
Die wichtige Frage ist ja nun die: Hat die Markenanmeldung Erfolg? Also, könnte die Eintragung dazu geeignet sein, Händler abzumahnen, die die Begriffe ›FFP1‹, ›FFP2‹ oder ›FFP3‹ verwenden? Droht hier ein zweites ›Black Friday‹-Desaster? Dazu hat Wortfilter den Kölner Patentanwalt Dr. Rolf Claessen befragt.
»Also die Marke wirft verschiedene Probleme auf, aus denen andere Markenanmelder sicher lernen können. Zum einen wird die Marke mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit beanstandet, da sie nicht als Herkunftshinweis verstanden wird. Zudem wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit als beschreibende Angabe beanstandet. Und selbst wenn die Marke eingetragen würde, könnte der Markeninhaber vermutlich nur gegen Wettbewerber vorgehen, die genau diese lange Wortkombination „FFP1 FFP2 FFP3 N95 NIOSH Desinfektion“ oder eine sehr ähnliche Wortkombination verwenden. Das ist ja sehr unwahrscheinlich. Die Marke würde auch vermutlich nicht genau in dieser Form benutzt, so dass sie 5 Jahre nach Eintragung wegen Verfalls löschungsreif wäre. Also insgesamt ein super Fall, um viele Fallstricke im Markenrecht anschaulich zu beschreiben! Ich habe jedenfalls herzhaft lachen müssen, als ich diese Markenanmeldung gesehen habe«, so der Patenanwalt der Kölner Kanzlei Freischem & Partner.
Auch Rechtsanwalt Malte Mörger von der Kanzlei HKMW hat seine Bedenken. »Nur der Zeichenbestandteil ›NIOSH‹ dürfte den Schutzumfang der Marke bestimmen. Der Rest ist nicht unterscheidungskräftig«, bringt er trocken auf den Punkt.
Fazit: Von dieser Anmeldung droht keine Gefahr. Da haben sich die beiden Frankfurter Unternehmer wohl verzockt. Jedenfalls, wenn man ihnen eine böse Absicht unterstellen würde. Wer es nicht kann, der kann es halt nicht!
Aber
Auch unter nicht bösartigen Gesichtspunkten ist die Markenanmeldung größter Unfug. Sie hilft und schützt nicht. Diese Eintragung ist ein gutes Beispiel, wie Unternehmer besonders großartig ihr Geld zum Fenster rausschmeißen können. Das Learning: Marken niemals ohne Fachberatung anmelden!
Wir arbeiten über 100 Stunden die Woche und haben keinesfalls Zeit uns noch mit derartigen Problematiken die unnötig sind lange auseinander zu setzen. Wir können aber sehr gerne ein Telefontermin vereinbaren. Senden Sie mir bitte Ihre Rufnummer per E-Mail.
Danke.
… steht beides Impressum
Herr Steier,
Sie werden wohl Recht haben, weil noch nicht einmal werden Menschen wie Sie zu Rechenschaft gezogen welche einfach mal im Internet etwas verbreiten was absolut nicht der Wahrheit entspricht. Meine Frage an Sie, was haben Sie davon? Können Sie jetzt besser schlafen? Sie schädigen damit meinen und meines Geschäftspartners Ruf. Wissen Sie, wenn das der Wahrheit entsprechen würde was Sie hier von sich geben, würde ich es verstehen und mich dafür Schämen. Wir haben letzte Woche einen Anruf erhalten bezüglich der Aussagen von Ihnen, wir mussten dem Gegenüber uns Rechtfertigen (Ein Geschäftspartner) das es nicht so ist und das es nicht der Wahrheit entspricht was hier Geschrieben wurde. Raten Sie mal wie die Geschäftsbeziehung verlaufen ist, die Warenbestellung wurde storniert! Mag sein das es einer der Gründe gewesen ist, warum hierbei es nicht zu einem Geschäft gekommen ist. Wir leben derzeit in schwierigen Wirtschaftlichen Zeiten, das was Sie hier von sich geben schadet unseren Namen sehr, das ist schlichtweg eine Verleugnung und gleichzeitig Geschäftsschädigend. Muss das denn sein? Löschen Sie das bitte.
Was soll dieses *mimimi*! Wenn du der Meinung bist, dass das Recht auf deiner Seite ist, dann nutze es und wehre dich gegen meine Berichterstattung. Das ist ganz einfach, es gibt viele gute Anwälte die sich auf Presse- und Äusserungsrecht spezialisiert haben. Der Artikel ist deshalb zu Stande gekommen, weil Händler sich durch eure Markenanmeldung bedroht gefühlt haben, so dass ich sie entsprechend aufbereitet habe. Im Übrigen habe ich euch auch versucht zu erreichen. per Mail und per Telefon (ist dokumentiert). Wenn ihr nicht reagiert ist das euer Ding.
Sehr geehrter Verfasser,
vorerst verstehen wir diesen Artikel nicht und teilen Ihre Meinung absolut nicht.
Wir sind gewissenhafte Kaufleute die mehrere Unternehmen leiten. Wir haben weder eine Marke in dieser Form angemeldet noch wollten wir Abmahnungen ausstellen. Dieser Art Charakter ist wohl Ihnen zuzuschreiben. Wir haben den Verdacht das Sie ein Hochbetrüger sind und von uns Geld verlangen um diesen Artikel zu löschen. Nein, wir bezahlen keinen Cent an Sie. Wenn Sie den oben von Ihnen verfassten Artikel nicht sofort löschen, werden wir juristische Wege einer Strafanzeige wegen Betrug gegen Sie prüfen lassen.
hahaha….ich freue mich auf eine juristische Auseinandersetzung….und liege jetzt auf dem Boden. Vor Lachen.