An Händler, welche den PayPal Business Kredit nutzen und gleichzeitig für eBays neue Zahlungsabwicklung registriert sind, hat der Zahlungsdienstleister eine Droh-Mail versendet. Und zwar droht PayPal ganz unverhohlen seinen Händlern: »von unseren Rechten im Falle der Verletzung der vertraglichen Pflichten Gebrauch zu machen.« Unglaublich!
Hier der vollständige Wortlaut der Mail, welche an betroffene Händler versendet wurde. Betroffene Händler sind tief besorgt, dass ihnen nun eine Aufkündigung des Kredits ins Haus steht.
Diese Drohung ist ein Unding, denn in den meisten Kategorien ist die Teilnahme an eBays neuer Zahlungsabwicklung Pflicht. Händler haben keine Möglichkeit, selbst zu entscheiden. Händler, die an dieser nicht teilnehmen, werden vom Handel über eBay ausgeschlossen. Daher ist es auch höchst fragwürdig, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen mit PayPal vorliegt. Auf jeden Fall ist das eine unnötige und unverschämte Drohgebärde.
Was sollten Händler nun unternehmen? Natürlich sollten sie die erhaltene Mail sofort an eBay weiterleiten. Beide Unternehmen müssen sich zusammensetzen. Sofern das möglich ist. Weiter sollten alle Händler sowohl ihre PayPal-Vertragsunterlagen also auch diese Mail an ihren Anwalt weiterreichen.
Bei uns ist da bereits vor 2 Wochen eine ähnliche Mail eingegangen die war aber ohne Androhung der Kündigung. Man wollte ledeglich mit uns sprechen. Ich habe um schriftliche Kommunikation gebeten, seitdem ist schweigen.
Man wird sich wohl auf eine Klausel aus dem Kreditvertrag berufen nach der Paypal aus wichtigem Grund eine sofortige Kündigung möglich ist:
PayPal ist berechtigt, den Kreditvertrag aus wichtigem Grund – ganz oder teilweise – zu kündigen, wenn die Fortsetzung des
Kreditverhältnisses für PayPal auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Händlers unzumutbar ist. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn:
3. Umsätze des Händlers auch für solche Transaktionen nicht mehr dem PayPal-Konto des Händlers zugeführt werden, in
denen sein Kunde PayPal als Bezahlmethode auswählt;
Allerdings wird Paypal bereits bei Abschluss des Vertrages gewußt haben, das die Umstellung erfolgt und damit auch die Umsätze wegfallen. Daher bin ich mir nicht sicher, ob Paypal da auf rechtlich festem Boden steht.
Die Formulierung seitens PayPal ist sicher unglücklich, der Umstand aber nachvollziehbar.
Der Kreditrahmen und die Rückzahlungskonditionen richten sich ja nach dem PayPal-Umsatz. Ich unterstelle mal, dass bei vielen Händlern ein Großteil des PayPal-Umsatzes oder zumindest ein signifikanter Teil aus eBay-Transaktionen stammte.
Die fallen jetzt natürlich weg bzw. laufen nicht mehr über das Händlerkonto.
Die Kalkulationsgrundlage des Kredits entspricht jetzt ja nicht mehr der Ist-Situation des PayPal-Accounts.
Wenn bei 100.000€ Umsatz zum Abschluss 3,5% Tilgungsrate waren haut der Tilgungsplan bei jetzt “nur noch” 50.000€ Umsatz nicht mehr hin.
Wir haben keinen PP-Kredit genutzt, aber ich bin mir recht sicher, dass der Händler einen gewissen Kontoumsatz im Rahmen des Kredites gewährleitet hat / garantieren musste.
Mindestens PayPal konnte aber den Wegfall des eBay-Umsatzes aus dem Händlerkonto absehen und hätte entsprechend planen / kalkulieren müssen. Für Händler war die Umstellung ja eher schwer zu planen.
Spannend wäre zu wissen, wie sehr sich eBay-Payments gesamt auf PayPal ausgewirkt hat. Gut wird es für PayPal wohl nicht gewesen sein, oder?