Der PPWR-Bevollmächtigte soll für kleine Onlinehändler wegfallen. Die Bundesregierung hat ihren Änderungsvorschlag zur EU-Verpackungsverordnung am 7. September 2026 in Brüssel vorgelegt, bei einer vorbereitenden Sitzung zum Umwelt-Omnibus. Wer weniger als zehn Tonnen Verpackung im Jahr in Umlauf bringt, soll in keinem EU-Land mehr einen Bevollmächtigten benennen müssen. Die Registrierung im neuen System soll bis Mitte 2028 ausgesetzt werden. Bis die Änderung greift, bleibt jeder Händler abmahnbar.

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Zehn Tonnen: Ab hier brauchst du keinen PPWR-Bevollmächtigten

Das Bundesumweltministerium hat den Vorschlag am Montag in Brüssel eingebracht und ihn am Dienstag öffentlich gemacht . Auslöser ist die Regelung, nach der Onlinehändler in jedem EU-Land einen Bevollmächtigten benennen müssen, in das sie Pakete versenden. Für jede Benennung fallen Gebühren an.

Die Kosten liegen je nach Land bei 300 bis 600 Euro im Jahr. Wer 50 Pakete nach Österreich schickt, zahlt drauf. Viele Shops haben den EU-Versand deshalb seit August eingestellt. Die Zehn-Tonnen-Grenze zieht die Linie neu: Darunter entfällt die Pflicht komplett.

Die Registrierung verschwindet – aber erst Mitte 2028

Der zweite Punkt des Vorschlags setzt die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 aus. So lange, bis ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller läuft. Danach meldest du einmal zentral statt 27-mal einzeln.

Die Bundesregierung schreibt deutlich, dass beide Änderungen in der PPWR selbst erfolgen müssen. Eine nationale Regelung greift zu kurz. Berlin sucht deshalb jetzt eine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Wie lange das dauert, weiß niemand. Der Rat hatte die Beratungen über die PPWR-Vereinfachung am 24. Juni 2026 eingestellt. Das Europaparlament verhandelt aktuell eine abgespeckte Fassung, die erste Lesung ist frühestens für Oktober angesetzt.

Und bis dahin? Abmahnen dürfen sie trotzdem

Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in Deutschland. Ein Umsetzungsgesetz braucht es dafür nicht. Parallel hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. LUCID-Registrierung und Systembeteiligung bleiben bestehen.

Abmahnfähig sind Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten, gegen Stoffbeschränkungen (unter anderem PFAS in Lebensmittelverpackungen), fehlende Konformitätserklärungen und unzulässige Umweltaussagen auf der Verpackung. Der Hebel dafür ist Rechtsbruch nach § 3a UWG oder Irreführung nach §§ 5, 5a UWG.

Abmahnen dürfen Mitbewerber, die tatsächlich gleichartige Waren vertreiben, eingetragene Wirtschaftsverbände wie die Wettbewerbszentrale und qualifizierte Verbraucherverbände. Jeder beliebige Dritte darf es nicht. Die Empfehlung der EU-Kommission, säumige Unternehmen zunächst zu verwarnen, richtet sich an nationale Behörden. Wettbewerber und Verbände sind daran nicht gebunden. Genau darin liegt das Damoklesschwert: Solange die Änderung nicht beschlossen ist, hängt sie über jedem Händler.

Die Verbände feiern einen Sieg, den sie nicht erkämpft haben

Dieses Versagen der Verbände ist in der Geschichte des Onlinehandels einmalig. Die PPWR wurde jahrelang verhandelt. Die Bevollmächtigten-Pflicht stand im Text. Gerade die Vertretungen des KMU-Handels hätten die Gefahr früh erkennen und ihre Lobbyarbeit darauf ausrichten müssen. Passiert ist nichts.

Jetzt reklamieren dieselben Verbände den politischen Sinneswandel für sich. Das grenzt an Populismus und es ist verlogen. Wer im Gesetzgebungsverfahren geschwiegen hat, sammelt danach keine Lorbeeren ein. Und es zeigt, dass die meisten Verbände den kleinen Händler eben nicht im Blick haben, allen eigenen Behauptungen zum Trotz.

So laut war der Onlinehandel noch nie

Den Druck haben tausende Händler erzeugt. Mit unzähligen Postings in den sozialen Medien, über Wochen, ohne Kampagnenbudget und ohne Pressestelle. Die Reichweite wurde so groß, dass u.a. Spiegel und Handelsblatt das Thema aufgriffen und in die breite Öffentlichkeit trugen. Danach bewegte sich die Politik.

Einen Aufschrei dieser Größe hat die Händlerschaft noch nie erzeugt. Der Vorschlag selbst ist gut: Er löst das Grundproblem der kleinen Händler, schafft eine klare Ausnahme und senkt den bürokratischen Aufwand. Bleibt die Umsetzung. Zieht sie sich, hängt das Abmahnrisiko noch viele Monate an den Händlern.

Dieser Erfolg gehört den lauten kleinen Händlern. Den Verbänden gehört er nicht.

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